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  #1  
Alt 07-07-2009, 16:13
Benutzerbild von King of Queens
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Kampfkunst: Muay Boran, Muay Thai, Rumrollen und hauen
 
Registrierungsdatum: 21.08.2006
Ort: Schweiz
Alter: 23
Beiträge: 344
Standard Kubotan - Erlaubt oder nicht?

Hallo zusammen, hoffe das Allgemeine Forum ist geeignet für mein Thema

Also Anlass für meine Frage haben einige Gespräche mit Mitgliedern verschiedener schweizer Sicherheitsfirmen gegeben.
Ich hab vor einiger Zeit einen Kubotan-Lehrgang besucht und habe seither zwei Stück, einen mit eingebautem Pfefferspray (den ich praktisch nie trage) und einen ohne (den ich nahezu immer trage, ausser im Dienst).
Der Seminarleiter, der auch Polizeikräfte ausbildet, sagte mir damals, ein Kubotan sei erlaubt, solange er nicht spitzig ist. Gilt hier eventuell die gleiche Regelung wie neu mit den Klappmessern, zwar erlaubt aber nicht an Orten wo sie nicht hingehören?
Da ich jetzt schon diverse Storys gehört habe würd ich gern mal eure Meinungen und evtl. Erfahrungen hören. Am besten nach schweizer Recht

Gruss KoQ
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  #2  
Alt 07-07-2009, 16:16
Benutzerbild von dirk
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: MultiKultiNahkampf mit und ohne Werkzeug
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 413
Standard

Hallo,

kleiner Tipp nimm einfach ein Flachenöffner oder Eding und es gibt keine Diskusionen. Wobei der Flaschenoffner die unfreundlichere variante ist.


Dirk
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  #3  
Alt 07-07-2009, 16:39
Benutzerbild von Rocky777
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Kampfkunst: Auf den Boden setzen und quengeln!!
 
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Beiträge: 5.648
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Ab wann gilt "spitzig" ?
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"Rock is overpowered. Paper is fine." - Scissors
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  #4  
Alt 07-07-2009, 16:58
inaktiv
Kampfkunst: kämpfen
 
Registrierungsdatum: 21.02.2008
Ort: Ingenbohl
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Beiträge: 17.415
Standard

ist natürlich unsinn!

ob sptzig oder nicht, kubotan ist meines wissens KEINE verbotee waffe nach dem wffg.
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  #5  
Alt 07-07-2009, 17:36
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Kampfkunst: Kobudo, Judo
 
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Alter: 34
Beiträge: 209
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Bemüh mal die Suchfunktion, dann findest zu deiner Frage viele antworten hier im Forum.
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  #6  
Alt 07-07-2009, 18:11
Benutzerbild von Rocky777
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Auf den Boden setzen und quengeln!!
 
Registrierungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 5.648
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
ist natürlich unsinn!

ob sptzig oder nicht, kubotan ist meines wissens KEINE verbotee waffe nach dem wffg.
Bei dir vllt. nicht Args ich lese gerade nach Schweizer Recht.. meh..
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  #7  
Alt 07-07-2009, 23:16
Benutzerbild von Schnueffler
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
Registrierungsdatum: 02.03.2005
Ort: mitten im Pott, wo alles schwarz und grau ist!
Alter: 37
Beiträge: 19.036
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Zitat:
Zitat von kobudo.de Beitrag anzeigen
Bemüh mal die Suchfunktion, dann findest zu deiner Frage viele antworten hier im Forum.
Hier wurde eigentlich immer nur das deutsche WaffG durchgekaut!
Nicht das schweizer!
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Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt.
(Leo Tolstoi)
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  #8  
Alt 07-07-2009, 23:29
inaktiv
Kampfkunst: gift + galle verspritzen
 
Registrierungsdatum: 26.02.2009
Ort: bodensee südufer
Alter: 33
Beiträge: 1.377
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Zitat:
Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Hier wurde eigentlich immer nur das deutsche WaffG durchgekaut!
Nicht das schweizer!
genau das ist das problem. ich dachte immer, dass ein kubotan kein problem sei. leider hab ich nen koppo. da frag ich mich dann doch auch, ob das probleme geben könnte.
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  #9  
Alt 08-07-2009, 07:00
Benutzerbild von Kyoshi
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Close Combat / Selfdefense
 
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Alter: 50
Beiträge: 3.656
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Meine letzte Info bzgl Kubotan von einem befreundeten (deutschen) Polizeibeamten ist, das dieser nicht verboten ist.
Ich nutze meinen Kubotan als Schlüsselanhanger !
Schlüsselanhänger unterliegen (noch) nicht dem Deutschen Waffenrecht
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Ich sehe Dich und wenn ich will, treffe ich Dich auch !!!
Sprichwort eines Scharfschützenwww.protectionacademy.de
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  #10  
Alt 08-07-2009, 10:06
Benutzerbild von doc faust
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Kampfkunst: Functional Fighting
 
Registrierungsdatum: 05.02.2003
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Nur eine einzige Waffe illegal

In seinem Grundsatzentscheid hat das Gericht lediglich eine einzige Waffe als illegal eingestuft. Es handelt sich um eine Metallfaustwaffe namens Kubotan. Mit jenem Stück kann ein Kämpfer einen Faustschlag gegen Kontrahenten massiv verstärken. Das Gericht liess 172 Exemplare davon beschlagnahmen.

