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  #1  
Alt 12-02-2006, 15:53
Benutzerbild von Nr. 9
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Kampfkunst: Yong Tjun, Skirmen (Missing Link)
 
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Beiträge: 37
Exclamation Von Betrunkenen angegriffen

hallo @ all,
Folgendes ist mir gestern Abend um ca. 7uhr passiert:

Ich war mit drei Freunden in der Stadt unterwegs und wir kamen an zwei sehr angetrunkenen Kerlen vorbei - Ich schätze sie auf 20 und 30+ - die uns angemacht haben. Nachdem ich sie mehrmals darauf aufmerksam gemacht habe, dass sie uns in ruhe lassen sollen hat der jüngere nach Zigarretten gefragt. Ich sagte dass wir keine Kippen besitzen und sie sollen uns in Ruhe lassen. Danach standen die beiden eine Weile dort und warteten als wir ca. 10m abstand hatte fing der 20jährigen an zu rennen und sprang in einen meiner Kumpels mit einem Tritt rein und versuchte ihn zu schlagen. Daraufhin machte ich in darauf aufmerksam, dass wir keinen Streit wollen und dass er uns in Ruhe lassen soll.Er erwiderte dass ER aber jetzt Sterss wollte und versuchte mir 2mal an den Kopf zu treten und schlug 3 Schwinger nach mir. Er landete allerdings keine Treffer. Ich legte den Rückwärtsgang ein und versuchte abstand zu gewinnen. Doch dann packte mich sein ältere Kumpel an den haaren und hielt mich fest. Ich riss mich los und schrie ihn an was der Scheiß soll. Dann stellte ich mich auf die Straße und versuchte ein Auto anzuhalten , was mir allerdings nicht gelang. Zu unserem Glück kam die Polizei gerade entlanggefahren. Ich machte auf mich aufmerksam und erklärte meine Situation. Die Polizisten stiegen aus und beruhigten die Schläger, die trotz Anwesenheit der Polizei noch versuchten mir an den Kopf zu treten. Nach der Vernehmung und aufnahme der Personalien ließen sie uns dann gehen. Ich werde heute Abend zur Polizei gehen und Anzeige wegen Schwerer Körperverletzung und versuchter schwerer Körperv. erstatten.

Ich hätte dem Typen die ganze Zeit umhauen können hab es allerdings gelassen und ihn nur abgewehrt. Außerdem hat er damit gedroht mich und meine Freunde zu kriegen wenn wir Anzeige erstatten.

Was haltet ihr davon?

Gruß,
Sascha
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  #2  
Alt 12-02-2006, 16:07
Benutzerbild von Joergus
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SUper reagiert !

Joergus

PS: Warum hast du versucht ein Auto anzuhalten ?

Warum Anzeige wegen (versuchter) schwerer Körperverletzung .. hat er dich etwa so zugerichtet ?

Er hat doch ohne Waffen angegriffen !

Anzeige schadet nicht .. aber SCHWERE K.v. ?

Aus meiner Sicht höchstens wegen Nötigung ... und da steht Aussage gegen Aussage

Dir kommt zugute, dass die Typen VOR den Polizisten auch angegriffen haben !

Joergus
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  #3  
Alt 12-02-2006, 16:15
Benutzerbild von Nr. 9
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Kampfkunst: Yong Tjun, Skirmen (Missing Link)
 
Registrierungsdatum: 08.01.2006
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hi,
Hab versucht das Auto anzuhalten um evtl. Hilfe holen zu können.

dann: Schwere Körperverletzung wegen meinem Kumpel.
und versuchte s.K. weil er es beu mir eben nur versucht hat aber nicht getroffen.

SChwere Körperverletzung ist doch wenn man einen sehr zurichtet oder?
oder hat das was mit Waffen zu tun?

oder dann eben azeige wegen normaler K.V.

und wegen dem Aussage gegen Aussage :
Ich hab ja 3 Zeugen und er nur 1( und der hat ja noch mitgekämpft)

Geändert von Nr. 9 (12-02-2006 um 16:18 Uhr).
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  #4  
Alt 12-02-2006, 16:18
Benutzerbild von Luggage
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Beiträge: 5.728
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Ich würde sagen zur Polizei gehen kannst du - was für Anzeigen drin sind werden die dir schon erzählen. Ich würde das aber wohl nicht tun, ist ja nix passiert.

