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#136
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| Zitat:
Und genau deshalb hab' ich Luggage gefragt ob das, was ich schrieb vom Prinzip her richtig ist. Und nicht dich. Und das mit dem "aufs Maul fallen vor Gericht": "Wer die Notwehr aus Furcht, ANgst, Verwirrung, ... überschreitet wird NICHT bestraft." ![]()
__________________ "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ??? "Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^ |
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#137
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| Allein durch lesen und posten von Gesetzestexten kann man keine Diskussion zu juristischen Fragen führen. Aber hast du bisher in diesem Thread zu genüge getan. |
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#138
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| Nein. Aber durch Erfragen von Zusammenhängen kann man vieles in Erfahrung bringen. Und ich verstehe diese Gesetzestexte vom Sinn her ganz gut (denke ich). Aber du bist sicherlich ein Experte, hast Jura studiert - man merkt förmlich, dass du dir überhaupt nicht widersprichst. Allein deine Ausführungen zum Thema "Verhältnismäßigkeit", ein Quelle grenzeloser Weisheit. P.S.: Nicht persönlich nehmen.
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#139
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| Außerdem habe ich mir in keinem Fall widersprochen, ich habe lediglich vielleicht die falschen (jur.) Begrifflichkeiten für Zusammenhänge benutzt, was zwei Herren hier etwas "verwirrt" hat. Wäre vielleicht gut für dich nicht alles nachzuplappern, sondern das gelesene auch zu verstehen. |
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#140
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| Was gut für mich ist weiß ich selbst sehr gut.
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#141
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| Zum Überlegen, wenn alle Paragraphen Eindeutig sind bräuchte man keine Anwälte mehr! |
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#142
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| Wie sollte ich mich denn Verhalten? Ich habe meine Meinung und kann diese auch Begründen. Da kann man anderer Ansicht sein, aber dafür sind ja Diskussionen auch dar. Oder sollte man jetzt hier juristische Fragen nur für Juristen (oder die die es werden wollen)und Jurastudenten freischalten? Zumal es um jur. Fragen zu beantworten auch auf den praktischen Aspekt ankommt und da mögen andere Leute mehr Ahnung haben las jemand, der sich nur mit der Theorie beschädtigt. Es gibt nämlich zu jedem juritischen Aspekt mehrere Sichtweisen, denn vieles ist beim Recht einfach Auslegungssache, oder warum glaubst du streiten sich Rechtsgelehrte seid Jahren immer zwischen den selben Themen? Schön anhand deiner Beiträge zu dem Thema bisher, darf ich das bezweifeln. Geändert von Hauser (23-12-2007 um 17:30 Uhr). |
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#143
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| Zitat:
Wenn du die Meinungen anderer akzeptierst, wie du behauptest, dann verhalte dich entsprechend. Wenn du nicht meiner Meinung bist, gut. Da hab' ich kein Problem mit. Aber wenn du mir nicht begründen kannst, warum deine Meinung richtig ist, und meine Aussagen falsch sind, solltest du dazu nix schreiben. Oder meine Meinung akzeptieren. Anwälte gibt es, weil die wenigsten Menschen sich die Mühe machen und sich mit irgendwelchen Paragraphen auseinandersetzen.
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#144
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| Zudem bestanden deine Aussagen bisher nur aus abschreiben von Tatbeständen und Gesetzestexten, du erwartest doch nicht, dass jemand darauf ernsthaft eingeht. Wie schon gesagt, dass ist keine Basis für eine Diskussion. Meinungen kann ich sehr gut akzetieren, wenn sie auch logisch nachvollziehbar sind. Jemand der schreibt, dass man auch mal die Notwehr überschreiten kann um dann auf § 33 StGB zu pochen, kann ich nicht als Diskussionspartner zu solchen Themen ernst nehmen. |
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#145
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| Zitat:
Es geht in diesem Thread aber um die Frage, "Wie brutal kann/ darf SV sein?" Zur beantwortung dieser Frage gehören nun einmal die entsprechenden Paragraphen + die persönlichen Meinungen & Ansichten der antwortenden Personen. Ich stütze meine Antwort auf die Frage "Wie brutal darf SV sein?" auf das geltenden Recht. Und das sagt: "So brutal wie nötig!" Die notwendige Brutalität einer Notwehrhandlung liegt IMMER im persönlichen Urteil der in Notwehr handelnden Person. Als antwort auf das Thread-Thema: In Notwehr kann ich das "mildeste" Mittel nutzen das ich als verteidigende Person zur Verfügung habe. Ich muss aber nicht das "mildeste" Mittel nutzen, da ich mich persönlich nicht einer unnötigen Gefahr aussetzen muss. Wenn diese Aussage geltendem Recht widerspricht, gib' mir einen entsprechenden Paragraphen oder ein entsprechendes Gerichtsurteil. Ansonsten: behalte du deine Meinung. Ich behalte meine Meinung. Und das du kein Rechtsexperte bist hast du in diesem Thread schon zur genüge bewiese. P.S.: Ich bin auch kein Rechtsexperte, aber ich behaupte auch nicht dass meine Aussagen das Non-Plus-Ultra sind. Ultima Ratio hat übrigens nichts damit zu tun, ob irgendetwas "das Beste" oder "die einzig richitge Meinung" ist. "Ultima Ratio" = "Letze Möglichkeit" (gern im Rettungsdienst benutzt).
