Zitat:
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Zitat von Alex! Weil du Pfefferspray zur SV einsetzen darfst und kein Richtiger der Welt dich deswegen belangen wird. Zudem bleibt man nicht an dem Ort wo man angegriffen wurde. |
Sicher darfst du das. Was im Gesetz steht, ist das eine. Was das Gesetz in Bezug der jeweiligen Situation sagt-und vorallem der Richter, ist das andere (Stichwort Notwendigkeit/Zweckmäßigkeit). Und schon ist das meiner Meinung nach nicht mehr lächerlich. Ich sehe das ähnlich wie JuMiBa.