Kampfkunst-Board



Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #226  
Alt 27-03-2008, 20:52
Benutzerbild von xPatrickx
xPatrickx xPatrickx ist offline
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 16.03.2008
Ort: District 41/Mönchengladbach
Alter: 25
Beiträge: 259
Standard

ich find sehr unterhaltsam,dass der statt anscheinen KEINEN unterschied darin macht ob jemand 2monate oder 20 jahre kk macht,er ist grundsätzlich ne waffe...
genausowenig wird beachtet,dass man auch kk´ler noch gehörig angst haben kann im notfall...

schaut so aus als hätte man grundsätzlich die arschkarte...
__________________
Mein Knie - Dein Gesicht...Frage beantwortet?
Mit Zitat antworten
Quicklinks
  #227  
Alt 27-03-2008, 20:53
Benutzerbild von Kraken
Kraken Kraken ist offline
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: kämpfen
 
Registrierungsdatum: 21.02.2008
Ort: root
Alter: 18
Beiträge: 1.832
Standard

zweiteres vermute ich mal stark.
__________________
YOGAKA MMA Academy
Mit Zitat antworten
  #228  
Alt 27-03-2008, 20:56
Benutzerbild von temic
temic temic ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Ju-Jutsu
 
Registrierungsdatum: 30.12.2005
Ort: Hannover
Alter: 35
Beiträge: 26
Standard

Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
notwehr ist doch kein delikt, man geht straffrei aus.
Ich schließ mich mal spontan dem an und gib den Kind mal ein Namen: Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund und deren vorliegen wird übrigens klassischer Weise er nach dem Tatbestand geprüft.

Und dann noch einmal ein Satz zur Systematik des StGB: Die Delikte befinden sich im besonderen Teil, dass sind die §§ 80 ff.
__________________
Der Starke ist am mächtigsten allein.
Mit Zitat antworten
  #229  
Alt 27-03-2008, 20:57
Branco Cikatic Branco Cikatic ist offline
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Boxen und Krafttraining
 
Registrierungsdatum: 29.12.2007
Ort: Moers
Alter: 28
Beiträge: 508
Standard

Zitat:
Zitat von Superimpei Beitrag anzeigen
Daran sieht man das Du keine Ahnung von der Gesetzgebung in Deutschland hast.

Auch von JEDEM nachprüfbar: Notwehr ist ein OFFIZIALDELIKT das heisst das der Staat ermitteln und vor Gericht stellen MUSS sobald er Kenntnis davon erhält.

Erst schlau machen, dann reden.
Hilft enorm bei Diskussionen
Ein Bekannter von mir der ein hoher Danträger ist, hat einen Angreifer
der Ihm eine scharfe Waffe an den Kopf gehalten hat einfach
Totgeschlagen und das an der Türe. Der Täter hat knapp überlebt. Die Staatsanwaltschaft hat nicht mal Anklage erhoben wegen Notwehr. Damit dürfte deine Aussage ziemlich ungenau sein.
Wenn ich dich zusammenschlage und du mich nicht anzeigst, kommt
es in Deutschland zu keiner Anklage. Den wo kein Kläger da kein Richter!
Also erst informieren und desweiteren habe ich immer Recht.
Mit Zitat antworten
  #230  
Alt 27-03-2008, 21:00
Benutzerbild von Kraken
Kraken Kraken ist offline
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: kämpfen
 
Registrierungsdatum: 21.02.2008
Ort: root
Alter: 18
Beiträge: 1.832
Standard

bei mir dasselbe, ich habe mich schon etliche male verteidigt, und bisher ncihtmal ne anzeige kassiert, geschweige denn eine verurteilung wegen gefährlicher kv.
__________________
YOGAKA MMA Academy
Mit Zitat antworten
  #231  
Alt 27-03-2008, 21:03
Benutzerbild von STCH
STCH STCH ist gerade online
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Boxen
 
Registrierungsdatum: 11.04.2007
Ort: Moin
Alter: 28
Beiträge: 730
Standard

Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
bei mir dasselbe, ich habe mich schon etliche male verteidigt, und bisher ncihtmal ne anzeige kassiert, geschweige denn eine verurteilung wegen gefährlicher kv.
Eine Anzeige kann es trotz Notwehrsituation schon mal geben, allerdings wird diese dann i.d.R. eingestellt.

