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  #1  
Alt 01-11-2007, 03:18
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Kampfkunst: Boxen, Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 28.11.2006
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Beiträge: 3
Standard Anwendung von KK auf der Straße = Waffengebrauch?

Hab mal gehört, dass falls es beim Straßenkampf zu großen Körperverletzungen kommt, und es sich später herrausstellt, dass der Verletzende (egal ob Angreifer oder Abwehrende) eine KK beherrscht, dass es dann als eine Anwendung einer kalten Waffe gilt. Stimmt es wirklich?

Andere Frage: wenn mich nach einem Kampf die Polizei stoppt, wie soll man sich verhalten? bzw. was sollte man tun, wenn die, die den Kampf selbst provoziert und ihn danach verloren haben, danach selbst die Polizei rufen und ihnen die Situation von ihrer Sicht aus wiedergeben. (heißt: Ich habe angefangen, Ich beherrsche sicherlich eine KK und habe Einen aus ihrer Gruppe ausgeknockt)
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  #2  
Alt 01-11-2007, 04:36
Benutzerbild von Dr. Big
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Kampfkunst: Thaiboxen, Kickboxen, Boxen
 
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Beiträge: 283
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Wie sollten die Polizei es rausbekommen? Ich würde es ihnen nicht auf die Nase binden. Ein Freund von mir hat schon eingesessen, weil er von 4 Leuten belästigt wurde und ihnen ein paar Knochen gebrochen. Beim ersten Mal gab es nur ne Vorstrafe beim zweiten Mal einen Wochenende im Bau. Wenn so was noch mal passiert dann geht er für längere Zeit weg. Er macht zwar kein Kampfsport ist aber ganz gut drauf. 1,95m und 125kg und das ist kein Fett. Wenn rauskommt, dass du kk kannst dann bist du vor dem Gericht dran wegen Körperverletzung mit Waffe.
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  #3  
Alt 01-11-2007, 08:21
Benutzerbild von SaschaB
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Kampfkunst: ...
 
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Ein Mensch kann laut Recht keine Waffe sein.....
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  #4  
Alt 01-11-2007, 08:50
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Zitat:
Wenn rauskommt, dass du kk kannst dann bist du vor dem Gericht dran wegen Körperverletzung mit Waffe.
Blödsinn. Und wenn dein Kumpel es geschafft hat, sich zweimal in eine Schlägerei verwickeln zu lassen, die ihm eine Vorstrafe und auch noch eine Ingewahrsamnahme eingebracht hat, muß er ganz massiv was falsch gemacht haben.
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  #5  
Alt 01-11-2007, 08:59
Benutzerbild von Hauser
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Das Thema wurde schon X mal durchgekaut.
Keine Ahnung warum es immer wieder behauptet wird, es ist aber falsch. Auch jemand, der eine KK/KS behersscht und dem Gegenüber nicht gerade ein Auge augegestochen hat wird immer nach der einfachen KV bemessen.
Allerdings kann es sein, dass der Richter- im Falle einer Verurteilung- die Tatsache das man eine KK/KS angewandt hat, in die festlegung des Strafmaßes mit einfließen lässt.
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  #6  
Alt 01-11-2007, 09:36
Moderator
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Zitat:
Zitat von Hauser Beitrag anzeigen
Das Thema wurde schon X mal durchgekaut.
Keine Ahnung warum es immer wieder behauptet wird, es ist aber falsch. Auch jemand, der eine KK/KS behersscht und dem Gegenüber nicht gerade ein Auge augegestochen hat wird immer nach der einfachen KV bemessen.
Allerdings kann es sein, dass der Richter- im Falle einer Verurteilung- die Tatsache das man eine KK/KS angewandt hat, in die festlegung des Strafmaßes mit einfließen lässt.
Genauso ist es!
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  #7  
Alt 01-11-2007, 14:11
Benutzerbild von Tori
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Hier geht es auch um das Thema der Verhältnismäßigkeit. Diese sollte bei SV zwar keine rechtliche Relevanz haben, wird jedoch in Urteilen immer wieder (meist zum Nachteil eines Kampfsportlers ) angeführt (zu harte Aktion, hat als Kampfsportler nicht die Verhältnismäßigkeit beachtet, blabla...).
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  #8  
Alt 01-11-2007, 15:09
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Und das deutsche Recht kennt den Begriff "kalte Waffe" überhaupt nicht...
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  #9  
Alt 01-11-2007, 15:14
Benutzerbild von Hauser
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@Tori: Darum gehts ja auch gar nicht, sondern um den Irrglauben, dass mit Anwendung einer KK/KS der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gegeben ist.

Zitat:
Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
Und das deutsche Recht kennt den Begriff "kalte Waffe" überhaupt nicht...
Hier im Forum werden bei diesem Thema sowieso die tollsten Sachen/Schwachsinn erfunden.
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  #10  
Alt 01-11-2007, 16:06
Benutzerbild von Tori
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Beiträge: 468
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Da hast Du recht
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  #11  
Alt 01-11-2007, 19:36
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Zitat:
Zitat von Dr. Big Beitrag anzeigen
Wie sollten die Polizei es rausbekommen? Ich würde es ihnen nicht auf die Nase binden. Ein Freund von mir hat schon eingesessen, weil er von 4 Leuten belästigt wurde und ihnen ein paar Knochen gebrochen. Beim ersten Mal gab es nur ne Vorstrafe beim zweiten Mal einen Wochenende im Bau. Wenn so was noch mal passiert dann geht er für längere Zeit weg. Er macht zwar kein Kampfsport ist aber ganz gut drauf. 1,95m und 125kg und das ist kein Fett. Wenn rauskommt, dass du kk kannst dann bist du vor dem Gericht dran wegen Körperverletzung mit Waffe.
Kompletter Quatsch.


