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  #1  
Alt 01-05-2011, 18:35
Benutzerbild von JuJutsuGuy
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Kampfkunst: Shotokan Karate, Ju-Jutsu
 
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Exclamation Grundbetrachtung Kampfsportler und Notwehr

Was ist Notwehr?
Steht ein Kampfsportler in Notwehrsituationen anders da als ein "Laie"?
Was darf er und was nicht?
Muss man sich als Kampfsportler outen?


Solche und andere Fragen rund um das Thema Notwehr und Kampfsport können hier diskutiert und erläutert werden.

Zur Einstimmung ein Skript aus dem Internet: Nicht sehr ausführlich, aber grundsätzliche Dinge sind erläutert.

http://www.sv-bayer.sport-id.de/publ...barbara_sv.pdf
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"Schweiß im Frieden erspart Blut im Krieg."
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  #2  
Alt 01-05-2011, 18:46
Kable
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Kampfkunst:
 
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Ich wage mal eine Prognose "Die Geister die ich rief".
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  #3  
Alt 01-05-2011, 18:49
Benutzerbild von JuJutsuGuy
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Kampfkunst: Shotokan Karate, Ju-Jutsu
 
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Alter: 21
Beiträge: 4
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Ich lasse mich überraschen... ^^


Hier noch ein interessanter und aufschlussreicher Vergleich zwischen Karate und einer tatsächlichen Selbstverteidigungssituation:

Tactical Power Defense: Technische ... - Google Bücher

Viel zu lesen, aber ab S. 9 kann man sich das eigentlich antun. ^^
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  #4  
Alt 01-05-2011, 19:23
Benutzerbild von Sven K.
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Was soll denn nun genau besprochen werden ?

Einzig 2 Absätze auf Seite 6 sind interessant. Aber der "Inhalt" dieser Absätze
ist "logisch" und wurde hier schon etliche Male besprochen. Leider ist die
Autorin nicht in der Lage Kampfsportarten richtig zu schreiben und begeht
inhaltliche Fehler. Aber es war ja nicht meine Arbeit.


Im Grunde wurden schon alle Fragen mehrfach besprochen. Einfach mal die
Suchfunktion nutzen.
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Bis denn. Euer Sven.
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  #5  
Alt 01-05-2011, 19:31
Benutzerbild von Luggage
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Zitat:
Zitat von JuJutsuGuy Beitrag anzeigen
Was ist Notwehr?
Die gebotene und erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff.
Zitat:
Steht ein Kampfsportler in Notwehrsituationen anders da als ein "Laie"?
Sonderfertigkeiten können uU bei der Bewertung der Erforderlichkeit einer konkreten Verteidigungshandlung eine Rolle spielen. Grds. darf ein Kampfsportler aber ebenso wie jeder andere den Angriff effektiv sofort beenden, mit Mitteln zu denen es keine zumutbare gleichermaßen wirksame aber weniger intensive Alternative gegeben hätte.
Zitat:
Was darf er und was nicht?
s.o.
Zitat:
Muss man sich als Kampfsportler outen?
Vor dem Angreifer grundsätzlich nicht, es sei denn, die Fallkonstruktion ist dergestalt, dass es schon rechtsmissbräuchlich erscheinen würde, den unwissenden Angreifer "ins offene Messer laufen zu lassen".
Vor dem Richter besteht als Angeklagter quasi ein Recht zur Lüge, wenn man nichts zu seiner KK sagen will, muss ers halt anders rausfinden. Ob es aber so einen tollen Eindruck macht, wenn es dann doch rauskommt, steht auf einem anderen Blatt. Vor Gericht ist meist Kooperation die bessere Strategie.
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  #6  
Alt 01-05-2011, 19:43
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Jetzt noch der Link zu deinem gepinnten Fred und alles ist gut.
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Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt.
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  #7  
Alt 02-05-2011, 14:41
Benutzerbild von Sven K.
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Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
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Zitat:
Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Jetzt noch der Link zu deinem gepinnten Fred und alles ist gut.
Beitrag von Luggage zum Thema "Recht und SV"



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Bis denn. Euer Sven.
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  #8  
Alt 02-05-2011, 15:06
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Zitat:
Zitat von JuJutsuGuy Beitrag anzeigen
Was ist Notwehr?
Steht ein Kampfsportler in Notwehrsituationen anders da als ein "Laie"?
Was darf er und was nicht?
Muss man sich als Kampfsportler outen?
Ich möchte gern meine persönliche Meinung mitteilen ohne jetzt direkt eventuelle Gesetze oder ähnliches zu beachten.

Wenn jemand meiner Gesundheit schaden möchte (was er tut bzw. in Kauf nimmt, wenn er angreift) werde ich ohne zu zögern entsprechend reagieren. Grundsätzlich gilt für mich folgendes: Die Notwehr, also das abwenden oder kontern von Angriffen durch eine andere Person, sollte angemessen sein. Das heißt, dass man niemanden, der einen schubst und schlägt gleich beide Beine bricht oder ihn äußerst schwer verletzt, jedoch dass man jemanden der z.B. mit einem Messer angreift oder generell mein Leben gefährdet durchaus richtig schwer verletzten kann/darf.

