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  #1  
Alt 19-07-2008, 16:59
Benutzerbild von Mr. Nice Guy
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Kampfkunst: Ja, mache ich
 
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Question 3 fiktive Notwehr Szenarien

Hallo,

drei fiktive Szenarien:

Erstes fiktive Szenario:
Jemand der auf ärger aus ist, jemanden bedroht/beleidigt und einem ganz nah auf die Pelle rückt um einzuschüchtern. "Gockelgehabe" sozusagen. Man geht zurück, bewahrt Distanz, man hat dann aber beispielsweise eine Wand im Rücken, ist in ner Bahn oder so. Man sagt "Entschuldigung, kommen sie mir nicht so nahe", der Aggressor hört nicht. Ist dann ein gezielter Schlag legitim oder darf man nur "schubsen" rechtlich gesehen.


Zweites fiktive Szenario:
Man lernt ja all die Techniken zum lösen von Griffen. Wie sieht es mit einem einzelnen direkten Schlag aus? Ist das schon übertriebene Notwehr? Jemand packt einem am Arm, bzw. Jacke, "Du bleibst hier" Ein einzlener Schlag zum lösen und den Angreifer wegstossen um Distanz zu gewinnen. Ist das noch okay oder überzogen? Juristsich meine ich.

Drittes fiktive Szenario:
Man macht sich selbst in irgendeinerform Strafbar. Auch wenn nur ein Kaveliersdelikt, man hat sich strafbar gemacht. Jemand anderes will einem festhalten und verwahren bis die Polizei eintrifft, was er ja nach 127 StPO auch darf. Wie schauts aber aus, wenn ich nun sage:
"Einverstanden, ich lasse mich vorläufig von Ihnen festnehmen und warte bis die Polizei da ist um meine Personalien festzustellen, ich aber nicht hier, sondern dort drüben mit Ihnen warte!" Das "dort drüben" können meinetwegen nur 10 Meter sein. Hat der Festhalter das Recht ihm das zu verweigern, bzw. kann er es verbieten, dass man dort drüben auf die Polizei wartet?
Diese Frage ist gerade bei Bus und Bahn höchst interessant, weil man sagen könnte, okay, ich lasse mich vorläufig festnehmen, aber ich muss hier aussteigen, warte dann da mit Ihnen auf die Polizei.

Danke
__________________
Hirten erst kund gemacht, durch der Engel Hallelujah tönt es laut von fern und nah: "Christ, der Retter ist da!
Ich bin es, der kleine Clown, der lacht wenn ihr weint.

Geändert von Mr. Nice Guy (19-07-2008 um 17:01 Uhr).
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  #2  
Alt 19-07-2008, 17:11
Benutzerbild von jinn
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Kampfkunst: -
 
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Beiträge: 2.519
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Hi, Nice Guy

Ich hab keinen Plan von Recht, aber ich wollt auch mal meinen Senf dazu geben
Zitat:
Zitat von Mr. Nice Guy Beitrag anzeigen
Hallo,

drei fiktive Szenarien:

Erstes fiktive Szenario:
Jemand der auf ärger aus ist, jemanden bedroht/beleidigt und einem ganz nah auf die Pelle rückt um einzuschüchtern. "Gockelgehabe" sozusagen. Man geht zurück, bewahrt Distanz, man hat dann aber beispielsweise eine Wand im Rücken, ist in ner Bahn oder so. Man sagt "Entschuldigung, kommen sie mir nicht so nahe", der Aggressor hört nicht. Ist dann ein gezielter Schlag legitim oder darf man nur "schubsen" rechtlich gesehen.
Ich hoffe, du hast nicht vor, jedem, der sich dir gegenüber nur ein bisschen aufpisst, eine zu verpassen...

Zitat:
Zweites fiktive Szenario:
Man lernt ja all die Techniken zum lösen von Griffen. Wie sieht es mit einem einzelnen direkten Schlag aus? Ist das schon übertriebene Notwehr? Jemand packt einem am Arm, bzw. Jacke, "Du bleibst hier" Ein einzlener Schlag zum lösen und den Angreifer wegstossen um Distanz zu gewinnen. Ist das noch okay oder überzogen? Juristsich meine ich.
Sofern der "Aggressor" keinen Angriff ansetzt, hoffe ich das doch!
Für alle, die du fertig machen willst

Ich frage mich, ob die Situationen wirklich gaaaaanz so fiktiv sind...
__________________
Die meisten Menschen brauchen mehr Liebe, als sie verdienen.
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  #3  
Alt 19-07-2008, 17:14
Benutzerbild von Vamacara
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Kampfkunst: Backen :D (und hauen)
 
