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  #1  
Alt 01-01-2006, 01:32
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Post CS-Reizgas vom Hersteller TW 1000

Hallo zusammen,
ich habe im Internet gelesen, dass TW 1000 ein sehr guter Hersteller sein soll.
Kann man sich auf das CS-Spray verlassen?
Ich habe dieses da gekauft, welches hier auf dem Bild zu sehen ist.

Zeigt es bei einem, der nicht betrunken ist, eine Wirkung und kann es den Angreifer ohne Verzögerung sofort stoppen ?
Wie sieht es z.B. bei einem aus, der eine Brille trägt ??
Bei einem Brillenträger müsste ja das Spray eigentlich überhaupt keine Wirkung zeigen, da es ja nicht ins Auge gelangen kann, oder?
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  #2  
Alt 01-01-2006, 03:13
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morgen! meine mum hatte auch ma dieses fabrikat.
durch einen unabsichtlichen selbstversuch kann ich sagen das dieses zeug sehr unangenehm ist!
reizgas ist auch brillenträgern effektiv da das zeug auch in der nase und im mund die reinste freude ist.
ich hab aber gehört das pfefferspray viel ätzender sein soll.
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  #3  
Alt 01-01-2006, 14:16
Benutzerbild von Alex!
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Ich selbst benutze nur Pfefferspray und habe immer das RSG (ReizgasSprühGerät, glaube ich) von der Polizei. Das wirkt recht ordentlich muss ich sagen. Meiner Meinung nach hilft Pfefferspray mehr als CS-Gas ...
__________________
"Wo Dummheit herrscht, ist Selbstvertrauen König."

Geändert von Alex! (01-01-2006 um 16:42 Uhr).
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  #4  
Alt 01-01-2006, 16:39
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Hach Pfefferspray ist doch was tolles , also ich hab schon Respekt vor normalem Pfeffer in der Küche, seit ich das mal in der Nase hatte, wäre ich sogar in der Lage zu Glauben man kann Gegner mit einem Pfefferstreuer aufhalten.
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  #5  
Alt 01-01-2006, 18:38
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Also auf das CS-Spray sollte man sich nicht so verlassen?!
Pfefferspray sollte man dann lieber vorziehen..
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  #6  
Alt 01-01-2006, 19:12
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Würde mich einer mit Pfefferspray oder CS Gas angreifen und ich könnte
denjenigen wenn auch nur annähernd noch erkennen dann gäbs einen
Sok Tee direkt auf die Nase.

Dann ist nichts mehr mit sprühen...

Von so einem Mistzeug halte ich garnichts.

Gruß
Frank
__________________
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  #7  
Alt 01-01-2006, 20:12
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Zitat:
Zitat von FMACH1
Von so einem Mistzeug halte ich garnichts.
Erst schreibst du selber "wenn ich dann noch etwas sehen kann" und im Anschluss daran verurteilst du es als "Mistzeug". Irgendwie passt das doch nicht zusammen, denn es gibt einem Vorteil, der z.B. bei einer 2 gegen 1 - Situation sehr hilfreich sein kann. Von daher ist es falsch was du hier schreibst ...
__________________
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  #8  
Alt 01-01-2006, 22:39
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Zitat:
Zitat von Fürsorger
Pfefferspray sollte man dann lieber vorziehen..
Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen ist allerdings verboten , cs ist hingegen in der Notwehr erlaubt.
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  #9  
Alt 01-01-2006, 22:40
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Zitat:
Zitat von Reggie
Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen ist allerdings verboten , cs ist hingegen in der Notwehr erlaubt.
Wo steht das ?
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  #10  
Alt 01-01-2006, 22:53
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Laut Notwehr-Recht darf man auch das Pfefferspray gegen Menschen einsetzen, oder nicht?

§ 32 StGB
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Geändert von Fürsorger (01-01-2006 um 22:56 Uhr).
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  #11  
Alt 01-01-2006, 22:56
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Zitat:
Zitat von Alex!
Wo steht das ?
Im Waffengesetz?

