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  #16  
Alt 12-12-2007, 22:23
Benutzerbild von jinkazama
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Zitat:
Zitat von Adrién Dubois Beitrag anzeigen
Sorry, aber ich finde das ziemlich unobjektiv...

Auch wenn sie nur 14 sein sollte, ist sie sicher in der Lage einem ernste Schmerzen zu bereiten, wenn man still hält. Desweiteren ist man oft mit schwerem Rucksack, Taschen uterwegs, oder ist in ner Bahn. usw. usw. Merkst was?

@knife.
von deiner vier und fünf bin ich ausgegangen. Ist auch Norm, wenn man sich umsieht...
Stimmt schon ist nicht ganz ohne. So leicht steckt das keiner weg. klar, schwerer rucksack + taschen. und weglaufen ist dann vll. auch nicht so leicht drinnen.

Wie wäre es mit reden + dominanz über worte. Z.B. wenn du sagst: junges fräulein, so aber nicht und dann wackelst du mit dem Zeigefinger.

oder du versuchst freundlich sie zu fragen, was sie eigentlich will und wieso sie das getan hat.

JEDENFALLS: Juristisch müsst ich meinen Vater genau fragen. Aber wenn dich die anzeigt, dann kannst du dir sicher sein, dass du ganz schön im Arsch bist.

Geändert von jinkazama (12-12-2007 um 22:27 Uhr).
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  #17  
Alt 12-12-2007, 22:26
Benutzerbild von knife
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Zitat:
Zitat von jinkazama Beitrag anzeigen
Wie wäre es mit reden + dominanz über worte. Z.B. wenn du sagst: junges fräulein, so aber nicht und dann wackelst du mit dem Zeigefinger.

oder du versuchst freundlich sie zu fragen, was sie eigentlich will und wieso sie dich prügelt.
jemand der noch extremer realitätsferner ist als ich
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  #18  
Alt 12-12-2007, 22:27
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Jin: Du hast hoffentlich die Ironietags vergessen

Ich wäre ja für eine Erweiterung des "Kräftig Wegschubsen" zu entweder 'nem sehr kräftigen Schubser oder 'ne leichte Fege- oder Hebeltechnik, sodass sich das Gör auf den Hintern setzt. Das holt sie vielleicht auf den Boden der Tatsachen zurück, har har *schenkelklopf*
  #19  
Alt 12-12-2007, 22:41
Benutzerbild von jinkazama
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Zitat:
Zitat von Kang Beitrag anzeigen
Jin: Du hast hoffentlich die Ironietags vergessen

Ich wäre ja für eine Erweiterung des "Kräftig Wegschubsen" zu entweder 'nem sehr kräftigen Schubser oder 'ne leichte Fege- oder Hebeltechnik, sodass sich das Gör auf den Hintern setzt. Das holt sie vielleicht auf den Boden der Tatsachen zurück, har har *schenkelklopf*
Nein, das hab ich schon gemeint. Ich hab das Mal bei einem kleinen jungen gemacht, der war aber glaub ich 6 jahre höchstens. also: hey, das macht man aber nicht *zeigefingerwackel*Aber der hat immer alle angespuckt und wollt mich prügeln.

haha aber gut 14-jährige werden anders sein. Rebellionsphase.

@ knife gut gut, das wird sein, realitätsfremde. ich flücht immer vor der realität bis sie mich einholt.
Aber ich glaub schon, dass über Worte manche sehr, sehr stark beachtet werden. manche reden ganz leise und werden trotzdem extremst respektiert. Ich gehör nicht dazu, möcht ich vorwegnehmen
  #20  
Alt 12-12-2007, 22:44
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@Adrien
Wenn du wirklich so stark bist, wie du es beschreibst, brauchst du Kinder überhaupt nicht zu schlagen (bzw. wirst wohl kaum in eine Notwehrsituation mit ihnen geraten). Falls es denn sein muß, kannst du ihn/sie ja einfach am Kragen packen, nach hinten/unten ziehen und dich nach dem tieferen Sinn ihres Betragens erkundigen.
  #21  
Alt 12-12-2007, 22:46
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vor 14 jährigen würde ich nicht nicht weg rennen, wenn sie kein messer ziehen.

leichte ohrfeige sollte da doch passen.

denen muss man als erwachsener die grenzen zeigen, sonst geht das nur so weiter und irgendwann passiert was schlimmes.
  #22  
Alt 12-12-2007, 22:47
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Zitat:
Zitat von Gerrie Beitrag anzeigen
vor 14 jährigen würde ich nicht nicht weg rennen, wenn sie kein messer ziehen.

leichte ohrfeige sollte da doch passen.

denen muss man als erwachsener die grenzen zeigen, sonst geht das nur so weiter und irgendwann passiert was schlimmes.
Das würde unter Umständen schon ausreichen, wenn die dich anzeigt und ihre freundin das bestätigt (oder auch nicht).
  #23  
Alt 12-12-2007, 22:49
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Zitat:
Zitat von shenmen2 Beitrag anzeigen
@Adrien
Wenn du wirklich so stark bist, wie du es beschreibst, brauchst du Kinder überhaupt nicht zu schlagen (bzw. wirst wohl kaum in eine Notwehrsituation mit ihnen geraten). Falls es denn sein muß, kannst du ihn/sie ja einfach am Kragen packen, nach hinten/unten ziehen und dich nach dem tieferen Sinn ihres Betragens erkundigen.
Das ist auch mehr als Realitätsfremd. Nun eine ganz ehrliche Gegenfrage:

Habt ihr jemals einen grossteil der heutigen Halbstarken gesehen? Da ist nicht mehr viel mit reden und "erkundigen"...

