Kampfkunst-Board



Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04-10-2005, 10:50
Benutzerbild von Paralogy
Paralogy Paralogy ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Kyokushinkai
 
Registrierungsdatum: 11.07.2005
Ort: Ingolstadt
Alter: 20
Beiträge: 31
Standard Anwendung

Hallo Leute ab wann darf man sich den selbst verteidigen? Könnt ihr mir da vielleicht ein beispiel nennen? Muss ich erst auf ihn einreden oder darf ich mich gleich verteidigen?
__________________
[size="1"]Wenn das Gehirn so einfach wäre, daß wir es verstehen könnten,
wären wir zu dumm, um es zu begreifen.SIZE]
Mit Zitat antworten
Quicklinks
  #2  
Alt 04-10-2005, 10:53
Benutzerbild von jkdberlin
jkdberlin jkdberlin ist offline
Administrator
Kampfkunst: IMAG e.V. + J.A.B.
 
Registrierungsdatum: 26.08.2001
Ort: Berlin
Alter: 43
Beiträge: 17.907
Standard

BGB 227
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Du darfst dich also dann verteidigen, wenn dein Gegner einen rechtswidrigen Angriff, der gegenwärtig ist (also entweder beginnt oder noch andauert), ausführt.

Grüsse
__________________
Frank Burczynski - J.A.B. JKD Akademie Berlin + IMAG e.V. http://www.jkdberlin.de

09.07.: JKD und Grappling in Berlin mit Daniel Lonero
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04-10-2005, 10:59
Benutzerbild von Paralogy
Paralogy Paralogy ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Kyokushinkai
 
Registrierungsdatum: 11.07.2005
Ort: Ingolstadt
Alter: 20
Beiträge: 31
Standard

Also wenn er grad einen schlag aufführt dann darf ich diesen abwehren aber kein gegenangriff machen das er vielleicht wehrlos ist?
Und ich darf auch eine verteidigung anweden wenn meine freundin oder freund hilfe braucht?
__________________
[size="1"]Wenn das Gehirn so einfach wäre, daß wir es verstehen könnten,
wären wir zu dumm, um es zu begreifen.SIZE]
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04-10-2005, 11:02
Blue_Dragon Blue_Dragon ist offline
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Nicht mehr zu Gebrauchen!
 
Registrierungsdatum: 27.12.2003
Alter: 25
Beiträge: 1.659
Standard

Zitat:
Zitat von jkdberlin
BGB 227
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Du darfst dich also dann verteidigen, wenn dein Gegner einen rechtswidrigen Angriff, der gegenwärtig ist (also entweder beginnt oder noch andauert), ausführt.

Grüsse
Wobei immer die Verhältnismässigkeit gewährleistet sein muss ;-)

grüßle Marcus
__________________
Frauen können einen Orgasmus vortäuschen, Männer eine ganze Beziehung.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04-10-2005, 11:07
Benutzerbild von jkdberlin
jkdberlin jkdberlin ist offline
Administrator
Kampfkunst: IMAG e.V. + J.A.B.
 
Registrierungsdatum: 26.08.2001
Ort: Berlin
Alter: 43
Beiträge: 17.907
Standard

Zitat:
Zitat von Blue_Dragon
Wobei immer die Verhältnismässigkeit gewährleistet sein muss ;-)

grüßle Marcus
Na, und das steht wo?


Grüsse
__________________
Frank Burczynski - J.A.B. JKD Akademie Berlin + IMAG e.V. http://www.jkdberlin.de

09.07.: JKD und Grappling in Berlin mit Daniel Lonero
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 04-10-2005, 11:08
Benutzerbild von jkdberlin
jkdberlin jkdberlin ist offline
Administrator
Kampfkunst: IMAG e.V. + J.A.B.
 
Registrierungsdatum: 26.08.2001
Ort: Berlin
Alter: 43
Beiträge: 17.907
Standard

Zitat:
Zitat von Paralogy
Also wenn er grad einen schlag aufführt dann darf ich diesen abwehren aber kein gegenangriff machen das er vielleicht wehrlos ist?
Und ich darf auch eine verteidigung anweden wenn meine freundin oder freund hilfe braucht?
Wenn der Angriff zu Ende ist dann ist es keine Notwehr mehr. Und natürlich darfst du im Rahmen der Nothilfe auch deiner Freundin oder deinem Freun helfen.

