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#76
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| Zitat:
So weit ich weiß gilt sie das, bei uns in Österreich, nämlich nicht. Gruß Dani |
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#77
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| Meinst du, es würde sonst im Gesetz stehen? |
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#78
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| Ehrbeleidigende Übergriffe müssen nicht hingenommen werden. Sie können : - mit einer gleichwertigen Ehrabschneidung erwiedert werden (Prinzip von Wort und Gegenwort, vergl. Aussage gg. Aussage) - oder eine "Du blöde Sau!" kann auch eine mäßige Backpfeife nach sich ziehen. Allerdings Vorsicht - Verhältnismäßigkeit. So wurde es mir erklärt. B.m.
__________________ Der Hebel als Exerziezium ist unentbehrlich zur nachhaltigen Manifestation einer didaktischen Maßnahme. Höchstleistungen haben ihre Basis in der Mittelmäßigkeit. |
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#79
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| Zitat:
Falsches Wort! Nimm "Erfordernis" Das man in der SV NICHT übertreiben sollte ist glaube ich jedem hier klar...
__________________ "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ??? "Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^ |
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#80
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| Und wieder etwas schlauer gworden. ![]() B.m.
__________________ Der Hebel als Exerziezium ist unentbehrlich zur nachhaltigen Manifestation einer didaktischen Maßnahme. Höchstleistungen haben ihre Basis in der Mittelmäßigkeit. |
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#81
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| Im 32 gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Im 34 hingegen schon. Bei der Gegenbeleidigung kommt man mit der Gegenwärtigkeit des Angriffs Probleme und bei der Ohrfeige mit der Erforderlichkeit bzw der Verhältnismäßigkeit. 35 fällt beim Rechtsgut Ehre weg. |
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#82
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| Zitat:
Zitat:
__________________ Und wenn du zu Boden gehst, steh einfach wieder auf |
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#83
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| Dort: wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Das ist die Verhältnismäßigkeit, auf die es beim 32 nicht ankommt und auf der die Juristen des Boards immer rumhacken. Das mit der Ohrfeige gegen Beleidigungen im Rahmen des 32 ist umstritten. Kann rechtfertigend sein, muss es aber nicht. Wer anfängt zu kloppen hat aber eher erstmal die A-Karte. Ist insgesamt aber für Laien wurscht, weil eine Anzeige wegen ner Ohrfeige doch eher selten ist. Rein praktisch hast du auch das Problem, dass der Angriff beendet ist, wenn du schon beleidigt wurdest. Und wenn du direkt drauflosscheuerst, hat noch gar kein Angriff stattgefunden. Ist also allerhöchstens vorstellbar, wenn dein Gegenüber nicht aufhört, phantasievolle Dinge über deine Frau Mutter zu erzählen. Geändert von ilyo (14-08-2008 um 22:47 Uhr). |
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