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Alt 29-01-2006, 13:07
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wing-chun-girl wing-chun-girl ist offline
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Zitat:
Zitat von Addy
Im gesetzbuch stand ungefähr, ganz grob
Notwehr ist die erforderliche Selbstverteidigung im falle eines tempoären (also jetzt in diesem Moment und nich später) Angriffst
Wie meinst du das????
Also in dem Moment wo ich geschlagen werde darf ich abwehren und zurück schlagen aber wenn mir einer auf die pelle rückt und ganz ofensichtlich schlechte Laune an einem abbauen will dann darf ich nix machen??? ich muss solange warten bis er anfängt???
Ich hab einmal fon einem noch krasseren gesetz gehört muss aber sagen das es auch vileicht nur ein gerücht ist also bin nicht 100% sicher aber ich hab gehört das man nach einem gesetz nur dann zu schlagen dar wenn man selber geschlagen wurde !!! Und wenn man ne Ohrfeige z.B. bekommt darf man auch nur ne Ohrfeige zurück geben und nix anderes machen ... hat einer von euch auch schon von sowas gehört ???

Geändert von wing-chun-girl (29-01-2006 um 13:11 Uhr).
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