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#226
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| ich find sehr unterhaltsam,dass der statt anscheinen KEINEN unterschied darin macht ob jemand 2monate oder 20 jahre kk macht,er ist grundsätzlich ne waffe... genausowenig wird beachtet,dass man auch kk´ler noch gehörig angst haben kann im notfall... schaut so aus als hätte man grundsätzlich die arschkarte... ![]()
__________________ Mein Knie - Dein Gesicht...Frage beantwortet? |
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#227
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| zweiteres vermute ich mal stark.
__________________ YOGAKA MMA Academy |
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#228
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| Ich schließ mich mal spontan dem an und gib den Kind mal ein Namen: Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund und deren vorliegen wird übrigens klassischer Weise er nach dem Tatbestand geprüft. Und dann noch einmal ein Satz zur Systematik des StGB: Die Delikte befinden sich im besonderen Teil, dass sind die §§ 80 ff.
__________________ Der Starke ist am mächtigsten allein. |
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#229
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| Zitat:
der Ihm eine scharfe Waffe an den Kopf gehalten hat einfach Totgeschlagen und das an der Türe. Der Täter hat knapp überlebt. Die Staatsanwaltschaft hat nicht mal Anklage erhoben wegen Notwehr. Damit dürfte deine Aussage ziemlich ungenau sein. ![]() Wenn ich dich zusammenschlage und du mich nicht anzeigst, kommt es in Deutschland zu keiner Anklage. Den wo kein Kläger da kein Richter! Also erst informieren und desweiteren habe ich immer Recht. ![]() |
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#230
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| bei mir dasselbe, ich habe mich schon etliche male verteidigt, und bisher ncihtmal ne anzeige kassiert, geschweige denn eine verurteilung wegen gefährlicher kv.
__________________ YOGAKA MMA Academy |
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#231
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| @temic:
__________________ Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali) |
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#232
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| nun,weil SIE ,mr.norris, ein gottverdammter volksheld sind,sir!! ...sorry,konnte net wiederstehn...
__________________ Mein Knie - Dein Gesicht...Frage beantwortet? |
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#233
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| Zitat:
Die Erforderlichkeit (und die Angemessenheit der Gegenwehr) ist nicht gleichzusetzen mit "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Verhältnismäßigkeit der Mittel beschreibt das, was in 34 und 35 StGB beschrieben wird: das Abwägen der verschiedenen Rechtsgüter, welches nur in krassen Missverhältnissen (=eigentlich nie) bei der Notwehr vorzunehmen ist.. Darüber gab es hier mal eine längere Diskussion. Man einigte sich zum damaligen Zeitpunkt darauf, dass alle eigentlich dasselbe meinten. Bei dir bin ich mir allerdings nicht sicher... dir ist schon klar, dass ein einfacher Taschendieb unter gewissen Umständen auch tödlich angeschossen werden darf (um mal ein deutlich illustrierendes Bsp zu nehmen)? Zitat:
Übrigens ist die einfache Körperverletzung (die meintest du wohl) sehr wohl ein Antragsdelikt, kein Offizialdelikt. Schau dazu mal in den §230 StGB. Wie sagtest du so schön: ist wirklich von JEDEM nachprüfbar ![]() Tu dir selbst nen gefallen und höre beim nächsten Mal etwas aufmerksamer zu, wenn ein Anwalt dir etwas erklärt. Hoffe, du lässt dir auch hier etwas von einem Juristen sagen... Zitat:
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#234
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| Leute, spätestens nach diesem Post: Zitat:
Wie ilyo ja eben so schön zusammengefast hat, macht dieser Mensch gravierende Fehler (Notwehr = Delikt, folgend: KV = Offizialdelikt, Offizialdelikt = muss (!) zur Verhandlung kommen, usw.) @Superimpei: Wenn du wirklich zukünftige "Sicherheitsmitarbeiter" ausbildest, dann "Gute Nacht"... Noch was, hier muss dir keiner deinen "Aufsatz"(?) als falsch darstellen, eher müsstest du ihn mit Quellen belegen... Bis denne P.S.: Ich spreche hier nicht in meiner Funktion als Mod, dies ist meine pers. Meinung! |
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#235
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#236
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| Es ist Deine Meinung oder glaubst Du den Quatsch selber nicht? Auf den ganzen Mist gehe ich jetzt gar nicht noch mal ein, haben die Vorposter schon ausführlich gemacht. Aber abschließend noch eine Frage, wo ist denn die deutsche Anwaltsrangliste auf der ich sehen kann, dass Hr Bossi auf Platz 1 und Hr. Zick auf Platz der besten Strafrechtanwälte sind? Oder misst man das Können von Strafrechtlern am Abschaum den Sie vertreten? Kein Wunder das der Hr. Schily zum Minister wurde, der hat auch die RAF vertreten. |
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#237
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| [quote=Superimpei;1293637] Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Graues Theoriegequassel, hast du dich überhaupt schonmal verteidigen müssen, außer gegen die Jungs von früher, die dir immer die Pausenbrote geklaut haben ? |
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#238
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| dann bin ich aber auch dafür das ein fußballprofi der beim hinterhof kicken eine fensterscheibe kaputt schießt härter bestraft wird. er hätte ja wissen müssen was sein schuß anrichten kann.
__________________ Es gibt nur einen wahren Feiertag. ![]() R.I.P Horst |
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#239
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| Zitat:
vielleicht könnte man sich abschliessend darauf einigen, dass sv nicht zu viel und nicht zu wenig brutal, sondern halt so mittelbrutal sein kann/darf/sollte? wäre super! grüsse |
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#240
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| nein, superbrutal, ist besser
__________________ YOGAKA MMA Academy |
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