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  #1  
Alt 21-03-2011, 14:41
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 19.07.2010
Alter: 20
Beiträge: 18
Standard Eingreifen in Schlägerei/Rangelei

Hallo,

Folgendes ist mir dieses Wochenende passiert:

War mit Freunden spät Nachts unterwegs, am Weg zu einem Club. Schon aus der ferne konnte man sehen, dass ein paar Typen miteinander gerangelt haben, sah aber nicht weiter schlimm aus.
Als wir dann vorm Club in der Schlange standen, eskalierte das ganze etwas, die 3 Securites vorm Club taten schlichtweg garnichts.
Hab dann bemerkt, dass etwas abseits von den Streithähnen noch zwei rangelten, wobei der eine den anderen von hinten würgte, sah etwa wie ein Rear-Naked Choke aus. Da ich selbst im Training schon zu spüren bekommen hab, wie schnell einem da die Blutzufuhr zum Gehirn abgeschnitten wird und der gewürgte auch schon eine ungesund rote Gesichtsfarbe hatte, hab ich mich entschieden einzugreifen.
Gemeinsam mit zwei anderen Unbeteiligten haben wir den Würger weggezerrt, die Situation hat sich dann recht schnell beruhigt, wahrscheinlich auch, weil die alle so betrunken waren, dass sie kaum stehen konnten.

Habe das ganze heute einem Bekannten erzählt und er hat mir folgenden Gesetzesauszug gezeigt:

Zitat:
Raufhandel

§ 91. (1) Wer an einer Schlägerei tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Schlägerei eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) eines anderen verursacht, wenn sie aber den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

(2) Wer an einem Angriff mehrerer tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn der Angriff eine Körperverletzung eines anderen verursacht, wenn er aber eine schwere Körperverletzung eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn er den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Laut diesem Gesetz habe ich mich also durch das eingreifen strafbar gemacht. Andererseits wäre es doch auch strafbar gewesen, NICHT zu helfen, oder irre ich mich da?
Vor Gericht wäre die Tatsache, dass ich, wenn auch nur leicht, alkoholisiert war, wohl auch nicht gerade hilfreich gewesen...

Wie hättet ihr in der Situation reagiert?
Im nachhinein denke ich mir, dass es nicht so clever war sich da einzumischen, die anderen Streihähne hätten sich durchaus entscheiden können auch auf mich loszugehen...

Bin gespannt auf eure Meinungen

lg
isofx
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  #2  
Alt 21-03-2011, 14:52
Benutzerbild von F3NR1R
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Boxen
 
Registrierungsdatum: 11.07.2010
Alter: 23
Beiträge: 2.971
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Du hast ihn doch nur weggezerrt und nicht geschlägert ?
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  #3  
Alt 21-03-2011, 14:54
Benutzerbild von KingAndy25
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Schwarzgurte mit Kleinigkeiten nerven
 
Registrierungsdatum: 12.11.2008
Ort: Düsseldorf
Alter: 21
Beiträge: 536
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Hi

Gefährlich werden hätte es bestimmt.
Allerdings warst du im bereich des notwehr bzw. Nothilfe paragrafens also hattest du ,, eigentlich" nichts zu befürchten.

Es sei denn der Richter ist bescheuert, was es leider gibt und es sei denn ihr habt den Würger verprügelt.

gruß
Andy
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  #4  
Alt 21-03-2011, 15:00
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 01.11.2010
Beiträge: 136
Standard

In Österreich gilt:
Zitat:
Zitat von Österreichisches StGB §3
Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.
In Deutschland ist der §91 übrigens die "Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat".
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  #5  
Alt 21-03-2011, 15:08
Benutzerbild von *Lars*
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Krav Maga (IKMF)
 
Registrierungsdatum: 11.07.2009
Ort: Berlin
Alter: 34
Beiträge: 4.736
Standard

Zitat:
Zitat von isofx Beitrag anzeigen
Andererseits wäre es doch auch strafbar gewesen, NICHT zu helfen, oder irre ich mich da?
Polizei rufen.

Niemand verlangt von Dir, dass Du in Schlägereien reinspringst, die Du nicht überschauen kannst und Dich selbst zum Opfer machst.
__________________
Mein Abnehmthread
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  #6  
Alt 21-03-2011, 16:19
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Anfänger im Taijiquan (Chen-Stil)
 
Registrierungsdatum: 20.05.2002
Ort: Baden-Württemberg, Karlsruhe
Beiträge: 342
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§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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  #7  
Alt 21-03-2011, 16:48
Benutzerbild von Cyankali
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: 松濤館
 
Registrierungsdatum: 25.10.2010
Ort: diesseits des Weißwurst-Äquators
Alter: 31
Beiträge: 947
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Zitat:
Zitat von *Lars* Beitrag anzeigen
Polizei rufen.