@temic:
__________________

Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
Mit Zitat antworten
  #232  
Alt 27-03-2008, 21:04
Benutzerbild von xPatrickx
xPatrickx xPatrickx ist offline
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 16.03.2008
Ort: District 41/Mönchengladbach
Alter: 25
Beiträge: 259
Standard

Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
bei mir dasselbe, ich habe mich schon etliche male verteidigt, und bisher ncihtmal ne anzeige kassiert, geschweige denn eine verurteilung wegen gefährlicher kv.

nun,weil SIE ,mr.norris, ein gottverdammter volksheld sind,sir!!

...sorry,konnte net wiederstehn...
__________________
Mein Knie - Dein Gesicht...Frage beantwortet?
Mit Zitat antworten
  #233  
Alt 27-03-2008, 21:28
ilyo ilyo ist offline
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Taekwondo
 
Registrierungsdatum: 23.06.2003
Beiträge: 1.025
Standard

Zitat:
Zitat von Superimpei Beitrag anzeigen
Zum ersten sagt der § 32 STGB : "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwehren."
Das Wort erforderlich definiert die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Wie gesagt ist nicht meine MEINUNG sondern derzeit gesetzliche Grundlage.
Und ebenfalls wie gesagt jede Polizeidienststelle, Abt. Prävention kann das entsprechend bestätigen.
Ohaoha, ein Experte ... dann machen wirs etwas exakter.
Die Erforderlichkeit (und die Angemessenheit der Gegenwehr) ist nicht gleichzusetzen mit "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Verhältnismäßigkeit der Mittel beschreibt das, was in 34 und 35 StGB beschrieben wird: das Abwägen der verschiedenen Rechtsgüter, welches nur in krassen Missverhältnissen (=eigentlich nie) bei der Notwehr vorzunehmen ist..
Darüber gab es hier mal eine längere Diskussion. Man einigte sich zum damaligen Zeitpunkt darauf, dass alle eigentlich dasselbe meinten.
Bei dir bin ich mir allerdings nicht sicher... dir ist schon klar, dass ein einfacher Taschendieb unter gewissen Umständen auch tödlich angeschossen werden darf (um mal ein deutlich illustrierendes Bsp zu nehmen)?

Zitat:
Zitat von Superimpei Beitrag anzeigen
Daran sieht man das Du keine Ahnung von der Gesetzgebung in Deutschland hast.

Auch von JEDEM nachprüfbar: Notwehr ist ein OFFIZIALDELIKT das heisst das der Staat ermitteln und vor Gericht stellen MUSS sobald er Kenntnis davon erhält.

Erst schlau machen, dann reden.
Hilft enorm bei Diskussionen
Hier wurdest du schon korrigiert. Notwehr ist überhaupt kein Delikt.
Übrigens ist die einfache Körperverletzung (die meintest du wohl) sehr wohl ein Antragsdelikt, kein Offizialdelikt. Schau dazu mal in den §230 StGB. Wie sagtest du so schön: ist wirklich von JEDEM nachprüfbar

Tu dir selbst nen gefallen und höre beim nächsten Mal etwas aufmerksamer zu, wenn ein Anwalt dir etwas erklärt.
Hoffe, du lässt dir auch hier etwas von einem Juristen sagen...

