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#166
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| So brutal wie nötig um dich aus einer Gefahrensituation zu befreien! |
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#167
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| ich würde sagen da gibt es keine grenze... |
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#168
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| Zitat:
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#169
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| Also ich seh es so, ich würde alles tun um mich in sicherheit zu bringen. genau das was jeder machen würde der einen richtigen instinkt hat. Den wer schäue vor sowas hat brauchs auch nicht zu praktizieren. Wird ja auch nicht umsonst sowas beigebracht. Jeder muss über sich hinauswachsen und mit sowas ehrenvoll/sinnvoll umgehen. viele kampfkünste sind kein spiel, sondern disziplin. ich denke wenn du richtig gehandelt hast und leider das nötigste tuhen musstest um dich zu verteidigen, dann wirst du auch keine probleme mit dem recht haben. Geändert von NaReK (14-03-2008 um 19:26 Uhr). |
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#170
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| Zitat:
Ich habe viele Rechte. Und ich habe vor sie zu verteidigen wenn nötig. Wenn mich jemand angreift, dann hat er sein "Recht auf körperliche Unversehrtheit" - evtl sogar sein "Recht auf Leben" - verwirkt. Je nach Situation. Das wird so durch §32 StGB geregelt, und durch unsere Rechtsprechung bestätigt. Mein "Recht auf Leben" hat mehr Gewicht als das "Recht auf Leben" des Angreifers/ Aggressors. Er hat sich die Konsequenzen seiner Handlungen selbst zuzuschreiben. Darauf fußt das Notwehr-/ Nothilferecht. (Ich habe nicht vor, Leute zu töten oder krankenhausreif zu schlagen weil sie mich anrempeln oder so, nur nebenei). Notwehr darf faktisch so "brutal wie nötig, so sanft wie möglich" sein.
__________________ "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ??? "Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^ |
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#171
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Es geht hier also nicht um Recht und Unrecht! |
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#172
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Ich muss gar nix beweisen, das muss die Staatsanwaltschaft. Deren Aufgaben ist es, die Situatiob aufzuklären. Vereinfacht ausgedrückt: entweder die Staatsanwaltschaft glaubt mir oder dem Angreifer. Der Richter wiegt am Ende nur noch die Argumente ab. Und das auch nur, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht vorher schon einstellt, was in den meisten Fällen passiert.
__________________ "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ??? "Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^ |
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#173
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Der Zeuge wird sagen du hättest ihn angegriffen. Du sagst du hast dich nur verteidigt. (Damit ist klar du hast ihn geschlagen. Ob in Notwehr oder nicht ist hier erstmal egal.) Tja, und jetzt wird entschieden. Da du nicht von Notwehr beweisen kannst wird man dir nicht glauben. Du gibst aber zu ihn angegriffen zu haben. Schlechte Karten, oder? |
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#174
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| Zitat:
Tja, und da ich aber von Anfang an glaubwürdig bin, immer "eigene" Zeugen in der Nähe habe und die Polizei ja einen Bericht dazu schreiben wird, wird die Staatsanwaltschaft die Sache einstellen, wie es in den meisten Fällen auch passiert. Das Kampfsportler vor Gericht generell schlechtere Karten haben ist ein Gerücht. Auch das Kampfsportler "vorsichtiger" sein müssen in der SV ist ein Gerücht. Für ALLE Bürger gelten die gleichen Rechtsgrundsätze. Und sollte (!) es nach einer SV-Situation dazu kommen, dass man wegen Körperverletzung angeklagt wird (man kommt nähmlich nicht vor Gericht, wenn die Staatsanwaltschaft einem Notwehr eingesteht/ zuspricht), dann muss die Anklage beweisen das man die Notwehr überschritten hat - ohne "die Notwehr aus: Furcht, Angst oder Verwirrung" (dann wird Notwehrüberschreitung nicht bestraft) überschritten zu haben. Und im Zweifel für den Angeklagten. Wäre es wirklich so, dass Kampfsportler eher wegen "überschreitung der Notwehr" verknackt würden, gäbe es viel mehr Berichte darüber in den Medien - die reißen sich doch förmlich um soetwas.
__________________ "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ??? "Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^ |
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#175
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| Zitat:
Zweitens gilt die Gleichberechtigung nur auf dem Papier. Der Richter wird sich dabei seine eigene Gedanken machen. Drittens mus die Anklage nur dann etwas beweisen, wenn du vorher bewiesen hast, dass es Notwehr war. Denn die Fakten sprechen oftmals dagegen. |
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#176
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| Zitat:
Wenn ich VORHER bewiesen haben dass es Notwehr war, d.h. die Staatsanwaltschaft sagt: "Ja, war Notwehr.", dann gibt es keinen Prozess und auch keine Anklage, da das Verfahren dann eingestellt wird. Kommt es zu einem Prozess, muss mir von der Staatsanwaltschaft/ dem Kläger (Anklage) nachgewiesen werden, dass ich die Notwehr überschritten haben ohne dies aus "Furcht, Angst oder Verwirrung" getan zu haben. Da gibt es dann ein psychologisches Gutachten in dem steht, dass auch ich - als ausgebildeter Kampfsportler - "Furcht, Angst und Verwirrung" empfinden kann.
__________________ "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ??? "Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^ |
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#177
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| @Sun Tsu + himura_kenshin Finde es ja toll, dass Ihr hier den Thread voll macht aber glaubt Ihr wirklich an den theoretischen Quark den Ihr hier verzapft? Hat einer von Euch Helden den schon mal vor dem Richter gestanden? Dem Geschreibsel nach nicht ![]() |
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#178
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| Natürlich stand ich noch nicht vor einem Richter, deshalb hab ich wahrscheinlich anoch meinen Glauben in den Rechtsstaat und den Verstand der Richter ![]()
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#179
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| Du scheinst es ja besser zu wissen. Berichte uns doch. |
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#180
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| EDIT Geändert von SaschaB (17-03-2008 um 15:22 Uhr). Grund: Keine "Verarschung" anderer Stile! |
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