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#1
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| Salut, pardon für den etwas fraglichen Titel, aber mir ist kein besserer eingefallen. Folgende Frage. Wie sieht denn das "fest halten" bis die Polizei kommt eigentlich aus. Konret: Angenommen man steht da und beobachtet wie jemand mit ganzer Freude im Gesicht ein Auto nach dem anderem mit dem Hammer bearbeitet, oder Scheiben einschlägt oder Ortsschilder abbaut (Warum auch immer,.... Wacken!!! ![]() )Ein braver deutscher Bürger wird dann die Poliezi rufen und den bösewicht bis zum eintreffen der Polizei festhalten. (Ist klar, dass er das nicht macht, wenn es viele Irre sind, aber bei einem ist das ja wieder was anderes...) Aber dieses "vorläufige festhalten", ich kann mir da nichts drunter vorstellen. Man kann ihn ja schlecht am Handgelenk festhalten und sagen, " du bleibst hier" Das schreit ja vörmlich danach schwer verletzt zu werden.... Der Böse Bube dreht sich um und geht weg und dann? Den Täter festhalten? a fällt mir nur umhauen ein, aber das ist dann definitiv überschrittene Notwehr. Bin gespannt... Grüsse |
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#2
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| Auf den Rücken springen und Mata Leon ![]() Wie in diesem einem Video am Flughafen oder so..
__________________ MMA Weisheit #1: Never ever let him take the choke, because if you're out => god knows what hes gonna do with your holes! Malen nach Zahlen Geändert von Rocky777 (29-02-2008 um 21:23 Uhr). |
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#3
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| § 127 StPO Rechtsprechungsübersicht zu § 127 StPO Festnahme - Wikipedia hier vor allem: " Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme erwehrt, ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig."
__________________ Frank Burczynski - J.A.B. JKD Akademie Berlin + IMAG e.V. http://www.jkdberlin.de |
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#4
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| Hosianna sind ja meist mehrere Leute anwesend. Jemand allein festhalten und in der Position dann die Polzei anrufen dürften nur wenige hinkriegen, aber auch jemanden allein festhalten nachdem die Polizei bereits gerufen wurde ist schwierig wenn derjenige noch steht. Wenn man ihn dagegen "unten" hat und er keine Freunde dabei hat, ist es eher leicht. Was soll er denn machen ? A.M.
__________________ wer trainiert, hat´s nötig |
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#5
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| Zitat:
![]() Beim konkreten, Täter dreht sich weg und geht festhalten und sich darauf vorbereiten, dass ein Angriff kommt und nicht wie die Kuh aus der Wäsche gucken sondern abwehren und dann gelten ganz normale Notwehrgesetze.... Stimmt das so? |
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#6
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| frag ma michaela schaffrath. |
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#7
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| Grundsätzlich gilt: Erst zuschlagen, dann fragen. Oder, äh, ach vergeßt es. Ich nehm demnächst mal so eine Taubenfütternde Oma fest, das ist nämlich verboten |
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#8
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| Und in Wirklichkeit ist dann immer doch alles anders als im Training oder im Film oder in der Fantasie... |
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#9
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| Erstmal würde ich nach Situation unterscheiden. WEnn jemand nur Sachbeschädigung begeht würde ich nur die Polizei rufen und mir möglichst viel vom Täter einprägen damit man später ein brauchbare beschreibung abgeben kann. Das Risiko, das es zu einer auseinandersetzung kommt, ist einfach zu groß. Bei Situationen, wo es um die unversehrtheit von Menschen geht, sollte man schon eingreifen. Du darfst den Täter festhalten und an der beendigung der Tat hindern. Festhalten darfst du ihn nur solange, bis die Polizei da ist oder er seine Personalien rausrückt. Wenn er sich wehrt darfst du dich wehren. Dadurch kommst zur Notwehr Allerdings gibt es solche komische Sachen wie verhältnismäßigkeit der Mittel. Das Hauptproblem besteht zwischen dem theoretischen und der realität. Und da haben, Richter und Anwälte, meisten keinen schimmer von. Das, vom Admin, verlinke Beispiel ist wirklich gut für so eine Situation. Die meisten Grappler, die ich kenne, würden einen Würgegriff als elegante möglichkeit sehen, einen Person zur aufgabe zu zwingen oder ohne Körperliche Schäden auszuschalten. Besonders gegen körperlich überlegene eine brauchbare Sache. Da diese sich nicht wirklich mit Hebeln kontrollieren lassen wenn die es nicht wollen. Letzlich muss man vor Gericht beweisen können, das die eingesetzten Mittel auch Notwehrgerecht wahren. Was, wie im Beispiel dargestellt, ziemlich schwer bis unmöglich werden kann.
