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#1
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| Hallo zusammen, hoffe das Allgemeine Forum ist geeignet für mein Thema ![]() Also Anlass für meine Frage haben einige Gespräche mit Mitgliedern verschiedener schweizer Sicherheitsfirmen gegeben. Ich hab vor einiger Zeit einen Kubotan-Lehrgang besucht und habe seither zwei Stück, einen mit eingebautem Pfefferspray (den ich praktisch nie trage) und einen ohne (den ich nahezu immer trage, ausser im Dienst). Der Seminarleiter, der auch Polizeikräfte ausbildet, sagte mir damals, ein Kubotan sei erlaubt, solange er nicht spitzig ist. Gilt hier eventuell die gleiche Regelung wie neu mit den Klappmessern, zwar erlaubt aber nicht an Orten wo sie nicht hingehören? Da ich jetzt schon diverse Storys gehört habe würd ich gern mal eure Meinungen und evtl. Erfahrungen hören. Am besten nach schweizer Recht ![]() Gruss KoQ
__________________ Die Kraft sitzt im Kopf, die Stärke liegt im Herzen! |
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#2
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| Hallo, kleiner Tipp nimm einfach ein Flachenöffner oder Eding und es gibt keine Diskusionen. Wobei der Flaschenoffner die unfreundlichere variante ist. Dirk
__________________ Wenn das Pferd tot ist, steig ab !!! |
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#3
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| Ab wann gilt "spitzig" ?
__________________ "Rock is overpowered. Paper is fine." - Scissors Vantage Fighting - "Ja, auch ich prostituiere mich für Rabatte." - KKB Miss Wahl Sieger 2010 |
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#4
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| ist natürlich unsinn! ob sptzig oder nicht, kubotan ist meines wissens KEINE verbotee waffe nach dem wffg. |
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#5
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| Bemüh mal die Suchfunktion, dann findest zu deiner Frage viele antworten hier im Forum. |
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#6
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Args ich lese gerade nach Schweizer Recht.. meh..
__________________ "Rock is overpowered. Paper is fine." - Scissors Vantage Fighting - "Ja, auch ich prostituiere mich für Rabatte." - KKB Miss Wahl Sieger 2010 |
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#7
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| Nicht das schweizer!
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#8
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| genau das ist das problem. ich dachte immer, dass ein kubotan kein problem sei. leider hab ich nen koppo. da frag ich mich dann doch auch, ob das probleme geben könnte. |
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#9
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| Meine letzte Info bzgl Kubotan von einem befreundeten (deutschen) Polizeibeamten ist, das dieser nicht verboten ist. Ich nutze meinen Kubotan als Schlüsselanhanger ! Schlüsselanhänger unterliegen (noch) nicht dem Deutschen Waffenrecht ![]()
__________________ Ich sehe Dich und wenn ich will, treffe ich Dich auch !!! Sprichwort eines Scharfschützenwww.protectionacademy.de |
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#10
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| Nur eine einzige Waffe illegal In seinem Grundsatzentscheid hat das Gericht lediglich eine einzige Waffe als illegal eingestuft. Es handelt sich um eine Metallfaustwaffe namens Kubotan. Mit jenem Stück kann ein Kämpfer einen Faustschlag gegen Kontrahenten massiv verstärken. Das Gericht liess 172 Exemplare davon beschlagnahmen. Bei den restlichen Utensilien setzten die Richter umfassende Freisprüche fest. Die Geräte werden dem Angeklagten wieder herausgegeben. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Zürich, 23.6.2009, xxx.20min.ch/news/zuerich/story/Ninja-Stern-wird-zur-Sportwaffe-15154592 |
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#11
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| Zürcher Gerichte...naja. Solange das Bundesgericht noch nicht darüber entschieden hat... Kann mir auch gut vorstellen, dass das a) nur ne kantonale Regelung ist oder b) 20minuten ist nicht gerade für seine Seriösität bekannt, also kann ich mir gut vorstellen, dass die etwas falsch verstanden haben oder polarisieren... kann mir gut vorstellen, dass diese beschlagnahmten Kubotans, wie King of Queens erwähnte, spitzig sind. ansonsten könnte man gleich Kugelschreiber und Bleistifte verbieten, was logischerweise gar nicht durchsetzbar wäre... und auch wenn ich unseren Gerichten oft nicht grade grösste Fachkompetenz attestieren kann, glaube ich doch kaum, dass die so ein unsinniges Urteil fällen würden... |
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#12
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| Absolut richtig Widi was du über die Gerichte gesagt hast, allerdings wünsch ich niemandem das Theater, einen Gerichtsentscheid bis zur letzten Instanz (Bundesgericht) weiterzuziehen.. ![]() Klar, 20min ist ne Gratiszeitung, was mich eher erstaunt ist, dass im Artikel selber von Kubotans geredet wird, im untenstehenden link steht aber "xxx.20min.ch/news/zuerich/story/Ninja-Stern-wird-zur-Sportwaffe-15154592 " Vielleicht Zufall Kraken ist ja der Meinung, ob spitzig oder nicht, der Kubotan ist erlaubt. Wie gesagt, so wie ich das gehört habe, sind spitzige für Zivis nicht erlaubt, in der Schweizer Armee gibts sogenannte MP-Stäbchen der Militärpolizei, diese sind ein bisschen länger als der normale Kubotan und sind vorne zu einem Spitz geformt. Jetzt würd ich einfach noch gern wissen ob ich mit meinem stinknormalen Schlüsselanhänger-Kubotan Probleme krieg ![]()
__________________ Die Kraft sitzt im Kopf, die Stärke liegt im Herzen! |
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#13
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| Hmm? Diese Fragen haben wir bei uns auch schon gehabt? Also, mein Wissenstand, den ich zuletzt hierher bekam, war der noch in der BRD erlaubt aber es ändert sich ja so viel? Weiss, da jemand Bescheid, will unseren Chef ja nicht mit solchen Kram unnötig nerven? ![]()
__________________ "Wer kämpft, der kann immer noch etwas dazu lernen!!!" |
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#14
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| In Deutschland ist der Kobutan keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes (Deutschland). Es gibt da eine Evaluierung vom BKA zu. Hab ich aber gerade nicht parat. |
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#15
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| Zitat:
aber zum Thema: Ich versuch mal meinen Nachbarn zu fragen der Richter ist. |
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