Ausgenommen ist zum Beispiel die Polizei , die darf Pfefferspray auch gegen Menschen einsetzen aber zivile Personen nicht . Ich weiss nicht wie eng ein Richter es sehen würde , wenn man sich mit einem Pfefferspray verteidigt.

Aber , dass es nur als Tierabwehrspray benutzen werden darf , steht doch eigentlich in jedem Shop in dem man es kaufen kann (in Deutschland).

http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray
http://www.pfefferspray-versand.de/rechtliches.html


Geändert von Reggie (01-01-2006 um 22:59 Uhr).
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  #12  
Alt 01-01-2006, 23:02
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Notwehrhandlung
Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff in nennenswerter Weise zumindest abzuschwächen, zu verzögern oder zu behindern. Nicht erforderlich ist somit eine endgültige Abwehr. Zudem muss die Verteidigungshandlung das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellen. Das mildeste Mittel ist dasjenige, das noch sicher zur Abwehr geeignet ist. Bei der Wahl des mildesten Mittels muss der Täter sich also nicht auf andere verfügbare Mittel einlassen, die er für weniger sicher hält. Steht nur ein Mittel zur Verfügung, so ist dieses zugleich auch das mildeste.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
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  #13  
Alt 01-01-2006, 23:07
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Zitat:
Zitat von Fürsorger
Notwehrhandlung
Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff in nennenswerter Weise zumindest abzuschwächen, zu verzögern oder zu behindern. Nicht erforderlich ist somit eine endgültige Abwehr. Zudem muss die Verteidigungshandlung das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellen. Das mildeste Mittel ist dasjenige, das noch sicher zur Abwehr geeignet ist. Bei der Wahl des mildesten Mittels muss der Täter sich also nicht auf andere verfügbare Mittel einlassen, die er für weniger sicher hält. Steht nur ein Mittel zur Verfügung, so ist dieses zugleich auch das mildeste.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
ähm ja aber da steht nichts konkretes zur Anwendung eines Pfeffersprays. Es ist alles recht allgemein gehalten mit "mildesten Mitteln" zum Beispiel. Es kommt wohl darauf an auf was für einen Richter du stößt. Wenn er dir glaubt dass das Pfefferspray die einzige Lösung war dann ist ja gut.

Ansonsten scheint es vielleicht wirklich Ausnahmen für zivile Personen geben.

Zitat:
Pfefferspray ist in Deutschland für jedermann als Tierabwehrspray ohne Altersbeschränkung erhältlich. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung , genau wie bei ungerechtfertigtem Einsatz von CS-Gas), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt .
Aber frag lieber nen Juristen oder Polizisten.
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  #14  
Alt 01-01-2006, 23:10
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das tw zeug ist unheimlich schwach in gegenzug zum pfeffer.
einem besoffenen oder irren drogisten quetscht das ein paar müde tränen raus. es verteilt sich sehr schnell und ist - vor allem draussen- fix wieder verduftet.
der pfeffer klebt und ruft- bei gutem schuss- heftigste kotzkrämpfe und schreianfälle hervor.


ich hab das halt eben nur wegen der wildschweinplage im berliner forst bei an der frau , und wenn mir zufälligerweise mal jemand nach meiner holden weiblickeit trachtet, bekommt er aus notwehr den pfeffer- ist doch ganz klar- ich hatte ja nix schonenderes dabei *schulterzuck*

quelle- polizei stuff versand- def-tec red pepper
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  #15  
Alt 01-01-2006, 23:11
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Na sicher, wenn du Holzfäller bist und angegriffen wirst, dann darfste auch die Axt benutzen. Ich habe das Pfefferspray zur Hundeabwehr dabei, wenn mich jedoch ein Mensch angreift, so setze ich es auch dann ein ...

Das RSG-4 ist richtig gut, aber damit musst du halt treffen ...
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