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Zitat:
Zitat von Mr. Nice Guy Beitrag anzeigen
Erstes fiktive Szenario:
Jemand der auf ärger aus ist, jemanden bedroht/beleidigt und einem ganz nah auf die Pelle rückt um einzuschüchtern. "Gockelgehabe" sozusagen. Man geht zurück, bewahrt Distanz, man hat dann aber beispielsweise eine Wand im Rücken, ist in ner Bahn oder so. Man sagt "Entschuldigung, kommen sie mir nicht so nahe", der Aggressor hört nicht. Ist dann ein gezielter Schlag legitim oder darf man nur "schubsen" rechtlich gesehen.
Erstmal die Hand hochnehmen und ihm auch physisch eine Grenze setzen, "bis HIERHIN und nicht weiter". DIe Hand ist dann auch gleich zur Deckung oben. Gezielter Schlag ist so eine Sache. Wenn Du mit dem Rücken an der Wand stehst und gegen die Wand gedrückt wirst, kannst Du gar keine Schlagkraft mehr über den ganzen Körper generieren. Möglich sind da eher Schockschläge auf kurze Distanz, Knöchel gegen Solarplexus, Finger in die Rippen pressen, Kopf nach hinten drücken, Faustboden gegen Solarplexus etc. Mehr als Distanz erzeugen durch einen Schlag kannst Du sowieso nicht.

Zitat:
Zweites fiktive Szenario:
Man lernt ja all die Techniken zum lösen von Griffen. Wie sieht es mit einem einzelnen direkten Schlag aus? Ist das schon übertriebene Notwehr? Jemand packt einem am Arm, bzw. Jacke, "Du bleibst hier" Ein einzlener Schlag zum lösen und den Angreifer wegstossen um Distanz zu gewinnen. Ist das noch okay oder überzogen? Juristsich meine ich.
Juristisch kenne ich mich nicht aus, ich halte aber einen Schlag für angemessen. Wichtig ist rechtlich denke ich Dein weiteres Verhalten. Wenn Du danach auf Abstand gehst oder fliehst, ist dieser Schlag in Ordnung. Wenn Du natürlich danach weiter raufzimmerst, ist die Notwehr überschritten. Notwehr bedeutet meiner Auffassung nach, einen rechtswidrigen Übergriff abzuwenden. Das ist durch einen Schlag gegeben.

Zitat:
Drittes fiktive Szenario:
Man macht sich selbst in irgendeinerform Strafbar. Auch wenn nur ein Kaveliersdelikt, man hat sich strafbar gemacht. Jemand anderes will einem festhalten und verwahren bis die Polizei eintrifft, was er ja nach 127 StPO auch darf. Wie schauts aber aus, wenn ich nun sage:
"Einverstanden, ich lasse mich vorläufig von Ihnen festnehmen und warte bis die Polizei da ist um meine Personalien festzustellen, ich aber nicht hier, sondern dort drüben mit Ihnen warte!" Das "dort drüben" können meinetwegen nur 10 Meter sein. Hat der Festhalter das Recht ihm das zu verweigern, bzw. kann er es verbieten, dass man dort drüben auf die Polizei wartet?
Wenn es sein Recht ist, Dich festzuhalten bis die Polizei eintrifft, dann wäre es doch unsinnig, wenn er Dich los lässt und sagt "Ja geh mal da rüber".
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  #4  
Alt 19-07-2008, 17:35
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Kampfkunst: Raufen & Rangeln
 
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Warum wollen/können manche Menschen einfach nicht kapieren, dass diese Fragen nicht so pauschal, theoretisch geklärt werden können? Ob es Notwehr war, entscheidet ein Richter und keine Forenhobbyjuristen. Gehe bitte mal in eine Verhandlung wegen den §§ 83-88 - Du wirst Dich wundern, was da abläuft und nach was gefragt wird...
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  #5  
Alt 19-07-2008, 22:04
Benutzerbild von Rocky777
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Zitat:
Zitat von Kudos Beitrag anzeigen
Ob es Notwehr war, entscheidet ein Richter und keine Forenhobbyjuristen.


Zitat:
Zitat von jinn Beitrag anzeigen
[...]
Ich hab keinen Plan von Recht, aber ich wollt auch mal meinen Senf dazu geben
[...]
Zitat:
Zitat von Vamacara Beitrag anzeigen
[...]Juristisch kenne ich mich nicht aus[...]
Zu den Fällen (ja auch ich kenne mich damit nicht aus )

1: Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Wieso auch?

2: Man brauch ihm nicht gleich auffe 'nauze zu hauen, nur weil er dich festhält.

