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  #1  
Alt 19-08-2004, 13:32
Benutzerbild von MasterRayden
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: All Style Do Karate, Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 09.02.2004
Alter: 24
Beiträge: 28
Standard Ist das SoftNunchaku nun verboten oder nicht?

Moin moin
und wieder einmal sprche ich zu euch, da ich eine Frage zu dem SoftNunchaku habe. Wie mir bekannt ist, gibt es schon einige postings zu dem Thema, welche sich jedoch im nachhinein um die Beschaffung eines echten Nunchakus drehen.
Im NunchakuDo wird auch mit dem SoftNunchaku trainiert und von den dazugehörigen Shops verkauft. Nach einem neuen Stand des Waffengesetzes, ist dieses nun aber nicht mehr erlaubt. Ergo: Das habe ich gehört!!!
Weiss es aber nicht 100%!!!
Ihr könnt mir sicherlich Rede und Antwort stehen.

Mfg MasterRayden

Falls ihr beweise dafür habt, ob es nun verboten oder nicht verboten ist, könnt ihr ja bitte jene Anlagen in euren Bericht posten.
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  #2  
Alt 19-08-2004, 13:52
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Jeet Kune Do, Kali
 
Registrierungsdatum: 18.07.2004
Ort: Alsdorf
Alter: 26
Beiträge: 33
Standard

soweit ich weiß (bitte nicht schlagen wenns net richtig iss ...) muss die schnur bzw. der ketten ersatz an einemder holzbestandteile / plastikbestandteile lösbar sein damit der würgeeffekt, aufgrund dessen das nunchaku verboten worden ist, gebannt ist. Somit sollte es soweit ich weiß nicht mehr verboten sein
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  #3  
Alt 19-08-2004, 14:02
Benutzerbild von Ichigeki
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Kyokushin Karate
 
Registrierungsdatum: 19.02.2004
Alter: 25
Beiträge: 1.271
Standard

soft-Nunchaku legal?
__________________
Kyokushin Karate Forum - www.planet-kyokushin.de
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  #4  
Alt 19-08-2004, 18:38
Benutzerbild von Tohon
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Kyokushin, Kyokushin Budo Kai und etwas Jiu Jitsu
 
Registrierungsdatum: 05.09.2001
Ort: Bayern
Alter: 33
Beiträge: 134
Standard

Hi Leute,
die Dinger sind definitiv verboten!!!
Hab mir das Schreiben von www.Kobudo.de geholt:


Az: KT 21/ZV 25 - 5164.01 - Z - 23/2004
Datum: 05.02.2004

Betreff: Waffengesetz (WaffG)
hier: Einstufung sog. "Soft-Nunchakus"

Feststellungsbescheid

Gemäß Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 (Waffenliste), Abschnitt 1, Ziffer 1.3.8 WaffG ist der Umgang mit Gegenständen, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen, verboten.

Das Bundeskriminalamt stellt hierzu gemäß § 2 Abs. 5 i.V.m. § 38 Abs. 3 WaffG fest:

Hierunter fallen auch die sog. Soft-Nunchakus, unabhängig davon, wie diese in der Vergangenheit eingestuft wurden.

Die Materialbeschaffenheit und Konstruktion der Geräte im Einzelnen ist hierbei unerheblich.

Im Auftrag

Häuser
Bundeskriminalamt


Schönen Gruß aus Bayern
Tohon
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  #5  
Alt 30-08-2004, 17:25
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: sportnunchaku-do
 
Registrierungsdatum: 28.08.2004
Beiträge: 1
Standard Stellungnahme Sport-Nunchaku-Do Deutschland

Hallo,

ich habe zu diesem Thema eine Stellungnahme verfasst. Es ist schon schade, daß sich damit nun die Gerichte bemühen müsse, aber ich rechne mit einem positiven Ausgang für den Nunchaku Sport.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Hoffmann-MacGregor
http://www.nunchaku.de


Stellungnahme

der Sport-Nunchaku-Do Deutschland zum
Feststellungsbescheid des BKA vom 05.02.2004.

Der Verband Sport Nunchaku Do Deutschland kurz SND ist schon seit mehreren Jahren bemüht, die Sportart Sportnunchaku-Do in Deutschland zu verbreiten. Diese Sportart wurde in den 80er Jahren von Milco Lambrecht in den Niederlanden entwickelt. Seit dem 14. April 1987 gibt es den Niederländischen Nunchaku Verband ( SNN - Stichting Nunchaku Nederland ), welcher am 1. Juni 1990 dem Nationalen Olympischen Komitee der Niederlande beitrat. Am 14. März 1996 wurde dann der Dachverband World Nunchaku Association kurz WNA gegründet, dem die SND angeschlossen ist. Grundlage dieser in den Niederlanden olympischen Sportart ist ein sogenannter ca. 190 gr. schwerer Softnunchaku aus Schaumstoff mit einem Kunststoffkern und einer kurzen Nylonschnur.

Das BKA hat nun am 05.02.2004 einen Feststellungsbescheid herausgegeben, der alle Soft- bzw. Sportnunchakus verbieten soll, unabhängig davon, ob diese durch Drosseln die Gesundheit schädigen können oder nicht. Material und Konstruktion wären unerheblich und eine weitergehende Prüfung nicht mehr erforderlich.

