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  #1  
Alt 10-12-2005, 19:15
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: WT
 
Registrierungsdatum: 23.09.2004
Alter: 20
Beiträge: 177
Standard Rechtliche Frage zum Privattraining und verletzungen

Einpaar Freunde und ich Treffen uns 1 mal wöchentlich zu einer kleinen Sparringsgruppe. Das ganze findet in einer Schulsporthalle statt, jedoch sind wir nicht auf irgendeiner weise angemeldet, versichert oder ein Verein. Sollte sich jetzt irgendjemand schlimmer verletzen, ist er dann immernoch über seine Krankenkasse versichert ? Ich weiss ja dass normale Vereine eine versicherung für solche fälle abschließen müssen, aber wie ist es da bei uns?
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  #2  
Alt 10-12-2005, 19:34
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: noch nichts
 
Registrierungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5
Standard

Soweit ich weiss(ich bin mir nicht ganz sicher ) ist "Kampfwissen", das man im Verein erlernt hat, verboten an andere weiterzugeben.
Hinsichtlich der Versicherung würde ich mich an deiner stelle bei deiner Krankenkasse erkundigen. So seid ihr wahrscheinlich nicht verscihert
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  #3  
Alt 10-12-2005, 19:51
Benutzerbild von Darkpaperinik
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Balintawak Arnis / hauen, treten, werfen, hebeln...alles völlig gewaltfrei!
 
Registrierungsdatum: 08.12.2003
Ort: BRD / Italia/ Suomi
Alter: 32
Beiträge: 2.727
Standard

Zitat:
Zitat von Dchoka
Soweit ich weiss(ich bin mir nicht ganz sicher ) ist "Kampfwissen", das man im Verein erlernt hat, verboten an andere weiterzugeben.
quatsch

Zitat:
Zitat von Dchoka
Hinsichtlich der Versicherung würde ich mich an deiner stelle bei deiner Krankenkasse erkundigen. So seid ihr wahrscheinlich nicht verscihert
das hängt alles von faktoren ab wie

.. ist das training beim raumstellenenden verein angemeldet

.. besteht eine schriftliche absprache hinsichtlich der raumnutzung und dem haftungsausschluss

.. ist das immer eine sache zw. dem schadensverursacher und dem geschädigten, also dem versicherungsschutz der beteiligten personen

und nur so als tipp: der krankenkasse würde ich das alles nicht unbedingt erzählen!

also - entweder jeder sichert sich einzeln entsprechend ab oder ihr gründet einen verein und schliesst so eine entsprechende absicherung mit einem anbieter...
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  #4  
Alt 31-12-2005, 17:48
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: LT WT,Boxen
 
Registrierungsdatum: 23.12.2005
Alter: 28
Beiträge: 6
Standard

Also als ich mal mit einem Kolegen nach dem Training noch mal zusätzlich Sparring gemacht habe ist mir dabei auch das Kinn aufgerissen so das es genäht werden musste. Sowass kann immer mal passieren! Ich bin dann einfach ins Krankenhaus und hab erzählt das ich hingefallen bin, hat mir auch ein haufen arbeit ersparrt so mit den ganzen Fragebögen der Krankenkasse.
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  #5  
Alt 01-01-2006, 16:27
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Kampfkunst: Kickboxen,Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 287
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Jungs Jungs, verwechselt hier nicht Haftungsfragen für eventuelle Pflegezahlungen oder ähnlichem mit der Krankenkasse.

Du kannst dir selbst ins Bein schiessen und die Krankenkasse wird es bezahlen, eine gesetzliche Krankenkasse darf keine Ausschlüsse in den Vertrag binden, sie darf nur Leistungen für die Allgemeinheit ihres Kundenstammes ausschließen (z.B. Zahnersatz,etc.).
Keine Sorge in dieser Hinsicht seid ihr alle zu jederzeit in Deutschland versichert.


Anders sieht es jedoch aus mit eventuellen Pflegezahlungen, Arbeitslosengeldern oder ähnlichen Zusatzleistungen aus einer Unfallversicherung oder Haftpflicht.


Wenn Person A, Person B so stark gegen den Kopf tritt (wir übertreiben einfach mal) das Person B nicht mehr ohne Pflege leben kann, dann zahlt die Haftpflichtversicherung (vorrausgesetzt Person A hat eine) für Person B nachfolgend oder auch nachträglich auf den Unfall folgende Investitionen zur erhaltung der Lebensqualität von Person B.

also z.B. die Pflegeschwester die Person B füttern muss um sein Wohl sorgen muss.


Hat Person B jetzt auch noch eine private Unfallversicherung, dann kriegt Person B von der Unfallversicherung je nach Behindertengrad (in diesem Fall über 60%) eine volle Sofortentschädigung (liegt bei Standartverträgen bei rund 300.000 €) und kann davon z.B. auch noch einen Lift für den Treppenaufgang oder einen Umbau des Fahrzeuges finanzieren usw.

Hat Person B jedoch keine private Unfallversicherung und hat Person A keine Haftpflichtversicherung, ist Person A zwar in der rechtlichen Theorie haftbar zu machen, in der realität sieht das jedoch anders aus, denn die hunderttausende von Euro wird Person A wohl sehr unwahrscheinlich aufbringen können um das Leben der Person B einigermaßen "schön" zu halten.