Niemand verlangt von Dir, dass Du in Schlägereien reinspringst, die Du nicht überschauen kannst und Dich selbst zum Opfer machst.
So sieht es aus. Es kann eben auch gut gehen, aber wer garantiert dir, dass es eben nicht eskaliert. Möglich - Du hast selbst Scherereien mit Anwälten, Richtern und der Polizei (geringstes Problem), selber einige auf den Latz bekommen (geht noch) oder deine Angehörigen finden dich im künstlichen Koma wieder (na toll).

Ich kann NUR jedem raten, das denen zu überlassen, die dafür bezahlt werden. Schon genug gesehen und erlebt. Man weiß eben nicht, wer angefangen hat und welche Klientel man vor sich hat, wenn man als Dritter dazu kommt. Was ist, wenn jm. plötzlich ein Messer zieht? Selbst im besoffenen Zustand eines Angreifers ein enormes Risiko.

Manchmal gerät man eben auch als Nicht-Betroffener rein. Dann heißt es eben möglichst rauszukommen.

Andere Gäste auffordern, dass sie sich ebenfalls mit Worten "beruhigen", damit es gar nicht zu einer Schlägerei kommt (Hysterische Tussen aus dem Weg schaffen). Ist aber einen Schlägerei im Gange, dann hau ab. Keine Lust mit einem Kieferbruch monatelang entstellt herumzulaufen, nur weil einer durchdreht und mit eine Zaunlatte um sich schlägt (Klassenkamerad damals passiert).

Ist natürlich was anderes, wenn man die Leute "kennt" und die Gefahr abschätzen kann. Andernfalls eher nicht. Man ist eben nicht mehr auf den Pausehof oder Bollplatz, sondern mit völlig Testosteron beladenen, alkoholisierten Assis unterwegs, die wohl eben gerade nichts zu verlieren haben. Habe ich leider und sogar einiges.
__________________
Wer Bohnen sät, wird Wind ernten!
"And if you listen very hard, The The truth will come to you at last"

Geändert von Cyankali (21-03-2011 um 16:51 Uhr).
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  #8  
Alt 21-03-2011, 18:27
Benutzerbild von Cortalios
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Real Arnis, Sayoc Kali (wann immer möglich), Wing Chun (Pin San), BJJ
 
Registrierungsdatum: 10.04.2009
Ort: Wien
Alter: 22
Beiträge: 655
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Naja eventuell wird man den Raufhandel prüfen, wenn er tatsächlich erfüllt sein sollte, wird jedoch mal die Rechtswidrigkeit geprüft -> Rechtfertigungsgrund -> keine Strafe, da du dich im Bereich der Notwehr, analoge Anwendung bei Nothilfe befunden hast.
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  #9  
Alt 25-03-2011, 08:29
Benutzerbild von Irongriffon
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Mixed Martial Arts, DFM (Dwarven Fighting Methods ;-) )
 
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Beiträge: 843
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ich empfehle einfach mal den abschnitt "recht" aus meiner seite zu lesen. da steht eigentlich alles drin, inkl. eines sehr guten rechtlichen artikels eines users aus diesem board.

Recht
__________________
It's Your Life: Selbstverteidigung, Eigenschutz, Fitness, Training
http://www.lions-den.de
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  #10  
Alt 25-03-2011, 09:39
Benutzerbild von ThaiBoxer3535
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Thai/KickBoxen
 
Registrierungsdatum: 02.03.2011
Ort: Köln
Alter: 17
Beiträge: 92
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Im Grunde haben alle Recht, einer Straftat hast du dich nicht schuldig gemacht, da du zur Deeskalation beigetragen hast, oder beitragen wolltest.
In solchen Situationen ist es besonders wichtig, nicht überzureagieren, sondern versuchen die Situation möglichst ruhig zu entschärfen. Trotzdem sollte man vorher schon mal die Polizei benachrichtigen.

Ich würde ähnlich handeln, wie du, allerdings sollte man sich vorher überlegen, was man tut und vorallem die Gefahren für sich selbst einschätzen.
__________________
Wer nicht gewillt ist Schmerzen zu ertragen - wird niemals erfahren was es heißt zu trainieren .
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