Gegen diesen Feststellungsbescheid hat Frau Daglind MacGregor als Inhaberin des Shop MacGregor und Vorsitzende des Verbandes Sport-Nunchaku-Do Deutschland beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Widerspruch eingelegt. Aktenzeichen: 5 E 1621 / 04

Auf Grund des Widerspruchs muss das Gericht erst einmal klären, ob der oben genannte Feststellungsbescheid rechtsgültig ist.

Dieser Feststellungsbescheid wirft natürlich viele Fragen auf:

Wenn ein Gegenstand die Gesundheit nicht schädigt, ist er dann überhaupt eine Waffe?
Was ist denn dann eine Waffe?

Wenn es keine Waffe ist, fällt es dann trotzdem unter das Waffengesetz?
Ist dann das BKA überhaupt zuständig?

Wenn die Materialbeschaffenheit und Konstruktion für eine Waffe unwichtig ist, was denn sonst?

Ist ein Nunchaku nur dann ein Nunchaku, wenn auch das Wort Nunchaku draufsteht?
Oder sind alle Gegenstände bei denen 2 Stäbe mit einer Schnur, Gummi, Kette oder Ähnlichem verbunden sind ein Nunchaku?

Sind dann Wiener Würstchen oder andere Würste, die mit einer Schnur verbunden sind auch eine Waffe? Die Materialbeschaffenheit und Konstruktion ist hierbei unerheblich.

Was ist mit Tauchkerzen, Diabolos und Springseilen? Die Materialbeschaffenheit und Konstruktion ist hierbei unerheblich.

Soll jetzt willkürlich entschieden werden, wer gegen das Waffengesetz verstößt und wer nicht?
Kann es sein, dass die verantwortlichen BKA Beamten einfach nur über das Ziel hinausschießen?

Wie begründet das BKA diesen Feststellungsbescheid?

Die zuständigen Waffenexperten können nicht eindeutig überprüfen, ab wann eine Schädigung der Gesundheit durch Drosseln vorliegt oder welche messbare Kraft nötig ist. Es gibt dazu zu viele widersprüchliche Sachverständigenaussagen.
Und dann sind da ja auch noch die Gutachten der LKA´s aus Bayern, Baden Württemberg, Thüringen, Sachsen, Schleswig Holstein, Niedersachsen und Nordrhein Westfahlen, die unser Model eines Softnunchaku als Sportgerät einstufen.

Das BKA und deren Beamte sollen aufgrund der bestehenden Gesetze Kriminelle aus dem Verkehr ziehen, aber ich glaube nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers und der Rechtsprechung ist, mit einem solchen Feststellungsbescheid ehrbare, gesetzestreue Bürger wie z.B. Metzger, Kaufleute und Sportler zu kriminalisieren.

Diese und weitere Fragen müssen nun vom Verwaltungsgericht Wiesbaden geklärt werden. Erst wenn das Verwaltungsgericht den Feststellungsbescheid vom BKA für rechtsgültig erklärt, kann dieser als Grundlage für ein Strafverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes dienen.
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  #6  
Alt 30-08-2004, 17:30
Benutzerbild von Michael Kann
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: www.warriors.de www.psds.de www.nikolaus-budo-lehrgang.de
 
Registrierungsdatum: 24.06.2002
Beiträge: 10.356
Standard

Hi Dirk,

freut mich, dass Du Dich in der Sache stark machst ... wenn Du Hilfe benötigst, bitte Bescheid geben!
__________________
www.nikolaus-budo-lehrgang.de www.warriors.de www.psds.de NBL findet am 13. +14.12.2008 statt!
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  #7  
Alt 30-08-2004, 20:14
Benutzerbild von JuMiBa
Global Moderator
Kampfkunst: Ju-Jutsu, Kickboxen, Brazylijskie Jiu-Jitsu, Karate
 
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Beiträge: 5.431
Thumbs up

Zitat:
Zitat von sportnunchaku
Hallo,

ich habe zu diesem Thema eine Stellungnahme verfasst. Es ist schon schade, daß sich damit nun die Gerichte bemühen müsse, aber ich rechne mit einem positiven Ausgang für den Nunchaku Sport.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Hoffmann-MacGregor
Ich hoffe auch auf einen gerechten Ausgang... viel kann ich nicht tun, aber wenn Du eine Unterschrift brauchst, ich wäre dabei...

Gruß Micha
__________________
Und immer schön trainieren! Ausruhen kann man sich, wenn man tot ist...
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  #8  
Alt 30-08-2004, 21:38
Benutzerbild von Twist
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: FMA
 
Registrierungsdatum: 28.08.2001
Ort: Freiburg
Alter: 29
Beiträge: 2.042
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Nachdem ich meine Balisong-Erlaubnis nun hab, hatte ich auch nochn bissel Kontakt mit dem BKA... da wurde mir auch nochmal bestätigt, daß Soft-Nunchakus nach höchstrichterlicher Entscheidung unters Waffengesetz fallen...
__________________
Alex 'Twist' Bohusch
Never stop seeking what seems unobtainable...
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