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  #121  
Alt 17-03-2010, 01:47
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Kampfkunst: Bujinkan Budo Taijutsu, Bojewoje Sambo und Historisches Fechten
 
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Alter: 24
Beiträge: 1.351
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Die Zahlen habe ich aus meinem Handbuch^^. Dies wurde von unserem Firmeneigenen Waffenrechtsexperten zusammengestellt. (jaja ich weis nicht die beste Quelle um sich darauf zu berufen.)

Ich muss aber auch ehrlich zugeben das es mich seit dem ich im Gewerbe bin nie intresiert hat seit wann eine Waffe verboten ist, sondern eher welche und warum.

Am Besten ruf ich den mal an wenn ich tags über wach sein sollte und lass mir da besseres zu sagen.^^

Allerdings sind wir ein wenig vom Thema abgekommen^^

Lg
Micha
__________________
-Michael May-
Bujinkan Dojo Wakagi Nürnberg http://wakagi.de/
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  #122  
Alt 17-03-2010, 09:09
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Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 06.02.2010
Beiträge: 76
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Zitat:
Zitat von Daemonday Beitrag anzeigen
(...) Ich muss aber auch ehrlich zugeben das es mich seit dem ich im Gewerbe bin nie intresiert hat seit wann eine Waffe verboten ist, sondern eher welche und warum.

(...)

Allerdings sind wir ein wenig vom Thema abgekommen^^

Lg
Micha
Das stimmt.

Ist heute auch ziemlich Wurscht, ob Nuchakus 1971 oder 1983 verboten wurden, oder wie lang 1985 die Kline eines Springmessers sein durfte.

Und über die Sinnlosigkeit vieler Verordnungen sind wir uns ja einig, zumal viele "verbotene Gegenstände" mit ein wenig handwerklichem Geschick selber herzustellen sind.

Und der Threaderöffner fragte ja ausdrücklich nach legalen Waffen zur SV.

Da würde ich evtl. den schon erwähnten Kobushi-Bo (Fauststab) in Erwägung ziehen.
Allerdings ist es wohl nur eine Frage der Zeit bzw. der Verbreitung, bis das Gerät auch verboten wird.
Außerdem wird jeder Polizist sovort die Eignung als Hiebwaffe in der Funktion eines Schlagringes erkennen und dem Träger Schwierigkeiten machen.

Obwohl die Polizei nun so auch nicht auf der Straße verdachtsunabhängig kontrolliert - außer evtl. in Waffenverbotszonen. Aber da darf man soweit ich weiß, auch legale Waffen nicht bei sich führen.


Tja, der Staat macht es dem rechtschaffenden Bürger nicht leicht sich zu verteidigen.

Vielleicht sollte der Gesetzgeber dann auch gleich die Bildung einer Problemgruppe (= mehr als 2 junge Männer auf einem Haufen ) verbieten.


Gruß
Ph.
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  #123  
Alt 17-03-2010, 09:28
Benutzerbild von Alfons Heck
Global Moderator
Kampfkunst: Hapkido
 
Registrierungsdatum: 19.12.2001
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Alter: 48
Beiträge: 5.592
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Hallo Leute,
hier mal meine Ansicht. Durchgesetzte Verbote (sprich kein legaler Kauf möglich und Strafandrohung/-durchsetzung) setzen eine Hemmschwelle für "normale" Leute sich mit solchen Dingen auszustatten hoch. Somit bringt man solche "Waffen" aus dem öffentlichen Raum. Klar bleiben sie bei Personen die sie haben wollen erhalten. Allerdings kann man die zumindest mit Wegnahme, Strafe, Polizeivorführung usw ein wenig ärgern. Außerdem fällt die Strafbemessung im Tatfall leichter.
Verbot = keiner benutzt die Waffe ist eine Gleichung die man nicht aufstellen kann. Aber man gibt einen legalen Rahmen vor. Ist bei anderen Dingen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen ja nicht anders. Keiner wird die in der Stadt abschaffen wollen weil es immer wieder Raser gibt.
Ich bin der Meinung das sich in D-Land ein normaler Mensch nicht bewaffnen muß. Eventuell bin ich ja auch eine Ausnahme aber ich lebe schon immer in einer Stadt -> FFM und das ohne Waffe.