Desweiteren ganz wichtig:

Ich frage nicht, wie ich mich verteidige, sondern nach gesetzlichen Bestimmungen, wenn Möglich mit Paragraph. Wenn mir ein Kind dermassen Quer kommt wie oben bei der OMa beschrieben, dann schlage ich es um und fertig. Das Thema ist hier, was und wie das Gesetz sagt und wenn möglich mit § Begründet...
  #24  
Alt 12-12-2007, 22:53
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Ein Freund von mir hat sich mal auf einen frechen 14jährigen in der S-Bahn draufgesetzt.
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  #25  
Alt 12-12-2007, 22:57
Benutzerbild von knife
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Zitat:
Zitat von jinkazama Beitrag anzeigen
@ knife gut gut, das wird sein, realitätsfremde. ich flücht immer vor der realität bis sie mich einholt.
Aber ich glaub schon, dass über Worte manche sehr, sehr stark beachtet werden. manche reden ganz leise und werden trotzdem extremst respektiert. Ich gehör nicht dazu, möcht ich vorwegnehmen
das mit der realitätsfremde hab ich lediglich geschrieben weil der dubiose mich aus unerfindliche gründen für realitätsfren erklärt hatte
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  #26  
Alt 12-12-2007, 22:58
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Weiß nicht genau:
hier schlägerei generell:
§ 231 StGB Beteiligung an einer Schlägerei :: JUSLINE Gemein. Recht

Ich glaub.... die unter 14 sind doch strafunmündig??? dann dürfen die tun was sie wollen eigentlich.

Notwehr:
§ 32 StGB Notwehr :: JUSLINE Gemein. Recht

Wie wärs, wenn du (oder in einem anderen recht forum) da nachfragst, die wissen es bestimmt:
recht-in.de - Forum Recht
  #27  
Alt 12-12-2007, 22:59
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Zitat:
Zitat von Adrién Dubois Beitrag anzeigen
Das ist auch mehr als Realitätsfremd. Nun eine ganz ehrliche Gegenfrage:

Habt ihr jemals einen grossteil der heutigen Halbstarken gesehen? Da ist nicht mehr viel mit reden und "erkundigen"...

Desweiteren ganz wichtig:

Ich frage nicht, wie ich mich verteidige, sondern nach gesetzlichen Bestimmungen, wenn Möglich mit Paragraph. Wenn mir ein Kind dermassen Quer kommt wie oben bei der OMa beschrieben, dann schlage ich es um und fertig. Das Thema ist hier, was und wie das Gesetz sagt und wenn möglich mit § Begründet...
du schlägst ein kind ko(denk ich mal das du das mit umhauen meinst) weil es dich in den arsch tritt?
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  #28  
Alt 12-12-2007, 23:04
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Weiß nich was das Problem sein soll. Wenn ich daneben steh wie so ne Göre ne alte Frau tritt, dann fängt das Balg ne Schelle dass es nich mehr weiß ob´s ein Männchen oder Weibchen ist.
Da darfste aber sicher sein.
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  #29  
Alt 12-12-2007, 23:05
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Im STGB steht unter § 32 ff genau geregelt was du machen darfst und was nicht.
Hier in diesem Fall wäre die "Nothilfe" erfolgt, die ein Eingreifen gerechtfertigt hätte. Es gibt das sogenannte mildeste Mittel. Das ist im Moment der Bedrohung zu entscheiden. Heutzutage sind 14 leicht mit 18-jährigen zu verwechseln. Soviel zu Thema an einem Arm halten und warten bis sie ausgezappelt hat. Ich brauch nur die 14-16-jährigen in unserem Verein anzusehen (und da muss ich fast immer nach oben schauen mit meinen spärlichen 175 cm).
Meine Devise in solchen Fällen: Hilfe leiste, wenn nötig auch mal ne Watsche verteilen und dann abdampfen.....
Kein Name, keine Anzeige.
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www.jjsd.de
  #30  
Alt 12-12-2007, 23:07
Benutzerbild von jinkazama
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Zitat:
Meine Devise in solchen Fällen: Hilfe leiste, wenn nötig auch mal ne Watsche verteilen und dann abdampfen.....
haha, die aussage (canapa)

Hier könnte man einwenden: Manchmal ist man zur falschen Zeit am falschen Ort.
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