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#16
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| würde das bedeuten, dass man sich bei einem gegenwärtigen Angriff mit all seinen zur Verfügung stehenden mitteln wehren darf? Wie müsste ich das verstehe? Fiktiver Fall: A läuft mit einer Pistole durch die Gegend. B und zwei Freunde sehen ihn und denken sich, dass es lustig wäre, A zu verprügeln. Nun Gehen B und seine Freunde auf A los, schlagen ihn und treten auf ihn ein, als er am Boden liegt. A zieht seine Pistole und erschießt B und seine Freunde. Wie sieht es da juristisch aus? Bin auf dem Gebiet leider nicht sehr bewandert. |
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#17
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| @Fabian: Hier im Forum gibt es dutzende, wenn nicht hunderte Threads, die exakt die gleiche Frage beinhalten. Nutz die SuFu dafür, dann findest du auch genügend Antworten zu deinen Fragen. |
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#18
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| Zitat:
![]() Beitrag von Luggage zum Thema "Recht und SV" |
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#19
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| Kommt drauf an, wie wichtig Dir die Sache ist Offenbar handelt es sich um eine einfache Körperverletzung, also um ein Antragsdelikt. Das bedeutet, Du kannst innerhalb von 3 Monaten einen Strafantrag stellen. Dieser kostet Dich, wie die folgende Gerichtsverhandlung keinen Cent. Die Erfolgsaussichten sind aus der Ferne und bei absoluter Unkenntnis der Beteiligten absolut nicht zu bewerten. Das hat dann auch nix mit der Polizei zu tun, sondern vielmehr damit, ob einer oder beide Beteiligte bereits straffällig geworden sind und wie sie sich vor Gericht geben. Bist Du also ein Normalo ohne Einträge und Dein Kontrahent Typ Assi-Schläger mit 15 Verurteilung wegen Körperverletzungen ist es wahrscheinlich, dass Du als glaubwürdiger eingeschätzt wirst. Grundsätzlich bist Du als Anzeigender bezüglich der Glaubwürdigkeit ohnehin in besserer Position. Nach der StPO bist Du dann nämlich Zeuge und an die Wahrheitspflicht gebunden, andernfalls machst Du Dich strafbar, während der Angeklagte nach Gusto lügen darf ohne dass ihm das zum Nachteil gereicht. Insbesondere bei Delikten, die ein geringeres Strafmaß als eine falsche uneidliche Aussage erwarten lassen, wie die KV, wird man sich dann fragen müssen, inwieweit es Dir zuzutrauen ist, Deinen Kontrahenten fälschlicherweise zu beschuldigen. Das bedeutet, dass Du das Glaubwürdigkeitsspiel mit deutlich besseren Karten beginnst. "Nachteilig" kann allenfalls sein, dass der Richter nicht ausreichend von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Das ist nicht -wie oft befürchtet- jede abstrakt-theoretisch andere Möglichkeit, sondern es müssen schon begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen. Selbst dann hast Du nichts zu befürchten, wenn nicht StA und/oder Gericht zur Auffassung kommen, dass Du sie schlichtweg belogen hast. Da müssen die sich aber schon sehr sicher sein, also eine normale Nervosität reicht da nicht aus und wenn Du die Wahrheit sagst, hast Du da in aller Regel absolut nichts zu befürchten. Schmerzensgeld kann im sogenannten Adhäsionsverfahren oder in einem Zivilverfahren geltend gemacht werden. Im Adhäsionsverfahren läuft das dann parallel zum Strafverfahren und dessen Urteil ist bindend, wird also der Angeklagte freigesprochen, gibts auch kein Geld. Im gesonderten Zivilverfahren ist das gericht nicht an die Feststellungen des Strafgerichts gebunden, es kann diese zwar nutzen, ebenso kann es aber auch zu einer gänzlich anderen Auffassung kommen. In Deinem Fall würde ich das separat machen, da im Zivilverfahren die Beweislast eine andere ist. Wenn Dein Kontrahent also zugegeben hat, Dich verletzt zu haben, so ist es an ihm zu beweisen, dass dies aus Notwehr geschehen ist. Das wird ihm -ohne Zeugen- aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gelingen. Wichtig: Ich bin kein Rechtsanwalt und das ist keine Rechtsberatung. Das ist nur mein ganz eigener Senf, wie ich es machen würde. Ob das alles gut und richtig ist, darf Dir nach dem Rechtsberatungsgesetz nur ein zugelassener Rechtsanwalt sagen. Geändert von Raging Bull (29-10-2011 um 12:44 Uhr). |
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#20
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| Anzeige erstatten. Ganz klar. |
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#21
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| Die Anzeige läuft, der Polizist meinte nur, dass er wenig Aussicht auf Erfolg sieht, jetzt warte ich mal ab, ob demnächst Post von der Staatsanwaltschaft kommt...
__________________ Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt. "Stillstand ist der Tod, geh voran, bleibt alles anders." |
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#22
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| Zitat:
Meine Fresse, das ist kein Beispiel einer Unverhältnismäßigkeit, sondern ein Beispiel dafür, dass das Subjekt die "Notwehr" nicht begriffen hat. Wieder das alte Missverständnis mit der Verhältnismäßigkeit. Wenn du dem Gegner schon beide Arme gebrochen hast darfst du dem auch dann nicht mehr die Zähne ausschlagen, wenn er deine Freundin misshandelt und deinen Hund erschossen hat. Weil es nämlich schlicht keine Notwehr ist jemanden anzugreifen, der keine Gefahr mehr ist.
__________________ Die Würde, die in der Bewegung eines Eisberges liegt, beruht darauf, dass nur ein Achtel von ihm über dem Wasser ist. |
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