Grüsse
__________________
Frank Burczynski - J.A.B. JKD Akademie Berlin + IMAG e.V. http://www.jkdberlin.de

09.07.: JKD und Grappling in Berlin mit Daniel Lonero
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 04-10-2005, 11:14
Benutzerbild von Ezekiel
Ezekiel Ezekiel ist offline
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Krav Maga; Kali Sikaran
 
Registrierungsdatum: 04.02.2004
Ort: Köln
Alter: 31
Beiträge: 637
Standard

Zitat:
Zitat von jkdberlin
Wenn der Angriff zu Ende ist dann ist es keine Notwehr mehr.
Es sei denn der nächste Schlag steht unmittelbar bevor*klugscheiß*
__________________
If everything seems under control, you're just not going fast enough.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 04-10-2005, 11:16
Benutzerbild von Ezekiel
Ezekiel Ezekiel ist offline
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Krav Maga; Kali Sikaran
 
Registrierungsdatum: 04.02.2004
Ort: Köln
Alter: 31
Beiträge: 637
Standard

Zitat:
Zitat von jkdberlin

Zitat:
Zitat von Blue_Dragon
Wobei immer die Verhältnismässigkeit gewährleistet sein muss ;-)

grüßle Marcus
Na, und das steht wo?


Grüsse

Möchtest Du wirklich eine Antwort?
__________________
If everything seems under control, you're just not going fast enough.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 04-10-2005, 11:19
Benutzerbild von jkdberlin
jkdberlin jkdberlin ist offline
Administrator
Kampfkunst: IMAG e.V. + J.A.B.
 
Registrierungsdatum: 26.08.2001
Ort: Berlin
Alter: 43
Beiträge: 17.907
Standard

Zitat:
Zitat von Ezekiel
Möchtest Du wirklich eine Antwort?
Jau, denn die richtige Antwort wäre gewesen, dass man das in das "erforderlich" beim Notwehr-Paragraphen im 32 StGB reinliesst. Direkt stehen tut es dort nicht.
Wobei es auch keine "Verhältnismässigkeitsprüfung" im eigentlichen Sinne ist, sondern man auf das mildeste, geeignete Mittel zurückgreifen sollte, wenn man nicht aus den asthenischen Affekten überreagiert.
Ansonsten empfehle ich mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

Grüsse
__________________
Frank Burczynski - J.A.B. JKD Akademie Berlin + IMAG e.V. http://www.jkdberlin.de

09.07.: JKD und Grappling in Berlin mit Daniel Lonero
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 04-10-2005, 11:25
Michael1 Michael1 ist offline
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Karate, etwas Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 09.10.2001
Ort: Deutschland, NRW, Raum Köln
Beiträge: 1.786
Standard

Zitat:
Zitat von Paralogy
Also wenn er grad einen schlag aufführt dann darf ich diesen abwehren aber kein gegenangriff machen das er vielleicht wehrlos ist?
Und ich darf auch eine verteidigung anweden wenn meine freundin oder freund hilfe braucht?
Ein Angriff beginnt im Allgemeinen nicht damit das die Faust bei dir einschlägt sondern schon vorher, darauf musst du also nicht warten .
Wenn dein Gegner danach Kampfunfähig ist dann ist das in Ordnung vorrausgesetzt du hattest nicht die Möglichkeit den Angriff mit weniger Folgen sicher abzuwehren.

Es ist zulässig das du deine Freundin oder deinen Freund verteidigst, aber auch hier gibt es wieder einschränkungen durch das Gesetz (http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html):

§ 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Auch hier wird von dir also eine Abwägung von Interessen und Mitteln verlangt.



ps: Recht haben und Recht bekommen sind wie immer zwei verschieden Dinge. Gerade wenn wenig Beweise vorliegen und vieles von Zeugenaussagen abhängt...


edit: zu lahm :/
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 04-10-2005, 11:36
Benutzerbild von Ezekiel
Ezekiel Ezekiel ist offline
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Krav Maga; Kali Sikaran
 
Registrierungsdatum: 04.02.2004
Ort: Köln
Alter: 31
Beiträge: 637
Standard

Zitat:
Zitat von jkdberlin
Jau, denn die richtige Antwort wäre gewesen, dass man das in das "erforderlich" beim Notwehr-Paragraphen im 32 StGB reinliesst. Direkt stehen tut es dort nicht.
...

Hmmm, das ist nicht ganz richtig. Das Merkmal "erforderlich" steht bereits in dem von Dir geposteten § 227 Abs. 2 BGB bzw. in § 32 Abs. 2 StGB selbst drin.

