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  #16  
Alt 24-11-2011, 12:30
Benutzerbild von marq
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Kampfkunst: Kickboxen - K-1 - Brazilian Jiu Jitsu - Olympisches Boxen
 
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Zitat:
Zitat von DerLenny Beitrag anzeigen
DJJV "Kopfkontrollgriff" und gut ist. Guter eigener Stand, Kopfkontrolle, Schmerzimpulse setzbar und du bist weiterhin beweglich.
welchen meinst du? nelsen?
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  #17  
Alt 24-11-2011, 13:27
Benutzerbild von Savateur73
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Zitat:
Zitat von MrDeifel Beitrag anzeigen
Wie schätzt ihr die Effektivität eines RNC zur Kontrolle eines Gegners ein? Nicht um den Gegner schlafen zu legen, sondern einfach um ihn zu kontrollieren und gezielt transportieren zu können.

Kann ich den Gegner, so unter Kontrolle, als Schutzschild benutzen um mich eventuell von Angriffen weiterer Agressoren zu schützen?

Wie gut ist ein RNC in Menschenmengen einzusetzen um Personen die ausfällig geworden sind beispielsweise von einer überfüllten Tanzfläche wegzubringen?
Da empfehle ich einen Transporthebel , der gut dafür geeignet ist.
__________________
Wer bei mir Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten!
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  #18  
Alt 24-11-2011, 14:20
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Kampfkunst: Kenpo, Ju-Jutsu, Doce Pares Eskrima
 
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Zitat:
Zitat von marq Beitrag anzeigen
welchen meinst du? nelsen?
Stell dir nen schiefgelaufenen RNC vor. Ellenbeuge am Kinn, Ober- und Unterarm entlang des Kieferknochens. Handhaltung ist die "Siegerpose" (Handflächen aufeinander, Daumen nebeneinader oder gegkreuzt),

Kontrolliert die Kopfposition des Gegners, Druck durch "zumachen" des Griffs ist schmerzhaft.

Der Nelson wäre ja ein Genickhebel, der dir auch wieder kaum Mobilität gibt.
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  #19  
Alt 24-11-2011, 16:37
Benutzerbild von marq
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Kampfkunst: Kickboxen - K-1 - Brazilian Jiu Jitsu - Olympisches Boxen
 
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was soll daran besser sein?
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  #20  
Alt 24-11-2011, 16:44
Benutzerbild von DerLenny
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Mobilität, Sicht in nicht gedeckte Bereiche.
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  #21  
Alt 26-11-2011, 17:23
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Und wie der zum Transportieren funktioniert! Wenn der sich weigert zu gehen, dann kriegt er ein paar wuchtige Kniestöße auf das Steißbein oder man zieht ihn so nach hinten, dass er sich auf den Hosenboden setzt. Der Griff wird dabei nie gelöst. Dabei muss man natürlich reden und sagen was Sache ist und die Leute gehen dann von alleine weiter aus Angst.
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  #22  
Alt 26-11-2011, 18:20
Benutzerbild von Sarkoplasm.Retikulum
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Zum Kontrollieren mit Sicherheit nicht verkehrt, als Transportgriff gibt's aber wie gesagt bei Weitem bessere Mittel. Würde da eher an Geschichten wie 'n Kreuzfesselgriff oder den von DerLenny denken. Ist aber auch davon abhängig ob man alleine zugreift oder im Team und ob die räumlichen Gegebenheit ausreichen um die Person evtll. vorher zur Kontrolle auf den Boden zu bringen und zu fixieren.
__________________
"Was für eine triste Welt, in der es einfacher ist, ein Atom zu zerschmettern, als ein Vorurteil!"
-Albert Einstein
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  #23  
Alt 26-12-2011, 20:55
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Zitat:
Zitat von Rubirosa Beitrag anzeigen
Dabei muss man natürlich reden und sagen was Sache ist und die Leute gehen dann von alleine weiter aus Angst.
Ist meiner Meinung nach eine ganz gute Sache, da die meisten Gegner (gerade die, die keine Ahnung haben) eine Heidenangst haben, gewürgt zu werden.
Wenn der Gewürgte aber weiß, was Sache ist gilt m.M.n.: Würgen oder Kontrollverlust!



Zitat:
Zitat von DerLenny
DJJV "Kopfkontrollgriff" und gut ist. Guter eigener Stand, Kopfkontrolle, Schmerzimpulse setzbar und du bist weiterhin beweglich.
Zitat:
Zitat von marq
welchen meinst du? nelsen?
Es gibt im Prüfungsprogramm des DJJV zum 1. Kyu 2 Sicherungstechniken:

1.Rückentransportgriff(Ura-kubi-gatame)
2.Kopfkontrollgriff

Rückentransportgriff:
-Arm von hinten um Hals geschlungen wie beim RNC
-Hüfte gegen Rücken des Angreifers zwingt diesen in eine Hohlkreuzposition
-zweite Hand sichert den Griff
-keine Würgende Wirkung

