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#1
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| Hab mal gehört, dass falls es beim Straßenkampf zu großen Körperverletzungen kommt, und es sich später herrausstellt, dass der Verletzende (egal ob Angreifer oder Abwehrende) eine KK beherrscht, dass es dann als eine Anwendung einer kalten Waffe gilt. Stimmt es wirklich? Andere Frage: wenn mich nach einem Kampf die Polizei stoppt, wie soll man sich verhalten? bzw. was sollte man tun, wenn die, die den Kampf selbst provoziert und ihn danach verloren haben, danach selbst die Polizei rufen und ihnen die Situation von ihrer Sicht aus wiedergeben. (heißt: Ich habe angefangen, Ich beherrsche sicherlich eine KK und habe Einen aus ihrer Gruppe ausgeknockt) |
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#2
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| Wie sollten die Polizei es rausbekommen? Ich würde es ihnen nicht auf die Nase binden. Ein Freund von mir hat schon eingesessen, weil er von 4 Leuten belästigt wurde und ihnen ein paar Knochen gebrochen. Beim ersten Mal gab es nur ne Vorstrafe beim zweiten Mal einen Wochenende im Bau. Wenn so was noch mal passiert dann geht er für längere Zeit weg. Er macht zwar kein Kampfsport ist aber ganz gut drauf. 1,95m und 125kg und das ist kein Fett. Wenn rauskommt, dass du kk kannst dann bist du vor dem Gericht dran wegen Körperverletzung mit Waffe. |
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#3
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| Ein Mensch kann laut Recht keine Waffe sein..... |
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#4
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| Zitat:
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#5
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| Das Thema wurde schon X mal durchgekaut. Keine Ahnung warum es immer wieder behauptet wird, es ist aber falsch. Auch jemand, der eine KK/KS behersscht und dem Gegenüber nicht gerade ein Auge augegestochen hat wird immer nach der einfachen KV bemessen. Allerdings kann es sein, dass der Richter- im Falle einer Verurteilung- die Tatsache das man eine KK/KS angewandt hat, in die festlegung des Strafmaßes mit einfließen lässt. |
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#6
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| Zitat:
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__________________ „Wohin möchtest Du, dass ich Dich schlage?“ |
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#7
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| Hier geht es auch um das Thema der Verhältnismäßigkeit. Diese sollte bei SV zwar keine rechtliche Relevanz haben, wird jedoch in Urteilen immer wieder (meist zum Nachteil eines Kampfsportlers ) angeführt (zu harte Aktion, hat als Kampfsportler nicht die Verhältnismäßigkeit beachtet, blabla...).
__________________ Dum spiro spero (Solange ich atme, hoffe ich). "politically incorrect - and proud of it" |
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#8
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| Und das deutsche Recht kennt den Begriff "kalte Waffe" überhaupt nicht... |
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#9
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| @Tori: Darum gehts ja auch gar nicht, sondern um den Irrglauben, dass mit Anwendung einer KK/KS der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gegeben ist. Hier im Forum werden bei diesem Thema sowieso die tollsten Sachen/Schwachsinn erfunden. ![]() |
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#10
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| Da hast Du recht
__________________ Dum spiro spero (Solange ich atme, hoffe ich). "politically incorrect - and proud of it" |
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#11
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| Zitat:
@ Hauser: Genau so siehts aus.
__________________ Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali) |
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#12
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| Am besten nach solchen Aktionen selber gleich zur Polizei und Anzeige erstatten. Im optimalen Fall rufts gleich danach, mit dem Handy, die Polizei und hälst den Typen solange Fest bis die Pol. kommt oder er dir seine Personalien, mit einem gültigen Dokument(Ausweis, Reisepass), gibt. Ist durch den Paragraphen vorläufige Festnahme rechtens. Er muss dir die Personalien allerding freiwillig geben. Nimmst du ihn den Ausweis ohne seine Erlaubniss ab bekommst du selber eine reingewürgt. Hat ein Kumpel von mir gemacht und ist damit durchgekommen. Ist allerdings nur der Optimalfall. Optimalfall ist eigentlich wenn du ohne Kampf davonkommst.
__________________ Grünweißer Partybuß, Shalalalalala |
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#13
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| Mein Dozent bei meinem Sachkundelehrgang, war selber Polizist, hat gesagt das es irgenwann einmal ein Gerichtsurteil gab, bei den die Fäuste eines Boxers als Waffe gewertet wurden. Das wurde dann auf Kampfsportler allgemein Erweitert. Außerdem haben die meisten Richter keine Ahnung und völlig falsche Vorstellungen von Kampfsportlern.
__________________ Grünweißer Partybuß, Shalalalalala |
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#14
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| Zitat:
Zitat:
In so einem Fall bietet es sich meiner Meinung nach an, eine anerkannte Autorität auf diesem Gebiet als Sachverständigen hinzuzuziehen. Mir ist ein Fall bekannt, wo ein namhafter Ju-Jutsu-Mann und hochrangiger Einsatztrainer in dieser Eigenschaft vor Gericht ausgesagt und damit einen Polizeibeamten vor einer Verurteilung wegen KV im Amt bewahrt hat. |
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#15
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| Polizisten (und ähnliche) sollten sich davor hüten juristische Ratschläge zu erteilen. Allein, wenn ich daran denke, dass hier jemand mal behauptet hat, dass beim Einsatz von Pfefferspray/Tierabwehrspray eine Rechtfertigung nach 32 nicht mehr in Betracht käme, weil das Zeug dann unters WaffG fiele... ![]() Und Boxer sind und bleiben keine Waffen. Eine analoge Anwendung verbietet sich hier, weil sie zu einer schwereren Strafe des Täters führen würde. Analogieverbot. Es KANN sein, dass das Hinterwaldgericht hinterm Mond gleich links eventuell so was versucht haben KÖNNTE- das Urteil würde aber niemals standhalten. Mit der Festnahme nach 127 StPO wäre ich auch vorsichtig. Kann im Einzelfall dick nach hinten losgehen. Eines kann ich jedoch bestätigen: die meisten Juristen haben keine Ahnung von Kampfsport. Als meine damalige StrafR Professorin mal die Ansicht vertrat, ein Boxer könne mit einem Messerangriff besser umgehen, ratet, wer aufgesprungen ist und anfing zu pöbeön ![]() |
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