Gruß
Alfons.
__________________
Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
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  #124  
Alt 17-03-2010, 10:09
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 06.02.2010
Beiträge: 76
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Zitat:
Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
hier mal meine Ansicht. Durchgesetzte Verbote (sprich kein legaler Kauf möglich und Strafandrohung/-durchsetzung) setzen eine Hemmschwelle für "normale" Leute sich mit solchen Dingen auszustatten hoch.
Nur sind normale Leute eben nicht das Problem.



Zitat:
Ich bin der Meinung das sich in D-Land ein normaler Mensch nicht bewaffnen muß.

"Müssen" bestimmt nicht.

Aber das Grundgesetz bescheinigt sogar "normalen Leuten" das Recht auf Notwehr.

Da bei widerrechtlichen Übergriffen (nur da ist Notwehr statthaft) üblicherweise ein Starker einen schwächeren angreift - oder eine Überzahl eine Unterzahl - seltener umgekehrt, muß daß Recht auf Notwehr grundsätzlich auch daß Recht auf Mittel beeinhalten, welche Notwehr gegen überlegene Gegner ermöglichen.

Etwas drastisch formuliert:
Wer dem Bürger also grundsätzlich das Recht auf Waffen abspricht, spricht ihm pranktisch gleichzeitig auch das Recht auf Notwehr ab!

Die Waffe muß natürlich nicht gleich ein Messer oder Schlagring sein, wenn aber sukzessive jede effektive Waffe verboten wird, so daß am Ende nur noch wirkungslose SV-Mittel übrigbleiben, wird das Recht auf Notwehr unwirksam.

Z.B. Telekopschlagstöcke - noch nicht verboten aber zumindest mal das Mitführen (was an sich schon schizophren ist).
Wenn dann genügend Schläger sich nicht dran gehalten haben, wird das Teil komplett verboten (Hypothese).
Welchen Sinn macht es, sich von "nicht normalen Leuten" aufoktroyieren zu lassen, was demnächst verboten gehört?


Das mit der Notwehr aushöhlen gilt natürlich auch für Richter, die aus einer berechtigten Notwehr eine Straftat machen:

Messerstich als Notwehr: Student bekommt neuen Prozess! - München - Aktuelles - tz-online.de

Gruß
Ph.

Geändert von Pantoffelheld (17-03-2010 um 10:29 Uhr).
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  #125  
Alt 17-03-2010, 11:21
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Kampfkunst: Taekwondo
 
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Beiträge: 1.777
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Nö.

Notwehrrecht hat nichts mit Waffenverbot oder Führungsverbot zu tun.
Das Notwehrrecht wird gerade nicht dadurch verwehrt, dass man illegale Waffen dabei verwendet.
Umgekehrt: eine Notwehr kann das Führen einer Waffe, die eigentlich nicht hätte geführt werden dürfen, rechtfertigen.

Der von dir zitierte Fall ist deiner Argumentation gar nicht dienlich. Es ging gerade nicht darum, dass eine Notwehr versagt wurde, weil eine verbotene Waffe benutzt wurde. Im übrigen ist deine Rechtsauffassung, dass dort eine berechtigte Notwehr vorgelegen habe, mehr als wackelig.

Wer mit dem Grundgesetz rumschwingt, muss auch damit umgehen können



Hinsichtlich der Wehrfähigkeit: Ist schlicht eine soziale Entscheidung. Kann man gegen argumentieren. Derzeit aber ohne Erfolgsaussichten. Ich persönlich bin froh darum, dass nicht jeder Vollspaten (vulgo: der durchschnittliche Deutsche, der an die Decke geht, weil man ihm die Vorfahrt nimmt) mit einem Schlagstock rumrennen darf.
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  #126  
Alt 17-03-2010, 11:21
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Kampfkunst: kämpfen
 
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Ort: Ingenbohl
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Beiträge: 17.415
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Zitat:
Zitat von straightblast Beitrag anzeigen
und wie es einen einfluss hat- kam neulich ne doku im tv.
zb.: usa, schwer bewaffnet- wenn jemand eine waffe will bekommt er die leicht legal und wenn jemand "böses" eine waffe will klaut er die von einer privatperson oder kauft die auf dem rießigen schwarzmarkt der aufgrund der laschen waffengesetze existiert!
Aha... weil's erstens nur die USA gibt.. und weil zweitens der seit jeher existierende Status quo nicht etwa nr für Korrelationen, nein, gar für Kausalitäten herhalten muss

Es gibt auch in den USA Orte wo jeder Hinz & Kunz ne Waffe trägt... z.B. Alaska... und dort ist die Verbrechensrate seit jeher viel geringer, als es die grosse Bewaffnugn und extrem geringe Polizeidichte erwarten liessen

England hingegen hat das Waffengesetz vor Kurzem extrem verschärft, kann also als Beobachtungsmodell einer Kausalität zwischen Verschärftem Waffengesetz ode rnciht herhalten, da wir ein vorher/nachher beobachten können.