3:
Zitat:
Zitat von Vamacara
Wenn es sein Recht ist, Dich festzuhalten bis die Polizei eintrifft, dann wäre es doch unsinnig, wenn er Dich los lässt und sagt "Ja geh mal da rüber".
Bin ich auch der Meinung.
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Geändert von Rocky777 (19-07-2008 um 22:07 Uhr).
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  #6  
Alt 22-07-2008, 16:07
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Zitat:
Zitat von Kudos Beitrag anzeigen
Warum wollen/können manche Menschen einfach nicht kapieren, dass diese Fragen nicht so pauschal, theoretisch geklärt werden können? Ob es Notwehr war, entscheidet ein Richter und keine Forenhobbyjuristen. Gehe bitte mal in eine Verhandlung wegen den §§ 83-88 - Du wirst Dich wundern, was da abläuft und nach was gefragt wird...
Da wirst Du sicher Recht haben, aber die Staatsanwaltschaft
entscheidet, ob es vor Gericht kommt oder nicht!
Wo kein Kläger da kein Richter!
Ich kann mich in Notwehr verteidigen, aber es kommt keine Polizei und was ist dann? Zurück zum Thread.
Szene 1: Du kannst Ihm einen gezielten Schlag verpassen! Er darf dabei nicht K.O. gehen oder sich dabei verletzen. Also blutende Lippe/Nase ist noch okay!
Szene 2: das ist okay, da es Notwehr ist juristisch! Da keine Verletzung!
Szene 3: Da fragst Du am Besten einen Juristen!
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  #7  
Alt 22-07-2008, 16:33
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Zitat:
Zitat von Mr. Nice Guy Beitrag anzeigen
Hallo,

drei fiktive Szenarien:

Erstes fiktive Szenario:
Jemand der auf ärger aus ist, jemanden bedroht/beleidigt und einem ganz nah auf die Pelle rückt um einzuschüchtern. "Gockelgehabe" sozusagen. Man geht zurück, bewahrt Distanz, man hat dann aber beispielsweise eine Wand im Rücken, ist in ner Bahn oder so. Man sagt "Entschuldigung, kommen sie mir nicht so nahe", der Aggressor hört nicht. Ist dann ein gezielter Schlag legitim oder darf man nur "schubsen" rechtlich gesehen.
Mann muss doch das mildeste Mittel wählen, schubsen ist wohl OK,
schlagen IMHO nicht
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  #8  
Alt 22-07-2008, 17:49
Benutzerbild von himura_kenshin
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Kampfkunst: Ju-Jutsu
 
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Zitat:
Zitat von Ju-Jutsu-Ka Beitrag anzeigen
Mann muss doch das mildeste Mittel wählen, schubsen ist wohl OK,
schlagen IMHO nicht

Das mildeste Mittel, das in gleichem Maße den Erfolg der Verteidigungshandlung gewährleistet. Man muss das mildeste Mittel aber NICHT anwenden, wenn man sich selbst dafür einer größeren Gefahr aussetzen muss. -> Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. -> Wer jemanden angreift (verbal ode rphysisch ist egal) hat sich die Konsequenzen selbst zuzuschreiben. Es gibt keine "Verhältnismäßigkeit" im Notwehrrecht (fragt den User "Luggage").
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  #9  
Alt 22-07-2008, 18:41
Benutzerbild von Rocky777
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Kampfkunst: Auf den Boden setzen und quengeln!
 
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Fiktiver Fall Nummer4

Dürfte ich Jemandem der vor mir steht und sagt "Geld her!" direkt eine Zimmern? Ohne das er handgreiflich geworden ist oder eine Waffe in der Hand hat?

Überraschungseffekt und so.... ging heute nach Hause habe aber gerade Musik gehört, während zwei Jugendliche mich anschauten und irgendwas sagten und stehen blieben. Von den Lippen her hätte "Gib uns deine Tasche" rauskommen können oder so.. bin einfach weiter gegangen und habe links in die Schaufenster geguckt, ob die mir nicht hinterher rennen. Dem war dann aber nicht so...
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  #10  
Alt 22-07-2008, 18:56
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Hallo,
wenn man gleich nachdem man von jemandem am Arm gegriffen o.ä. zuschlägt könnte man es theoretisch vielleicht so erklären das man sich erschrocken hat ( Reflex ) und man weiß ja nicht was der andere wollte.
Ein Bekannter von mir ist auch schreckhaft und in einem Lokal kam mal ein Fremder brüllend auf ihn zugerannt als ob er ihn packen wollte....
Der Fremde wollte nur Spaß machen aber mein Bekannter wußte nicht so recht wie er das einschätzen soll und verpasste ihm deswegen einen Kinnhaken der ihn zu Boden streckte.
Polizei wurde keine geholt und er hat sich hinterher entschuldigt.
Aber es hätte ja auch ein Angriff sein können man weiß ja nie, noch dazu wenns ein Fremder ist.