Zitat:
Zitat von jkdberlin
Wobei es auch keine "Verhältnismässigkeitsprüfung" im eigentlichen Sinne ist, sondern man auf das mildeste, geeignete Mittel zurückgreifen sollte...
Ja, richtig, denn die Verhältnismäßigkeit der Abwehr wird aus dem Tatbestandsmerkmal der "Gebotenheit" in § 227 Abs. 1 BGB bzw. § 32 Abs. 1 StGB herausgelesen.
__________________
If everything seems under control, you're just not going fast enough.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 04-10-2005, 11:42
Benutzerbild von Ezekiel
Ezekiel Ezekiel ist offline
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Krav Maga; Kali Sikaran
 
Registrierungsdatum: 04.02.2004
Ort: Köln
Alter: 31
Beiträge: 637
Standard

Zitat:
Zitat von Michael1
...
Es ist zulässig das du deine Freundin oder deinen Freund verteidigst, aber auch hier gibt es wieder einschränkungen durch das Gesetz (http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html):

§ 34
Rechtfertigender Notstand

...
Hmmm, auch nicht ganz richtig; die Nothilfe wird ebenfalls von § 32 StGB umfasst("...von sich oder einem anderen abzuwenden"), d. h. es gelten die gleichen Notwehrgrenzen wie bei einem Angriff gegen einen selbst. Die Abwägung nach § 34 StGB ist also im Rahmen der Notwehr/-hilfe nach § 32 StGB nicht erforderlich. Insoweit ist Dein Posting ein wenig missverständlich.
__________________
If everything seems under control, you're just not going fast enough.
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 04-10-2005, 11:46
Blue_Dragon Blue_Dragon ist offline
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Nicht mehr zu Gebrauchen!
 
Registrierungsdatum: 27.12.2003
Alter: 25
Beiträge: 1.659
Standard

Zitat:
Zitat von jkdberlin
Na, und das steht wo?


Grüsse
Naja also wenn er hier sich bedroht fühlt und dann eine Pistole zieht wie es jetzt die Amerikaner dürfen gibt es hier mächtig Ärger. Das ist Überschreitung der Notwehr. Wobei man aber sagen muss das das immer so ein Fall ist der Gerichtlich geklärt werden muss!

Grüßle marcus
__________________
Frauen können einen Orgasmus vortäuschen, Männer eine ganze Beziehung.
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 04-10-2005, 14:47
Benutzerbild von enraged_Clown
enraged_Clown enraged_Clown ist offline
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Aikido, Messer, Stock
 
Registrierungsdatum: 21.06.2005
Ort: Rhein Main
Alter: 26
Beiträge: 2.079
Standard

mein tip ist dich sofort zu verkrümeln wenn es stressig wird und sollte das nicht mehr funktionieren schlage als erster und schlage hart. in der sv sind meist die ersten schläge entscheidend. warte nicht darauf bis dein gegner agiert, du bist der der agieren muss. halte dich an den fragen nach verhältnismässigkeit nicht auf, sondern nutze alles deinen gegner zu überwältigen. und danach verpfeiff dich, da zu bleiben um den helden zu spielen oder die bullen zu rufen ist schwachsinnig und um dich wegen notwehrüberschreitung anzuklagen müssen sie dich erstmal haben.
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 04-10-2005, 15:12
Benutzerbild von -Cobra-
-Cobra- -Cobra- ist offline
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Sei Budokai Karate
 
Registrierungsdatum: 13.05.2005
Alter: 21
Beiträge: 963
Standard

In Amiland gibts doch in irgendeinem Bundesstaat ein Gesetz, dass besagt, dass man erst nach 3 Angriffen verteidigen darf.

Find ich lustig, nach 3 Angriffen lieg ich mit ausgeschlagenen Zähnen am Straßengraben...
Mit Zitat antworten
Antwort


Dieses Thema betrachten zurzeit 1 Personen. (0 registrierte Benutzer und 1 Gäste)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An
[IMG] Code ist An
HTML-Code ist Aus
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
Cham-Kui Anwendung Ausführung durch Sifu MARTIN DRAGOS Rolle Wing Chun / Yong Chun 7 12-02-2005 18:22
Kette - Anwendung ? kampfente Jeet Kune Do 5 20-02-2004 10:14
instinktive anwendung von kk-technik shido Offenes Kampfsportarten Forum 13 27-03-2003 19:41
anwendung von.... tigercrane Offenes Kampfsportarten Forum 19 01-10-2002 12:45
Anwendung von Aspekten des KK-Trainings im realen Leben? Nicht SV-Bezogen. Razeful Offenes Kampfsportarten Forum 11 09-07-2002 19:22


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:51 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.7.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.0.0 ©2007, Crawlability, Inc.