Das Waffengesetz stellt bei seinen Verboten und Einschränkungen nicht lediglich auf die objektive Gefährlichkeit sondern eher auf die Zweckbestimmung ab, so sind Äxte und Motorsägen mit Sicherheit objektiv gefährlicher als z.B. ein Dolch und wahrscheinlich sogar im höchstmaß geeignet böse Verletzungen zu verursachen.
Nur haben beide einen Sinn außerhalb der Verwendung als Mordwerkzeug, ein Dolch nicht. Historisches, künstlerisches oder handwerkliches Interesse mal außen vor.
Ein Balisong beispielsweise ist ursprünglich keine "Waffe" sondern ein Fischermesser nur hat es im Kontext unserer Gesellschaft eine "Umwidmung" hin zur Waffe erfahren, so gut wie niemand schleppt ein Balisong mit sich herrum um damit sein Brötchen zu schmieren die Praxis hat schlicht gezeigt, daß es eine Art Statussymbol in bestimmten Kreisen geworden ist. Als Waffe ist es noch nicht einmal sehr geeignet, der Griff ist dafür unter aller Sau und der Öffnungsmechanismus dauert zu lange (Sieht aber toll aus) und ist zu laut aber egal.
Aber wer braucht z.B. einen Faustdolch (Griff quer zur Klinge) außer Jägern als Skinner (Der ja auch erlaubt bleibt), wozu führt man einen Dolch mit, was kann man mit einem Civilian sonst nocht machen???
Ob nun ein generelles Besitzverbot nötig ist wie bei Balisong und Faustdolch oder ob nicht Trageeinschränkungen gereicht hätten ist sicher eine andere Frage, aber die Praxis hat gezeigt wozu sie benutzt werden und da finde ich die Einschränkungen so schlecht nicht.
Was nun den Link angeht, ich kann im Waffenrecht neu wie alt nichts zu einer Anscheinswaffe finden (Vielmehr ist der alte §37 der sich zu Nachbildungen von Kriegswaffen (§37 I Nr.10)äußerte sogar gestrichen worden), zumindest nicht in Bezug auf Hieb und Stoßwaffen, das steht einer Strafverschärfung beim Einsetzen eines solchen Übungsmessers als Druckmittel bei z.B. einem Raub natürlich nicht entgegen (Da gehts dann aber auch nicht um Waffen- sondern um Strafrecht), gleichwohl ist der Besitz damit nicht verboten! Einer Subsumtion eines solchen Gegenstandes unter den Begriff Waffe anhand seiner Zweckbestimung (Und soetwas steht, trotz einer relativ ausführlichen Aufzählung, einem Richter ja auch noch frei) steht eben diese Entgegen, denn ein Übungsmesser ist ja eben gerade nicht dazu bestimmt zu verletzen, sonst wäre es ja scharf!
So anders ist das neue Waffengesetz gar nicht, es ist halt präziser und geht damit Missverständnissen aus dem Weg. Und einige Dinge sind jetzt halt explizit verboten.
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Jibaku |