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  #1  
Alt 26-10-2011, 15:53
Benutzerbild von Punkt
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: ehem. Shotokan, jetzt KMD
 
Registrierungsdatum: 09.01.2010
Beiträge: 598
Standard Anzeige?

Moin!

Mal ne Frage an die Spezialisten hier:
Hab am Wochenende nen schlag abbekommen, musste genäht werden. An sich nichts schlimmes, aber dennoch die Frage:
Lohnt es sich, den Schläger anzuzeigen, wenn den Schlag an sich niemand gesehen hat?
Hat sone Anzeige Aussicht auf Erfolg?

Gruß,
Punkt
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Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt.
"Stillstand ist der Tod, geh voran, bleibt alles anders."
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  #2  
Alt 26-10-2011, 15:55
Benutzerbild von domo77
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Jiu Jitsu/Judo
 
Registrierungsdatum: 11.10.2011
Ort: bei Köln
Alter: 34
Beiträge: 1.087
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ich würde es machen. Ärger bekommt er dafür auf jeden Fall, da die Polizei Kontakt aufnehmen wird. Allein das ist unangenehm..
vielleicht gibt er es ja auch absichtlich oder aus versehen zu..
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  #3  
Alt 26-10-2011, 15:55
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: ehemalig Karate (Wado Ryu), Bujinkan Budo Taijutsu
 
Registrierungsdatum: 13.10.2009
Ort: Bayern
Alter: 23
Beiträge: 68
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Lohnt sich immer.
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  #4  
Alt 26-10-2011, 15:58
Benutzerbild von angHell
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Ving Tsun Kung Fu
 
Registrierungsdatum: 04.06.2009
Beiträge: 5.412
Standard

Yo, gerade mit Attest (genäht) und wenn der Angreifer auch alleine war. Ansonsten kannste ja mal nach Zeugen ausschau halten, vielleicht war ja einer Deiner Freunde doch in der Nähe.
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  #5  
Alt 26-10-2011, 16:03
Benutzerbild von Punkt
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: ehem. Shotokan, jetzt KMD
 
Registrierungsdatum: 09.01.2010
Beiträge: 598
Standard

Zitat:
Zitat von domo77 Beitrag anzeigen
ich würde es machen. Ärger bekommt er dafür auf jeden Fall, da die Polizei Kontakt aufnehmen wird. Allein das ist unangenehm..
vielleicht gibt er es ja auch absichtlich oder aus versehen zu..
Zugegeben hat ers, er behauptet nur, ich hätte angefangen.

Scheinen ja einige hier ganz überzeugt davon zu sein, dass es nutzt. Werde ich die Woche wohl mal bei unseren Freunden und Helfern vorbeischauen.

Vielen Dank!
Punkt
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  #6  
Alt 26-10-2011, 16:49
Benutzerbild von Wombo
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Kampfkunst: Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 07.07.2011
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Beiträge: 102
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*edit*

Geändert von Alex R. (27-10-2011 um 11:22 Uhr). Grund: Unangemessene Ausdrucksweise
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  #7  
Alt 26-10-2011, 18:11
Benutzerbild von qfunce
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Kampfkunst: Wer-mich-aua-machen-will-kriegt-selber-aua-Do
 
Registrierungsdatum: 21.01.2008
Ort: In der schönsten Stadt der Welt!
Alter: 34
Beiträge: 273
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Klar, anzeigen. Wo gibts sonst noch soviel Spass für so wenig Geld!?!
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Der Wahnsinn, schon 4 Verwarnungspunkte!!! Kann ich die bei Payback einlösen?
Edit: Jetzt sind es schon 8!
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  #8  
Alt 26-10-2011, 19:02
Benutzerbild von the5ilence
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Aikido, BJJ, MMA
 
Registrierungsdatum: 30.01.2006
Ort: Trier
Alter: 26
Beiträge: 270
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Zitat:
Zitat von Punkt Beitrag anzeigen
Zugegeben hat ers, er behauptet nur, ich hätte angefangen.

Scheinen ja einige hier ganz überzeugt davon zu sein, dass es nutzt. Werde ich die Woche wohl mal bei unseren Freunden und Helfern vorbeischauen.

Vielen Dank!
Punkt
Hi!

grade im Zuge der ganzen krassen Meinungen zur Polizei hier im Forum, fände ichs wirklich sehr interessant, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest Wenns dich nicht stört wärs cool, wenn du schreiben könntest wie sich die Sache weiter entwickelt.

mfg
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  #9  
Alt 26-10-2011, 20:12
Benutzerbild von Fabian.
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: nein, Kampfsport.
 
