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Da hat eine Dame 10 kleidungs stücke einer Firma innerhalb von einem Monat verkauft. Gilt somit als händerlin. Hatte aber keine Bescheinigung dafür. Also musste sie 2.000€ zahlen ( die dann auf 1.000€ runtergehandelt wurde aber das ist nebensächlich)
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ich bezweifle das irgendein richter das so sehen würde.
klingt eher nach abmahnung und aus angst lieber zahlen.
ich habe sehr viele bücher, nur weil ich z.b. 100 davon verkaufe bin ich doch noch lange kein händler.
