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  #1  
Alt 06-02-2012, 20:12
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Kampfkunst: Kickboxen
 
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Ort: Hessen
Alter: 15
Beiträge: 10
Exclamation Gegen Typen wehren (Angst aus bestimmten Gründen)

Hi Leute,

es gibt bei mir an der Schule so einen Typen, der mir immer droht und mir von hinten die Beine wegzieht, mich rumschubst, anrempelt und beleidigt.
Und er hat vor mich echt zu schlagen, was er auch schonmal fast gemacht hat.
Jetzt hab ich nur ein Problem. Ich habe gelesen, wenn man Kampfsport macht, ist das Strafmaß beim Gericht bei Körperverletzung höher.
Ich mache halt Kickboxen und könnte mich schon wehren, nur ich mache es nicht, weil ich
1. Aus dem Verein rausgeworfen werden könnte bei einer Prügelei (oder? hab ich so gehört)
2. Angst habe, dass wenn ich ihn verletze um mich zu wehren, dass ich eine hohe Strafe bekomme.

Stimmt das alles so?
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  #2  
Alt 06-02-2012, 20:36
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Straßenkampf
 
Registrierungsdatum: 24.12.2011
Beiträge: 98
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Ja stimmt alles so, und Achtung hier ist er , nur zur Sicherheit.
Nebenbei sollte man Leuten die nicht in der Lage sind eine Suchfunktion zu nutzen das Internet abstellen, vor allen wenn zum gleichen Thema schon ein Thread auf der Startseite erscheint.
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  #3  
Alt 06-02-2012, 20:55
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Kampfkunst: Boxen
 
Registrierungsdatum: 18.01.2012
Alter: 21
Beiträge: 14
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Ich erkläre es dir mal:

Macht der Typ auf Kampfsport ?

Szenario 1:

Der Typ will dich angreifen (mitten in die Fresse schlagen), dann darfst du dich natürlich wehren. Aber in einem angemessen Maßen. Laut Gesetz darf man sich nur "gleichwertig" wehren. Da du Kampfsport machst, zählst du als Waffe wie ein Messer.


Ich hole mal weiter aus.
Ein Typ kommt auf dich zu und will dir in die Fresse hauen, dann darfst du nicht gleich deine 9mm zücken und ihm ins Gesicht schießen. Du darfst dich wehren, ihn also außer gefecht setzen, sodass er dich nichtmehr angreift. Du sollst natürlich vermeiden dass er stirbt.


Oder:

Ein Typ mit Messer kommt auf dich zu und will die abstechen. Vielleicht will er dich töten oder ausrauben oder was auch immer. Dann dürftest du dich so wehren, dass er sich das Messer in den Oberschenkel stößt. Es gibt aber auch Fälle, wo der Eingreifer unbeabsichtigt vom Opfer getötet wurde. Das wird rechtlich auch keine Konsequenzen haben.



Dass heißt, du darfst dich wehren, solltest aber immer versuchen, ihn nur außer Gefecht zu setzen und ihn nicht zu töten. Wenn bewiesen werden kann, er ist nicht mit Absicht umgebracht worden, dann hat das keine Konsequenzen. Wenn dir aber nachgewiesen wird, du hast ihm mit Absicht getötet hast, dann würde ich wegrennen

Hoffe es ist alles klar.

Ach und wegen deinem Befürchtung mit Schule. Du darfst dich wehren: Das ist ja auch das, was sie dir beibringen. Du darfst deine Fähigkeiten aber nicht anwenden, um jmd. zu schaden

Grüße
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  #4  
Alt 06-02-2012, 20:58
Benutzerbild von miskotty
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sollte man dann nicht sicherheitshalber empfehlen keinen kampfsport zu machen damit man sich wehren kann?
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  #5  
Alt 06-02-2012, 21:01
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Zitat:
Zitat von UnSu Beitrag anzeigen
Ich erkläre es dir mal:

Macht der Typ auf Kampfsport ?

