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  #1  
Alt 08-01-2002, 07:19
Benutzerbild von Goshinsatori
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Kampfkunst: Karate, Kempo, Yong Chun Chuan
 
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Thumbs down dt. Recht ; der Angriff auf das eigene Leben

HI,

habt ihr gewusst, daß ein Angriff mit einem Baseball-Schläger kein Angriff auf das Leben des Gegenübers ist ??
Dabei ist ein Schlag zum Hals mit der Faust oder Würgen in egal welcher Form durchaus ein Angriff auf das Leben einenes anderen.

Dabei kann es sogar egal sein, wer der in Notwehr gehandelt hat und wer sich "nur" verteidigt hat.

Kampfsportler und Kampfkünstler sollten sich immer ihrer Verwantwortung bewußt sein.
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  #2  
Alt 08-01-2002, 08:06
Benutzerbild von lamiech
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Kampfkunst: Überleben
 
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Ja und dann lesen wir im StGB nur einen Paragraphen weiter und dann sind wir bei der Überschreitung der Notwehr wo was von Straffreiheit in Verbindung mit Angst steht und es soll mir auch nur ein Richter beweisen, dass ich nicht um mein Leben fürchte, wenn mir so nen Hohlfurucht mit nem Basi kommt (und wenn er mich dann doch verknackt und mir deswegen meine Zukunft verbaut und alle Chancen nimmt, so dass ich nix mehr zu verlieren habe, ... zensiert, aus Karrieretechnischen Gründen - Wohlverhaltenspflicht- ... dem Menschen nach seinem eindeutigen Fehlurteil ...Nachhilfe im Fach ...., jedenfalls käme ich bestimmt nicht unschuldig hinter Gitter!!!! immer diese *@! 68er Generation, kann die nicht endlich mal aussterben oder Frühpensioniert werden, so aufgrund von Weltfremdheit oder so ).

(so, Klammer vier... fünfmal editiert, waren für jemanden, der sich eigentlich benehmen soll doch was hart, die Töne, auch wenns mein Recht auf freie Meinungsäußerung ganz erheblich tangiert, was solls, wenn die Brötchen nun mal nur aus dieser einen Richtung kommen )

CU
Lamiech

Geändert von lamiech (08-01-2002 um 08:33 Uhr).
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  #3  
Alt 08-01-2002, 12:57
Benutzerbild von Sebastian
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Kampfkunst: Standup + Grappling
 
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Beiträge: 8.477
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Naja, selbst wenn die Definition wenn dich einer mit einem Baseball Schläger angreift nicht auf Bedrohnung des eigenen Lebens abzielt, so wir sicherlich jeder Richter davon ausgehen, dass wenn man von so einem angegriffen wird man sich doch schon verteidigen darf. Denn wenn er damit den Kopf trifft und man schwere Verletzungen oder sogar den Tod erleidet, dann ist das Todschlag oder zumindest Versuchter.

Jede Definition im STGB oder sonst wo ist vor einem Richter nur halb so viel wert. Wenn er eine Straftat sieht, dann ist da auch eine
__________________
Have a break, have a ...discussion.
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  #4  
Alt 08-01-2002, 14:22
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Kampfkunst: Free-Style-Karate
 
Registrierungsdatum: 23.12.2001
Ort: Jever
Alter: 23
Beiträge: 132
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Moin,
Gibt es im deutschen Recht auch eine Definition eines Teleskop-Schlagstock? Also, als was dieser gilt? Ich meine dieses Ding ist gefährlicher als ein Baseballschläger, gilt es dann als Waffe oder ist es wie ein Baseballschläger anzusehen?
Wenn mir jemand einen Baseballschläger über den Kopf ziehen will, dann mach ich den Kerl platt, auch wenn ich ihn natürlich nicht umbringe, aber kampfunfähig mache ich ihn trotzdem.
Dann hab ich aber noch eine Frage zum Schlag zum Hals, kann dieser als versuchter Totschlag durch gehen, wenn man zur Kehlkopfgrube schlägt / sticht (Fingerstich)?

Gruß
BigBen1
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  #5  
Alt 08-01-2002, 14:37
Benutzerbild von Goshinsatori
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Kampfkunst: Karate, Kempo, Yong Chun Chuan
 
Registrierungsdatum: 21.11.2001
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Wink

HI,

Teleskopschlagstock ; auch ein Thema.

Es ist so. Den, den es in Deutschland zu kaufen gibt (starr) darf man durchaus benutzen.
Andere, z.B. welche, die geferdert, also flexibel sind darf man nicht mal besitzen. Hier weiß ich allerdings nicht warum.
Vorteil beim flexiblen ist: Die Knochen brechen nicht.
Dennoch völlig verboten.
Vielleicht weis ja hier jemand warum !!!
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  #6  
Alt 08-01-2002, 15:00
Benutzerbild von Rene
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Weil das falsch ist: "Vorteil beim flexiblen ist: Die Knochen brechen nicht."