Also Jungs, ich hoffe ihr habt zumindest eine Haftpflichtversicherung. Die 5 Euro im Monat sollten es euch schon Wert sein!
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  #6  
Alt 01-01-2006, 16:32
Benutzerbild von Sordid
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Kampfkunst: Krav Maga Maor, Doce Pares Escrima
 
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Mann Perser, man könnte ja fast glauben, du hast mit dem Thema beruflich zu tun!
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  #7  
Alt 01-01-2006, 19:09
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Kickboxen,Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 287
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Gut das du das sagst, ich hatte schon Angst ich kann noch nichtmal meine Arbeit.
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  #8  
Alt 01-01-2006, 19:33
Benutzerbild von Sordid
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Krav Maga Maor, Doce Pares Escrima
 
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Zitat:
Zitat von Perser
Gut das du das sagst, ich hatte schon Angst ich kann noch nichtmal meine Arbeit.
Nein, du machst das schon genau richtig. Immer Kompetenz vortäuschen, auch wenn man null Plan hat. Dein Gegenüber ist meist noch unwissender.
So schlage ich mich seit Jahren durch!
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  #9  
Alt 01-01-2006, 21:38
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Kampfkunst: Kickboxen,Muay Thai
 
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Zitat:
Zitat von Sordid
Nein, du machst das schon genau richtig. Immer Kompetenz vortäuschen, auch wenn man null Plan hat. Dein Gegenüber ist meist noch unwissender.
So schlage ich mich seit Jahren durch!

Mein Arzt tut das auch so glaub ich.
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  #10  
Alt 01-01-2006, 21:53
Benutzerbild von Sordid
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Krav Maga Maor, Doce Pares Escrima
 
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Zitat:
Zitat von Perser
Mein Arzt tut das auch so glaub ich.
Das klingt ein wenig nach "Arschkarte"...
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  #11  
Alt 01-01-2006, 23:21
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Kampfkunst: nur noch privat ein bischen
 
Registrierungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 56
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Hallo zusammen,

Soweit ihr gesetzlich versichert seid, übernimmt die Krankenkasse die notwendigen Kosten für die Krankenbehandlung. Soweit ein Fremdverschulden vorliegt, wird sich die Krankenkasse die Kosten von Verursacher zurückholen. Hier bekommt man dann so einen lustigen Unfallfragebogen.

Es ist aber in jedem Fall ratsam eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dann diese Kosten übernimmt, die ihr Verursacht habt.

Eine gesetzliche Krankenkasse kann auch keine Leistungen ausschließen, wie hier gesagt wurde. Auch nicht für den gesamten Kundenstamm. 98 % der Leistungen sind Rechtsanspruchsleistungen und stehen euch von Gesetzes wegen zu. Die 2 % sind Satzungsleistungen, hier gehts meißt um sogenannte Bonusprogramme oder Zuzahlungen, die die KK selbst bestimmen kann. Aber auch auf diese Leistungen hat man einen Rechtsanspruch. Der Zahnersatz ist nebenbei gesagt eine gesetzlich Leistung und kann nicht ausgeschlossen werden.

Und noch was nicht jeder ist gesetzlich versichert oder überhaupt versichert. Hier sollte man aufpassen.

Diese Information kostet euch nur 10 Euro.
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  #12  
Alt 02-01-2006, 02:59
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Kickboxen,Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 287
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Zitat:
Zitat von Der Handschuh
Hallo zusammen,

Soweit ihr gesetzlich versichert seid, übernimmt die Krankenkasse die notwendigen Kosten für die Krankenbehandlung. Soweit ein Fremdverschulden vorliegt, wird sich die Krankenkasse die Kosten von Verursacher zurückholen. Hier bekommt man dann so einen lustigen Unfallfragebogen.

kleine Korrektur meinerseits, das mit dem Geld wiederholen bezieht sich aber nur auf "Vorsatz", leichte sowie grobe Fahrlässigkeit ist ein Einschluss in der Krankenversicherung.
Also wenn euch euer Freund mit Absicht verletzt, würde eure Krankenkasse Regressansprüche* stellen, aber solch einen Fall gibt es in der realität nur noch bei Straftaten.

Na gut hört sich blöd an, "vorsätzliche Verletzung" ist immer eine Straftat :P .

Absichtlich verletzen heißt nicht während eines Wettkampfes, das ist eine Kampfsituation mit einer übereinstimmenden Willenserklärung aller beteiligten Personen ( im Kampf beteiligt) und daher auch wieder völlig in Ordnung und im Leistungsbereich der Krankenkasse.


*Die Kasse holt sich das Geld vom Verursacher wieder, in Deutschland haben sich die Versicherer jedoch darauf geeinigt die Regressgrenze auf 5000 Euro zu setzen, weil es sonst teilweise überdimensionale Haftungsansprüche gegenüber Privatpersonen geben würde.
So zumindest in der Sach und Haft Branche, ich denke aber das es so in der Leben Branche auch ist (das ist leider dann nicht mehr mein Gebiet).

Geändert von Perser (02-01-2006 um 03:12 Uhr).
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