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Alt 23-05-2007, 09:08
miklo miklo ist offline
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die frage wurde hier schon beantwortet aber da du es nicht raffst schreib ichs auch nochmal. erstens: wenn du jmd absichtlich provozierst, sodass er dich angreift, hast du nur eine sogenannte schutzwehr, d.h. du musst dem angriff ausweichen darfst deinem gegenueber also nicht die "fresse poliern".

ebenso muss bei einer notwehrhandlung ein sogenannter verteidigungswille bestehen, d.h. du musst den angriff abwehren wollen und nicht deinem gegenueber nur die fresse polieren wollen. der verteidigungswille ist praktisch jedoch meist unerheblich und wird angenommen (meines wissens), da es schwer zu beweisen ist dass der verteidigungswille nicht vorhanden ist.