Nur mal zum Klugscheißen: Abgesehen vom eh getragenen Fingering empfehle ich zur persönlichen Weiterbildung folgenden Text:
§ 32 Abs. 2 StGB "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden"
Die Tatbestandsmerkmale müssen ALLE erfüllt sein, um Sachverhalte unter den Notwehrbegriff zu subsummieren.
Selbst bei Alltagsgegenständen kann man am Arsch sein, wenn dass "gegenwärtig" nicht erfüllt wird. § Sekunden später kann schon nicht mehr gegenwärtig sein...
So, genug kluggeschissen, zurück zum Thema
Wenn es sich nicht vermeiden läßt, mit allem drauf was verfügbar ist. Scheiss auf Atemi-Punkte, jeder kleine Gegenstand (Mag-Lite, Schlüssel, Feuerzeug, Taschenvibrator...) tut sauweh, wenn das Ding aus der Hand ragt und damit ein Treffer erzielt wird. Hat was mit Physik, hohe Energie auf kleiner Fläche etc., zu tuen, krieg ich aber nicht mehr so ganz auf die Reihe
In diesem Sinne,
Grüße
der herbie