Das war ja immerhin ein Versuch, mal ein paar Dinge zu klären.
Ich bin kein Jurist aber hole mir schon auch Beurteilungen diverser Konzepte von Juristen ein. Demanach muss ich sagen, dass ich einige der im Text beschriebenen Ansichten nicht bei diesen Juristen so vorgefunden habe.
Die Bemerkung mit dem "Notaus - Solar plexus" ist so eine Sache. Da würde ich ebenso wie in Bezug auf die Kopfverletzung als nicht direkte Folgde des Schlages eher dazu neigen, den Text als zu eng und übervorsichtig zu betrachten.
Die Entscheidungslage der Gerichte ist nicht in allen Fällen so. Vielleicht hat da auch ein Umdenken statt gefunden, was sehr löblich wäre.
Das Problem das sich stellt ist dieses:
Es ist durchaus vorgekommen, dass ein Schlag ins Gesicht zum Tod geführt hat. Wenn ich das Opfer bin, will ich dieses Risiko nicht auf mich nehmen.
Allerdings gibt es belegte Fälle, wo selbst eine Kugel (Kaliber 9mm Luger VM) bei seitlichem Kopfschuss am Schädel abgeprallt ist. Darauf würde ich mich als Verteidiger wiederum nicht verlassen wollen.
Damit relativieren sich Budo-Märchen ( Solarplexus) ganz gewaltig.
Das dies kein Freibrief für gewollte und hemmungslose Gewalt zur Verteidigung ist, ist klar.
Grüße
Florian |