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#146
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| Wenn das so wäre, wären sog. "Ehrenmorde" nicht strafbar und jeder könnte seine eigene Definition von Notwehrhandlung aufbauen. Gerade deswegen hält der Gesetzgeber seine Hand darauf. Ein Richter wird im Zweifelsfall entscheiden, was aufgrund der öffentlichen Meinung und moralischen Aspekten geboten und erfolderlich ist und nicht der, der die Notwehr anwendet. Wenn es andersrum wäre, könnte jeder Psycho seine Gewaltausbrüche mit dem § 32 rechtfertigen. Hier sind wir wieder beim Punkt. Du liest Gesetzestexte, verstehst sie aber nicht, geschweige denn kannst du sie auf die Praxis anwenden. Langsam wirds mir hier auch zu blöd. Beschäftige dich mal mit den Begriffen "geboten" und "erforderlich". Es ist weder "geboten" noch "erforderlich" jemanden das Hirn wegzupusten, weil diesen einen Beleidigt hat, denn das wäre laut deiner Definition rechtens. "Ultima ratio" kann auch "der letzten Lösungsweg" bedeuten und dies kann man durchaus bei einer Diskussion verwenden. |
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#147
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| Im Falle der Ehrenmorde lag KEINE Notwehr vor. Da die "Beleidigung" nicht zum Zeitpunkt der Morde geschah; die Morde nicht aufgrund eines Verteidigungswillens geschahen. Zitat:
![]() Zitat:
Erforderlich ist DAS was nötig ist den Angriff zu entgültig beenden. Als dir dann klar wurde, dass dem nicht so ist, verändertest du deine Aussage und stelltes "Recht und Unrecht" gegenüber, wobei du impliziert hast, dass "Recht" ein Rechtsgut ist. P.S.: Wenn du mich beleidigen willst, schreib' mir 'ne PN, ja ![]()
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#148
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| Zitat:
In seinen Augen lag ein Angriff auf ein Rechtsgut vor, in diesem Fall "Ehre". Die einzige Möglichkeit diesen Angriff zu stoppen war der Einsatz des Messers. Laut deinen Aussagen wäre dies nicht strafbar. Ich könnte noch weitere (weniger drastische) Beispiele nennen, aber ich bezweifle, dass du es selbst dann verstehen wirst. Und um diesen daraus resultierenden Missverständnissen und Rechtsbrüchen vorzubeugen, definiert im Zweifelsfall der Richter darüber, was "angemessen" und "geboten" war, da ist es scheissegal mit welcher fadenscheinigen Ausrede zu ankommst. Wenn mich jemand dauerhaft beleidigt, kann ich ihn natürlich umpusten - dann ist der Angriff beendet. Allerdings wirst du dir dafür ne Anklage einfangen, weil hier eine klare Überschreitung der Notwehr vorliegt. Zitat:
In diesem Zusammenhang habe ich später fälschlicherweise das Wort "Güterabwägung" benutzt, was ich kurz darauf richtig gestellt habe. Ich habe dieses Zitat von dem Rechtsexperten in dem Zusammenhang benutzt weil behauptet wurde, dass das Wort "Verhältnismäßigkeit" nichts im § 32 zu suchen hat. Damit wollte ich verdeutlichen, dass es andere (profesionellere) Ansichten zu diesem Thema gibt. Dass du den ganzen Zusammenhang zu dieser Diskussion nicht verstanden hast, spricht nur wieder für idich ![]() Zitat:
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#149
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| Auf die Frage wie brutal SV sein darf würd ich ganz spontan sagen so brutal wie nötig ist!
__________________ mY b0dY sAiD n0 bUt I sAiD g0! |
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#150
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| Hosianna meiner (Laien-)Meinung nach ist es bei der Frage, wie brutal SV sein darf, weniger ein Problem, festzustellen ob nun das angewandte Mittel das mildeste zur Verteidigung des zu verteidigenden Rechtsgutes war. Sondern das Problem ist eher, dass es nicht so einfach ist zu entscheiden oder nachzuweisen inwieweit überhaupt ein rechtswidriger Angriff stattgefunden hat (oder ob z.B. nicht beide Seiten für sich reklamieren, ihr Rechtsgut verteidigt zu haben). |
![]() |
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