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  #31  
Alt 04-01-2006, 08:18
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Zitat:
Zitat von Fürsorger
Kann ein Rechtsanwalt die Frage beantworten, ob das Pfefferspray gegen Menschen eingesetzt werden darf oder nicht?
Ich zitiere aus "Waffenrecht kompakt" von PHK Dirk Ostgathe:

Zitat:
Entscheidend ist die Zweckbestimmung des Gegenstandes. Dies wird besonders am Beispiel des sog. Pfeffersprays deutlich.

Die Wirksubstanz im Pfefferspray ist ein Reizstoff. (vgl. Abschnitt 1, UA 1, Ziff. 5 der Anlage 1 zum WaffG)

Da Pfeffersprays mit Masse zu Tierabwehrzwecken hergestellt werden, handelt es sich nicht um tragbare Gegenstände, die dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Zwar wäre das Pfefferspray hierzu ein durchaus geeignetes Mittel; jedoch sind Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht in Anlage 1, Abschnitt 1, UA 2, Ziff. 2 erfasst, so dass derartige Pfeffersprays im Ergebnis auch nicht dem WaffG unterworfen sind. Allerdings darf die Anwendung in Notwehr- und Notstandssituationen auch gegen Menschen erfolgen.

Soweit Pfeffersprays im Handel erhältlich und dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, fallen sie unter die Bestimmungen des WaffG und bedürfen der Zulassung. Pfeffersprays in diesem Sinne, die nicht das abgebildete amtliche Prüfzeichen tragen (BKA), gehören zu den verbotenen Waffen i.S.v. § 40 WaffG. Der Umgang mit diesen Pfeffersprays stellt eine Straftat gem. § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG dar.
Ob jetzt die Anwendung des Pfeffersprays oder des Stuhlbeines oder des Schlüsselbundes oder des kochendheißen Wassers aus dem Teekessel als Hilfsmittel in der jeweiligen einzelnen Notwehrsituation wirklich rechtmäßig war (ist), daß kann Dir auch kein Polizeibeamter oder Rechtsanwalt sagen; das entscheidet letztendlich der Richter. Grundsätzlich scheint aber diese Möglichkeit der Anwendung des Pfeffersprays gegen Menschen in Notwehr-/Notstandssituationen zu existieren, siehe Zitat...

Gruß Micha
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  #32  
Alt 04-01-2006, 15:00
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Also ich hab mir genau dieses TW1000 im Selbstversuch aus 80cm entfernung ins Gesicht gesprüht.

Habs auch mal nem besoffenem Kumpel reingesprüht ^^

Also es hat schon keine schlechte Wirkung .
Augen brennen und beissen , genauso wie die Nase, die Sicht is komplett weg.
es rauszubekommen dauert auch schon seine zeit.
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  #33  
Alt 04-02-2006, 21:43
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Kann die anhaltende Kälte das CS-Spray beeinträchtigen?
In der Tasche war das CS-Spray total eiskalt ohne Ende.
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  #34  
Alt 05-02-2006, 09:07
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Zitat:
Zitat von Fürsorger
Kann die anhaltende Kälte das CS-Spray beeinträchtigen?
In der Tasche war das CS-Spray total eiskalt ohne Ende.
Der Druck des Treibmittels - und damit die Reichweite - wird geringer, aber dem Wirkstoff selbst macht das nichts.
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  #35  
Alt 05-02-2006, 10:42
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@xander,
und sobald das CS-Spray wieder "wärmer" wird bei Raumtemparatur ist die Reichweiter und Druck wieder normal?
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  #36  
Alt 05-02-2006, 10:57
Benutzerbild von xander
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Zitat:
Zitat von Fürsorger
@xander,
und sobald das CS-Spray wieder "wärmer" wird bei Raumtemparatur ist die Reichweiter und Druck wieder normal?
Nach meiner Erfahrung schon, ja. Ich halte, um dem Druckabfall entgegenzuwirken, mein Spray immer in meiner Hand (versteckt in der Jackentasche), wenn ich Gefahr rieche. Die Wärme der Hand hält das Spray dann warm.

Geändert von xander (05-02-2006 um 11:00 Uhr).
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  #37  
Alt 05-02-2006, 11:08
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Zitat:
Zitat von Royce Gracie 2
Also ich hab mir genau dieses TW1000 im Selbstversuch aus 80cm entfernung ins Gesicht gesprüht.

Habs auch mal nem besoffenem Kumpel reingesprüht ^^

Also es hat schon keine schlechte Wirkung .
Augen brennen und beissen , genauso wie die Nase, die Sicht is komplett weg.
es rauszubekommen dauert auch schon seine zeit.

Das meinst du nicht ernst, oder?! Oh man...

