Zitat:
Zitat von Leichtkontaktender Moralische Dinge immer woanders besprechen. |
Das hat nichts mit Moral, sondern mit Strafrecht zutun.
Wenn du mit Absichtsprovokation die Notwehrlage herbeiführst, dann gilt dies nicht mehr als Rechtsfertigungsgrund und du begehst eine Körperverletzung!
Und ich möchte hier bestimmt keine Tipps lesen, wie du eine Straftat begehen kannst!!!
