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  #1  
Alt 16-01-2012, 10:01
Benutzerbild von küken
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Question Jemanden vom Training ausschließen

Hallo,

Meine Frage ist, ob jemand weiß, ob ein Trainer das Recht hat, ein Mitglied aus seiner Trainingseinheit auszuschließen (wenn die Begründungen wirklich vorhanden sind), oder ist das generell nicht möglich? Muss dies in irgendwelchen Satzungen stehen? Gibt es da rechtliche Regelungen? (Es existiert eine Dachverein->Abteilungsstruktur und es geht um die Abteilungstrainer)

Wie geht ihr generell in Euren Vereinen mit solchen Situationen um? Natürlich geht es nicht darum, ob ein Trainer jemanden von seinem Training ausschließen darf, nur weil ihm ein Gesicht nicht passt. Sondern eher um sachlich begründete und realistisch nachweisbare handfeste Gründe (auf die ich hier jetzt nicht näher eingehen mag), warum man nicht möchte, dass der/diejenige in der einen speziellen Einheit erscheint.

Sollte, mal abgesehen von der gesetzlichen Lage, die ich ja nicht kenne, jeder einzelne Trainer das Recht haben Leute von seinem Training auszuschließen.

PS: Wäre, wie immer, dankbar für eine sachliche Diskussion und vor allem auch für eine Antwort auf die Frage nach dem Recht....
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Wenn ich nicht ganz genau wüsste, dass ich das nicht bin, dann würde ich sagen, das bin ich nicht!
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  #2  
Alt 16-01-2012, 10:06
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wer übt das hausrecht aus?
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Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
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  #3  
Alt 16-01-2012, 10:16
Benutzerbild von küken
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Oh...sorry. Das weiß ich nicht. Wie definiert sich das? Wie finde ich das raus?

Vermutlich aber insgesamt der Dachverein, der den Trainingsraum der Abteilung ja nur zur Verfügung stellt!
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Wenn ich nicht ganz genau wüsste, dass ich das nicht bin, dann würde ich sagen, das bin ich nicht!

Geändert von küken (16-01-2012 um 10:19 Uhr).
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  #4  
Alt 16-01-2012, 10:19
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ist es ein Verein? Dann Satzung.
Ist es eine private Schule?
Ist oder wird der Vertrag gekündigt?
Ist er von jedem Training oder nur vom Training eines Lehrers ausgeschlossen?
Was steht dazu im Vertrag?
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Frank Burczynski
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  #5  
Alt 16-01-2012, 10:25
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Es ist eine Abteilung eines Verein und es geht nur um ein einzelnes Training bei einem einzelnen Trainer.

Die Satzung kenne ich nicht im Detail. Sollte sowas aber dort verankert sein, dann erübrigt sich natürlich meine Frage, die ja u.a. auch war: Sollte sowas in irgendwelchen Satzungen stehn.
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  #6  
Alt 16-01-2012, 10:34
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Entweder in der Satzung oder in der Hausordnung oder auf Anweisung (Erlaubnis) durch den Vorstand.

Bei uns im e.V. geht das zum Beispiel. D.h. ich kann als Trainer ein Vereinsmitglied von meinem Training ausschliessen. Aus dem Verein rauswerfen kann aber nur der Vorstand.
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  #7  
Alt 16-01-2012, 10:40
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Zitat:
Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Entweder in der Satzung oder in der Hausordnung oder auf Anweisung (Erlaubnis) durch den Vorstand.
Ok, dann werd ich die wohl mal suchen und lesen müssen...Danke!
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  #8  
Alt 16-01-2012, 10:46
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Zitat:
Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Entweder in der Satzung oder in der Hausordnung oder auf Anweisung (Erlaubnis) durch den Vorstand.

Bei uns im e.V. geht das zum Beispiel. D.h. ich kann als Trainer ein Vereinsmitglied von meinem Training ausschliessen. Aus dem Verein rauswerfen kann aber nur der Vorstand.
So kenne ich es auch nur innerhalb des e.V.
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  #9  
Alt 16-01-2012, 10:50
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Zitat:
Zitat von küken Beitrag anzeigen
Hallo,

Meine Frage ist, ob jemand weiß, ob ein Trainer das Recht hat, ein Mitglied aus seiner Trainingseinheit auszuschließen .
(wenn die Begründungen wirklich vorhanden sind)

naja, kommt drauf an, was hat er denn angestellt...??
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  #10  
Alt 16-01-2012, 10:59
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Bei uns ists ne private Schule. Der Trainer ist gleichzeitig auch der Chef. Wenn ein entsprechender Fall eintreten sollte, kann er den Schüler jeder Zeit vor die Tür setzen. Das macht den Vertrag nicht ungültig. Dieser würde weiter laufen, bis dieser offiziell vorbei ist. Kündigungsfrist sollte hier eingehalten werden. In diesem Fall heißts nur noch shit happens. Damit ein solcher Fall allerdings eintritt muss schon einiges passiert sein.
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  #11  
Alt 16-01-2012, 11:05
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Zitat:
Zitat von Cillura Beitrag anzeigen
Das macht den Vertrag nicht ungültig. Dieser würde weiter laufen, bis dieser offiziell vorbei ist.
Das geht so eigentlich nicht. Wenn eine Leistung vereinbart wurde (Training) und diese nicht erbracht wird oder man von der Leistung ausgeschlossen wird, dann gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht.
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  #12  
Alt 16-01-2012, 11:08
Benutzerbild von küken
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Lange, doofe und unangenehme Geschichte. Aber es geht mir auch ums Grundprinzip, ob es möglich ist, jemanden wegzuschicken, ohne dass man danach (im Extremfall) mit einer Klage rechnen kann/muss, dass er/sie aber doch am Training teilnehmen darf.

Habe nachgelesen, laut Satzung ist es dem Vorstand des Dachvereins vorbehalten, dies ggf. zu tun, insofern die Abteilung keine eigene Satzung hat, die das regelt (die Abteilungssatzung widerum muss vom Dach-Vorstand abgesegnet sein). Gibt es keine Abteilungssatzung, dann greift die Vereinssatzung....
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  #13  
Alt 16-01-2012, 11:15
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Zitat:
Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Das geht so eigentlich nicht. Wenn eine Leistung vereinbart wurde (Training) und diese nicht erbracht wird oder man von der Leistung ausgeschlossen wird, dann gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Ja, das ist natürlich richtig. Aber so lange wie von diesem Recht nicht Gebrauch gemacht und entsprechend gekündigt wird, läuft der Vertrag weiter. Es gab in der Vergangenheit echt schon Leute die einfach nicht gekündigt haben, sich aber darüber beschwerten, dass der Vertrag weiter läuft. Was soll man da schon machen.
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  #14  
Alt 16-01-2012, 11:21
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Dann stimmt aberd ein Kommentar "shit happens" nicht, sondern es ist das Nichtwissen er Ausgeschlossenen.
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  #15  
Alt 16-01-2012, 11:26
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Zitat:
Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Dann stimmt aberd ein Kommentar "shit happens" nicht, sondern es ist das Nichtwissen er Ausgeschlossenen.
Hast Recht. Ist bisl blöd ausgedrückt.

In jenem speziellen Fall würde ich allerdings nicht von Nichtwissen ausgehen sondern von Dummheit, da selbst die normalen Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden. Aber jedem wie er mag.
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