@Topic: Ich habe eine Weile fast immer Pfefferspray in meiner Jackentasche spazieren getragen, bis ich die Erfahrung gemacht habe, dass es mir im Ernstfall nichts nützt. Denn bis ich es in der Hand habe und dann auch noch ggf. Gegenwind mir das Zeug ins Gesicht bläst ist nicht so toll. da verlasse ich mich lieber auf meine Beine.
Und ob die Anwendung gerechtfertigt ist, kommt wie so oft, auf die Situation und dann ggf. auf den Richter an!
Sicher hat es seine Wirkung. Nur davon abgesehen, dass ich dadurch in einer Auseinandersetzung davon kampfunfähig werden kann und das durch dummerweise meiner Hand und ich nicht nur das Problem habe, mich vor Ort verteidigen zu müssen sondern auch vor dem Richter...Lass ich die Finger davon weg!
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  #38  
Alt 05-02-2006, 11:51
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Wenn man Kampsport macht und sich sowieso nicht sehr bedroht fühlt, kommt man sicherlich gut ohne Pfefferspray aus. Aber für Leute, wie zum Beispiel meine Freundin (die keine Kampfkunst oder Selbstverteidigung lernen will), ist es in meinen Augen die beste Möglichkeit, etwas wehrhafter zu werden. Obwohl mir wöhler wäre, wenn sie mit dem Ding etwas üben würde.... Denn wie Krümel2 bemerkt hat, muss man schon konsequent im Umgang mit dem Spray sein. Am besten hält man das Teil schon in der Hand (in der Tasche versteckt). Ausserdem gibt es verschiedene Sprühvarianten mit vor und Nachteilen (mehr und weniger windanfällige).

Warum alle Angst vor dem Richter haben ist mir unverständlich. Jemandem ne Ladung Pfefferspray zu verpassen macht sicherlich weniger Aerger als ihm die Zähne auszuschlagen (somit sicherlich auch das bessere Mittel für eine Notwehr).
"Pfefferspray darf nicht gegen Menschen verwendet werden..." ist eine sehr seltsame Aussage. Es ist genauso verboten, wie einen Menschen andersweitig anzugreifen (zb. eine reinhauen). Aber explizit verboten ist es nicht, weil es gar nicht dazu kontstruiert wurde (sondern zur Tierabwehr), darum ist es au keine Waffe und darf mitgeführt werden. Und im Falle einer Notwehr darf man sich mit allem wehren, was man hat, besonders wenn es dem Gegner möglichst wenig Schaden zufügt.
Wenn man also auf der sicheren Seite sein will, kauft man sich Pfefferspray zur Tierabwehr und führt es immer mit. Wenn es einem dann hilft einen Angriff abzuwehren (oder ähnliches), hat man sich nichts vorzuwerfen.
(Nebenbei bemerkt: diese Themen wurden schon mehrfach diskutiert und auch im Netz gibt es viel Material dazu.)

Geändert von Nomarior (05-02-2006 um 11:55 Uhr).
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  #39  
Alt 05-02-2006, 18:10
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Ich denke mit einem Strahl passiert bei Wind nicht viel. Außerdem sollte man zu Geräten greifen, welche mit dem Daumen entleert werden, da man dadurch besser zielen kann.

Angst vor dem Richter ist das lächerlichste überhaupt.
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  #40  
Alt 05-02-2006, 21:28
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Zitat:
Zitat von Alex!
Ich denke mit einem Strahl passiert bei Wind nicht viel. Außerdem sollte man zu Geräten greifen, welche mit dem Daumen entleert werden, da man dadurch besser zielen kann.

Angst vor dem Richter ist das lächerlichste überhaupt.


Und wieso?
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  #41  
Alt 05-02-2006, 21:34
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Weil du Pfefferspray zur SV einsetzen darfst und kein Richtiger der Welt dich deswegen belangen wird. Zudem bleibt man nicht an dem Ort wo man angegriffen wurde.
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  #42  
Alt 05-02-2006, 21:51
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Zitat:
Zitat von Alex!
Weil du Pfefferspray zur SV einsetzen darfst und kein Richtiger der Welt dich deswegen belangen wird. Zudem bleibt man nicht an dem Ort wo man angegriffen wurde.

Sicher darfst du das. Was im Gesetz steht, ist das eine. Was das Gesetz in Bezug der jeweiligen Situation sagt-und vorallem der Richter, ist das andere (Stichwort Notwendigkeit/Zweckmäßigkeit). Und schon ist das meiner Meinung nach nicht mehr lächerlich. Ich sehe das ähnlich wie JuMiBa.
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  #43  
Alt 05-02-2006, 22:30
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Dann hoffe ich für dich dass niemand bei dir einbricht oder ähnliches und wenn doch, dann hat er ja leichtes Spiel, denn du wehrst dich ja mit nichts und wirst dann in raumgreifenden Schritten das Haus verlassen. Tut mir leid, aber glaube nicht dass wenn du angegriffen wirst, die erfolgreich anhand von Pfefferspray verteidigt und dann weggehst, auch noch eine Anzeige vom Täter erhalten wirst.
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  #44  
Alt 06-02-2006, 10:43
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Puh, also entweder drücke ich mich zu umständlich aus oder was auch immer, wir reden aneinander vorbei.
In dem Punkt, dass man PS zur SV verwenden darf, sind wir uns ja einig. Der Unterschied ist, du trägst es bei dir und würdest es auch einsetzen, und ich eben aus versch. Gründen nicht (mehr), weil:

1. bis ich in so einer Stresssituation mein PS in der Jackentasche, Wohnung oder was weiß ich wo gefunden habe ggf. in der Zeit schon zehnmal weggelaufen bin.