Und das Nachher zeigt uns, dass es keinen positiven Einfluss hatte... im Gegenteil!

Zitat:
Zitat von Daemonday Beitrag anzeigen
1. es ist nicht schwer in Deutschland an eine Schusswaffe zu kommen egal ob legal oder illegal. Und das obwohl die BRD das wohl strengste Gesetz der Welt hat.
2. es gibt kein US Waffenrecht. In manchen Staaten ist das blosse Führen einer Faustfeuerwaffe fast schon versuchter Mord, in anderen Staaten kann man AK´s vom Wühltisch kaufen.
3. In der USA gibt es garnicht soviele Schusswaffen in privatbesitz. Kanada, Schweden, Finnland, Schweiz und Israel haben eine größere Waffen pro Kopf Statistik.
In Kanada gibt es ca 7 Schusswaffen pro Kopf die Kriminalität ist trotzdem gleich null.
4. Deutschland hat mit 25- 30 Millionen Illegalen Schusswaffen deutlich die Nase vorne. Grund dafür ist das hier viel verboten ist im umliegenden Ausland aber nicht, das viele Waffen aus WW2 Zeit noch im Umlauf sind und das die Russen beim Räumen der DDR kaum Waffen mit heim genommen haben.
5. 90% aller Verbrechen mit Waffen werden Weltweit mit Alltagsgegenständen ausgeübt. (ausser in Kriegsgebieten)


Ich finde es Wichtiger in die Aufklärung und die Erziehung von Jugentlichen zu investieren als laufend Medienwirksame Gesetze zu verabschieden die nur dennen schaden die nichts getan haben. Es werden total Sinnfreie Gesetze verabschidet oder diskutiert (z.B. Die Überlegung alle Pistolen der Firma Beretta in Deutschland zu verbieten letztes Jahr).

Versteht mich nicht Falsch ich bin nicht dafür das Volk zu bewaffnen, aber ich bin dagegen das man Leuten einfach z.B. Teile ihres Sports verbietet (Shoge, Shuriken, Nunchaku) und das nur um vor der Breiten Masse als Held der die Bösen Waffen verboten hat dazustehen.

Lg
Micha
Die Wahrhheit!!!!!!


Auch wenn ich ABSOLUT dafür bin, das Volk zu bewaffnen!
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  #127  
Alt 17-03-2010, 12:08
Zunte
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen


Die Wahrhheit!!!!!!


Auch wenn ich ABSOLUT dafür bin, das Volk zu bewaffnen!
Dann könnte man als findiger Geschäftsmann auch die Zielgruppen, der Kleinkinder, Rentner,Hausfrauen etc. aktiv bewerben.
Ein Stinger speziell für die Bedürfnisse der Kinder angepasst.
Hello Kitty AKs gibts ja schon lange
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  #128  
Alt 17-03-2010, 12:24
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Ja, das wär was
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  #129  
Alt 17-03-2010, 15:10
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Kampfkunst: -
 
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Beiträge: 76
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Zitat:
Zitat von ilyo Beitrag anzeigen
Nö.

Notwehrrecht hat nichts mit Waffenverbot oder Führungsverbot zu tun.
Das Notwehrrecht wird gerade nicht dadurch verwehrt, dass man illegale Waffen dabei verwendet.
Von Gesetzes wegen nicht, da hast Du Recht - ich habe auch nichts anderes behauptet.
Wenn am Ende aber alles war beim Gegner Wirkung zeigt verboten ist, ist die Notwehr in der Praxis schon verwehrt - jedenfalls wenn sich der brave Bürger an Verbote hält.

Mir ging es darum, die Schizophrenie im staatlichen "Notwehr ja, aber gefälligst nur mit Watte werfen", aufzuzeigen.

Zitat:
Umgekehrt: eine Notwehr kann das Führen einer Waffe, die eigentlich nicht hätte geführt werden dürfen, rechtfertigen.
Das stimmt.