Zitat:
Zitat von xPatrickx Beitrag anzeigen
ich find sehr unterhaltsam,dass der statt anscheinen KEINEN unterschied darin macht ob jemand 2monate oder 20 jahre kk macht,er ist grundsätzlich ne waffe...
genausowenig wird beachtet,dass man auch kk´ler noch gehörig angst haben kann im notfall...

schaut so aus als hätte man grundsätzlich die arschkarte...
Keine Sorge. Deine Pfoten sind und bleiben Pfoten. Du bist keine Waffe. Das ist einer der umherirrenden Rechtsirrtümer. Gehört in die Schublade, in der man auch die "Beamtenbeleidigung" und das "3 Mal vorwarnen vor Gegenwehr" findet. Allerdings stellt ein Richter beim Kampfsportler idR höhere Anforderungen an die Angemessenheit der Gegenwehr.
Mit Zitat antworten
  #234  
Alt 27-03-2008, 21:56
Benutzerbild von SaschaB
SaschaB SaschaB ist offline
Moderator
Kampfkunst: (bitte beliebige KS eintragen)
 
Registrierungsdatum: 17.10.2004
Ort: aus B
Alter: 32
Beiträge: 723
Standard

Leute, spätestens nach diesem Post:

Zitat:
Zitat von Superimpei Beitrag anzeigen
Daran sieht man das Du keine Ahnung von der Gesetzgebung in Deutschland hast.

Auch von JEDEM nachprüfbar: Notwehr ist ein OFFIZIALDELIKT das heisst das der Staat ermitteln und vor Gericht stellen MUSS sobald er Kenntnis davon erhält.

Erst schlau machen, dann reden.
Hilft enorm bei Diskussionen
ist doch klar, dass es sich nur um einen Foren-Troll handeln kann....


Wie ilyo ja eben so schön zusammengefast hat, macht dieser Mensch gravierende Fehler (Notwehr = Delikt, folgend: KV = Offizialdelikt, Offizialdelikt = muss (!) zur Verhandlung kommen, usw.)

@Superimpei: Wenn du wirklich zukünftige "Sicherheitsmitarbeiter" ausbildest, dann "Gute Nacht"...


Noch was, hier muss dir keiner deinen "Aufsatz"(?) als falsch darstellen, eher müsstest du ihn mit Quellen belegen...



Bis denne


P.S.: Ich spreche hier nicht in meiner Funktion als Mod, dies ist meine pers. Meinung!
Mit Zitat antworten
  #235  
Alt 27-03-2008, 22:56
Abelaze Abelaze ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Judo
 
Registrierungsdatum: 03.10.2001
Ort: Berlin
Beiträge: 117
Standard

Zitat:
Zitat von ilyo Beitrag anzeigen
Allerdings stellt ein Richter beim Kampfsportler idR höhere Anforderungen an die Angemessenheit der Gegenwehr.
So schön hab ich das nicht auf den Punkt bringen können. Danke.
Mit Zitat antworten
  #236  
Alt 28-03-2008, 07:21
nogain nogain ist offline
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 28.11.2006
Alter: 30
Beiträge: 663
Standard

Es ist Deine Meinung oder glaubst Du den Quatsch selber nicht?

Auf den ganzen Mist gehe ich jetzt gar nicht noch mal ein, haben die Vorposter schon ausführlich gemacht.

Aber abschließend noch eine Frage, wo ist denn die deutsche Anwaltsrangliste auf der ich sehen kann, dass Hr Bossi auf Platz 1 und Hr. Zick auf Platz der besten Strafrechtanwälte sind? Oder misst man das Können von Strafrechtlern am Abschaum den Sie vertreten?
Kein Wunder das der Hr. Schily zum Minister wurde, der hat auch die RAF vertreten.
Mit Zitat antworten
  #237  
Alt 28-03-2008, 08:46
Benutzerbild von Zeroboy
Zeroboy Zeroboy ist offline
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: allet wat jeht....
 
Registrierungsdatum: 28.11.2001
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 2.762
Standard

[quote=Superimpei;1293637]
Zitat:
Da ich in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt ein Notwehrseminar auf die Beine gestellt hab und nun zwei Jahre erfolgreich unterrichte hier ein paar "Basics" dazu:
Ich hoffe dass du noch einen Hauptjob hast, ansonsten sehe ich hier das Karriereende..

