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  #211  
Alt 27-03-2008, 12:12
nogain
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Komme ich ins Gefängnis wenn ich dem Angreifer eine Bananenschale vor die Füße werfe, der darauf ausrutscht und sich den Hals bricht?
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  #212  
Alt 27-03-2008, 12:25
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Zitat:
Zitat von nogain Beitrag anzeigen
Komme ich ins Gefängnis wenn ich dem Angreifer eine Bananenschale vor die Füße werfe, der darauf ausrutscht und sich den Hals bricht?

Ins Gefängnis kommt man wegen Umweltverschmutzung nicht. Jedenfalls nicht bei einer kompostierbaren Bananenschale.
Jetzt musst du nur noch einen Angriff glaubhaft machen. Dann ist das aber wieder kein Unfall mehr.

Zuviel Tom & Jerry geschaut, hm?
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  #213  
Alt 27-03-2008, 14:09
nogain
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Nee zu viel Quark hier gelesen.
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  #214  
Alt 27-03-2008, 15:30
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Kampfkunst: Boxen
 
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Zitat:
Zitat von nogain Beitrag anzeigen
Nee zu viel Quark hier gelesen.
Da muss ich mal zustimmen. Das ist ja gruselig, was man hier teilweise liest.

@superimpei: Vielleicht solltet Ihr Eure Unterrichtsinhalte überdenken.
__________________

Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
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  #215  
Alt 27-03-2008, 17:41
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Zitat:
Zitat von Superimpei Beitrag anzeigen
Da ich in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt ein Notwehrseminar auf die Beine gestellt hab und nun zwei Jahre erfolgreich unterrichte hier ein paar "Basics" dazu:

1) Ein Kampfsportler in einer Kampfsituation, gegen den wird immer von Amts wegen ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 STGB). Warum? Weil die Justiz die Ausbildung eines jeden Kampfsportlers zu schlagen und zu treten als geeignet ansieht das Hände sowie Füße als Waffen anzusehen sind. [Info hierzu gibt euch jede Polizeidienststelle Abt. Prävention].

2) Die begannene Tat (Notwehr wird es ja erst durch Urteil des Gerichtes also man ist hier schuldig bis man als unschuldig befunden wird!) wird gutachterlich untersucht. Zeugenaussagen spielen hier eine wichtige Rolle.
Der Karateka der sich mit einem Schlag/Tritt gegen jemanden wehrt der ihn "nur" am Kragen packt ohne den Anschein zu schlagen, der übertritt bereits die Grenzen der Notwehr! Warum? Die gesetzlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeit der Mittel (§32 STGB .... die erforderlich ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwehren) wird nicht mehr eingehalten. Also vorsicht bei der Mittelwahl!
Punkt 1! Der Anwalt weiss nicht wovon er schreibt, da ein Angreifer mit
Messer oder Pistole von einem KSler fast umgebracht werden darf aus Notwehr. Da man von keinem KSler erwarten kann so etwas abzuwehren.

Punkt 2! Der Staatsanwalt erhebt Anklage, nur wenn keine Notwehr vorliegt und nicht der Richter entscheidet darüber.
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  #216  
Alt 27-03-2008, 19:40
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diesen anwalt würde ich sofort entlassen, da er keine ahnung zu haben scheint, sogar meine tochter hat mehr ahnung.. und ich habe keine tochter

hände und füsse können keine waffens ein, weil sie nciht gegenstände sondern teil des individuums sind, und weil der zweck von händen nicht ist die verteidigungsfähigkeit...


zu der frage, ich finde sv darf so brutal sein, wie es nötig ist, um den angriff abzuwehren, und für sich eine sichere situation herstellen.

wenn z.B: jemand mich bedroht und angreift ist für mich die gefahr gebannt, wenn der agressor bewegungslos am boden liegt, und mich die nächsten wochen sicher nicht mehr angreift.

