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  #136  
Alt 17-03-2010, 15:57
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Kampfkunst: kämpfen
 
Registrierungsdatum: 21.02.2008
Ort: Ingenbohl
Alter: 22
Beiträge: 17.415
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Jop und als er 4 Jahre alt war, und erfuhr, dass sie im Kindergarten nur zum Spass Musik hören, hat er seinen ersten Sitzstreik gegen die Atomenergie organisiert..... 10 Kameraden hätten mitgemacht und mindestens ne halbe Stunde durchgehalten
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  #137  
Alt 17-03-2010, 17:54
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 06.02.2010
Beiträge: 76
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Mal was zum nachdenken:

Zitat:
§ 42a Waffg.

Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

(...)

3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.


(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Zitat:
Grundgesetz

Artikel 2.

(...)

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ein Gesetz das Eingreifen in Grundrechte erlaubt:
Zitat:
§ 32 StGb.

Notwehr.

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wir halten fest:

- Der Gesetzgeber untersagt das Führen von bestimmten Gegenständen, sofern nicht ein berechtigtets Interesse vorliegt.

- SV zählt offenbar nicht zu den berechtigten Interessen

- Körperliche Unversehrtheit zählt aber laut GG zu den Grundrechten des Menschen.

- Der Notwehrparagraph erlaubt auch Taten, die normalerweise gesetzeswidrig sind, um das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit zu schützen.


Ergo muß der Gesetzgeber das Tragen von zumindest gewissen Waffen zur SV gestatten.
Tut er das nicht, z.B. weil wegen §42a Waffg. immer mehr Gegenstände unter das Führungsverbot fallen oder er Waffenverbotszonen einrichtet, so beschneidet er ein elementares Grundrecht des Menschen - denn nicht jeder Mensch ist in der Lage, sich mit bloßen Händen gegen körperlich und/oder zahlenmäßig überlegene Gegner zu verteidigen.


Gruß
Ph.


PS
Ein berechtigtes Interesse ist laut Gesetzgeber ja auch "ein allgemein anerkannter Zweck".
Ist die Gesellschaft am Ende selber Schuld, da sie SV nicht mehr als "einen allgemein anerkannten Zweck" einstuft?

Geändert von Pantoffelheld (17-03-2010 um 18:07 Uhr).
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  #138  
Alt 17-03-2010, 18:27
Benutzerbild von holy_hell
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Muay Thai & KKB-Sekte
 
Registrierungsdatum: 03.02.2008
Ort: Frankfurt / Main
Alter: 25
Beiträge: 643
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Zitat:
Zitat von Kyoshi Beitrag anzeigen
Vorsicht mit solchen Äußerungen !
trotzdem hat er irgendwo recht.
abe reigentlich schlimmgenug das es solche sachen überhaupt thema sind... :-(
__________________
" Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge große Schatten."
Koi-Gym Frankfurt
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  #139  
Alt 17-03-2010, 19:15
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Ju-Jutsu ,Karate
 
Registrierungsdatum: 17.03.2010
Beiträge: 3
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Wie wärs denn mit ner scharfen Katana ?
:P
naja wenn man damit umgehen kann wird man auch mit 4 fertig :
Gürtel
Messer
BO
Kurzstock
Kobutan
oder versuch einen nach dem anderen mit max 3 schlägen aus gefecht zu setzen:
bei männern tritt in die kloeten
dann nen paar empis in die Fresse
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  #140  
Alt 17-03-2010, 20:06
Benutzerbild von Daemonday
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Kampfkunst: Bujinkan Budo Taijutsu, Bojewoje Sambo und Historisches Fechten
 
Registrierungsdatum: 08.01.2010
Ort: Grossraum Nürnberg
Alter: 24
Beiträge: 1.351
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@Pantoffelheld:
Intresanter Gedankengang, find ich gut^^

@ The Wishmaster
Zitat:
Wie wärs denn mit ner scharfen Katana ?
:P
naja wenn man damit umgehen kann wird man auch mit 4 fertig :
Gürtel
Messer
BO
Kurzstock
Kobutan
oder versuch einen nach dem anderen mit max 3 schlägen aus gefecht zu setzen:
bei männern tritt in die kloeten
dann nen paar empis in die Fresse
Sollte die Aussage ernst gemeint sein haben wir hier mal wieder ein Beispiel für geistigen durchfall. Schwert oder LAngstab kann man (von der rechtlichen Lage mal abgesehn) kaum immer dabei haben und scheiden dafür zur SV aus.
Ein Tritt in die Weichteile oder ein Ellenbogenstoss ins Gesicht ist sicherlich effektiv, trotzdem muss man dazu erst mal kommen.

