Zitat:
Zitat von der herbie " wer die Musik bestellt sollte dazu auch tanzen können" |



den kannte ich noch gar net.
Zum Thema
Notwehrprovokation:
Von Notwehrprovokation spricht man, wenn der Angegriffene die Notwehrlage selbst provoziert hat. Bei absichtlicher Provokation (= Absichtsprovokation) kann der Angegriffene sich nicht auf die Notwehr berufen, da dies rechtmissbräuchlich wäre.
Notwehrprovokation in lexexakt.de - Das RechtsLexikon und Rechtswörterbuch Definition/Erklärung/Erläuterung/Bedeutung
@Threadersteller: Kann es sein das du unter Umständen ein klitze kleines Problem mit deinem Ego hast?