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  #31  
Alt 14-05-2008, 19:09
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Zitat:
Zitat von Der Contraveganer Beitrag anzeigen
Beim Flüchtling: (Vorrausgesetzt du bist schnell genug) Genickbeugehebel

wenn dieser beitrag zweideutig war dann bist du EKELHAFT
und hast im ks nix zu suchen
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  #32  
Alt 14-05-2008, 19:20
tommygun51
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Zitat:
Zitat von Varus63 Beitrag anzeigen
Kurz zum rechtlichen: Das ganze richtet sich nach § 127 I StPO.
Danach darf jedermann einen flüchtigen, der auf frischer Tat betroffen ist festnehmen. Bei Gegenwehr sind auch Nötigung-und Körperverletungshandlungen gerechtfertigt, soweit sie verhältnismäßig sind.
Wie immer eine Frage des Einzelfalls.
Um eine Flucht zu verhindern darf man im Einzelfall auch Fahrrad-oder Autoschlüsel wegnehmen.
Insgeasmt also sehr weitgehendes Recht, wichtig ist aber, dass der andere auf frischer Tat betroffen ist, wird der Täter erst später gesichtet darf nur die Polizei festnehmen.
wie ist das wenn einer ruft "haltet denn dieb"?
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  #33  
Alt 14-05-2008, 19:27
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Zitat:
Zitat von Varus63 Beitrag anzeigen
Kurz zum rechtlichen: Das ganze richtet sich nach § 127 I StPO.
Danach darf jedermann einen flüchtigen, der auf frischer Tat betroffen ist festnehmen. Bei Gegenwehr sind auch Nötigung-und Körperverletungshandlungen gerechtfertigt, soweit sie verhältnismäßig sind.
Wie immer eine Frage des Einzelfalls.
Um eine Flucht zu verhindern darf man im Einzelfall auch Fahrrad-oder Autoschlüsel wegnehmen.
Insgeasmt also sehr weitgehendes Recht, wichtig ist aber, dass der andere auf frischer Tat betroffen ist, wird der Täter erst später gesichtet darf nur die Polizei festnehmen.
Jep, aber trozdem auf die Verhältnismäßigkeit achten
Für den Flüchtigen gilt zwar kein Notwehrgesetz mehr, aber trotzdem darf es nicht übertrieben sein.

Gruß
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Hirten erst kund gemacht, durch der Engel Hallelujah tönt es laut von fern und nah: "Christ, der Retter ist da!
Ich bin es, der kleine Clown, der lacht wenn ihr weint.
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  #34  
Alt 14-05-2008, 19:34
tommygun51
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Zitat:
Zitat von Mr. Nice Guy Beitrag anzeigen
Jep, aber trozdem auf die Verhältnismäßigkeit achten
Für den Flüchtigen gilt zwar kein Notwehrgesetz mehr, aber trotzdem darf es nicht übertrieben sein.

Gruß
hat er ja auch gesagt
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  #35  
Alt 14-05-2008, 19:40
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Zitat:
Zitat von tommygun51 Beitrag anzeigen
hat er ja auch gesagt
ich weiss, aber ich möchte es noch mal verdeutlichen, wiel ich den Eindruck habe, besonders hier wenn ich so im SV Forum lese, dass das vielen nicht so recht klar ist.
__________________
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  #36  
Alt 14-05-2008, 19:46
tommygun51
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Zitat:
Zitat von Mr. Nice Guy Beitrag anzeigen
ich weiss, aber ich möchte es noch mal verdeutlichen, wiel ich den Eindruck habe, besonders hier wenn ich so im SV Forum lese, dass das vielen nicht so recht klar ist.
wo denn zb?
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  #37  
Alt 14-05-2008, 19:53
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Zitat:
Zitat von tommygun51 Beitrag anzeigen
wo denn zb?
Schmöcker doch mal ein bisschen durch Forum. Wie oft sieht man da, dass er ihm direkt eine reinschlägt, in die Eier tritt usw. usw.
Meisten aus einem Anlass heraus, der solch vorgehen nicht rechtfertigt

Grüsse
__________________
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  #38  
Alt 14-05-2008, 20:53
tommygun51
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Zitat:
Zitat von Mr. Nice Guy Beitrag anzeigen
Schmöcker doch mal ein bisschen durch Forum. Wie oft sieht man da, dass er ihm direkt eine reinschlägt, in die Eier tritt usw. usw.
Meisten aus einem Anlass heraus, der solch vorgehen nicht rechtfertigt

Grüsse
find jetzt nich das diese art von beiträgen überwiegt

aber egal doppelt hält besser also sch*** drauf und recht haste ja trotzdem
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  #39  
Alt 14-05-2008, 21:50
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Zitat:
Zitat von noppel Beitrag anzeigen
als ich noch ein kleiner junge war, gabs da ne geheime technik ausm grundschul-do, die hieß 'beine stellen'

funktioniert imho auch bei erwachsenen...

ist aber geheim!!!
Da gibt's noch eine viel gemeinere Technik...

L O W K I C K

Frontal vor die Beine, wenn der seitlich an einem vorbeiläuft...

Garantierte Flugtauglichkeit. Ansonsten: Für alle Fans des Ringens, American Football, Rugby .... man braucht nun wirklich nicht viel Fantasie .

http://www.youtube.com/watch?v=RzToNo7A-94
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  #40  
Alt 15-05-2008, 06:51
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Entweder beinstellen, oder je nach Grössenunterschied auch tacklen

Ist man WWE Fan, kann man natürlich dem vorbeilaufenden Taschendieb auch eine Closeline verpassen
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- = ~ Ettl Bros Cage Fight Series ~ = -
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  #41  
Alt 15-05-2008, 07:18
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Zitat:
Zitat von Mr. Nice Guy Beitrag anzeigen
Jep, aber trozdem auf die Verhältnismäßigkeit achten
Für den Flüchtigen gilt zwar kein Notwehrgesetz mehr, aber trotzdem darf es nicht übertrieben sein.

