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#31
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#32
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| 8 Monate x 38 = 304 EUR entgangener Gewinn. Anwalt und Gericht zahlt der Unterlegene. Macht in Summe ca. 500 EUR. Die Getränkeflatrate wird er vielleicht nicht durchbekommen, den Rest schon. Somit verdienen Studiobesitzer und Anwalt ordentlich. Und für 500 EUR kann man schon mal einen Brief schreiben...
__________________ Die Zunge ist immer noch das schärfste Schwert. |
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#33
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| solche Typen würde ich aus dem Studio rausprügeln und die Tasche hinterherwerfen, manche merken wirklich gar nix ![]() |
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#34
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#35
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| "Verpiss dich" ist schon heftig, will da gar nicht groß urteilen. Der Inhaber darf sich von Stefan nicht weiter bezahlen lassen, das ist das allerletzte *find* Geändert von Shining (05-06-2008 um 18:35 Uhr). |
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#36
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__________________ Die Zunge ist immer noch das schärfste Schwert. |
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#37
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| Ich spreche von Beratung. ich würde mich jedenfalls eher von einem Rechtsbeistand als von Forumuser beraten lassen. |
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#38
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#39
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| Wegen Deiner sympatischen Art und Deinem gewinnenden Wesen...
__________________ Rock´n Roll above all ! Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind? |
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#40
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| Er solls als Lehrgeld sehen und zahlen... (und vor allen draus lernen) So, um mich abzusichern: Alle meine Aussagen hier beruhen auf Erfahrungswerten und sind keinesfalls als Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) zu verstehen. ![]()
__________________ Die Zunge ist immer noch das schärfste Schwert. Geändert von ichi-ni-san (05-06-2008 um 19:15 Uhr). |
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#41
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| Vielleicht hilft das ja: Um Menschen deren Einkommen zur Bezahlung eines Rechtsanwalts nicht ausreicht, eine Möglichkeit zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu gewähren, gibt es mit der Beratungshilfe eine staatliche Leistung, die die Rechtsanwaltskosten dieser Personen übernimmt. Anders als die Prozesskostenhilfe wird die Beratungshilfe ausschließlich für die außergerichtliche Rechtsberatung sowie Rechtsvertretung gewährt. Der Antrag kann entweder direkt beim Amtsgericht, oder aber über einen Rechtsanwalt gestellt werden, der den Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das zuständige Amtsgericht weiterleitet.
__________________ Manches ist zu wahr um schön zu sein. |
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#42
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![]() @topic tja musste wohl zahlen warscheinlich.... |
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#43
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#44
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| Falls man Dir "pflichtwidriges Verhalten" vorwerfen kann, und das geht hier sicher, hast Du vermutlich keine Chance. Ansonsten gilt dass die Leistung auch erbracht werden muss, was mit Hausverbot sicher nicht geht. Durch das Anschreien einer älteren Dame sehe ich da aber ganz schlechte Karten. Womit wir auch zum Punkt kommen. Warum muss man an einem Gerät X Sätze machen und auch noch in den Pausen das Gerät blockieren ? Warum nicht einfach 10 Minuten Pause machen in der die Schwulen, Lutscher, Waschlappen und alten Weiber sicher fertig werden ? Ich könnte mir vorstellen dass sich erstens andere "Pumper" das auch nicht gefallen lassen würden wenn einer eine halbe Stunde ein Gerät belagert und auch in den Pausen nicht freigibt, und dass Du zweitens gegenüber einem 140-Kilo-Schrank auch nicht ausfallend geworden wärst. Die Frage muss man sich dann stellen ob es nicht etwas weniger laut geht wenn es Grund zur Klage gibt. Es gab da ja im Zweifel sicher auch noch andere Geräte auf die man ausweichen hätte können, im Wechsel. Und denk mal darüber nach ob es toll wäre wenn jeder solcher Schränke der Dein T-Shirt nicht mag Dich dann auch jedesmal zusammenfaltet weil Du ihn "nervst". Meine Intuition sagt mir, dass da noch mehr hintersteckt. Ich vermute mal dass man nicht immer nett zu Dir gewesen ist, so die ersten 10, 15 Jahre. |
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#45
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| Bin zwar kein Anwalt, aber der Vertrag ist halt die entscheidende Komponente. Alles andere ist dann Ermessenssache. Wenn die Frau vorgeladen wird und aussagt, du hättest sie bedroht, ist das im Grunde nicht relevant für die Diskussion ob du bezahlst oder nicht. Das Gericht interessiert nur, welche Regelung du und der Studiobesitzer getroffen haben. Wenn diese Rechtens ist zahlst du, wenn nicht zahlt du nicht. Wenn ich deinen Angaben zufolge davon ausgehe dass du Achtzehn Jahre alt bist, stellt sich mir die Frage ob deine Eltern nicht eine Rechtsschutz- versicherung besitzen über die du noch mit versichert bist. Das würde ich mal klären. Ansonsten kann man evtl. noch mal mit dem Besitzer des Studios reden und eine Einigung erzielen. Voraussetzung man ist nett und freundlich und hat Argumente die nicht auf Aussagen wie "Hier ist es dreckig" etc. beruhen.
__________________ Matt Hughes: Enjoy the flight, fear the landing |
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