Außerdem versuche ich gewisse Grundsätze von Karate zu wahren. Einer heißt beispielsweise, dass es im Karate keinen ersten Schlag gibt. Ich denke ihr wisst was damit gemeint ist.

Aber das ist nur meine Meinung zu dem Thema was erlaubt ist und was nicht.

Liebe Grüße
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  #9  
Alt 02-05-2011, 15:43
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Zitat:
Zitat von Kody Beitrag anzeigen
Außerdem versuche ich gewisse Grundsätze von Karate zu wahren. Einer heißt beispielsweise, dass es im Karate keinen ersten Schlag gibt. Ich denke ihr wisst was damit gemeint ist.
Also in einer Situation, wo jemand auf dich mit dem Messer zugerannt kommt, wirst du - dank vollständig vorhandener Rationalität und Sinn für die Konfrontation - nach Karate Grundsätzen handeln?
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  #10  
Alt 02-05-2011, 16:04
Benutzerbild von Luggage
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Kampfkunst: DJKB Shotokan
 
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Zitat:
Zitat von Paul2102 Beitrag anzeigen
Also in einer Situation, wo jemand auf dich mit dem Messer zugerannt kommt, wirst du - dank vollständig vorhandener Rationalität und Sinn für die Konfrontation - nach Karate Grundsätzen handeln?
Er hat nichts von dem behauptet, was du ihm in den Mund zu legen versuchst.
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  #11  
Alt 02-05-2011, 16:41
Benutzerbild von Popeye
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Zitat:
Zitat von JuJutsuGuy Beitrag anzeigen
Muss man sich als Kampfsportler outen?
Vor Gericht hat weder bei mir noch bei Freunden je ein Richter den KK-Hintergrund erfragt.
Erwähnt habe ich es natürlich auch nicht. Wozu auch?

Klar sollte man mit dicken Armen und "Born to Fight" Tattoo nicht unbedingt a la Barbara Salesch Show im kurzen Tape-Out-Shirt vor Gericht antanzen.
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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen, wenn er getreten wird.
Immanuel Kant

Geändert von Popeye (02-05-2011 um 16:45 Uhr).
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  #12  
Alt 02-05-2011, 16:53
Benutzerbild von AndyLee
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Kampfkunst: Jun Fan Kung-Fu, Jeet Kune Do, Inosanto-Kali, Ju-Jutsu
 
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Alter: 48
Beiträge: 927
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Mit Juristerei und Kampfsport setzt sich dieser Artikel auseinander.
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Immer gut drauf - wenn nicht, dann schlecht drauf.
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  #13  
Alt 02-05-2011, 17:39
Benutzerbild von Luggage
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Zitat:
Zitat von AndyLee Beitrag anzeigen
Mit Juristerei und Kampfsport setzt sich dieser Artikel auseinander.
Ganz großer Schwachsinn - inkonsistente Argumentation, ganz schlechte, unbelegte Klischees und letztlich keine verwertbare Aussage. Noch schlimmer wirds, wenn man dem Link dort folgt: Kampfsport und Notwehr | Fitness, Fußball & alles über Sport
"Es sieht so aus, dass Du als Budoka (oder Boxer oder sonstiger Kampkünstler, -sportler) vor Gericht als "bewaffnet" gilst. Haust Du also jemanden zu Brei, dann ist es in jedem Fall (naja - wenn die Notwehr nicht anerkannt wird) keine einfache sondern direkt eine gefähliche Körperverletzung! Ein Bekannter, der im Justizministerium arbeitet erwähnte mal, dass es sogar reichen kann, wenn Du nur ein Probetraining gemacht hast!"

Das ist nur eine der Perlen daraus - muss ich erklären, dass das vollkommener Unsinn ist und lediglich urbane Legendenbildung?
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  #14  
Alt 02-05-2011, 19:19
Benutzerbild von Popeye
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Kampfkunst: Boxen, MMA, FMA
 
Registrierungsdatum: 24.01.2011
Beiträge: 216
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Hähä, die alten Legenden sind nicht totzukriegen.

Beim Kampfsportler sind die Fäuste = Waffen oder vor dem zuschlagen muss man den Angreifer darauf hinweisen, dass man Kampfsport trainiert und derlei Quark.

So etwas hört man sogar in der heutigen Zeit noch häufig.
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  #15  
Alt 02-05-2011, 20:18
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: suche noch
 
Registrierungsdatum: 27.07.2009
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Zitat:
Zitat von Popeye Beitrag anzeigen
Vor Gericht hat weder bei mir noch bei Freunden je ein Richter den KK-Hintergrund erfragt.

..

Die/Der Gegner oder deren Anwälte auch nicht?
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