Zitat:
1) Ein Kampfsportler in einer Kampfsituation, gegen den wird immer von Amts wegen ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 STGB). Warum? Weil die Justiz die Ausbildung eines jeden Kampfsportlers zu schlagen und zu treten als geeignet ansieht das Hände sowie Füße als Waffen anzusehen sind. [Info hierzu gibt euch jede Polizeidienststelle Abt. Prävention].
Woher weiß man denn, dass es sich um einen Kampfsportler handelt ? Das wird nur durch Zeugenaussagen untermauert ? Gefährliche KV wird es aber eigentlich nur durch den Einsatz einer Waffe oder durch mehrere Leute, deine Füße und Hände gelten nicht als Waffe.

Zitat:
2) Die begannene Tat (Notwehr wird es ja erst durch Urteil des Gerichtes also man ist hier schuldig bis man als unschuldig befunden wird!) wird gutachterlich untersucht. Zeugenaussagen spielen hier eine wichtige Rolle.
Der Karateka der sich mit einem Schlag/Tritt gegen jemanden wehrt der ihn "nur" am Kragen packt ohne den Anschein zu schlagen, der übertritt bereits die Grenzen der Notwehr! Warum? Die gesetzlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeit der Mittel (§32 STGB .... die erforderlich ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwehren) wird nicht mehr eingehalten. Also vorsicht bei der Mittelwahl!
Notwehr ist eventuell auch dann erwiesen, wenn die Staatsanwaltschaft im jeweiligen Fall nicht ermittelt, muss also gar nicht vor Gericht landen. Wer ist in so einem Fall denn Gutachter ? Ein "Kampfsportingenieur" ? Hab ich noch nie gehört..Naja, man lernt nie aus.. Die Wahl der Mittel ist immer abzuwägen, aber im Affekt kann auch ein eventuell tödlicher Messerstich als SV gelten, aktuelles Beispiel Köln Kalk.
Zitat:
3) Vergessen wird besonders bei Notwehr eine andere Pflicht: § 323 c STGB : Alle, die einen Angreifer auf der Straße verletzen müssen entsprechend zumutbare Hilfe leisten. Das kann vom Rufen des Rettungsdienstes über das Telefon bis hin zur ersten Hilfe bei Schwerverletzten gehen (Ich denke z.B. an eine stark blutende Kopfplatzwunde weil der Gegner hart auf den Boden aufgeschlagen ist). Ansonsten ist das unterlassene Hilfeleistung!
Ich stehe unter u. U unter Schock und muss gar nichts, ohne Folgen für mich. So what ?

Zitat:
4) Affekt / Furcht kann bei Kampfsportlern de jure nicht mehr passieren. Warum? Alle Kampfsportler / Kampfkünstler trainieren im Training diese Situatuionen, daher sind sie notwendigerweise besser vorbereitet (auch oder besonders mental) auf eine Angriffssituation.
Über den letzten Unsinn müssen wir wohl gar nicht diskutieren, das spricht für sich selbst...

Graues Theoriegequassel, hast du dich überhaupt schonmal verteidigen müssen, außer gegen die Jungs von früher, die dir immer die Pausenbrote geklaut haben ?
Mit Zitat antworten
  #238  
Alt 28-03-2008, 08:47
Benutzerbild von enraged_Clown
enraged_Clown enraged_Clown ist offline
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Aikido, Messer, Stock
 
Registrierungsdatum: 21.06.2005
Ort: Rhein Main
Alter: 26
Beiträge: 2.079
Standard

