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#121
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| Die Zahlen habe ich aus meinem Handbuch^^. Dies wurde von unserem Firmeneigenen Waffenrechtsexperten zusammengestellt. (jaja ich weis nicht die beste Quelle um sich darauf zu berufen.) Ich muss aber auch ehrlich zugeben das es mich seit dem ich im Gewerbe bin nie intresiert hat seit wann eine Waffe verboten ist, sondern eher welche und warum. Am Besten ruf ich den mal an wenn ich tags über wach sein sollte und lass mir da besseres zu sagen.^^ Allerdings sind wir ein wenig vom Thema abgekommen^^ Lg Micha |
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#122
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![]() Ist heute auch ziemlich Wurscht, ob Nuchakus 1971 oder 1983 verboten wurden, oder wie lang 1985 die Kline eines Springmessers sein durfte. Und über die Sinnlosigkeit vieler Verordnungen sind wir uns ja einig, zumal viele "verbotene Gegenstände" mit ein wenig handwerklichem Geschick selber herzustellen sind. Und der Threaderöffner fragte ja ausdrücklich nach legalen Waffen zur SV. Da würde ich evtl. den schon erwähnten Kobushi-Bo (Fauststab) in Erwägung ziehen. Allerdings ist es wohl nur eine Frage der Zeit bzw. der Verbreitung, bis das Gerät auch verboten wird. Außerdem wird jeder Polizist sovort die Eignung als Hiebwaffe in der Funktion eines Schlagringes erkennen und dem Träger Schwierigkeiten machen. Obwohl die Polizei nun so auch nicht auf der Straße verdachtsunabhängig kontrolliert - außer evtl. in Waffenverbotszonen. Aber da darf man soweit ich weiß, auch legale Waffen nicht bei sich führen. Tja, der Staat macht es dem rechtschaffenden Bürger nicht leicht sich zu verteidigen. Vielleicht sollte der Gesetzgeber dann auch gleich die Bildung einer Problemgruppe (= mehr als 2 junge Männer auf einem Haufen ) verbieten.Gruß Ph. |
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#123
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| Hallo Leute, hier mal meine Ansicht. Durchgesetzte Verbote (sprich kein legaler Kauf möglich und Strafandrohung/-durchsetzung) setzen eine Hemmschwelle für "normale" Leute sich mit solchen Dingen auszustatten hoch. Somit bringt man solche "Waffen" aus dem öffentlichen Raum. Klar bleiben sie bei Personen die sie haben wollen erhalten. Allerdings kann man die zumindest mit Wegnahme, Strafe, Polizeivorführung usw ein wenig ärgern. Außerdem fällt die Strafbemessung im Tatfall leichter. Verbot = keiner benutzt die Waffe ist eine Gleichung die man nicht aufstellen kann. Aber man gibt einen legalen Rahmen vor. Ist bei anderen Dingen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen ja nicht anders. Keiner wird die in der Stadt abschaffen wollen weil es immer wieder Raser gibt. Ich bin der Meinung das sich in D-Land ein normaler Mensch nicht bewaffnen muß. Eventuell bin ich ja auch eine Ausnahme aber ich lebe schon immer in einer Stadt -> FFM und das ohne Waffe. Gruß Alfons.
__________________ Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop |
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#124
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| Zitat:
"Müssen" bestimmt nicht. Aber das Grundgesetz bescheinigt sogar "normalen Leuten" das Recht auf Notwehr.Da bei widerrechtlichen Übergriffen (nur da ist Notwehr statthaft) üblicherweise ein Starker einen schwächeren angreift - oder eine Überzahl eine Unterzahl - seltener umgekehrt, muß daß Recht auf Notwehr grundsätzlich auch daß Recht auf Mittel beeinhalten, welche Notwehr gegen überlegene Gegner ermöglichen. Etwas drastisch formuliert: Wer dem Bürger also grundsätzlich das Recht auf Waffen abspricht, spricht ihm pranktisch gleichzeitig auch das Recht auf Notwehr ab! Die Waffe muß natürlich nicht gleich ein Messer oder Schlagring sein, wenn aber sukzessive jede effektive Waffe verboten wird, so daß am Ende nur noch wirkungslose SV-Mittel übrigbleiben, wird das Recht auf Notwehr unwirksam. Z.B. Telekopschlagstöcke - noch nicht verboten aber zumindest mal das Mitführen (was an sich schon schizophren ist). Wenn dann genügend Schläger sich nicht dran gehalten haben, wird das Teil komplett verboten (Hypothese). Welchen Sinn macht es, sich von "nicht normalen Leuten" aufoktroyieren zu lassen, was demnächst verboten gehört? Das mit der Notwehr aushöhlen gilt natürlich auch für Richter, die aus einer berechtigten Notwehr eine Straftat machen: Messerstich als Notwehr: Student bekommt neuen Prozess! - München - Aktuelles - tz-online.de Gruß Ph. Geändert von Pantoffelheld (17-03-2010 um 10:29 Uhr). |
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#125
