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  #1  
Alt 28-02-2005, 16:26
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 1
Standard Die Grenze der Selbstverteidigung...

Hi,
ich mache seit einiger Zeit Kampfsport und interessiere mich auch stark für die realistische SV, habe jedoch noch keine richtigen Erfahrungen "auf der Straße" gesammelt.
Mir stellt sich die Frage ab welchem Moment man sich verteidigen sollte / darf und vorallem wie weit man gehen darf.. Klar, laut Gesetz darf man sich erst dann verteidigen wenn der Angreifer wirklich angreift - und dann auch nur so viel wie nötig ist, um den Angriff abzuwehren. Aber wann darf man sich Angegriffen fühlen? Zu warten bis der Gegner "endlich" anfängt zu schlagen/treten, um ihn außer Gefecht zu setzen, kanns ja nicht bringen.
Wie unterscheide ich nun eine ernste Gefahrensituation von einer "Spaß-Pöbelei"? Es kommt oft genug vor dass man auf der Straße von irgendwelchen Leuten schräg angemacht wird, geschubst, angespuckt etc. wird - mir persönlich ist es nur ganz selten passiert und ich beendete die Außeinandersetzung indem ich einfach weiterging/weglief, weil ich mir unsicher war, was ich jetzt tun darf und was nicht.
Ich kann jemandem nicht einfachso ins Gesicht schlagen, nur weil er mich anpöbelt, oder? Andererseits kann aus so einer schubserei auch sehr schnell Ernst werden, der Aggressor rastet schnell aus wenn man sich irgendwie wehrt, hat schnell Verstärkung um sich herum etc. - sogesehen wäre die "Erstschlag-Verteidigung" meiner Meinung nach schon angebracht...denn man kann ja behaupten dass man sich ab dem ersten Moment gefährdet fühlte..
Was meint ihr dazu, bzw. was würdet ihr machen?
Ich bin mir sicher dass so ziemlich jeder diese Situation kennen sollte..

Danke schonmal ;-)
greets, DJ
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  #2  
Alt 28-02-2005, 16:48
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 23
Standard

Wenn mich jemand auf der Straße, Abends in der Disco, Bahn etc. versuche ich natürlich einem direkten Konflikt aus dem Weg zu gehen...aber ich werde keines Falls vor ihm weglaufen...egal wie viel sinnvoller es wäre aber diese genugtuung gebe ich ihm nicht. Naja und wenn er dann irgendwann versucht mit anzupacken Schlage ich zu...auch wenn er mich nur ne Runde schubsen will...die Gefahr sich eine zu fangen und dann erst einmal nicht mehr richtig reagieren zu können ist mir einfach zu groß. Da er mit soetwas rechnen muss, wenn er erst einen wildfremden anmacht und dann auch noch anpacken will, habe ich da auch kein Mitleid mit ihm. Ich weiß einfach nur aus Erfahrung das es verdammt schwer ist nach einem vollen Treffer noch irgendwie zu agieren...
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  #3  
Alt 28-02-2005, 16:56
Benutzerbild von bouncer
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: ich esse gern thailändisch
 
Registrierungsdatum: 17.11.2002
Ort: hannover
Alter: 39
Beiträge: 2.732
Standard

Zitat:
Zitat von Fenris
Wenn mich jemand auf der Straße, Abends in der Disco, Bahn etc. versuche ich natürlich einem direkten Konflikt aus dem Weg zu gehen...aber ich werde keines Falls vor ihm weglaufen...egal wie viel sinnvoller es wäre aber diese genugtuung gebe ich ihm nicht. Naja und wenn er dann irgendwann versucht mit anzupacken Schlage ich zu...auch wenn er mich nur ne Runde schubsen will...die Gefahr sich eine zu fangen und dann erst einmal nicht mehr richtig reagieren zu können ist mir einfach zu groß. Da er mit soetwas rechnen muss, wenn er erst einen wildfremden anmacht und dann auch noch anpacken will, habe ich da auch kein Mitleid mit ihm. Ich weiß einfach nur aus Erfahrung das es verdammt schwer ist nach einem vollen Treffer noch irgendwie zu agieren...
Mehr ist dazu kaum zu sagen! Wer Leute anmacht, anpöbelt oder sie sonst bedrängt, darf sich hinterher nicht beklagen wenn sich das "Opfer" plötzlich wehrt! Ich warte auch nicht auf den ersten Schlag des anderen - der kann nähmlich schon schlimme Folgen haben.....
__________________
My Life - My Rules
R.I.P Chrischi
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  #4  
Alt 28-02-2005, 17:08
inaktiv
Kampfkunst: keine-angaben
 
Registrierungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 19
Standard

1. verteidigen darfst du dich ab da wo du es als gefahr siehst oder halt angriff
2. wenn er nicht gleich auf 180 ist sag ihm er soll es unterlassen
3. ein schlag in den bauch ist immer gut selbst die dümmsten affen checken dann meistens mit was sie sich anlegen wenn sie mal einen gescheiten schlag als vorgeschmack abbekommen
4. schlägerein in der öffentlichkeit sind generell illegal egal obs nur anpöbeln ist oder spaß schupsen also solltest du das schnell regeln bevor es dein problem wird

CU

PS: now hearing: eisregen-blass blaue lippen
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  #5  
Alt 28-02-2005, 19:53
Benutzerbild von BFM09
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Taekwondo Kickboxing, Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 05.09.2004
Ort: Südschwarzwald
Alter: 27
Beiträge: 558
Standard

Zitat:
Zitat von Fenris
Wenn mich jemand auf der Straße, Abends in der Disco, Bahn etc. versuche ich natürlich einem direkten Konflikt aus dem Weg zu gehen...aber ich werde keines Falls vor ihm weglaufen...egal wie viel sinnvoller es wäre aber diese genugtuung gebe ich ihm nicht. Naja und wenn er dann irgendwann versucht mit anzupacken Schlage ich zu...auch wenn er mich nur ne Runde schubsen will...die Gefahr sich eine zu fangen und dann erst einmal nicht mehr richtig reagieren zu können ist mir einfach zu groß. Da er mit soetwas rechnen muss, wenn er erst einen wildfremden anmacht und dann auch noch anpacken will, habe ich da auch kein Mitleid mit ihm. Ich weiß einfach nur aus Erfahrung das es verdammt schwer ist nach einem vollen Treffer noch irgendwie zu agieren...

genau so seh ich das auch. mich hat ja keiner dumm anzupöbeln oder rumzuschubsen. wenn er sich dann eine fängt, is das sein problem. wenn er sich damit nich zufrieden gibt, wird er halt gezwungen, aufzuhören
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  #6  
Alt 01-03-2005, 14:04
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: kein fester Stil
 
Registrierungsdatum: 26.02.2005
Ort: Barsinghausen
Alter: 30
Beiträge: 11
Standard 3 Regeln!!!

1. nie provozieren / -lassen
2. wenn gefahr dann weglaufen.. niemals kämpfen
3. wenn 2. nicht möglich oder "schwächere" angegriffen werden dann kämpfen, doch dann mit voller härte

so wurde es mir beigebracht... und lebt sich auch ganz gut so

gruß.... chrüschan
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  #7  
Alt 01-03-2005, 14:38
Benutzerbild von BotschafterKosh
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Ausbildung : allround. Spezialisierung : unbewaffneter Nahkampf.
 
Registrierungsdatum: 08.11.2004
Ort: Deutschland/USA
Beiträge: 777
Standard

Zitat:
ich mache seit einiger Zeit Kampfsport
Was trainierst Du denn?

Zitat:
Zitat von D-Jay
Mir stellt sich die Frage ab welchem Moment man sich verteidigen sollte / darf und vorallem wie weit man gehen darf..
Nach deutschem Gesetz darfst Du nur soviel tun, um den unmittelbaren Angriff abzuwehren. Alles darüber hinaus = "Überschreitung der Notwehr".

Zitat:
Zitat von D-Jay
Aber wann darf man sich Angegriffen fühlen? Zu warten bis der Gegner "endlich" anfängt zu schlagen/treten, um ihn außer Gefecht zu setzen, kanns ja nicht bringen.
Klar, ändert aber nichts an der Tatsache, dass es trotzdem so ist.
Inwiefern Du Dich nun daran hältst, ist Deine Sache.
Mit der von mir beschriebenen, pauschalen Verhaltensweise wirst Du trotz eines offensiven Angriffes vor Gericht bedeutend besser ankommen, da die Angreifer/Verteidiger Position klarer verteilt ist. Solltest Du das verpasst haben, kann es unter Umständen passieren, dass sogar ein Passant dem "armen Opfer" zur Hilfe kommt ... und Dich vermöbelt.

Am besten Du verlässt sofort nach der Auseinandersetzung die Umgebung und rufst ggf. noch einen Notarzt.