wenn mich jemand töten will, ist für mich die gefahr gebannt, wenn sichergestellt ist, dass er es niemals wieder versuchen können wird.

das ist mien standpunkt.
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  #217  
Alt 27-03-2008, 19:53
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Ich würde keinem in nem SV Fall als ersters einen Ellenbogen brechen oder das Knie durchkicken. Wenn der Typ nach nem ordentlichen Haken noch steht kriegt er mein Knie in den Bauch oder so, hilft das auch nichts mal Leber, Nieren attackieren.......... irgendwann ganz weit hinten (wenn ich das soweit überstehe und er auch) kommt dann mal auskugeln und brechen.....

Ich habs bis jetzt allerdings nur bis Fall zwei geschafft....
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Wer ist dieser Gott und warum haben eigentlich alle Angst vor ihm.... Zitat: Hausmeister/ Scrubs
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  #218  
Alt 27-03-2008, 20:07
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lieber auf nummer sicher gehen.

immer versuchen zu deeskalieren, und wenns nciht funktioniert, finde ihc muss man mit aller ärte vorgehen, lieber verletzte ich vielleicht jemanden der nciht so gefährlich ist wie er tut, ernsthaft, anstatt ein risiko einzugehen, dass er mich ernsthaft verletzt.
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  #219  
Alt 27-03-2008, 20:27
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
lieber auf nummer sicher gehen.

immer versuchen zu deeskalieren, und wenns nciht funktioniert, finde ihc muss man mit aller ärte vorgehen, lieber verletzte ich vielleicht jemanden der nciht so gefährlich ist wie er tut, ernsthaft, anstatt ein risiko einzugehen, dass er mich ernsthaft verletzt.
das seh ich auch so....so lange fiedlich wie möglich;wenn nicht möglich so HART wie möglich!
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  #220  
Alt 27-03-2008, 20:28
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Zitat:
Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
Schwachsinn! Oder muss ich einen Angreifer 3-Mal warnen das ich Kampfsport mache: "Ich warne dich, ich kann Ju-Jutsu!"

Dazu steht sogar was im "Lexikon der Rechtsirrtümer".


Kannst du mir auch den schriftlichen Beweis liefern, dass die Justiz "die Ausbildung eines jeden Kampfsportlers zu schlagen und zu treten als geeignet ansieht das Hände sowie Füße als Waffen anzusehen sind."

P.S.: Der §32 StGB kennst das Wort "Verhältnismäßigkeit" nicht

Und AFAIK kann das Verfahren auch von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, bevor es irgendeine Gerichtsverhandlung gibt. Denn die Staatsanwaltschaft kann sagen: "Ja, der hat in Notwehr gehandelt, daas Verfahren wird eingestellt."





Quelle: Neues Lexikon der Rechtsirrtümer; Ralf Höcker; 2005



Das Kampfpsortler, wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden, wenn sie grundlos Gewalt anwenden ist nachvollziehbar. ABER: wer in Notwehr handelt darf sich mit allen erforderlichen Mitteln verteidigen. Auch Kampsportler.
Zum ersten sagt der § 32 STGB : "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwehren."
Das Wort erforderlich definiert die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Wie gesagt ist nicht meine MEINUNG sondern derzeit gesetzliche Grundlage.
Und ebenfalls wie gesagt jede Polizeidienststelle, Abt. Prävention kann das entsprechend bestätigen.
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  #221  
Alt 27-03-2008, 20:33
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hast du den artikel wörtlich zitiert?

bei uns in der schweiz, wird ausdrücklich darauf hingeweisen, dass auch die abwehr eins angriffs mit einbeziogen ist, der sihc abzeichnet.

wenn z.:B jemand michdirekt bedroht, ist das eine notwehrsituation.

und da wen ich jemandennur streichle um ihn abzuwehren die gefahr besteht, dass er erneut angreift, zeichnet sich eine erneute notwehrsituation ab, die abgewehrt werden muss, indem man verhindert, dass er erneut aqngreift, z.B: indem man in bewusstlos haut, und verhindert dass er aufsteht.
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  #222  
Alt 27-03-2008, 20:38
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Zitat:
Zitat von nogain Beitrag anzeigen
@superimpei

Hahaha, und dann hat der Wecker geklingelt und Du bist auf Gewacht. Noch so ein Theoretiker.

