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#91
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| Zitat:
und mein Post (Nr 84) bezog sich auf die im raum stehende Aussage, wenn der Kerl 20 kg mehrwiegt ist schluss mit Grappeln, keine chance. ich habe beim grappeln mit deutlich leichteren personen andere erfahrungen gesammelt die Technik und die Erfahrung im Bodenkampf Kompensieren das größere Gewicht und die größere kraft ordentlich. ein vergewaltiger würde, wenn es die Frau nicht schafft sich entgültig zu befreien, große probleme damit haben sie zu kontrolieren und überhaupt zu vergewaltigen, gerade weil sie dauernd ihre positon ändert, Griffe Hebel und würger ansetzt. Falls ich dich falsch verstanden habe ->entschuldigung Geändert von sbenji (19-12-2007 um 11:23 Uhr). |
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#92
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| Klar hilft Grappling in solchen Situationen. Aber gerade wenn man Körperlich deutlich unterlegen ist, sollte man seine Fähigkeiten nutzen um so schnell wie möglich vom Boden wieder hoch zu kommen. Was die Frau anstelle einer Submission machen sollte ist, seinen Kopf unten halten und ihm in den Hals beißen oder besser noch mit den Fingern in den Augen nach Licht suchen... Den Mann submitten zu wollen.....also ne.......Das geht wohl nur wenn sie zufällig hinter ihn kommen sollte. @Tornado....SF halt...
__________________ BURZUM |
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#93
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) geht sicher ruckzuck mit entsprechendem Schmerzspektrum.Gruss Peter !
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#94
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| Zitat:
__________________ So, nu darf ich es offiziell sagen: ...and I am PROUD to be an AMERICAN where at least I know I am free! |
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#95
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| Also ich behaupte jetzt mal dass ich (95 kg) jedes Weibchen am Boden halte, wenn der Widerstand größer wird dann sperrt man eben die Ärmchen ein bißchen. Das ist jetzt nur ein Beispiel zum Thema Gewicht, ich mag den Bodenkampf, aber auch nur weil ich meistens schwerer bin. Und wie sagt man bei uns immer, wenn man auf den Boden muss so schnell aufstehen wie möglich. |
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#96
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| Unabhängig von den technischen Aspekten der SV, die Ausgangsfrage lautete doch schlicht "wie brutal darf SV sein". Bei einer (versuchten) Vergewaltigung handelt es sich im Zweifel IMMER um eine lebensbedrohende Situation, da mgl. nach der Vergewaltigung als Vertuschungsmaßnahme ein Tötungsdelikt droht. Moralisch sehe ich hier kein Problem, wenn der Täter "die Gedärme um den Hals gehängt bekommt", sprich sich mit allen Mitteln ergebnisoffen verteidigt wird. Ob Grappling, eine durch die Augenhöle gestochene Nagelfeile oder sonst was zur Anwendung kommt, halte ich für zweitrangig. In den letzten Threads wird auf einen Sachverhalt abgestellt, der m. E. nicht mehr Fragen nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel aufwirft. Grüße, der herbie
__________________ Ich möchte schlafend sterben wie mein Großvater und nicht heulend und kreischend wie sein Beifahrer |
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#97
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| Die es rein rechtlich in der Notwehr ohnehin erstmal nicht gibt. Eine kleine, leichte Frau darf sich gegen große schwere Aggressoren in der Regel sofort massiv verteidigen. Hier ging es aber ja eher um die moralische, denn die rechtliche Seite. Auch hier betrachte ich Menschen, die sich an deutlich Schwächeren vergehen als Freiwild. |
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#98
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| Denke ich auch. Welche Richter bei klarem Verstand würde die zierliche Frau denn nicht als Opfer sehen, wenn ein fettlebiger Berg sie gegen ihren Willen vögeln will ????
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#99
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| Aber im Falle der Vergewaltigung ist das noch am Einsichtigsten und die meisten werden es auch aus der individuell moralischen Warte abhaken. |
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#100
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| Oh, das klingt ja gut. Wäre wohl am besten eine Frau führt grundsätzlich eine 45er Magnum mit im Handtäschchen ![]() In Deutschland werden Täter eh viel zu lasch behandelt. Man denke nur an diese ....ach ne...lassen wir das ![]()
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#101
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![]() |
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#102
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| Zitat:
Der Gesetzgeber legt gerade hier großen Wert darauf, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt, egal ob Frau oder Mann. Ich denke auch, dass eine zierliche Frau generell gegen einen schweren, kräftigeren Mann geloost hat, egal welche KK sie wie lange betreibt. DA ist der Kraft- und Gewichtsunterschied einfach zu groß. |
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#103
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| Zitat:
Lies dir § 32 StGB mal durch, und sag uns WO dort auch nur EINMAL der Begriff "Verhältnissmäßigkeit (der Mittel)" vorkommt. Im § 32 StGB steht Sinngemäß: 1. das mildeste Mittel 2. das Mittel, welches den Angriff am wahrscheinlichsten endgültig (!) beendet. Wenn mich jemand angreift könnte ich ihn mit Hebeln kampfunfähig machen; ich würde aber - schon weil mir mein Leben lieb ist - (je nach Situation) entweder abhauen oder ordentlich ein paar ins Esszimmer geben. Man muss isch selbst nach § 32 StGB NICHT in Gefahr begeben um das Leben/ die Gesundheit eines Angreifers zu schonen...
__________________ "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ??? "Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^ |
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#104
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| "Verhältnismäßigkeit der Mittel" ist n terminus technicus und gehört als solcher eigentlich nicht zum 32. So was wie eine Verhältnismäßigkeit wird im Rahmen der Erforderlichkeit geprüft. In extremen Fällen auch als sozialethische Einschränkung des Notwehrrechts. Der Grund, warum sich einigen bei Verhältnismäßigkeit der Mittel die Fußnägel hochrollen, kommt daher, dass sie zu falschen Annahmen verleitet. "Einen einfachen Taschendieb darf man niemals das Knie brechen", also "Eigentum gegen Gesundheit" ist so einfach nicht richtig. Ich ärgere mich immer, wenn selbst Polizisten die Begriffe falsch verwenden. Führt einfach zu Denkfehlern bei Laien. |
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#105
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| Wo widerspricht das denn der Verhältnismäßigkeit? Von endgültig beenden steht dort übrigens nichts, nur von abwenden.
__________________ « If the rule you followed brought you to this, of what use was the rule?» Anton Chigurh |
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