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Alt 26-01-2006, 15:26
Pinselstrich Pinselstrich ist offline
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Zitat:
§ 34 (Rechtfertigender Notstand) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Weiß irgend jemand, was "Ehre" in diesem Zusammenhang bedeutet? Das Wort an sich ist schon extrem schwammig, viele haben verschiedene Ansichten von Ehrgefühl und während mir einige Leute schon sagten, dass es im Fußball um Ehre ginge, meinten andere, sie würden es nichtmal als Ehrbeleidigung sehn, wenn sie jemand anspuckt und demütigt...
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