Zitat:
Der von dir zitierte Fall ist deiner Argumentation gar nicht dienlich. Es ging gerade nicht darum, dass eine Notwehr versagt wurde, weil eine verbotene Waffe benutzt wurde.
In meiner Argumentation bin ich ja auch vom Thema verbotene Waffe/erlaubte Notwehr weg:

Zitat:
Das mit der Notwehr aushöhlen gilt natürlich auch für Richter, die aus einer berechtigten Notwehr eine Straftat machen:

Zitat:
Im übrigen ist deine Rechtsauffassung, dass dort eine berechtigte Notwehr vorgelegen habe, mehr als wackelig.
Notwehr liegt vor, wenn ein rechtswidriger Angriff gegenwärtig ist.
Da im konkreten Fall der Angreifer gerade im Begriff war zuzuschlagen lag hier eindeutig Notwehr vor.

Zitat:
... „Was schaust du so?“, fragte Mergim S., damals 17 Jahre alt, und hieb einem der Freunde von Sven G. die Faust ins Gesicht, dass der zu Boden ging. Als nächsten schubste er Sven G., Mergim holte aus. ...


Zitat:
Wer mit dem Grundgesetz rumschwingt, muss auch damit umgehen können

DITO


Gruß
Ph.

Geändert von Pantoffelheld (17-03-2010 um 15:15 Uhr).
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  #130  
Alt 17-03-2010, 15:12
Benutzerbild von Kyoshi
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
Ja, das wär was
Lieber nicht !
__________________
Ich sehe Dich und wenn ich will, treffe ich Dich auch !!!
Sprichwort eines Scharfschützenwww.protectionacademy.de
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  #131  
Alt 17-03-2010, 15:14
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Zitat:
Zitat von Pantoffelheld Beitrag anzeigen
Von Gesetzes wegen nicht, da hast Du Recht - ich habe auch nichts anderes behauptet.
Wenn am Ende aber alles war beim Gegner Wirkung zeigt verboten ist, ist die Notwehr in der Praxis schon verwehrt - jedenfalls wennn sich der brave Bürger an Verbote hält.
Top :

Zitat:
Das stimmt.
...niiicht

Die Notwehr kann anerkannt werden, der Verstoss gegen das Waffengesetz wird aber trotzdem geahndet
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  #132  
Alt 17-03-2010, 15:25
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
Die Notwehr kann anerkannt werden, der Verstoss gegen das Waffengesetz wird aber trotzdem geahndet
Mißverständnis:
Das bedeutet aber nicht, daß aus einer Notwehr mit verbotener Waffe, wegen der Waffe keine Notwehr wird.

Es soll schon mal den Fall gegeben haben, wo der Antrag auf einen Waffenschein (Erlaubnis eine Schußwaffe zur Verteidigung zu Führen) abgelehnt wurde - wegen einer nicht ausreichenden Gefährdungslage (aus Sicht der Behörden).

Der Antragsteller besorgte sich darauf hin illegal eine Waffe und führe diese ebenso illegal.

Später wurde er tastächlich überfallen, die vom Staat angzeifelte Bedrohungslage lag also ganz offensichtlich doch vor, und das Führen der Schußwaffe wurde rückwirkend legalisiert, so daß wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz noch nicht mal eine Strafe erfolgte.

Wie gesagt, den Fall soll es gegeben haben.
Aus logischer Sicht wäre das evtl. sogar möglich.


Gruß
Ph.
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  #133  
Alt 17-03-2010, 15:29
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Kampfkunst: -
 
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Zitat:
Zitat von Zunte Beitrag anzeigen
...
Ein Stinger speziell für die Bedürfnisse der Kinder angepasst....
Mal sehen, wann der erste Waffen-raus-aus-dem-Volk-Vertreter, "ironisch" Atombomben für den kleinen Mann fordert.




Gruß
Ph.
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  #134  
Alt 17-03-2010, 15:33
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Ort: Ingenbohl
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Zunte meinte das weder ironisch noch "ironisch"... so wie ich ihn kenne.
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  #135  
Alt 17-03-2010, 15:54
Zunte
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Kampfkunst:
 
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Zitat:
Zitat von Pantoffelheld Beitrag anzeigen
Mal sehen, wann der erste Waffen-raus-aus-dem-Volk-Vertreter, "ironisch" Atombomben für den kleinen Mann fordert.




Gruß
Ph.
Jaja, schon seit Kindesbeinen an habe ich meinen Spielkameraden die Taschenmesser mit Steinen Stumpf gemacht und den Soldaten Blümchen in die Gewehrläufe gesteckt.
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