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#136
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| Jop und als er 4 Jahre alt war, und erfuhr, dass sie im Kindergarten nur zum Spass Musik hören, hat er seinen ersten Sitzstreik gegen die Atomenergie organisiert..... 10 Kameraden hätten mitgemacht und mindestens ne halbe Stunde durchgehalten ![]() |
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#137
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| Mal was zum nachdenken: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wir halten fest: - Der Gesetzgeber untersagt das Führen von bestimmten Gegenständen, sofern nicht ein berechtigtets Interesse vorliegt. - SV zählt offenbar nicht zu den berechtigten Interessen ![]() - Körperliche Unversehrtheit zählt aber laut GG zu den Grundrechten des Menschen. - Der Notwehrparagraph erlaubt auch Taten, die normalerweise gesetzeswidrig sind, um das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit zu schützen. Ergo muß der Gesetzgeber das Tragen von zumindest gewissen Waffen zur SV gestatten. Tut er das nicht, z.B. weil wegen §42a Waffg. immer mehr Gegenstände unter das Führungsverbot fallen oder er Waffenverbotszonen einrichtet, so beschneidet er ein elementares Grundrecht des Menschen - denn nicht jeder Mensch ist in der Lage, sich mit bloßen Händen gegen körperlich und/oder zahlenmäßig überlegene Gegner zu verteidigen. Gruß Ph. ![]() PS Ein berechtigtes Interesse ist laut Gesetzgeber ja auch "ein allgemein anerkannter Zweck". Ist die Gesellschaft am Ende selber Schuld, da sie SV nicht mehr als "einen allgemein anerkannten Zweck" einstuft? Geändert von Pantoffelheld (17-03-2010 um 18:07 Uhr). |
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#138
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| trotzdem hat er irgendwo recht. abe reigentlich schlimmgenug das es solche sachen überhaupt thema sind... :-(
__________________ " Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge große Schatten." Koi-Gym Frankfurt |
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#139
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| Wie wärs denn mit ner scharfen Katana ? :P naja wenn man damit umgehen kann wird man auch mit 4 fertig : Gürtel Messer BO Kurzstock Kobutan oder versuch einen nach dem anderen mit max 3 schlägen aus gefecht zu setzen: bei männern tritt in die kloeten dann nen paar empis in die Fresse |
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#140
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| @Pantoffelheld: Intresanter Gedankengang, find ich gut^^ @ The Wishmaster Zitat:
Ein Tritt in die Weichteile oder ein Ellenbogenstoss ins Gesicht ist sicherlich effektiv, trotzdem muss man dazu erst mal kommen. Versuchen kann man sicher viel, aber eine Ideallösung gibt es nicht. Ncihteinmal angehörige Militärischer Spezialeinheiten oder Großmeister einer KK sind dagegen gefeilt einfach hinterrücks platt gemacht zu werden. LG Micha |
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#141
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| Zitat:
Zur Waffendiskussion wunder ich mich aber jetzt doch ein bisschen. Allgemeiner Konsens schien ja zu sein, dass die meisten Waffen für eine Verteidigung gegen 4 Angreifer untauglich sind. Nun wird aber vehement für eine Lockerung bzw. Abschaffung des Waffenrechts gesprochen. Ich persönlich bin sportlich nicht von Waffen betroffen und vielleicht da ein bisschen außen vor, allerdings finde ich das Waffengesetz nicht so unsinnig. Richtig ist zwar, dass ein geplanter Mord nicht dadurch verhindert wird, dass der Zugang zu Waffen erschwert wird. Allerdings meine ich, dass die allgemeine Verfügbarkeit von Waffen zwar keine Auswirkungen auf die Häufigkeit der Straftaten, sehr wohl aber eine auf die Heftigkeit hat. Hier bleibt außerdem festzustellen, dass die vorgelegten Beispiele ebenso belegen, dass das "gottgegebene Recht" auf Verteidigung mittels Waffen eben auch keinen Milderungseffekt auf die Zahl der Straftaten hat. Warum also Waffenrecht. Nun weil zwar nicht alle, aber immerhin ein gewisser Teil der "bösen Buben" schlicht und ergreifend bereits durch ihr "Assi-Auftreten" (Gestus, Habitus, Kleidung, auch Körperhaltung) auf sich aufmerksam macht. Das alleine ist nicht strafbar. Bei der Überprüfung einer Gruppe solcher Individuen sind dem Polizisten also die Hände gebunden. Es passiert als rechtlich gar nix. Hat aber zumindest einer dieser Individuen unberechtigterweise eine Waffe dabei, kann man ihm a) zumindest ein bisschen ans Bein pinkeln und b) ist er zumindest aktenkundig, was widerrum die Chancen in einem Verfahren wegen KV gegen ihn deutlich hebt. (Er es also schwerer haben wird, mit der Behautung das böse Opfer habe ihn angegriffen und er sich mit einem zufällig rumliegenden Messer bloß verteidigt.) Meine Meinung, wäre sie universell gültig hätten alle Länder so ein Waffengesetz... ![]() |
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#142
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| Wie ich schon öfter erwähnte, verweise ich hier auf www.recht.de - Forum Deutsches Recht Da könnt Ihr Eure rechtliche Fragen ausdiskutieren. |
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