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  #16  
Alt 01-01-2006, 23:14
Reggie Reggie ist offline
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Zitat:
Zitat von Alex!
Das RSG-4 ist richtig gut, aber damit musst du halt treffen ...
Hast du es schon mal eingesetzt? Falls ja wie hat es gewirkt?
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  #17  
Alt 01-01-2006, 23:26
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Hat den Angriff sofort gestoppt. Ich habe dabei einen Tropfen an den Mund bekommen und hatte ca. 30min Spaß damit. Kann es nur empfehlen, vorallem auch weil man es mit dem Daumen abfeuert und somit sehr gut zielen kann. Man muss jedoch Ruhe bewahren, da es ein Flüssigkeitsstrahl ist und kein Sprühnebel. Daher nichts für Frauen, meiner Meinung nach ...
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  #18  
Alt 01-01-2006, 23:43
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ein ballistischer strahl ist immer gut- auch für frauen
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  #19  
Alt 01-01-2006, 23:44
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Finde ich nicht, weil Frauen viel hektischer reagieren ...
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  #20  
Alt 01-01-2006, 23:53
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ich wuerd sagen, dass es auf die person ankommt. frauen koennen auch eiskalt sein

zum thema cs gas oder pfefferspray wuerd ich sagen,dass cs gas zwar erlaubt ist, aber nicht effektiv genug ist, um eine oder mehrere besoffene personenen ausser gefecht zu setzen, war zumindest bei dem cs gas so, dass ich "freiwillig" getestet hab^^
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  #21  
Alt 02-01-2006, 08:06
geala geala ist offline
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Der Einsatz von Reizmittelgeräten gegen Menschen ist nur erlaubt, wenn das Sprühgerät ein amtliches Prüfzeichen trägt.

OC-Geräte ("Pfefferspray") haben mangels durchgeführten Testverfahren so ein Prüfzeichen nicht.

Solange man mit dem OC Tiere einnebelt - alles ok, alles legal, denn das Waffengesetz gilt nur für gegen Menschen einsetzbare Gegenstände.

Wenn man OC gegen Menschen in Notwehr einsetzt, beginnt eine unangenehme Grauzone. Meiner Ansicht nach wird das Gerät in dem Moment des Einsatzes zu einer verbotenen Waffe (Anlage 2 Abschnitt 1 lfd. Nr. 1.3.5 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG), denn es ist ein Gerät, was ohne amtliches Prüfzeichen Reizstoffe freisetzt. Damit dürfte man nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG strafbar sein (3 Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe).

Die mit dem Spray begangene gefährliche Körperverletzung ist natürlich wegen der Notwehr nicht strafbar. Ob auch der waffenrechtliche Verstoß durch die Notwehr gedeckt ist, ist ein spannendes juristisches Problem. Präzedenzfälle sind mir nicht bekannt. Vielleicht weiß jemand mehr?

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eher CS einsetzen. Es wirkt häufig auch ausreichend; OC ist stärker, schneller, besser, aber beileibe kein Wundermittel; zahlreiche OC-Versager sind bekannt.

Geändert von geala (02-01-2006 um 08:09 Uhr).
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  #22  
Alt 02-01-2006, 09:25
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Wolverine Wolverine ist offline
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Zitat:
Zitat von geala
Wenn man OC gegen Menschen in Notwehr einsetzt, beginnt eine unangenehme Grauzone. Meiner Ansicht nach wird das Gerät in dem Moment des Einsatzes zu einer verbotenen Waffe (Anlage 2 Abschnitt 1 lfd. Nr. 1.3.5 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG), denn es ist ein Gerät, was ohne amtliches Prüfzeichen Reizstoffe freisetzt. Damit dürfte man nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG strafbar sein (3 Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe).
Da bin ich anderer Meinung.
Wir "sprechen" hier doch über Pfefferspray. welches nur für den Einsatz gegen Tiere bestimmt ist (durch Hinweis auf der "Dose").

Es ist also keine Waffe gem. § 1, Abs. 2, Nr. 2 Buchstabe a WaffG "Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen ..."

Daher greift die Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 ebenfalls nicht.

Leider gibt es IMO noch keine Rechtsprechungen zu diesem Thema.

Gruß
Wolverine

Geändert von Wolverine (02-01-2006 um 09:32 Uhr).
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  #23  
Alt 02-01-2006, 11:29
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Zitat:
Zitat von geala
Der Einsatz von Reizmittelgeräten gegen Menschen ist nur erlaubt, wenn das Sprühgerät ein amtliches Prüfzeichen trägt.

OC-Geräte ("Pfefferspray") haben mangels durchgeführten Testverfahren so ein Prüfzeichen nicht.