Zitat:
Zitat von Abelaze Beitrag anzeigen
So schön hab ich das nicht auf den Punkt bringen können. Danke.
dann bin ich aber auch dafür das ein fußballprofi der beim hinterhof kicken eine fensterscheibe kaputt schießt härter bestraft wird. er hätte ja wissen müssen was sein schuß anrichten kann.
__________________
Es gibt nur einen wahren Feiertag.http://www.kampfkunst-board.info/forum/signaturepics/sigpic11809_1.gif
Mit Zitat antworten
  #239  
Alt 28-03-2008, 18:30
zocker zocker ist offline
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: tkd
 
Registrierungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 346
Standard

Zitat:
Zitat von Jackie-O Beitrag anzeigen
Was mich zum schreiben dieses Topics motiviert hat war folgende Überlegung:
Nicht wenige für die SV empfohlene Griffe, "Tricks" und Schläge sind äußerst brutal; man denke nur an die Augenstiche/-drücker, den klassischen Tritt
in die Genitalien (jeder, der sowas schonmal unzensiert erleben durfte, weiß, dass sich danach selbst Chuck Norris vor Schmerzen am Boden winden würde)
oder die allseits beliebten Gelenkhebel.

Ob solche "gemeinen" Taktiken erlaubt sind gegen den Anfreifer, dass sei jetzt einmal dahingestellt, denn es geht im Endeffekt um Selbstverteidigung.

Aber was ist, wenn solche effektiven Techniken selbst für den Anwender zu brutal sind? Sicherlich legt jeder einen gewissen Schalter um, wenn es wirklich brenzlig wird (und ich muss gestehen, ich selbst war noch nie in einer "richtigen" SV-Situation), aber dennoch, was ist mit Leuten die selbst im Kino die Augen schließen wenn es an die Augen geht, oder denen es schon zuviel
ist wenn ein Arm gebrochen wird? Sind sie dann wirklich in der Lage einem Menschen dieses Leid zuzufügen, auch wenn dieser sie angreifen will?

Besonders schwierig wirds ja wenn der Angreifer erstmal "nur" umklammert, in den Schwitzkasten nimmt o.Ä., also keine "Veranlassung" für besonders brutales Vorgehen liefert. Oder noch schlimmer, wenn der Angreifer ein Bekannter, ein Kollege, ein ehemaliger Freund ist, für den mach noch genug Symphatie empfindet, um ihm eben ein Leben ohne bleibende Schäden zu gönnen.

Also meine Frage: Wie brutal kann/darf SV sein?, damit sie jeder bedenkenlos anwendet, ohne mit sich selbst im Konflikt zu sein oder vor unüberwindbaren psychischen Barrieren zu stehen.


vielleicht könnte man sich abschliessend darauf einigen, dass sv nicht zu viel und nicht zu wenig brutal, sondern halt so mittelbrutal sein kann/darf/sollte?
wäre super!

grüsse
Mit Zitat antworten
  #240  
Alt 28-03-2008, 18:53
Benutzerbild von Kraken
Kraken Kraken ist offline
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: kämpfen
 
Registrierungsdatum: 21.02.2008
Ort: root
Alter: 18
Beiträge: 1.832
Standard

nein, superbrutal, ist besser
__________________
YOGAKA MMA Academy
Mit Zitat antworten
Antwort


Dieses Thema betrachten zurzeit 1 Personen. (0 registrierte Benutzer und 1 Gäste)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An
[IMG] Code ist An
HTML-Code ist Aus
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
Sepultura brutal Nahot Off-Topic Bereich 13 15-10-2006 16:48
UFC ist zu brutal? jkdberlin Video-Clip Diskussionen zu MMA 5 28-08-2006 15:37
Freefight ist (nicht) brutal? Sonora MMA - Mixed Martial Arts 62 29-12-2005 19:51
sandatraining brutal . . . Coffee75 Kung Fu, Wushu, Kuoshu Sanda, Lei Tai 12 07-09-2005 22:44
Pinguinspiel brutal Franz Off-Topic Bereich 21 26-02-2004 21:10


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:00 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.7.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.0.0 ©2007, Crawlability, Inc.