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  #1  
Alt 10-01-2010, 14:44
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Wing Tsun
 
Registrierungsdatum: 10.01.2010
Beiträge: 1
Smile Kampfkunst Unterricht anbieten - Gesetzliche Rahmenbedingungen?

Hallo zusammen.
Welche gesetzlichen Rahmenbedingung muss ich beachten, wenn ich Kampfkunst Unterricht anbieten möchte?

Ich unterrichte z.Z. schon einzeln Schüler, möchte gern aber weg von den inoffiziellen Einzeltrainings hin zu einem offiziellen Kleingruppentraining, was rechtlich abgesichert ist.

Vielleicht mag der ein oder andere Trainier hier im Forum mir sachdienliche erste Hinweise geben?

Wie schaut es z.B. mit nachzuweisenden Qualifikationen aus? Versicherungen? Gewerbe? Erste Hilfe Ausbildung?

Vielen Dank im Voraus.
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  #2  
Alt 10-01-2010, 15:58
Benutzerbild von Sven K.
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Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
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Ort: Osterholz-Scharmbeck
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Zitat:
Zitat von tsunami Beitrag anzeigen
Hallo zusammen.
Welche gesetzlichen Rahmenbedingung muss ich beachten, wenn ich Kampfkunst Unterricht anbieten möchte?

Ich unterrichte z.Z. schon einzeln Schüler, möchte gern aber weg von den inoffiziellen Einzeltrainings hin zu einem offiziellen Kleingruppentraining, was rechtlich abgesichert ist.

Vielleicht mag der ein oder andere Trainier hier im Forum mir sachdienliche erste Hinweise geben?

Wie schaut es z.B. mit nachzuweisenden Qualifikationen aus? Versicherungen? Gewerbe? Erste Hilfe Ausbildung?

Vielen Dank im Voraus.

"Qualifikation"
brauchst Du nicht. Jeder kann sich "Trainer" nennen.
Allerdings wird sie längerfristig dein "Überleben" sichern. Wenn erst mal im
Umlauf ist, das du dein Können aus nem Video hast oder 3 Monate bei XY
trainiert hast, dürfte sich da schlecht auf deinen Ruf auswirken,. Allerdings
muss selbst dies nicht dafür sorgen, das keine Schüler mehr kommen.

"Versicherung"
würde ich auf alle Fälle abschließen. Gerne schreiben ja
die Schulinhaber "Haftungsausschlüsse" in ihre Verträge. Die sind aber meist
haltlos und schützen nicht vor Klagen.

"Gewerbe"
brauchst Du erst anmelden, wenn Du merkst das es läuft. Kann
man auch nachträglich machen. Sprich: Du machst im Januar die Schule auf
und merkst im Sommer das sie läuft, so kannst Du zum Jahresende ein
Gewerbe anmelden. Du solltest aber vor dem Start dein FiAmt informieren.
Das vermeidet Probleme.

"Erste Hilfe"
würde ich auch unbedingt empfehlen. Nicht nur das "Ding" zum
Führerschein (Sofortmaßnahmen am Unfallort gemäß § 2 der StVG und nach
§ 68 FeV), sondern den Großen ( SMU + EH).
__________________
Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com
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  #3  
Alt 10-01-2010, 16:07
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Kampfkunst: working on my stand up & teaching grappling
 
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Als Trainer gehst du in der Regel keiner gewerblichen Tätigkeit nach. Du bist Dienstleister. Natürlich musst du das auch beim Finanzamt anmelden, aber du bist kein Gewerbetreibender, wenn du Wissen vermittelst.
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  #4  
Alt 10-01-2010, 16:16
Benutzerbild von Sven K.
Moderator
Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
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Zitat:
Zitat von MatzeOne Beitrag anzeigen
Als Trainer gehst du in der Regel keiner gewerblichen Tätigkeit nach. Du bist Dienstleister. Natürlich musst du das auch beim Finanzamt anmelden, aber du bist kein Gewerbetreibender, wenn du Wissen vermittelst.
Ja. Aber....

die meisten Trainer verkaufen auch Equipment, um überleben zu können.
Dem sollte man sich nicht verschließen.

