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  #16  
Alt 04-10-2005, 16:31
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Blödsinn...

Grüsse
__________________
Frank Burczynski - J.A.B. JKD Akademie Berlin + IMAG e.V. http://www.jkdberlin.de
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  #17  
Alt 05-10-2005, 07:33
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Hm aus den ganzen sachen hier werde ich einfach nicht schlau. Die § wusste ich schon nur ich versteh die nicht so richtig. Mal seh ich das so mal so.
__________________
[size="1"]Wenn das Gehirn so einfach wäre, daß wir es verstehen könnten,
wären wir zu dumm, um es zu begreifen.SIZE]
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  #18  
Alt 05-10-2005, 07:58
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Wenn man immer aus den Paragraphen schlau werden würde und nichts zu interpretieren da sein würde....wer bräuchte dann noch Anwälte?

Grüsse
__________________
Frank Burczynski - J.A.B. JKD Akademie Berlin + IMAG e.V. http://www.jkdberlin.de
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  #19  
Alt 05-10-2005, 08:17
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Kampfkunst: Kung Fu
 
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Ort: Taibei
Beiträge: 138
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Zitat:
Zitat von Michael1
Recht haben und Recht bekommen sind wie immer zwei verschieden Dinge. Gerade wenn wenig Beweise vorliegen und vieles von Zeugenaussagen abhängt...
Nun gut meist haengt es NUR von den Aussagen der Betroffenen ab, die sich natuerlich meist widersprechen im Bezug auf wer angefangen hat, und fuer Augenzeugen ging so wieso alles zu schnell.

Also lieber seine Haut retten, als sich so viele Gedanken ueber die Rechtslage zu machen. Am besten den Aggressor am Leben lassen und nicht verletzen, sondern nur kampfunfaehig zu machen (zB. T-Shirt ueber kopf ziehen, im Kreis drehen lassen und dann in die Boeschung schubsen) ...
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  #20  
Alt 05-10-2005, 08:52
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Zitat:
Zitat von Paralogy
Hm aus den ganzen sachen hier werde ich einfach nicht schlau. Die § wusste ich schon nur ich versteh die nicht so richtig. Mal seh ich das so mal so.
Was ist denn daran theoretisch so schwer zu verstehen? In praxi findest Du aber immer Fälle wo die Einen so und die Anderen anders im nachhinein darüber urteilen, aber theoretisch ist doch alles klar!? Wenn Du tatsächlich mal in eine SV-Situation kommst, denkst Du nicht mehr über Paragraphen nach. Ob's rechtmäßig war entscheid im nachhinein -- wenn überhaupt -- ein Richter!
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  #21  
Alt 05-10-2005, 13:04
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Standard Waffen

Hi Marcus ! (schon wieder..)

Zitat:
Zitat von Blue_Dragon
Naja also wenn er hier sich bedroht fühlt und dann eine Pistole zieht ...Das ist Überschreitung der Notwehr.
Aaalso: Wenn sich jemand so sehr bedroht fühlt, daß er der Meinung ist, daß das präsentieren einer Schußwaffe einen "unmittelbar bevorstehenden" (Absicht erkennbar, Bewegungsauftakt) Angriff von sich abwenden zu können (Einschüchterung), wäre das eigentlich ok. Den anderen anzuschießen, nur weil der die Faust ist die Luft streckt, wäre eine klare Überschreitung der Notwehr (Mittel nicht verhältnismäßig) und strafbar. Das Problem ist eher, daß durch den Beginn des Waffeneinsatzes die Situation eskalieren kann.

Für nachträgliche Verhandlungen gilt immer, daß man so gehandelt hat, wie man die Situation eingeschätzt hat, selbst wenn sich diese Einschätzung im Nachhinein vielleicht als falsch herausstellt. Hatte man Grund zur Annahme, daß Leib und Leben (A und B) bedroht waren, sind auch Mittel zur Abwehr dieses Angriffes gerechtfertigt, die den Angreifer nicht unversehrt lassen (A) oder ggf. soagr zu dessen Tod führen (B).

itachi
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