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#16
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#17
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| Hat den Angriff sofort gestoppt. Ich habe dabei einen Tropfen an den Mund bekommen und hatte ca. 30min Spaß damit. Kann es nur empfehlen, vorallem auch weil man es mit dem Daumen abfeuert und somit sehr gut zielen kann. Man muss jedoch Ruhe bewahren, da es ein Flüssigkeitsstrahl ist und kein Sprühnebel. Daher nichts für Frauen, meiner Meinung nach ...
__________________ "Wo Dummheit herrscht, ist Selbstvertrauen König." |
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#18
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| ein ballistischer strahl ist immer gut- auch für frauen |
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#19
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| Finde ich nicht, weil Frauen viel hektischer reagieren ...
__________________ "Wo Dummheit herrscht, ist Selbstvertrauen König." |
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#20
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| ich wuerd sagen, dass es auf die person ankommt. frauen koennen auch eiskalt sein ![]() zum thema cs gas oder pfefferspray wuerd ich sagen,dass cs gas zwar erlaubt ist, aber nicht effektiv genug ist, um eine oder mehrere besoffene personenen ausser gefecht zu setzen, war zumindest bei dem cs gas so, dass ich "freiwillig" getestet hab^^
__________________ LG Micha ;) Mein Motto:Ach passt schon |
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#21
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| Der Einsatz von Reizmittelgeräten gegen Menschen ist nur erlaubt, wenn das Sprühgerät ein amtliches Prüfzeichen trägt. OC-Geräte ("Pfefferspray") haben mangels durchgeführten Testverfahren so ein Prüfzeichen nicht. Solange man mit dem OC Tiere einnebelt - alles ok, alles legal, denn das Waffengesetz gilt nur für gegen Menschen einsetzbare Gegenstände. Wenn man OC gegen Menschen in Notwehr einsetzt, beginnt eine unangenehme Grauzone. Meiner Ansicht nach wird das Gerät in dem Moment des Einsatzes zu einer verbotenen Waffe (Anlage 2 Abschnitt 1 lfd. Nr. 1.3.5 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG), denn es ist ein Gerät, was ohne amtliches Prüfzeichen Reizstoffe freisetzt. Damit dürfte man nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG strafbar sein (3 Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe). Die mit dem Spray begangene gefährliche Körperverletzung ist natürlich wegen der Notwehr nicht strafbar. Ob auch der waffenrechtliche Verstoß durch die Notwehr gedeckt ist, ist ein spannendes juristisches Problem. Präzedenzfälle sind mir nicht bekannt. Vielleicht weiß jemand mehr? Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eher CS einsetzen. Es wirkt häufig auch ausreichend; OC ist stärker, schneller, besser, aber beileibe kein Wundermittel; zahlreiche OC-Versager sind bekannt. Geändert von geala (02-01-2006 um 08:09 Uhr). |
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#22
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| Zitat:
Wir "sprechen" hier doch über Pfefferspray. welches nur für den Einsatz gegen Tiere bestimmt ist (durch Hinweis auf der "Dose"). Es ist also keine Waffe gem. § 1, Abs. 2, Nr. 2 Buchstabe a WaffG "Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen ..." Daher greift die Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 ebenfalls nicht. Leider gibt es IMO noch keine Rechtsprechungen zu diesem Thema. Gruß Wolverine Geändert von Wolverine (02-01-2006 um 09:32 Uhr). |
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#23
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| Zitat:
Echt ? Also bei mir ist ein Prüfzeichen auf der Patrone ...
__________________ "Wo Dummheit herrscht, ist Selbstvertrauen König." |
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#24
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| ich finde ein kampfsportler benötigt sowas nicht. jeder von uns aht seine waffen doch dabei. Fäuste, Füße, kniee, elenbogen usw. und wie schnell aht man das spray zu hause vergessen wie seinen schlüssel mal? und dazu ich glaube bevor man sein spray gezückt hat kann es schon zuspät sein. Ich glaube man müsste schon so ein haarspray schnellprofi seind er seine haare inerhalb 3 sec. in der öffentlich fertig machen kann. aber wer ist das in unser modernen gelwelt schon naja mfg jendrik |
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#25
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| Also bevor ich mich mit jemanden schlage, mir die Hand dabei breche oder einen Glückstreffer einstecke, so wehre ich mich lieber zunächst einmal mit Pfefferspray. Sicherlich dass man es nicht überall nutzen kann, aber gerade im Winter merkt man es kaum in der Jackentasche. Den Satz "... als Kampfsportler ..." finde ich etwas daneben gegriffen, denn in vielen Situationen kann man sich mit Pfefferspray einen entscheidenen Vorteil zu gunsten machen oder einen Überraschungsmoment-Nachteil ausgleichen. Alleine ein Szenario gegen zwei oder mehr Angreifer spricht schon für Pfefferspray. Mit einem Elektroschocker z.B. würde ich auch nicht rumlaufen, aber Pfefferspray ist schon etwas sinnvolles.
__________________ "Wo Dummheit herrscht, ist Selbstvertrauen König." |
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#26
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| Wahrscheinlich kann man die Frage schlecht beantworten, ob man das Pfefferspray gegen Menschen einsetzen darf. ![]() |
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#27
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| Doch kann man. Man darf es einsetzen, jedoch nicht zu diesem Zweck mit sich führen.
__________________ "Wo Dummheit herrscht, ist Selbstvertrauen König." |
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#28
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#29
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| Zitat:
Ich habe auch eher die Anwendung als Angriffswaffe gesehen. Zur Verteidigung mag es O.K. sein. Folgerung: Da ich niemanden angreife, werde ich wohl mit dem Zeug nicht konfrontiert? oder? Wenn doch, dann siehe mein vorherigen Beitrag. Gruß Frank
__________________ 12.07.2008 Lucien Carbin Trainer Workshop sowie Andy Souwer K-1 Workshop am 23.08.2008: www.K-1StarsLive.com Shop: www.FightersLockerRoom.eu Kino & DVD, Games und Kritiken: www.RocketMedias.de |
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#30
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| Kann ein Rechtsanwalt die Frage beantworten, ob das Pfefferspray gegen Menschen eingesetzt werden darf oder nicht? |
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