Bei den restlichen Utensilien setzten die Richter umfassende Freisprüche fest. Die Geräte werden dem Angeklagten wieder herausgegeben. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Zürich, 23.6.2009, xxx.20min.ch/news/zuerich/story/Ninja-Stern-wird-zur-Sportwaffe-15154592
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  #11  
Alt 08-07-2009, 10:18
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Zürcher Gerichte...naja. Solange das Bundesgericht noch nicht darüber entschieden hat... Kann mir auch gut vorstellen, dass das a) nur ne kantonale Regelung ist oder b) 20minuten ist nicht gerade für seine Seriösität bekannt, also kann ich mir gut vorstellen, dass die etwas falsch verstanden haben oder polarisieren... kann mir gut vorstellen, dass diese beschlagnahmten Kubotans, wie King of Queens erwähnte, spitzig sind. ansonsten könnte man gleich Kugelschreiber und Bleistifte verbieten, was logischerweise gar nicht durchsetzbar wäre... und auch wenn ich unseren Gerichten oft nicht grade grösste Fachkompetenz attestieren kann, glaube ich doch kaum, dass die so ein unsinniges Urteil fällen würden...
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  #12  
Alt 08-07-2009, 10:53
Benutzerbild von King of Queens
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Absolut richtig Widi was du über die Gerichte gesagt hast, allerdings wünsch ich niemandem das Theater, einen Gerichtsentscheid bis zur letzten Instanz (Bundesgericht) weiterzuziehen..
Klar, 20min ist ne Gratiszeitung, was mich eher erstaunt ist, dass im Artikel selber von Kubotans geredet wird, im untenstehenden link steht aber "xxx.20min.ch/news/zuerich/story/Ninja-Stern-wird-zur-Sportwaffe-15154592 " Vielleicht Zufall

Kraken ist ja der Meinung, ob spitzig oder nicht, der Kubotan ist erlaubt. Wie gesagt, so wie ich das gehört habe, sind spitzige für Zivis nicht erlaubt, in der Schweizer Armee gibts sogenannte MP-Stäbchen der Militärpolizei, diese sind ein bisschen länger als der normale Kubotan und sind vorne zu einem Spitz geformt.
Jetzt würd ich einfach noch gern wissen ob ich mit meinem stinknormalen Schlüsselanhänger-Kubotan Probleme krieg
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  #13  
Alt 08-07-2009, 11:46
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Wink

Hmm? Diese Fragen haben wir bei uns auch schon gehabt? Also, mein Wissenstand, den ich zuletzt hierher bekam, war der noch in der BRD erlaubt aber es ändert sich ja so viel? Weiss, da jemand Bescheid, will unseren Chef ja nicht mit solchen Kram unnötig nerven?
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  #14  
Alt 08-07-2009, 11:52
Benutzerbild von Ir-khaim
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Kampfkunst: Brazilian Jiu Jitsu & Luta Livre
 
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In Deutschland ist der Kobutan keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes (Deutschland).

Es gibt da eine Evaluierung vom BKA zu. Hab ich aber gerade nicht parat.
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  #15  
Alt 08-07-2009, 12:03
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Kampfkunst: The Best of Both Worlds/ 5150/ Wimp Junk
 
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Zitat:
Zitat von King of Queens Beitrag anzeigen
Absolut richtig Widi was du über die Gerichte gesagt hast, allerdings wünsch ich niemandem das Theater, einen Gerichtsentscheid bis zur letzten Instanz (Bundesgericht) weiterzuziehen..
Klar, 20min ist ne Gratiszeitung, was mich eher erstaunt ist, dass im Artikel selber von Kubotans geredet wird, im untenstehenden link steht aber "xxx.20min.ch/news/zuerich/story/Ninja-Stern-wird-zur-Sportwaffe-15154592 " Vielleicht Zufall

Kraken ist ja der Meinung, ob spitzig oder nicht, der Kubotan ist erlaubt. Wie gesagt, so wie ich das gehört habe, sind spitzige für Zivis nicht erlaubt, in der Schweizer Armee gibts sogenannte MP-Stäbchen der Militärpolizei, diese sind ein bisschen länger als der normale Kubotan und sind vorne zu einem Spitz geformt.
Jetzt würd ich einfach noch gern wissen ob ich mit meinem stinknormalen Schlüsselanhänger-Kubotan Probleme krieg
Einverstanden. um ans BGer weiter zu ziehen muss man auch genügend Kohle haben. Minelli ist z.b. so ein notorischer Querulant, von dem haben wir schon im ersten Semester etwa 3 BGE's behandelt
aber zum Thema: Ich versuch mal meinen Nachbarn zu fragen der Richter ist.
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