Genau das Gegenteil ist der Fall. Die flexiblen Schlagstöcke entwickeln auch bei geringstem Aufwand ein ungeheures Zerstörungspotential. Weit höher als beim Starren Tele. Wobei vom Schlag mit der vorderen Kugel ausgegangen wird.

Der übrigens auch unter das Mitführungsverbot fällt wie Stichwaffen und ähnliches auf Öffentlichen Veranstalltungen.
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  #7  
Alt 08-01-2002, 15:10
Benutzerbild von Krider
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Zitat:
Der übrigens auch unter das Mitführungsverbot fällt wie Stichwaffen und ähnliches auf Öffentlichen Veranstalltungen.
Der starre also?
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  #8  
Alt 08-01-2002, 16:36
Benutzerbild von Goshinsatori
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Kampfkunst: Karate, Kempo, Yong Chun Chuan
 
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Hi,

nein, der Flexible.

@Rene
Danke, das sehe ich so ein, hat unheimlich Power......
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  #9  
Alt 08-01-2002, 18:48
Benutzerbild von lamiech
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Flexibler verboten weil sogenannter "verbotener Gegenstand" nach Waffengesetz.
Genauso verboten wie ne 38er auch, nur dass man für die noch nen Waffenschein kriegen könnte.

CU
Lamiech
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  #10  
Alt 08-01-2002, 19:09
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Seb Seb ist offline
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Zu unterscheiden ist zwischen "normalen" Hieb- und Stichwaffen, die man nur bei öffentlichen Veranstaltungen nicht führen darf (Volljährigkeit vorausgesetzt) und "verbotenen Gegenständen" (§37 Abs. 1 Ziff. 6.:"Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe" Da dürfte es dabei sein) bei denen es schon untersagt ist, sie überhaupt zu besitzen.

Seb
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  #11  
Alt 08-01-2002, 21:34
Benutzerbild von Rene
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Der Starre Telestock darf grundsätzlich mitgeführt werden ausser bei öffentlichen Veranstaltungen.

Der Flexible fällt unter "Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe" und ist Verboten. Und das nicht nur in Deutschland, sondern in fast allen Euro Ländern.
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  #12  
Alt 09-01-2002, 12:20
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Hi Rene,aber sobald Du Ihn benutzt bist Du wieder in ner Grauzone.

Der flexible ist ein Totschläger und das üble ist die Kugel aus Blei oder ähnlichem die Deinem Köpflein kleine Löchlein reinstanzt.

ASP´S sind zwar frei erhältlich aber im Gebrauchsfall bist Du bei schweren Verletzungen des Gegners in Erklärungsnot.

Die Dinger sind zwar nicht schlecht aber nach hartem Gebrauch sind Sie verbogen und Du kannst Dir einen neuen holen..


Greetinxxx...
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  #13  
Alt 09-01-2002, 12:41
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Also ich hab alles rumliegen, sowohl den mit der Feder als auch den Starren und noch mehr

Ich finde jedoch, daß der starre viel mehr weh tut als der mit Feder. Dann muss man schon genau treffen, damit es weh tut, also den Schwung ausnutzen.

Wie sieht's eigentlich mit Schlagringen aus ... sind die so schlimm ?

so long,
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"Wo Dummheit herrscht, ist Selbstvertrauen König."
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  #14  
Alt 09-01-2002, 12:49
Benutzerbild von Zeroboy
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Kampfkunst: allet wat jeht....
 
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Hi Alex,schon wieder...

Schlagringe sind auch per Gesetz Totschläger und das mit gutem Grund.

Egal wo Ich Dich mit som Teil treffe,es tut weh mit erheblichen Folgen.
Wenn Ich nen Schlagring an der Faust habe pulverrisiere Ich Dir alle Knochen,vor allem im Gesicht.

Da bleibt nix mehr heil,hab Ich schon mal gesehen.

Gut das die Teile nicht frei verkäuflich sind.


Greetinxxx...
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  #15  
Alt 09-01-2002, 12:53
Benutzerbild von Alex!
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Hi, schon wieder ...

Aber die sind in Italien z.B. alle frei verkäuflich.

Also auf einer Klassenfahrt vor 4 Jahren habe ich mir mal einen Teleskop-Totschläger mit Feder mitgebracht, die waren dort auch frei verkäuflich und nichtmal ab 18 !

Und letztes Jahr habe ich noch Schlagringe gesehen und auch mitgebracht, welche dann aber ab 18 Jahren waren ...

In Italien nehmen die es - vorallem in Rimini - überhaupt nicht ernst damit. Da gibt es sogar diese "Soft-Air" Pistolen mit Explosivmunition. Das war damals ein Spass als wir dem Koch die Äpfel zerschossen haben

so long,
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