__________________ Grünweißer Partybuß, Shalalalalala |
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#10
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| Also ich habe mir sagen lassen, dass ein Würger ein Angriff ist, der eine Tötungsabsicht ist, was heisst, dass Du dann Vollgas geben kannst und alle Dir zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen darfst, sprich, Du auch den Tod des Gegenüber in Kauf nehmen kannst, weil er Dich ja erwürgen wollte. Ich hoffe, ich liege falsch mit dieser Aussage. Falls nicht, würde ich einen Flüchtigen nicht würgen. Was ist denn mit seiner Notwehr, wenn er lebensbedrohlich angegriffen wird und eigentlich nur an Ort und Stelle festgehalten werden soll? Ach ja: Und ein angesetzter Würgegriff ist ein Würger...zumindest habe ich das so verstanden. Mal davon abgesehen muss mir ein Gegenüber schon echt unterlegen sein, wenn ich ihn mal locker in einen "angesetzten" Würger bringen kann. Dann kann ich ihm ebensogut das Handgelenk verdrehen, was definitiv nicht zum Tod führen kann...nur unter sehr ungünstigen Umständen, die der Hebelnde sicher nicht verschuldet hat. |
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#11
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| Zitat:
Die meisten sehen einen Würgegriff auch als Tötungsabsicht. So sehen es die beim Gericht wahrscheinlich auch. Ich habe es beim Judo aber anders gelehrt bekommen (ist aber schon lange her). Richtig gemacht macht es den Gegner höchstens Bewusstlos. Wobei nicht der Kehlkopf abgedrückt wird sonder die großen Adern am Hals (glaube Halsschlagader). Es kommt halt auch auf die Situation an und ob so ein Würger verhältnissmäßig ist. Nur zum Festhalten bestimmt nicht. Wenn sich der Gegner aber wehrt vielleicht. Wenn dann allerdings rauskommt das man In dem Beispiel ging es ja darum ob der Täter sich so heftig gewehrt hat oder nicht. Das ein Würgegriff berechtigt war. Ein Würger ist meiner Leienmeinung nach auch nicht gleich eine Tötungsabsicht. Auch da kommt es auf die Situation an. Eine Tat und die Absicht dahinter sind oft zwei grundverschiedene Dinge. Dies ist aber eine Frage wo verschieden Anwälte verschieden Antworten darauf geben.
__________________ Grünweißer Partybuß, Shalalalalala |
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#12
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| Täter verfolgen und mit dem Handy der Polizei die Position mitteilen. So wurde hier in Regensburg sogar ein Bankräuber von einem Kunden der Bank überführt. (Wie dumm und gefährlich das war sei mal dahingestellt)In meinen Augen vor allem für Leute ohne Grapplingerfahrung zu empfehlen. ![]() |
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#13
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| Zitat:
__________________ If everything seems under control, you're just not going fast enough. Geändert von Ezekiel (01-03-2008 um 09:08 Uhr). |
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#14
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| wenn ich da so les Zitat:
nemen wir mal ich habe was in einem Kaufhaus gekauft und verlasse es folglich wieder. Dann quatscht mich irgendeiner an und behauptet er wär Kaufhausdetektiv und ich solle doch bitte mitkommen. Der K-Detektiv kommt mir unglaubwürdig vor und ich zeig im den Vogel und gehe weiter. Nun versucht er mich mit Gewalt festzuhalten und ich wehre mich und Verletze ihn. Wie ist dann die Rechtslage ![]()
__________________ Teki yori tooku, ware yori chikai. Fern für den Gegner, nah für mich. |
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#15
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| Zitat:
im endeffekt bist du unschuldig (jaja, was richter sagt, wies dargestellt wird etc.) denn du wurdest zu unrecht angegriffen. der andere kann eine strafe bekommen, wenn auch unter umständen wegen putativnotwehr abgeschwächt, denn UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!! (edit: gerade nachgeschaut: unwissenheit schützt doch vor strafe, allerdings nur wenn sie unvermeidbar war!) ![]() lg
__________________ ..... Geändert von replica (01-03-2008 um 14:59 Uhr). |
![]() |
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