@ Hauser: Genau so siehts aus.
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Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
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  #12  
Alt 02-11-2007, 22:31
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Am besten nach solchen Aktionen selber gleich zur Polizei und Anzeige erstatten.
Im optimalen Fall rufts gleich danach, mit dem Handy, die Polizei und hälst den Typen solange Fest bis die Pol. kommt oder er dir seine Personalien, mit einem gültigen Dokument(Ausweis, Reisepass), gibt.
Ist durch den Paragraphen vorläufige Festnahme rechtens.
Er muss dir die Personalien allerding freiwillig geben. Nimmst du ihn den Ausweis ohne seine Erlaubniss ab bekommst du selber eine reingewürgt.
Hat ein Kumpel von mir gemacht und ist damit durchgekommen.
Ist allerdings nur der Optimalfall.
Optimalfall ist eigentlich wenn du ohne Kampf davonkommst.
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Grünweißer Partybuß, Shalalalalala
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  #13  
Alt 02-11-2007, 22:36
Benutzerbild von Jin Rho
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Kampfkunst: Extra große Döner essen ohne sich zu bekleckern
 
Registrierungsdatum: 30.08.2007
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Mein Dozent bei meinem Sachkundelehrgang, war selber Polizist, hat gesagt das es irgenwann einmal ein Gerichtsurteil gab, bei den die Fäuste eines Boxers als Waffe gewertet wurden. Das wurde dann auf Kampfsportler allgemein Erweitert.
Außerdem haben die meisten Richter keine Ahnung und völlig falsche Vorstellungen von Kampfsportlern.
__________________
Grünweißer Partybuß, Shalalalalala
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  #14  
Alt 02-11-2007, 22:50
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Zitat:
Mein Dozent bei meinem Sachkundelehrgang, war selber Polizist, hat gesagt das es irgenwann einmal ein Gerichtsurteil gab, bei den die Fäuste eines Boxers als Waffe gewertet wurden.
Wenn, dann wird es eher so gewesen sein, daß das Gericht die Fäuste als Äquivalent einer Waffe gewertet hat. Das bedeutet aber nicht, daß andere Gerichte das zwangsläufig auch so sehen müssen. Und es gibt auch genügend andere Fälle, in denen Kampfsportler betroffen waren und es anders ausgegangen ist.

Zitat:
Außerdem haben die meisten Richter keine Ahnung und völlig falsche Vorstellungen von Kampfsportlern.
Das ist korrekt und spiegelt sich mitunter genauso in der Bewertung von polizeilichen Eingriffsmaßnahmen wieder ("Wieso haben Sie den Täter denn nicht einfach in einen Polizeigriff genommen?"). Ist aber auch im Grunde logisch, denn woher soll jemand, der sich nie mit den Spielregeln gewaltsamer Konflikte beschäftigt hat, sowas wissen? Ein SV-Seminar ist nunmal kein Teil des Jurastudiums (auch wenn es sicherlich sinnvoll wäre).

In so einem Fall bietet es sich meiner Meinung nach an, eine anerkannte Autorität auf diesem Gebiet als Sachverständigen hinzuzuziehen. Mir ist ein Fall bekannt, wo ein namhafter Ju-Jutsu-Mann und hochrangiger Einsatztrainer in dieser Eigenschaft vor Gericht ausgesagt und damit einen Polizeibeamten vor einer Verurteilung wegen KV im Amt bewahrt hat.
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  #15  
Alt 04-11-2007, 22:55
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Polizisten (und ähnliche) sollten sich davor hüten juristische Ratschläge zu erteilen.
Allein, wenn ich daran denke, dass hier jemand mal behauptet hat, dass beim Einsatz von Pfefferspray/Tierabwehrspray eine Rechtfertigung nach 32 nicht mehr in Betracht käme, weil das Zeug dann unters WaffG fiele...

Und Boxer sind und bleiben keine Waffen. Eine analoge Anwendung verbietet sich hier, weil sie zu einer schwereren Strafe des Täters führen würde. Analogieverbot.
Es KANN sein, dass das Hinterwaldgericht hinterm Mond gleich links eventuell so was versucht haben KÖNNTE- das Urteil würde aber niemals standhalten.

Mit der Festnahme nach 127 StPO wäre ich auch vorsichtig. Kann im Einzelfall dick nach hinten losgehen.


Eines kann ich jedoch bestätigen: die meisten Juristen haben keine Ahnung von Kampfsport. Als meine damalige StrafR Professorin mal die Ansicht vertrat, ein Boxer könne mit einem Messerangriff besser umgehen, ratet, wer aufgesprungen ist und anfing zu pöbeön
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