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| Nö. Notwehrrecht hat nichts mit Waffenverbot oder Führungsverbot zu tun. Das Notwehrrecht wird gerade nicht dadurch verwehrt, dass man illegale Waffen dabei verwendet. Umgekehrt: eine Notwehr kann das Führen einer Waffe, die eigentlich nicht hätte geführt werden dürfen, rechtfertigen. Der von dir zitierte Fall ist deiner Argumentation gar nicht dienlich. Es ging gerade nicht darum, dass eine Notwehr versagt wurde, weil eine verbotene Waffe benutzt wurde. Im übrigen ist deine Rechtsauffassung, dass dort eine berechtigte Notwehr vorgelegen habe, mehr als wackelig. Wer mit dem Grundgesetz rumschwingt, muss auch damit umgehen können ![]() Hinsichtlich der Wehrfähigkeit: Ist schlicht eine soziale Entscheidung. Kann man gegen argumentieren. Derzeit aber ohne Erfolgsaussichten. Ich persönlich bin froh darum, dass nicht jeder Vollspaten (vulgo: der durchschnittliche Deutsche, der an die Decke geht, weil man ihm die Vorfahrt nimmt) mit einem Schlagstock rumrennen darf. |
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#126
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| Zitat:
![]() Es gibt auch in den USA Orte wo jeder Hinz & Kunz ne Waffe trägt... z.B. Alaska... und dort ist die Verbrechensrate seit jeher viel geringer, als es die grosse Bewaffnugn und extrem geringe Polizeidichte erwarten liessen ![]() England hingegen hat das Waffengesetz vor Kurzem extrem verschärft, kann also als Beobachtungsmodell einer Kausalität zwischen Verschärftem Waffengesetz ode rnciht herhalten, da wir ein vorher/nachher beobachten können. Und das Nachher zeigt uns, dass es keinen positiven Einfluss hatte... im Gegenteil! Zitat:
Auch wenn ich ABSOLUT dafür bin, das Volk zu bewaffnen! |
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#127
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| Dann könnte man als findiger Geschäftsmann auch die Zielgruppen, der Kleinkinder, Rentner,Hausfrauen etc. aktiv bewerben. Ein Stinger speziell für die Bedürfnisse der Kinder angepasst. Hello Kitty AKs gibts ja schon lange |
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#128
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| Ja, das wär was ![]() |
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#129
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| Wenn am Ende aber alles war beim Gegner Wirkung zeigt verboten ist, ist die Notwehr in der Praxis schon verwehrt - jedenfalls wenn sich der brave Bürger an Verbote hält. Mir ging es darum, die Schizophrenie im staatlichen "Notwehr ja, aber gefälligst nur mit Watte werfen", aufzuzeigen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Da im konkreten Fall der Angreifer gerade im Begriff war zuzuschlagen lag hier eindeutig Notwehr vor. Zitat:
Zitat:
DITO Gruß Ph. Geändert von Pantoffelheld (17-03-2010 um 15:15 Uhr). |
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#130
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__________________ Ich sehe Dich und wenn ich will, treffe ich Dich auch !!! Sprichwort eines Scharfschützenwww.protectionacademy.de |
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#131
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| Zitat:
![]() Die Notwehr kann anerkannt werden, der Verstoss gegen das Waffengesetz wird aber trotzdem geahndet ![]() |
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#132
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| Das bedeutet aber nicht, daß aus einer Notwehr mit verbotener Waffe, wegen der Waffe keine Notwehr wird. Es soll schon mal den Fall gegeben haben, wo der Antrag auf einen Waffenschein (Erlaubnis eine Schußwaffe zur Verteidigung zu Führen) abgelehnt wurde - wegen einer nicht ausreichenden Gefährdungslage (aus Sicht der Behörden). Der Antragsteller besorgte sich darauf hin illegal eine Waffe und führe diese ebenso illegal. Später wurde er tastächlich überfallen, die vom Staat angzeifelte Bedrohungslage lag also ganz offensichtlich doch vor, und das Führen der Schußwaffe wurde rückwirkend legalisiert, so daß wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz noch nicht mal eine Strafe erfolgte. Wie gesagt, den Fall soll es gegeben haben. Aus logischer Sicht wäre das evtl. sogar möglich. Gruß Ph. |
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#133
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| Mal sehen, wann der erste Waffen-raus-aus-dem-Volk-Vertreter, "ironisch" Atombomben für den kleinen Mann fordert. ![]() Gruß Ph. |
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#134
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| Zunte meinte das weder ironisch noch "ironisch"... so wie ich ihn kenne. |
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#135
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