Viele Grüße
Andreas
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  #11  
Alt 22-07-2008, 19:23
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Zitat:
Zitat von Rocky777 Beitrag anzeigen
Fiktiver Fall Nummer4

Dürfte ich Jemandem der vor mir steht und sagt "Geld her!" direkt eine Zimmern? Ohne das er handgreiflich geworden ist oder eine Waffe in der Hand hat?
wer mir auf die genannte art in die tasche greifen will den würde ich grundsätzlich und alleine aus prinzip züchtigen. und wehe er fragt mich warum ich ihm eine geballert habe...
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  #12  
Alt 22-07-2008, 19:39
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Zitat:
Zitat von enraged_Clown Beitrag anzeigen
wer mir auf die genannte art in die tasche greifen will den würde ich grundsätzlich und alleine aus prinzip züchtigen. und wehe er fragt mich warum ich ihm eine geballert habe...
hahahaaaa...stell mir das gerade vor *klatsch* "auaaaah!!!...ey warum" *klatsch*


ja ok, is albern, trotzdem musste ich gerade sehr lachen...
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  #13  
Alt 22-07-2008, 19:40
Benutzerbild von himura_kenshin
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Zitat:
Zitat von Rocky777 Beitrag anzeigen
Fiktiver Fall Nummer4

Dürfte ich Jemandem der vor mir steht und sagt "Geld her!" direkt eine Zimmern? Ohne das er handgreiflich geworden ist oder eine Waffe in der Hand hat?

Wie enraged_Clown schon sagte ( ): ja, darf man. Diebstahl/Raub ist eine Straftat und ein ANGRIFF auf ein geschütztes Rechtsgut (-> Eigentum), das man schützen (-> verteidigen) darf. Wieso sollte man auch erst darauf warten müssen, dass man ausgeraubt wurde bevor man sich zur Wehr setzt...
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  #14  
Alt 22-07-2008, 19:55
Benutzerbild von Rocky777
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Naja ich wurde nicht angefasst(darum gehts mir hier) die standen nur neben bzw. leicht vor mir.. (Durch kleinen Schritt zur Seite und gerade aus kam ich vorbei) hätten ja auch sagen können.. "hast du ne Flasche" ... oder bla. aber gehen wir mal davon aus, dass ich auch verstanden hätte, "Geld her!" oder sonstwas.. ohne angefasst oder wirklich bedrängt zu werden.
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  #15  
Alt 22-07-2008, 20:23
Benutzerbild von himura_kenshin
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Zitat:
Zitat von Rocky777 Beitrag anzeigen
Naja ich wurde nicht angefasst(darum gehts mir hier) die standen nur neben bzw. leicht vor mir.. (Durch kleinen Schritt zur Seite und gerade aus kam ich vorbei) hätten ja auch sagen können.. "hast du ne Flasche" ... oder bla. aber gehen wir mal davon aus, dass ich auch verstanden hätte, "Geld her!" oder sonstwas.. ohne angefasst oder wirklich bedrängt zu werden.

Also angenommen:

Jemand steht vor dir. Diese Person berührt dich in keinster Weise, aber sie teilt dir mit, ihr doch bitte dein Geld zu überleassen ("Her mit deiner Kohle!")

- Du haust diese Person um. -> Notwehr im Sinne des StGB §32 => Angriff: versuchter Überfall/Raub -> Abwehr: Schlag aufs Gesicht -> Angreifer lässt von seinem Vorhaben (Raub) ab.


Ein Angreifer muss dich nicht berühren oder physisch angreifen, um dir dein Notwehrrecht zu geben. Notwehrfähig sind verschiedene Rechtsgüter (Gesundheit/Leben, Ehre, Eigentum, ...). Du darfst dich mit ALLEN zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen (auch mit tödlichen Mitteln), musst aber das relativ mildeste Mittel wählen, dass den Angriff sicher beendet (OHNE dich dabei unnötiger (zusätzlicher) Gefahr auszusetzen). Ein Schlag gegen einen Räuber der dein Geld will (und dich auffordert es ihm zu geben) ist Notwehr (Verteidigung von Eigentum); der Schlag ist erforderlich, du kannst schließlich nicht wissen, ob der Räuber eventuell eine Waffe in der Tasche hat und du bist nicht dazu verpflichtet zu fliehen (-> "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.").


Ich persönlich schlage auch bei bestimmten Beleidigungen zu ("Deine Mutter is' 'ne Nutte." => Reaktion: Haue (Aber NUR bei dieser speziellen Form der Beleidigung)).
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