Versuchen kann man sicher viel, aber eine Ideallösung gibt es nicht.
Ncihteinmal angehörige Militärischer Spezialeinheiten oder Großmeister einer KK sind dagegen gefeilt einfach hinterrücks platt gemacht zu werden.

LG
Micha
__________________
-Michael May-
Bujinkan Dojo Wakagi Nürnberg http://wakagi.de/
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  #141  
Alt 17-03-2010, 20:38
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Extreme Cookin
 
Registrierungsdatum: 13.03.2010
Beiträge: 2.525
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Zitat:
Zitat von Pantoffelheld Beitrag anzeigen
Wenn man sich in einer rechtlich gegebenen Notwehrsituation mit einem mitgeführten Messer verteidigt, bekommt man (eigentlich) niemals Mitschuld für die durch die Notwehr gebotenen Handlungen.

Allerdings gibt es durchgeknallte Richter, die geltende Gesezte massiv biegen.
"Mitschuld" spielt auch mehr im Zivilrecht eine Rolle. Im Strafrecht geht es da allenfalls um Schuldminderungsgründe zu Gunsten des Angeklagten. Das hat aber keinerlei Auswirkungen oder gar Einschränkungen auf das Notwehrrecht.

Zur Waffendiskussion wunder ich mich aber jetzt doch ein bisschen. Allgemeiner Konsens schien ja zu sein, dass die meisten Waffen für eine Verteidigung gegen 4 Angreifer untauglich sind. Nun wird aber vehement für eine Lockerung bzw. Abschaffung des Waffenrechts gesprochen.

Ich persönlich bin sportlich nicht von Waffen betroffen und vielleicht da ein bisschen außen vor, allerdings finde ich das Waffengesetz nicht so unsinnig.

Richtig ist zwar, dass ein geplanter Mord nicht dadurch verhindert wird, dass der Zugang zu Waffen erschwert wird. Allerdings meine ich, dass die allgemeine Verfügbarkeit von Waffen zwar keine Auswirkungen auf die Häufigkeit der Straftaten, sehr wohl aber eine auf die Heftigkeit hat. Hier bleibt außerdem festzustellen, dass die vorgelegten Beispiele ebenso belegen, dass das "gottgegebene Recht" auf Verteidigung mittels Waffen eben auch keinen Milderungseffekt auf die Zahl der Straftaten hat.

Warum also Waffenrecht. Nun weil zwar nicht alle, aber immerhin ein gewisser Teil der "bösen Buben" schlicht und ergreifend bereits durch ihr "Assi-Auftreten" (Gestus, Habitus, Kleidung, auch Körperhaltung) auf sich aufmerksam macht. Das alleine ist nicht strafbar. Bei der Überprüfung einer Gruppe solcher Individuen sind dem Polizisten also die Hände gebunden. Es passiert als rechtlich gar nix. Hat aber zumindest einer dieser Individuen unberechtigterweise eine Waffe dabei, kann man ihm a) zumindest ein bisschen ans Bein pinkeln und b) ist er zumindest aktenkundig, was widerrum die Chancen in einem Verfahren wegen KV gegen ihn deutlich hebt. (Er es also schwerer haben wird, mit der Behautung das böse Opfer habe ihn angegriffen und er sich mit einem zufällig rumliegenden Messer bloß verteidigt.)

Meine Meinung, wäre sie universell gültig hätten alle Länder so ein Waffengesetz...
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  #142  
Alt 17-03-2010, 21:03
Benutzerbild von Sven K.
Moderator
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Wie ich schon öfter erwähnte, verweise ich hier auf

www.recht.de - Forum Deutsches Recht

Da könnt Ihr Eure rechtliche Fragen ausdiskutieren.
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Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com
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