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#46
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| Zitat:
) da hier keine Notwehr oder Nothilfe gegeben/geboten ist.Kannst das Mädchen allerdings nach § 127 StPO vorläufig festnehmen, bzw. so lange festhalten, bis die (natürlich verständigte ) Polizei eintrifft.Diese wird dann das Balg den Eltern übergeben. Mehr ist da juristisch gesehen als "Bestrafung" nicht drin. |
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#47
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| Na, bei einer über 12-jährigen ist Leute zu treten mit Sicherheit schuldhaft. Der Paragraph bezieht sich wohl eher auf kleine Kinder, die irgendeinen Mist anstellen, ohne die Folgen zu kennen/zu bedenken (z.B. Weidegatter öffnen, zündeln, Autospiegel zukleben oder dgl.) |
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#48
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| Laut Adriens Geschichte hat das Mädchen der Alten nur einen Tritt in den Arsch verpasst und ist dann abgehauen. Hier lag zu keinem Zeitpunkt eine Notwehrlage vor, bzw. eine Situation wo ein Aussenstehender Nothilfe hätte anwenden können. |
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#49
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| Ab in die Besserungsanstalt mit dem Gesindel.... Zusammenfassung, laienhaft: Notwehr - völlig egal ob BGB, StGB oder sonstwas greift nicht, da nicht betroffen Nothilfe - Normierungen s. o. greift nicht, da Angriff abgeschlossen. Rechtsfolgen - unter 14 Jahren keine, privatrechtlich mglw. Schadenersatz (somit auch Schmerzensgeld) gegen die Erziehungsberechtigten Einzige Handlungsmöglichkeit: 127 StPO, hat Hauser aber schon geschrieben. Dat wars! der herbie
__________________ Ich möchte schlafend sterben wie mein Großvater und nicht heulend und kreischend wie sein Beifahrer |
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#50
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| Ungut ist das ganze allemal. Also kann man sagen keine körperliche Gewalt sondern nur Rethorik einsetzen. Geändert von ethanhunt (13-12-2007 um 13:44 Uhr). |
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#51
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| Da schreibe ich heute nacht nen elend langen Schwank aus meinem bewegten Leben nieder und keiner hat den Anstand, mich gebührend zu beklatschen. ![]() Das merk ich mir... hätte ja wenigstens wer Interesse heucheln können. ![]()
__________________ Rock´n Roll above all ! Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind? |
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#52
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![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
__________________ "Ach, die Welt ist so geräumig, // Und der Kopf ist so beschränkt!" Wilhelm Busch ich kämpfe wie ich trainiere, nackt und eingeölt.Miskotty |
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#53
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| Zuschlagen geht definitiv nicht. Vielleicht das Mädchen mal etwas fester am Arm packen und der kleinen klarmachen, dass sie es lassen soll, sonst würden andere Seite aufgezogen. (natürlich setzt man die Drohung nicht wirklich in die Tat um). Ich frage mich auch, warum soviele davon ausgehen, dass 12-14jährige immer automatisch so körperlich schwach sein sollen. So hatte ich im Alter von 14 Jahren Jungs in meiner Klasse, die es von der Statur und Körperkraft her locker mit einem Erwachsenen hätten aufnehmen können (waren gut trainierte Basketballspieler um ein Beispiel zu nennen). |
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#54
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| Zu dem Zeitpunkt wo sie für den Tritt ausholt besteht natürlich ein Nothilferecht. ![]() |
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#55
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![]() ![]() ![]() ![]() :verbeug : |
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#56
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| Zitat:
Justitia ist ja mal wieder voll auf der Höhe der Zeit. Und weglaufen vor 12-jährigen setzt falsche Signale. Was meint Ihr wie cool die sich vorkommen und demnächst auf der Eskalationsleiter munter ein paar weitere Sprossen auf einmal nehmen... |
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#57
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| Ich bin hier auch eher fürs Boot-Camp ![]() ![]() |
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#58
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| kaputtschlagen ist wohl in den seltesten fällen ein angebrachtes mittel. ![]()
__________________ "afashashsajasd (wie du sagen würdest)" - Rocky777 |
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#59
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__________________ MMA Weisheit #1: Never ever let him take the choke, because if you're out => god knows what hes gonna do with your holes! Malen nach Zahlen |
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#60
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| @chris1982: Ja, aber äußerst unrealistisch umzusetzen. Wer bitte hat solche Reflexe/Reaktionsvermögen, bzw. wie willst du sehen, dass sie die Oma treten will? @Rockyfighter: Das "feste" Zupacken am Arm kann auch schon unter §223 StGB fallen, ist also auch nicht zulässig, außer in Verbindung mit dem § 127 StPO, aber da muss man auch schwer aufpassen. Mit der Drohung, "ander Seiten aufziehen zu wollen" hast du im schlechtesten Fall den Tatbestand des § 240 StGB (Nötigung) erfüllt, also auch keine gute Idee ![]() @Rocky: Bei Notwehr/Nothilfe ist es egal, ob du diese gegen eine Sache, Minderjährigen, oder Jugendlichen ausführst, solange die Verhaltnismäßigkeit der Mittel gewahrt sind. Ausserrdem wird der Notwehrparagraph im StGB beschrieben. Der, der im BGB steht richtet sich gegen Sachen und die damit verbundenen Zivilrechtl. Ansprüche. Geändert von Hauser (13-12-2007 um 20:12 Uhr). |
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