Zitat:
Zitat von D-Jay
Wie unterscheide ich nun eine ernste Gefahrensituation von einer "Spaß-Pöbelei"?
Nichts geschieht ohne Grund. Jede Pöbelei ist als potentielle Gefahr anzusehen.

Zitat:
Zitat von D-Jay
beendete die Außeinandersetzung indem ich einfach weiterging/weglief, weil ich mir unsicher war, was ich jetzt tun darf und was nicht.
Renne wenn Du kannst, kämpfe wenn Du musst.
Du kannst bei soetwas normalerweise nur verlieren.


Zitat:
Zitat von D-Jay
sogesehen wäre die "Erstschlag-Verteidigung" meiner Meinung nach schon angebracht...
Aus kämpferischer Sicht schon.

...

Kauf Dir lieber ein Pfefferspray, das ist auch gegen mehrere Gegner wirksam... und bei konsequenter Anwendung musst Du nicht Unsummen an Schmerzensgeld zahlen.
__________________
"Keine Schneeflocke in der Lawine wird sich je verantwortlich fühlen." S. J. Lec.

Geändert von BotschafterKosh (01-03-2005 um 15:00 Uhr).
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  #8  
Alt 02-03-2005, 18:53
Benutzerbild von Eversor
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Kampfkunst: Jiu Jitsu und Ju-Jutsu (früher noch ein bisschen mehr)
 
Registrierungsdatum: 08.06.2002
Ort: Kassel
Alter: 35
Beiträge: 792
Standard

Zitat:
Klar, laut Gesetz darf man sich erst dann verteidigen wenn der Angreifer wirklich angreift
Nein, laut Gesetz ist ein Angriff bereits dann gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht. Du darfst also einen Geger also schon ausknocken, wenn er noch ausholt und musst nicht auf den Schlag warten. So habe ich es zumindest unabhängig von mehreren Juristen, von denen fast keiner Kampfsportler war, erklärt bekommen.
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  #9  
Alt 02-03-2005, 22:45
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Thaiboxen (früher Ju Jitsu und Judo)
 
Registrierungsdatum: 28.12.2004
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Beiträge: 60
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das problem bei der frage "wer hat denn nur zuerst geschlagen?" ist, dass man's beweisen muss. wenn du nun von ner ganzen gang angemacht wirst und dich einer schlagen will, du aber ausweichst und konterst, würden alle seine kollegen aussagen, dass der erste schlag von dir kam und dann ist das beste, was dir passieren kann, aussage gegen aussage. darum: besser als erster schlagen und auch wirklich schuldig sein, als geschlagen zu werden und dann trotzdem schuldig gesprochen zu werden!
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  #10  
Alt 03-03-2005, 10:22
Benutzerbild von derjoerg
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Seven Star Mantis Kung Fu
 
Registrierungsdatum: 26.12.2004
Ort: Münster
Alter: 29
Beiträge: 56
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Also ich denke das meiste ist schon gesagt, würde aber auch nicht warten bis mir einer eine reinhaut. Wenns hart auf hart kommt und der Penner dich nachher noch anzeigt (was leider sehr häufig vorkommt) dann kriegste noch einen drann. Ein Freund von mir hat sich auch gegen 3 Leute durchsetzen müssen, 2 von denen hat er dabei ziemlich übel zugerichtet weil er sicher gehen musste das von ihnen keine Gefahr mehr droht. Die haben ihn angezeigt, jetzt sitzt er wegen schwerer Körperverletzung im Bau.
Habe das auch letztens noch mitbekommen wo auf einer Party den ganzen Abend ein Trupp von Leuten rum gelaufen ist und jeden angemacht haben der auf dieser Party war, irgendwann sind sie an Leute geraten die das nicht so witzig fanden, es kam zur Schlägerei. Danach kamm es zur Anzeige von Seite der Agressoren, zum glück wurde dieses Verfahren eingestellt.

Meiner Meinung nach dürfen sich Leute die wildfremde Grundlos anpöbeln und provozieren nachher nicht besschweren wenn sie irgendwann von jemandem mal richtig übel zugerichtet werden.

Schade das es diese Menschen gibt!
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  #11  
Alt 03-03-2005, 18:04
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Thaiboxen (früher Ju Jitsu und Judo)
 
Registrierungsdatum: 28.12.2004
Ort: Winterthur
Alter: 23
Beiträge: 60
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und zum glück gibts die leute, die sich dann so richtig hart gegen die aggressoren wehren und ihnen ne lektion erteilen! denn nichts ist so ärgerlich, wie den ganzen abend einfach provoziert zu werden oder auch nur dabei zuzuschauen
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