Registrierungsdatum: 05.12.2010
Alter: 21
Beiträge: 654
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Zitat:
Zitat von Wombo Beitrag anzeigen
*edit*
Ja genau, sollten die doch besser im Gebüsch hocken und warten bis sich zwei Jugendlichen raufen.

Geändert von Alex R. (27-10-2011 um 11:22 Uhr). Grund: Bezug
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  #10  
Alt 27-10-2011, 09:29
Benutzerbild von domo77
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Kampfkunst: Jiu Jitsu/Judo
 
Registrierungsdatum: 11.10.2011
Ort: bei Köln
Alter: 34
Beiträge: 1.087
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Zitat:
Zitat von Wombo Beitrag anzeigen
*edit*
Zitat:
Zitat von Fabian. Beitrag anzeigen
Ja genau, sollten die doch besser im Gebüsch hocken und warten bis sich zwei Jugendlichen raufen.
ich habe da andere Erfahrungen gemacht.
Finde die Polizei gut!

Wenn Aussage gegen Aussage steht ist es immer so ein Problem mit der Beweislage. Aber wenn du die Anzeige erstattest macht das deine Position meines Erachtens glaubwürdiger.
Außerdem: auch wenn du angefangen hättest: es gillt die Verhältnismäßigkeit. also im SV Fall die Wahl der kleinsten nötigen Abwehr.
Wenn er dich unverhälnismäßig geprügelt hat, kannst du ihn trotzdem auf schadensersat erklagen.
Beispiel:
ich werde mit einem Wattebausch beworfen.
Meine Reaktion ist, dass ich dem "Angreifer" beide Arme breche und die Zähne ausschlage. gegenüber der Polizei sage ich: er hat angefangen.
Ist nicht gelogen...trotzdem unverhältnismäßig..



wie genau war das bei euch? du bist verletzt er nicht...somit kann man dies ernsthaft fragen..

Geändert von Alex R. (27-10-2011 um 11:22 Uhr). Grund: Bezug
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  #11  
Alt 27-10-2011, 09:40
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Bujinkan, MMA
 
Registrierungsdatum: 06.07.2011
Beiträge: 58
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Als ehemaliger Polizeibeamter kann ich dir nur zur anzeige raten,..wenn dein Gegenüber keine Verletzung aufweist, die Handlung zugibt, so ist ohne zeugen der Hergang nicht nachweisbar,.die Verletzung aber dank Attest schon,..d.h. mit höchster Wahrscheinlichkeit gibts eine Verurteilung wegen Körperverletzung, mit Schmerzensgeld für dich
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  #12  
Alt 27-10-2011, 10:29
Benutzerbild von domo77
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Jiu Jitsu/Judo
 
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Ort: bei Köln
Alter: 34
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Zitat:
Zitat von Temudjin Beitrag anzeigen
Als ehemaliger Polizeibeamter kann ich dir nur zur anzeige raten,..wenn dein Gegenüber keine Verletzung aufweist, die Handlung zugibt, so ist ohne zeugen der Hergang nicht nachweisbar,.die Verletzung aber dank Attest schon,..d.h. mit höchster Wahrscheinlichkeit gibts eine Verurteilung wegen Körperverletzung, mit Schmerzensgeld für dich
wir verlangen auch nur 10% des Ertrages als honorar in die Forenklassenkasse...
wenn es keine gibt, richte ich gern eine ein...
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  #13  
Alt 27-10-2011, 10:33
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: zZ JJ & Taekkyon
 
Registrierungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 549
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@domo77:

muss ein wenig klugscheissen.
in der notwehr gibt es keine verhältnismässigkeit, sondern nur eine erforderlichkeit. ist juristisch ein wichtiger unterschied .
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  #14  
Alt 27-10-2011, 11:12
Benutzerbild von domo77
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Jiu Jitsu/Judo
 
Registrierungsdatum: 11.10.2011
Ort: bei Köln
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Zitat:
Zitat von big X Beitrag anzeigen
@domo77:

muss ein wenig klugscheissen.
in der notwehr gibt es keine verhältnismässigkeit, sondern nur eine erforderlichkeit. ist juristisch ein wichtiger unterschied .
das meinte ich ja...danke für den scheiss..den klugen

wie es auch heißen mag: einen angriff mit Wattebäuschen kann man nicht mit 2 gebrochenen Armen und ausgeschlagenen Zähnen beantworten!
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  #15  
Alt 27-10-2011, 11:24
Moderator
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 28.08.2006
Ort: Bergisch Gladbach
Alter: 36
Beiträge: 1.658
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Hier gilt die gleiche Ansage wie im Thread nebenan: Zügelt eure Ausdrucksweise über Staatsgewalten. Kümmert euch um die Frage des TE und um nix anderes.
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