Gruß
Besteht das Notwerrecht nicht immer noch wenn er zb Mein Geld Hat?
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Teki yori tooku, ware yori chikai.
Fern für den Gegner, nah für mich.
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  #42  
Alt 15-05-2008, 07:35
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Zitat:
Zitat von sbenji Beitrag anzeigen
Besteht das Notwerrecht nicht immer noch wenn er zb Mein Geld Hat?
Hallo,

gemäß dem bereits zitierten § 127 I StPO für die Festnahme und § 32 II StGB darfst Deine Rechte ausüben, wenn der Täter "auf frischer Tat betroffen ist".
Entscheidend ist hierbei die "frische Tat". Während die meisten Delikte relativ zügig über die Bühne gehen ("Beteiligung an einer Schlägerei" und "Landfriedensbruch", etc. können länger dauern ...) gibt es beim Diebstahl die Besonderheit, daß der Diebstahl als solcher zwar mit der Wegnahme der fremden Sache vollendet ist, aber erst mit der Sicherung der Beute beendet. Bis dahin ist es eine "frische Tat".
Verfolge ich meinen Kunden nach dem Diebstahl und lasse ich ihn meinetwegen für Stunden nicht aus den Augen, ist die Rechtsausübung im obengenannten Sinne noch möglich/rechtlich zulässig.
Entkommt er mir aber und ich sehe ihn erst zu einer anderen Tageszeit wieder, liegt keine frische Tat mehr vor, mit der Folge, daß ich den Täter nicht mehr angehen darf, ohne selbst zum Täter zu werden.

Grüße
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世界天氣協會獨逸 World Chunki Assn. in Deutschland e.V.
합기도회쇤앢 Hapkido Club Schöneck e.V.
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  #43  
Alt 15-05-2008, 10:26
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Kampfkunst: atm nix, früher Judo
 
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Zitat:
Zitat von Neopratze Beitrag anzeigen
Entweder beinstellen, oder je nach Grössenunterschied auch tacklen

Ist man WWE Fan, kann man natürlich dem vorbeilaufenden Taschendieb auch eine Closeline verpassen
Ich wär ja eher für nen Choke Slam. Der Gegner läuft auf dich zu, plötzlich packst du ihm an den Hals, hälst ihn 10 sekunden mit einem Arm in der Luft und naja, wies weiter geht kann man sich vorstellen
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  #44  
Alt 15-05-2008, 10:57
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Zitat:
Zitat von M.Kohl Beitrag anzeigen
Hallo,

gemäß dem bereits zitierten § 127 I StPO für die Festnahme und § 32 II StGB darfst Deine Rechte ausüben, wenn der Täter "auf frischer Tat betroffen ist".
Entscheidend ist hierbei die "frische Tat". Während die meisten Delikte relativ zügig über die Bühne gehen ("Beteiligung an einer Schlägerei" und "Landfriedensbruch", etc. können länger dauern ...) gibt es beim Diebstahl die Besonderheit, daß der Diebstahl als solcher zwar mit der Wegnahme der fremden Sache vollendet ist, aber erst mit der Sicherung der Beute beendet. Bis dahin ist es eine "frische Tat".
Verfolge ich meinen Kunden nach dem Diebstahl und lasse ich ihn meinetwegen für Stunden nicht aus den Augen, ist die Rechtsausübung im obengenannten Sinne noch möglich/rechtlich zulässig.
Entkommt er mir aber und ich sehe ihn erst zu einer anderen Tageszeit wieder, liegt keine frische Tat mehr vor, mit der Folge, daß ich den Täter nicht mehr angehen darf, ohne selbst zum Täter zu werden.

Grüße
schön geschrieben

Dem ist fast nichts hinzuzufügen. Evtl. der vollständigkeit halber noch, dass man darauf achten muss, nicht zu weit zu gehen bei der vorläufigen Festnahme. Man darf den Bösewicht beispielsweise auf keinen Fall untersuchen. Das ist Polizeiaufgabe und Amtsanmaßung, wenn man es doch macht.

Wenn der Dieb der weg rennt jemand ist den man kennt, also man genau weiss, das ist Herr abc aus xyz, dann gilt der gesamte §127 der StPO nicht. Vorläufige Festnahmen sind nur zulässig, wenn der Täter jemand unbekanntes ist. Kennt man den Flüchtigen, dann darf man ihn nicht vorläufig festnehmen!

Grüsse
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  #45  
Alt 15-05-2008, 11:16
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Wobei man manchmal gar nicht sagen kann ob der gute jemanden verfolgt oder der gute der verfolgte ist.
Hatte vor diversen jahren mal in München die Situation das jemand auf mich zurannte und jemand dahinter schrie "haltet den Ladendieb auf", als er in etwa auf meiner höhe war hab ich halt mal die Schulter hochgenommen und ihn auflaufen lassen. Ich hab länger football gespielt ihn hat es quasi volle kanne ausgehebelt und ich meine ein paar beißerchen lagen auf der strasse, war so ein kleiner Typ mit Migrationshintergrund. Typ war auf jeden Fall ko. Da war dann aber auch schon die Polizei da. Musste Aussage machen, hab gesagt der lief voll ich mich rein und ich konnte meine zarten 95 kilo nicht mehr aus dem weg nehmen. Hab aber nie mehr was gehört wegen Verhandlung oder so.
Da ist mir klar geworden das es ja auch der falsche hätte sein können.
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