Grüße,
Luggage
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  #5  
Alt 12-02-2006, 16:20
Benutzerbild von marq
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Beiträge: 10.785
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vergiss nicht mit deinen eltern bei der polizei aufzulaufen...
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  #6  
Alt 12-02-2006, 16:21
Benutzerbild von Trinculo
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Erst mal: vorbildlich

Zur schweren Körperverletzung (mit Waffen wäre es gefährliche, da hast Du schon Recht):

Zitat:
Schwere Körperverletzung
Die "schwere Körperverletzung" nach § 226 StGB stellt einen weiteren Tatbestand dar, wobei es hier im Gegensatz zur "gefährlichen Körperverletzung" nicht um die Art und Weise der Begehung, sondern um Ausmaß und Erfolg der Tathandlung geht. Der Tatbestand nach Absatz 1 ist eine Erfolgsqualifikation, der Tatbestand nach Absatz 2 ist eine echte Qualifikation. Die genannten Folgen nach Abs. 1 müssen gemäß § 18 StGB wenigstens fahrlässig herbeigeführt worden sein:

(1)Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person


1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Den ganzen Text mit ausführlichen Erläuterungen findest Du hier:

Wikipedia

Viele Grüße & viel Erfolg!

Trinculo
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« If the rule you followed brought you to this, of what use was the rule?»
Anton Chigurh
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  #7  
Alt 12-02-2006, 16:22
Benutzerbild von Nr. 9
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Kampfkunst: Yong Tjun, Skirmen (Missing Link)
 
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is klar mit Eltern.
Ich glaub ich darf noch gar keine Anzeigen erstatten oder?
bin ja noch nich 16
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  #8  
Alt 12-02-2006, 16:26
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Kampfkunst: Kritik im Handgemenge,
 
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Beiträge: 230
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STRAFGESETZBUCH:

Zitat:
§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Zitat:
§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Zitat:
§ 226
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
wahrscheinlich reichts aber nicht mal für §224
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  #9  
Alt 12-02-2006, 16:28
Benutzerbild von sumbrada
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Kampfkunst: Conceptler
 
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Geh zum Pschologen, lass dir ein Attest für ein seelisches Trauma geben und nimm die Kerle aus.
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  #10  
Alt 12-02-2006, 16:41
Benutzerbild von Nr. 9
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Registrierungsdatum: 08.01.2006
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Wäre ja dann eigtl. gefährliche Körperverletzung weils mehrere auf einmal waren oder?

die idee mit dem Psychologen hatte ich auch schon

Danke für die antworten,
sascha
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  #11  
Alt 12-02-2006, 17:07
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Mutige Kerle diese beiden; sie sollten sich schämen Kinder anzugreifen.
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  #12  
Alt 12-02-2006, 17:11
Benutzerbild von Joergus
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Huch ! Du bist ja 15 !!

Hab isch nicht geschaut !


In dem Alter SOGUT reagieren finde ich extrem lobenswert ! *klatsch*

Weiter so !

Joergus
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  #13  
Alt 12-02-2006, 17:13
Benutzerbild von Luggage
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Zitat:
Zitat von Joergus
In dem Alter SOGUT reagieren finde ich extrem lobenswert ! *klatsch*
Ach, der hat nur Angst gehabt Aber egal, hauptsache Nr.9 lebt! (Den konnte ich mir nicht verkneifen )
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  #14  
Alt 12-02-2006, 17:16
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Kampfkunst: muay thai
 
Registrierungsdatum: 08.12.2005
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Naja, wahrscheinlich hatte er auch einfach schiss Wie sollte ein 15 jähriger Knirps denn mit wt 2 erwachsene Kerle plattmachen???
Find das jetzt eigentlich nicht so toll...
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  #15  
Alt 12-02-2006, 17:42
Benutzerbild von Nr. 9
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Kampfkunst: Yong Tjun, Skirmen (Missing Link)
 
Registrierungsdatum: 08.01.2006
Ort: Bad Neustadt
Beiträge: 37
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wie gesagt ich wollte nicht schlagen die möglichkeit hätte ich gehabt( und das soll jetzt nich irgendwie so rüberkommen als ob ich der obercoole superkämpferbin, is aber so)

wegen schiss: natürlich, die typen wussten nich was sie machen und waren auch voll angepisst irgendwie.

gruß,
die(eigtl. der) lebende Nr. 9
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