Kopfkontrollgriff:
-man steht hinter dem Uke
-man klemmt den Kopf ein, in dem man ihn zur Seite dreht und gegen die eigene Schulter oder Brust drückt
-Griff durch andere Hand sichern
-Schulter des Anderen blockieren, um ein Mitdrehen des restlichen Körpers zu verhindern

(Frei zitiert aus:JU-Jutsu 1x1, Ausgabe 2009, Seite 163-164, DJJV)
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  #24  
Alt 27-12-2011, 07:12
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Würgen ist juristisch ein Angriff mit (versuchter) Tötungsabsicht oder täusche ich mich da?
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  #25  
Alt 27-12-2011, 13:23
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Zitat:
Zitat von kinkon Beitrag anzeigen
Würgen ist juristisch ein Angriff mit (versuchter) Tötungsabsicht oder täusche ich mich da?
Meiner Meinung nach ist Kehlkopfwürgen (!) relativ gefährlich, aber je nach Situation durchaus erlaubt. Aber beim RNC handelt es sich um einen Blutwürger, das heisst man wird bewusstlos, wacht in der Regel aber nach einiger Zeit wieder auf. Im Gegensatz zum Kehlkopfwürger (auf Luftwürger genannt) wird der Kehlkopf beim Blutwürgen auch nicht eingedrückt (könnte zu einem Bruch führen, der Kehlkopf verschliesst sich und man erstickt) sondern es werden nur Arterien abgedrückt, die beim Loslassen in der Regel auch wieder aufgehen! Aber solange man würgt, ist die Blut und Sauerstoffzufuhr im Gehirn gekappt und es gehen die Lichter aus, ist aber nichts, was sich nicht wieder normalisieren kann!

Ein RNC sollte eigentlich juristisch einwandfrei sein, um "die Kontrolle zu erhalten"...^^



Hier ein Beispiel für einen Blutwürger (zu dem auch der RNC gehört):


Geändert von Tatakau (27-12-2011 um 13:31 Uhr).
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  #26  
Alt 27-12-2011, 17:11
Benutzerbild von kinkon
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Zitat:
Zitat von Tatakau Beitrag anzeigen
Ein RNC sollte eigentlich juristisch einwandfrei sein, um "die Kontrolle zu erhalten"...^^
Ich gebe Dir recht und kenne den Rear Naked Choke. Deine Ausführung ist nachvollziehbar und daher "sollte" der RNC "eigentlich" juristisch einwandfrei sein. Aber interessiert das Wissen, was Du (und andere) darüber hast oder sieht es im Ernstfall vor Gericht anders aus?

Ich persönlich würde es nicht darauf ankommen lassen und so eine Technik nicht verwenden.

Just my two cents.
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  #27  
Alt 27-12-2011, 20:47
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Zitat:
Zitat von kinkon Beitrag anzeigen
Ich gebe Dir recht und kenne den Rear Naked Choke. Deine Ausführung ist nachvollziehbar und daher "sollte" der RNC "eigentlich" juristisch einwandfrei sein. Aber interessiert das Wissen, was Du (und andere) darüber hast oder sieht es im Ernstfall vor Gericht anders aus?
Ein guter Anwalt wird einen mit dem Argument raushauen, dass keine Folgeschäden aufgetreten sind, daher schonmal keine Entschädigung.

Fallbeispiel:

63-year-old holds off robber with rear naked choke - Cagewriter - UFCBlog - Yahoo! Sports

Der RNC ist zwar relativ unangenehm ( ), aber führt nicht zu schweren Schäden (ausser man hält einfach mal Minutenlang drauf^^).
Wenn ich jemandem die Nase breche ist das Wahrscheinlich juristisch bedenklicher als ein RNC. Wenn der Richter keine Ahnung hat (und sich nicht informiert hat (unwahrscheinlich), kanns gefährlich werden, aber auch da verweise ich auf den Anwalt.

Am Ende wird es wohl in den meisten Fällen (wie auch in unserem tollen Beispiel) eh nicht zur Anklage kommen, da eindeutig Notwehr/Nothilfe vorlag.
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  #28  
Alt 27-12-2011, 22:05
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Zitat:
Zitat von MrDeifel Beitrag anzeigen
Kann ich den Gegner, so unter Kontrolle, als Schutzschild benutzen um mich eventuell von Angriffen weiterer Agressoren zu schützen?
Da würde ich mir keine Hoffnungen machen.
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  #29  
Alt 27-12-2011, 22:22
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im rnc muss ich ja rückwärts laufen... nö da würde ich den trunkenbold an deiner stelle ja lieber mit kollegen im schwitzkasten schleppen
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  #30  
Alt 28-12-2011, 00:19
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Zitat:
Zitat von Trinculo Beitrag anzeigen
Da würde ich mir keine Hoffnungen machen.
Seh ich auch so, das einzige "Schutzschild", was wirklich funktionieren könnte, ist es, wenn man einen Gegner auf einen anderen "schleudert", um ihm "Steine in den weg zu legen".

Ist aber eine verzögerungstaktik und kein echter Schild, weil die klappen m.M.n. nicht
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