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#1
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| Moin! Mal ne Frage an die Spezialisten hier: Hab am Wochenende nen schlag abbekommen, musste genäht werden. An sich nichts schlimmes, aber dennoch die Frage: Lohnt es sich, den Schläger anzuzeigen, wenn den Schlag an sich niemand gesehen hat? Hat sone Anzeige Aussicht auf Erfolg? Gruß, Punkt
__________________ Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt. "Stillstand ist der Tod, geh voran, bleibt alles anders." |
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#2
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| ich würde es machen. Ärger bekommt er dafür auf jeden Fall, da die Polizei Kontakt aufnehmen wird. Allein das ist unangenehm.. vielleicht gibt er es ja auch absichtlich oder aus versehen zu.. |
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#3
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| Lohnt sich immer. |
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#4
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| Yo, gerade mit Attest (genäht) und wenn der Angreifer auch alleine war. Ansonsten kannste ja mal nach Zeugen ausschau halten, vielleicht war ja einer Deiner Freunde doch in der Nähe. |
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#5
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| Scheinen ja einige hier ganz überzeugt davon zu sein, dass es nutzt. Werde ich die Woche wohl mal bei unseren Freunden und Helfern vorbeischauen. ![]() Vielen Dank! Punkt
__________________ Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt. "Stillstand ist der Tod, geh voran, bleibt alles anders." |
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#6
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| *edit* Geändert von Alex R. (27-10-2011 um 11:22 Uhr). Grund: Unangemessene Ausdrucksweise |
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#7
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| Klar, anzeigen. Wo gibts sonst noch soviel Spass für so wenig Geld!?!
__________________ Der Wahnsinn, schon 4 Verwarnungspunkte!!! Kann ich die bei Payback einlösen? Edit: Jetzt sind es schon 8! |
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#8
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| grade im Zuge der ganzen krassen Meinungen zur Polizei hier im Forum, fände ichs wirklich sehr interessant, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest Wenns dich nicht stört wärs cool, wenn du schreiben könntest wie sich die Sache weiter entwickelt.mfg |
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#9
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| Ja genau, sollten die doch besser im Gebüsch hocken und warten bis sich zwei Jugendlichen raufen. Geändert von Alex R. (27-10-2011 um 11:22 Uhr). Grund: Bezug |
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#10
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| Finde die Polizei gut! Wenn Aussage gegen Aussage steht ist es immer so ein Problem mit der Beweislage. Aber wenn du die Anzeige erstattest macht das deine Position meines Erachtens glaubwürdiger. Außerdem: auch wenn du angefangen hättest: es gillt die Verhältnismäßigkeit. also im SV Fall die Wahl der kleinsten nötigen Abwehr. Wenn er dich unverhälnismäßig geprügelt hat, kannst du ihn trotzdem auf schadensersat erklagen. Beispiel: ich werde mit einem Wattebausch beworfen. Meine Reaktion ist, dass ich dem "Angreifer" beide Arme breche und die Zähne ausschlage. gegenüber der Polizei sage ich: er hat angefangen. Ist nicht gelogen...trotzdem unverhältnismäßig.. wie genau war das bei euch? du bist verletzt er nicht...somit kann man dies ernsthaft fragen.. Geändert von Alex R. (27-10-2011 um 11:22 Uhr). Grund: Bezug |
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#11
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| Als ehemaliger Polizeibeamter kann ich dir nur zur anzeige raten,..wenn dein Gegenüber keine Verletzung aufweist, die Handlung zugibt, so ist ohne zeugen der Hergang nicht nachweisbar,.die Verletzung aber dank Attest schon,..d.h. mit höchster Wahrscheinlichkeit gibts eine Verurteilung wegen Körperverletzung, mit Schmerzensgeld für dich ![]() |
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#12
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| Zitat:
wenn es keine gibt, richte ich gern eine ein... |
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#13
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| @domo77: muss ein wenig klugscheissen .in der notwehr gibt es keine verhältnismässigkeit, sondern nur eine erforderlichkeit. ist juristisch ein wichtiger unterschied . |
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#14
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| wie es auch heißen mag: einen angriff mit Wattebäuschen kann man nicht mit 2 gebrochenen Armen und ausgeschlagenen Zähnen beantworten! |
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#15
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| Hier gilt die gleiche Ansage wie im Thread nebenan: Zügelt eure Ausdrucksweise über Staatsgewalten. Kümmert euch um die Frage des TE und um nix anderes. |
![]() |
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