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#31
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| Hat Sokolo doch erklärt? da muss ich dann aber bezüglich möglicher Verletzung des Täters die Verhältnismäßigkeit beachten und für eine Jedermannsfestnahme reicht ein begründeter Verdacht wohl nicht aus, da muss ich mir schon sicher sein. |
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#32
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| aaaber man ist nicht rechtlos trotzdem scheiße wenn der mann unschuldig wäre |
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#33
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| @Sokolo: Im Falle von Raub und Diebstahl mag das sein. Im von dir zitierten Text bezog ich mich aber hierauf: Zitat:
Für mich ist Fakt: Sehe ich, wie jemand die Handtasche klaut, (ich kann den Räuber also eindeutig identifizieren), dann halte ich ihn auf, sofern ich mir einigermaßen sicher sein kann, das mein eigenes Leben (welches mir doch ein wenig näher steht als die Handtasche von Oma Meier), nicht gefährdet ist. Hier greift dann auch §127 der STPO (die vorläufige Festnahme). Sehe ich jemanden wegrennen, und ein Stück die Straße runter brüllt die Oma: "Der hat meine Handtasche geklaut.", halte ich mich raus. Der, der wegrennt, muss nicht zwingend derjenige sein, der die Handtasche geklaut hat. Sollte er nämlich nicht derjenige welche sein, dann bin ich der Angeschmierte. So stehts im Gesetz: § 164 StGB Falsche Verdächtigung Und darauf habe ich keine Lust. Abermals: Sämtliche Dinge, die sich in einer Handtasche befinden, sind ersetzbar. Der Verlust ist sicherlich tragisch (besonders bei Kredit- und Bankkarten), aber mit ein wenig Rennerei doch auszubügeln. Mein Leben habe ich aber nur einmal. Und für wen ich das wann und wie riskiere, bleibt meine Entscheidung. |
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#34
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| Zitat:
Die Formulierung "wider besserers Wissen" setzt doch voraus, dass Du weißt, dass der andere Unschuldig ist, Du also bewusst lügst: Zitat:
Dieser Paragraph wäre also auf die Oma anzuwenden, wenn die den Mann gegenüber anderen der Tat beschuldigen würde, obwohl sie genau weiß, dass derjenige unschuldig ist. Geändert von Simplicius (11-09-2011 um 08:01 Uhr). |
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#35
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| a.) mit der Wegnahme beendet ist oder erst b.)mit dem Ende der Flucht. oder anders: darf ich jemanden in Notwehr erschießen der nach einem Raubüberfall mit meiner blauen Mauritius wegrennt, oder geht das nur, solange er die nicht in Händen hält bzw. eingesteckt hat? |
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#36
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#37
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| § 186 StGB Üble Nachrede Hierfür reicht es schon aus, wenn sein Arbeitgeber von der Polizei angerufen wird, bzw mitbekommt, dass derjenige eine Anzeige laufen hat. Das kann ihn schon den Job kosten. Oder in der umherstehenden Menge sind Bekannte oder Geschäftspartner von ihm. Zitat:
Und ja, das sind Möglichkeiten. Sie müssen nicht eintreten. Aber sie können. Deine Frage mit dem Raub: Vollendet ist er, wenn er die Sache hat und deutlich macht, das er sie nicht wieder hergibt. Die Flucht gehört also zur eigentlichen Tat dazu. Er will ja seine Beute in Sicherheit bringen, macht dadurch also deutlich, dass er die Sache nicht wieder hergeben will. So ist zumindest meine Erfahrung als Ladendetektiv. Aber wir haben doch einige Juristen hier. Vllt. sehen die das doch ein wenig anders. |
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#38
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| Zitat:
Wann genau das der Fall ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Es gibt dazu keine abstrakten Regelungen, die ein klares Zeitfenster vorgeben. Die gern kolportierte "3-Sekunden"-Regel ist ein populärer Rechtsirrtum. Zitat:
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#39
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| Zitat:
Du schlägst den Dieb nieder dann bist Du wegen KV dran! In anderen Ländern gibt es dafür einen Orden in Deutschland verklagt dich der Staat. ![]() Heldentum ist vom Staat nicht erwünscht und auch nicht gewollt. Deshalb ist es auch kein Wunder das die Gesellschaft und der Staat so verkommen sind in Deutschland. ![]() |
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#40
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| Ja , genau, daher die bürgerkriegsähnlichen Zustände und der mangelnde Zuzug aus anderen Ländern. Alle wollen nix wie weg hier.
__________________ But if they tell you that I've lost my mind Baby it's not gone just a little hard to find |
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#41
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| Da ist die Gewaltkriminalität signifikant gestiegen und wenn die Leute keine Arbeitsplätze bekommen werden wir diesen Zustand erreichen den Du beschrieben hast. Mir ist das aber ziemlich egal, weil Deutschland ist mir ziemlich fremd geworden und wenn es hier nicht mehr so schön ist, kann ich schön woanders auswandern! ![]() |
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#42
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), und bin auch öfter in anderen Großstädten unterwegs. Dass dort Mord und Totschlag herrschen, weil der Staat die Bürger nicht ermutigt, Straftäter auf eigene Faust zu stellen, fiel mir nicht auf. Du kannst aber gerne Länder benennen, die dank dieser Vorgehensweise wesentlich sicherer sind als die zerrüttete BRD.Zum eigentlichen Thema: hinterher ist man immer schlauer.
__________________ But if they tell you that I've lost my mind Baby it's not gone just a little hard to find |
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#43
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| Zitat:
Ich persönlich habe in HH und Düsseldorf erlebt, wie ich von einer Gruppe Halbstarker bedroht wurde und nur Dank meiner körperlichen Präsenz und die meines Kumpels mit der entsprechenden Aggressivität die Situation entschärfen konnte. ![]() Deine Arroganz und Überheblichkeit die Du hinter deiner Ironie versteckst kannst Du dir sparen. Bist Du FDP-Wähler? ![]() |
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#44
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| Im Übrigen ist das deutsche Notwehrrecht im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ausgesprochen scharf und gibt dem Angegriffenen (oder Helfer) sehr viele Möglichkeiten, sich zu verteidigen. In Schweden muss die Notwehr bspw. verhältnismäßig zum angegriffenen Rechtsgut ausfallen, in Deutschland nicht. |
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#45
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| @savateur: Und nur weil du bedroht wurdest, ist es hier in Deutschland schlimm? Ich bin täglich in mehreren Großstädten Deutschlands unterwegs (Köln, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg und Bochum) und bekomme ebenfalls nix vom angeblich allgegenwärtigen Mord und Totschlag mit. Ich muss auch nicht über Leichen klettern, um irgendwohin zu gelangen. Also kann es so schlimm noch nicht sein, wie immer gerne propagiert wird. Sicher gibt hier und da mal schlimme Geschichten. Auch Gewalt-Exzesse sind durchaus drin. Aber nicht in einem Ausmaß, welches nach Bürgerkrieg schreit. |
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