Ansonsten stimmt es und man ist "Freiberufler".
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Bis denn. Euer Sven.
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  #5  
Alt 10-01-2010, 16:26
Benutzerbild von MatzeOne
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Kampfkunst: working on my stand up & teaching grappling
 
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Richtig, es gibt manche Trainer die das tun. Aber danach hat Tsunami ja nicht gefragt. Und ich kenne eine Menge Trainer, die kein Equipment verkaufen und somit auch kein Gewerbe haben.

Und wenn doch, sollte er die Einnahmen voneinander trennen, sonst kann Tsunami irgendwann auch Gewerbesteuer auf die Dienstleistung (die Trainertätigkeit um die's hier geht) zahlen, was nicht in Tsunamis Interesse ist.

Tsunami, hast du schon eigene Räumlichkeiten? In welcher Stadt gibst du Training?
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  #6  
Alt 10-01-2010, 16:36
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Alter: 31
Beiträge: 6.344
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Kann da matze nur recht geben, wenn verkauf von Eqipment stattfinden sollte unbedibgt von einander trennen! Zumindest am Anfang
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  #7  
Alt 11-01-2010, 15:15
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Kampfkunst: Ching Wu Men Kung Fu;TaiJi Yang-Stil; Shaolin Quan Tuan Ta
 
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Beiträge: 739
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ich lese hier den thread grade und werde mir jetzt ins knie schießen, weil ich ein gewerbe angemeldet habe, rückwirkend zum 1.10.09. musste das machen mit dem gewerbe, weil ich aus hartz4 komme(und noch bekomme, weil noch nicht richtig läuft)...sie hätten mir sonst die mittel gekürzt, auch wenn ich sonst (so, das Fiamt will das so haben)"freiberuflicher lehrer für traditionelle chinesische bewegungslehre"bin...na jdn.falls bin ich jetzt n geschäft...
ach so, ich hab jetzt 14 jahre Kung Fu, 3 Jahre Tai Chi und seit 2 monaten bei nem kumpel kfm..sowas wie 'meisterbrief' hab ich nicht.ich hab aber die mündliche zusage von meinem Meister, dass ich unterrichten darf, seine worte - nachdem ich gefragt hatte und gesagt, dass ich die möglichkeit hab zu unterrichten-waren: "freut mich", er sagt sowas sonst nie. mit versicherung sollteyst du machen, auch wenn du deinen leuten sagst, dass du keine vers. hast(dann passen sie mehr auf)
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  #8  
Alt 19-02-2010, 06:27
Benutzerbild von spassamleben
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Kampfkunst: lachen...
 
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Ort: Kreis Gütersloh
Alter: 43
Beiträge: 1.955
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interessantes thema
wie schauts denn überhaupt aus in sachen..."was sollte versichert sein" ?
wie schaut es aus, im falle eines unfalls im training oder der weg zum training und nach hause ?
haftpflicht wenn man gerade angefangen hat
den fragen stehe ich auch gerade bevor und ehrlich gesagt habe ich so gut wie null plan von dieser materie...brauchte mich halt nie drum kümmern
__________________
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  #9  
Alt 20-02-2010, 15:32
Benutzerbild von Hrohn
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Luta Livre, MMA
 
Registrierungsdatum: 23.11.2005
Ort: Paderborn
Alter: 37
Beiträge: 283
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Habe mich da auch von jemand beraten lassen und tatsächlich gibt es da Stolperfallen. Aufgrund der individuellen Lage sollte man sich jedoch die Zeit nehmen. Da das nörgeln hier losgeht wenn ich die Fa. nenne die mich Versicherungstechnisch beraten hat, bitte bei interesse eine PN an mich.

Mein Steuerberater riet mir auch zum Freiberufler weil dies eindeutig aus der "lehrenden Tätigkeit" hervorgeht, sicher ändert sich das wenn Eqiupment verkauft wird. Bei mir tritt dann auch noch die Kleinunternehmerregelung zu (d.h. keine Vorsteuer ist zu leisten, kein Zwang zur doppelten Buchführung..etc..) da die Grenze von 17.500,- nicht überschritten wird...

ich hoffe ich konnte auch ein wenig helfen
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