Szenario 1:

Der Typ will dich angreifen (mitten in die Fresse schlagen), dann darfst du dich natürlich wehren. Aber in einem angemessen Maßen. Laut Gesetz darf man sich nur "gleichwertig" wehren. Da du Kampfsport machst, zählst du als Waffe wie ein Messer.
Hast du den Ironie Smiley vergessen, oder in welchen Gesetz steht das? Zu mindestens nicht in einen Gesetzbuch das in Deutschland gültig ist. Aber wahrscheinlich hast du vorhin Alexander Hold gesehen.
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  #6  
Alt 06-02-2012, 21:03
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Zitat:
Zitat von Straßenkrieger Beitrag anzeigen
Hast du den Ironie Smiley vergessen, oder in welchen Gesetz steht das? Zu mindestens nicht in einen Gesetzbuch das in Deutschland gültig ist. Aber wahrscheinlich hast du vorhin Alexander Hold gesehen.
Zusatzartikel §32 Stgb und folgende. Vorallem §34STgb


"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."

"Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Ist sehr unglücklich ausgedrückt, aber ich könnte auch einfach den Artikel hier reinknallen und keiner versteht es

Geändert von UnSu (06-02-2012 um 21:06 Uhr).
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  #7  
Alt 06-02-2012, 21:09
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Zitat:
Zitat von UnSu Beitrag anzeigen
Zusatzartikel §32 Stgb und folgende. Vorallem §34STgb


"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."

"Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Ist sehr unglücklich ausgedrückt, aber ich könnte auch einfach den Artikel hier reinknallen und keiner versteht es
Und das heißt jetzt das ein Kampfsportler als Waffe gilt? Wieder was dazu gelernt.
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  #8  
Alt 06-02-2012, 21:10
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Zitat:
Zitat von UnSu Beitrag anzeigen
Zusatzartikel §32 Stgb und folgende. Vorallem §34STgb


"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."

"Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Ist sehr unglücklich ausgedrückt, aber ich könnte auch einfach den Artikel hier reinknallen und keiner versteht es
gibts kein gesetz das man keine paragraphen posten darf die man nicht verstanden hat?
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  #9  
Alt 06-02-2012, 21:13
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Zitat:
Zitat von Straßenkrieger Beitrag anzeigen
Und das heißt jetzt das ein Kampfsportler als Waffe gilt? Wieder was dazu gelernt.


Sogesehen ja, auch wenn es mehr oder weniger unlogisch erscheint.

Wenn du dir über Jahre Fähigkeiten angeeignet hast, mit denen du im Stande bist einen Mensch zu verletzen, töten usw. gilst du als Waffe wie z.B. ein Messer. In einigen anderen Länder sind Boxer vergleichbar mit einer pistole oder shotgun.


@miskotty: Wie darf ich das verstehen ?!
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  #10  
Alt 06-02-2012, 21:14
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Zitat:
Zitat von UnSu Beitrag anzeigen
Sogesehen ja, auch wenn es mehr oder weniger unlogisch erscheint.

Wenn du dir über Jahre Fähigkeiten angeeignet hast, mit denen du im Stande bist einen Mensch zu verletzen, töten usw. gilst du als Waffe wie z.B. ein Messer. In einigen anderen Länder sind Boxer vergleichbar mit einer pistole oder shotgun.
komm jetzt hör auf zu verarschen
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  #11  
Alt 06-02-2012, 21:16
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Zitat:
Zitat von UnSu Beitrag anzeigen


@miskotty: Wie darf ich das verstehen ?!
entweder du trollst sehr lustig oder du redest aus purer unwissenheit den größten quark seit es danone gibt
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  #12  
Alt 06-02-2012, 21:16
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Zitat:
Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
komm jetzt hör auf zu verarschen


Hm, also verarschen will ich euch nicht. Habe dazu extra die Aufzeichnungen von unserem Prof. Über §32 und ff. rausgesucht, da ich öfter mit diesen Fragen in den letzten Wochen zu tun hatte.

Was ist denn deiner Meinung nach falsch?
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  #13  
Alt 06-02-2012, 21:17
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Zitat:
Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
gibts kein gesetz das man keine paragraphen posten darf die man nicht verstanden hat?
Leider nein
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  #14  
Alt 06-02-2012, 21:19
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Bitte klärt mich auf. Was ist eurer Meinung nach falsch?
Während des Jurastudiums lernt man, dass ein § auf vielen verschiedenen Weisen interpretiert werden kann. Diese Infos habe ich von meinem prof.
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  #15  
Alt 06-02-2012, 21:20
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Ich hoffe da steckt kein Jurastudium in Deutschland hinter.
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