Solange man mit dem OC Tiere einnebelt - alles ok, alles legal, denn das Waffengesetz gilt nur für gegen Menschen einsetzbare Gegenstände.

Wenn man OC gegen Menschen in Notwehr einsetzt, beginnt eine unangenehme Grauzone. Meiner Ansicht nach wird das Gerät in dem Moment des Einsatzes zu einer verbotenen Waffe (Anlage 2 Abschnitt 1 lfd. Nr. 1.3.5 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG), denn es ist ein Gerät, was ohne amtliches Prüfzeichen Reizstoffe freisetzt. Damit dürfte man nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG strafbar sein (3 Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe).

Die mit dem Spray begangene gefährliche Körperverletzung ist natürlich wegen der Notwehr nicht strafbar. Ob auch der waffenrechtliche Verstoß durch die Notwehr gedeckt ist, ist ein spannendes juristisches Problem. Präzedenzfälle sind mir nicht bekannt. Vielleicht weiß jemand mehr?

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eher CS einsetzen. Es wirkt häufig auch ausreichend; OC ist stärker, schneller, besser, aber beileibe kein Wundermittel; zahlreiche OC-Versager sind bekannt.

Echt ? Also bei mir ist ein Prüfzeichen auf der Patrone ...
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  #24  
Alt 02-01-2006, 11:49
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ich finde ein kampfsportler benötigt sowas nicht. jeder von uns aht seine waffen doch dabei. Fäuste, Füße, kniee, elenbogen usw.
und wie schnell aht man das spray zu hause vergessen wie seinen schlüssel mal?
und dazu ich glaube bevor man sein spray gezückt hat kann es schon zuspät sein. Ich glaube man müsste schon so ein haarspray schnellprofi seind er seine haare inerhalb 3 sec. in der öffentlich fertig machen kann.
aber wer ist das in unser modernen gelwelt schon

naja mfg jendrik
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  #25  
Alt 02-01-2006, 12:01
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Also bevor ich mich mit jemanden schlage, mir die Hand dabei breche oder einen Glückstreffer einstecke, so wehre ich mich lieber zunächst einmal mit Pfefferspray. Sicherlich dass man es nicht überall nutzen kann, aber gerade im Winter merkt man es kaum in der Jackentasche.

Den Satz "... als Kampfsportler ..." finde ich etwas daneben gegriffen, denn in vielen Situationen kann man sich mit Pfefferspray einen entscheidenen Vorteil zu gunsten machen oder einen Überraschungsmoment-Nachteil ausgleichen. Alleine ein Szenario gegen zwei oder mehr Angreifer spricht schon für Pfefferspray.

Mit einem Elektroschocker z.B. würde ich auch nicht rumlaufen, aber Pfefferspray ist schon etwas sinnvolles.
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  #26  
Alt 02-01-2006, 18:06
Fürsorger Fürsorger ist offline
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Wahrscheinlich kann man die Frage schlecht beantworten, ob man das Pfefferspray gegen Menschen einsetzen darf.
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  #27  
Alt 02-01-2006, 18:11
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Doch kann man. Man darf es einsetzen, jedoch nicht zu diesem Zweck mit sich führen.
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  #28  
Alt 02-01-2006, 18:16
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Zitat:
Zitat von Reggie
Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen ist allerdings verboten , cs ist hingegen in der Notwehr erlaubt.
Jein. Es ist tatsächlich in Deutschland verboten Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen. Jedoch wenn du dich schon mal in einer NACHWEISBAREN Notwehrsituation befindest, darfst du zur Verteidigung von deiner Gesundheit und deinem Besitz zu allem möglichen zugreifen. Wichtig ist, dass der Einsatz der "Hilfsgegenständen" angemessen ist.
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  #29  
Alt 03-01-2006, 18:12
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FMACH1 FMACH1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Alex!
Erst schreibst du selber "wenn ich dann noch etwas sehen kann" und im Anschluss daran verurteilst du es als "Mistzeug". Irgendwie passt das doch nicht zusammen, denn es gibt einem Vorteil, der z.B. bei einer 2 gegen 1 - Situation sehr hilfreich sein kann. Von daher ist es falsch was du hier schreibst ...
Aus der Sichtweise hast du Recht.

Ich habe auch eher die Anwendung als Angriffswaffe gesehen.
Zur Verteidigung mag es O.K. sein.

Folgerung: Da ich niemanden angreife, werde ich wohl mit dem Zeug nicht konfrontiert? oder? Wenn doch, dann siehe mein vorherigen Beitrag.

Gruß
Frank
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  #30  
Alt 03-01-2006, 22:35
Fürsorger Fürsorger ist offline
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Kann ein Rechtsanwalt die Frage beantworten, ob das Pfefferspray gegen Menschen eingesetzt werden darf oder nicht?
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