1. Nur weil jemand Kampfsport betreibt wird nicht automatisch wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. War bei mir noch nicht einmal der Fall. War jedes Mal nur Körperverletzung.

2. Man ist schuldig bis,…ja nee ist klar.

3. Ist auch Schwachsinn – hat bei mir schon einer versucht im Zivilprozess einzuklagen nach dem der Staatsanwalt es abgewiesen hatte. Ergebnis war das gleiche.

4. Auch bei dem Quatsch zieht es einem die Zehennägel hoch. Habe als Affekthandlung auch schon jemand eine verpasst und es wurde als solche anerkannt.

Wie ich schon weiter vorne geschrieben habe ist die heutige Justitia so wechselhaft wie das Aprilwetter. Wenn Du Pech hast dann wirst für einen Schwitzkasten verknackt und eine gebrochene Nase frei gesprochen. Hängt viel von der Tagesform der Juristen ab.

Aber hier so einen Quark zu verzapfen und dann auch noch Leute unterrichten – Prost – Mahlzeit!
Wie gesagt ist nicht meine Meinung.
Aber man sieht schon an Deinen Aussagen wes Geistes Kind hier spricht.
Vorschlag: Und das an ALLE Kritiker:
Druckt meinen Aufsatz aus geht zum Anwalt / Staatsanwalt / Polizei und laßt das dort gegenlesen.

Wenn dann jemand sagt, klar sagt das das NICHT stimmt was ich geschrieben habe nehme ich alles zurück und entschuldige mich hier.

Übrigens :

Anwalt war Herr Zick aus Düsseldorf, bekanntermaßen nach Herrn Bossi Deutschlands zweitbester Strafrechtsanwalt (vertrat die Geiselnehmer von Gladbeck).
Kann natürlich sein das so ein Anwalt rein gar keine Ahnung hat
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  #223  
Alt 27-03-2008, 20:42
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Zitat:
Zitat von Branco Cikatic Beitrag anzeigen
Punkt 1! Der Anwalt weiss nicht wovon er schreibt, da ein Angreifer mit
Messer oder Pistole von einem KSler fast umgebracht werden darf aus Notwehr. Da man von keinem KSler erwarten kann so etwas abzuwehren.

Punkt 2! Der Staatsanwalt erhebt Anklage, nur wenn keine Notwehr vorliegt und nicht der Richter entscheidet darüber.
Daran sieht man das Du keine Ahnung von der Gesetzgebung in Deutschland hast.

Auch von JEDEM nachprüfbar: Notwehr ist ein OFFIZIALDELIKT das heisst das der Staat ermitteln und vor Gericht stellen MUSS sobald er Kenntnis davon erhält.

Erst schlau machen, dann reden.
Hilft enorm bei Diskussionen
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  #224  
Alt 27-03-2008, 20:45
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notwehr ist doch kein delikt, man geht straffrei aus.
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  #225  
Alt 27-03-2008, 20:51
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Zitat:
Zitat von Superimpei Beitrag anzeigen
Daran sieht man das Du keine Ahnung von der Gesetzgebung in Deutschland hast.

Auch von JEDEM nachprüfbar: Notwehr ist ein OFFIZIALDELIKT das heisst das der Staat ermitteln und vor Gericht stellen MUSS sobald er Kenntnis davon erhält.

Erst schlau machen, dann reden.
Hilft enorm bei Diskussionen
Mal im Ernst, weißt Du, wovon Du da redest oder spamst Du nur?
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Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
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