2. ich in so einem fall dann dummerweise derjenige war, der das Zeug zwecks Wind im Gesicht und somit ein problem mehr hatte und Punkt 1 hier gut anfügen könnte.

3. habe ich die Situation, weswegen wir diskuttieren, bei einem Einsatz schon selbst miterlebt: Person A, der ich die Augen gespült habe, erzählte uns (die Cops waren auch schon da) von Person B angegriffen worden zu sein, die ihm dann im rahmen des Geschehens eine Ladung PS verpasste usw., Person B behauptete das Gegenteil. Also einer hat den Spieß umgedreht und dann darfst du das mal erklären... darauf hab ich keinen Bock! Mit bisschen Glück hatte dein Angreifer noch jm., der zu seinem Gunsten aussagt?

4. weil ich nicht weiß, ob der Richter (sollte es doch soweit kommen) meine ergriffene Maßnahme zur Verteidigung/ Abwehr in dieser Situation für angemessen hält oder glaubt, ich hätte mit einer anderen nicht invasiveren Maßnahme dasselbe erreichen können. Nichts desto trotz stimme ich dir zu- wo kein Kläger, da kein Richter.

Also: PS zur SV-ja. Nur mir ist das aus o.g. Gründen zu heikel. Das ist meine Meinung.

OT: Wenn jm. in meiner Wohnung einbricht, hast du Recht, verlasse ich sie mit großen Schritten, denn in wenigen Sekunden bin ich bei der Polizei.
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  #45  
Alt 06-02-2006, 16:17
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Zitat:
Zitat von Krümel2
In dem Punkt, dass man PS zur SV verwenden darf, sind wir uns ja einig. Der Unterschied ist, du trägst es bei dir und würdest es auch einsetzen, und ich eben aus versch. Gründen nicht (mehr), weil:

1. bis ich in so einer Stresssituation mein PS in der Jackentasche, Wohnung oder was weiß ich wo gefunden habe ggf. in der Zeit schon zehnmal weggelaufen bin.

2. ich in so einem fall dann dummerweise derjenige war, der das Zeug zwecks Wind im Gesicht und somit ein problem mehr hatte und Punkt 1 hier gut anfügen könnte.

3. habe ich die Situation, weswegen wir diskuttieren, bei einem Einsatz schon selbst miterlebt: Person A, der ich die Augen gespült habe, erzählte uns (die Cops waren auch schon da) von Person B angegriffen worden zu sein, die ihm dann im rahmen des Geschehens eine Ladung PS verpasste usw., Person B behauptete das Gegenteil. Also einer hat den Spieß umgedreht und dann darfst du das mal erklären... darauf hab ich keinen Bock! Mit bisschen Glück hatte dein Angreifer noch jm., der zu seinem Gunsten aussagt?

4. weil ich nicht weiß, ob der Richter (sollte es doch soweit kommen) meine ergriffene Maßnahme zur Verteidigung/ Abwehr in dieser Situation für angemessen hält oder glaubt, ich hätte mit einer anderen nicht invasiveren Maßnahme dasselbe erreichen können. Nichts desto trotz stimme ich dir zu- wo kein Kläger, da kein Richter.
Natürlich ist es in Ordnung, wenn du keinen PS mitnehmen willst. Aber deine Gründe gegen einen Einsatz von PS kann ich nicht nachvollziehen.
Gegen deinen Grund 1 spricht: Lauf besser weg, wenn du kannst. Wenn du das Teil nicht griffbereit hast, bist du selber schuld (dann hilft dir keine Waffe).

Gegen Grund 2: Wenn dir der Wind das Zeug ins Gesicht bläst hast du das falsche Modell (Sprühstrahl oder klebriger Schaum sind nicht windanfällig).

Gegen Grund 3: Hätte PersonA die anderen mit PS ausser Gefecht gesetzt, wäre sie schon längst weg gewesen.

Gegen Grund 4: Wenn du nicht weglaufen kannst, ist PS wohl das Beste und Schwächste, was du anwenden kannst. Ausser du bist dem Angreifer körperlich weit überlegen und/oder Meister in der Anwendung von Hebel und anderen "sanften" Methoden, wobei die Unruhestifter dann immernoch Blaueflecken davon tragen.

Es gibt viele Gründe die für Pfeffersprays sprechen. Und trotzdem trage ich selber keinen: Ich bin zu faul ein solches Teil mitzuschleppen und griffbereit zu haben, ich fühle mich nicht bedroht und ich kann mich auch gut mit "körpereigenen Waffen" wehren. Dabei werden allerdings meine Gegner kaum unversehrt bleiben.

Grüsse
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