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  #1  
Alt 18-04-2011, 10:56
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Kampfkunst: Mi-ka-do (Was denkt ihr denn bei dem Nick :-))
 
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Standard Ähnliche Vorfälle unterschiedliche Urteile

Noch nicht rechtskräftig, aber von der Antragsstellung der Staatsanwaltschaft sieht man in welche Richtung das maximal laufen kann

Drama vor ?Schaukelkeller?: Tödlicher Bauchschuss: Freispruch für Polizisten | Bonn- EXPRESS

(Und hier schon besprochen)
IMHO:
Fehlurteil, veurteilen meinetwegen ja, aber nicht wegen Tötungsabsicht

So wurde Gewaltopfer zu Gewalttäter - München - Aktuelles - tz-online.de



Fazit: Man sieht, dass eine pauschale Vorhersage, wie ein Richter in einer Notwehrsituation entscheiden wird, sehr schwierig ist.

P.S. Kann ein Mod bitte in meiner Überschrift das fehlende "r" ergänzen
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  #2  
Alt 18-04-2011, 11:07
Benutzerbild von Mr.Fister
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Kampfkunst: raging bull-shitsu
 
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allein schon die situationen, wie sie sich aus den artikeln ergeben, sind nicht mal annähernd vergleichbar - dementsprechend unterschiedlich fallen dann auch die urteile aus ...
__________________
"I DON'T CARE about "style", "system", or any of that CRAP. WHY? Because ALL I AM INTERESTED IN is what will SAVE ME in the real world, when it's for all the marbles." by Carl Cestari
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  #3  
Alt 18-04-2011, 11:32
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Kampfkunst: Mi-ka-do (Was denkt ihr denn bei dem Nick :-))
 
Registrierungsdatum: 06.04.2005
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Zitat:
Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
allein schon die situationen, wie sie sich aus den artikeln ergeben, sind nicht mal annähernd vergleichbar - dementsprechend unterschiedlich fallen dann auch die urteile aus ...
Beides Mal musste das Opfer davon ausgehen, dass ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

- Einmal mit einer Schusswaffe
- Einmal 5 gegen einen

Beides potenziell tötliche Gefahren....
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  #4  
Alt 18-04-2011, 11:53
Benutzerbild von Der_Jo
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Kampfkunst: Muay Thai, Yiquan
 
Registrierungsdatum: 17.11.2007
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das kann man meines erachtens nicht so pauschaliesieren

situation polizist:
- opfer wurde vorgewarnt
- der "täter" war polizist
- als sie das nachgestellt haben, hieß es es war zeitlich gesehen eine akzeptable lösung

situation messerattacke:
- zustechen aus dem hinterhalt
- keine vorwarnung
- direkt auf ein körperteil gezielt wo man wusste das es sehr gefährlich für den anderen werden kann.

achja und wenn ich mich nicht falsch erinnere stand in einem anderen artikel, dass er nicht die polizei gerufen hat sondern nach hause gelaufen ist und sich in seiner wohnung verschanzt hat

auch muss man beachten wie viele informationen überhaupt in den nachrichten gebracht werden bzw. wie sehr die einzelnen internetseiten polarisieren wollen (man sehe sich nur mal die comments unter solchen artikeln an).

für mich sind das zwei grundlegend verschiedene situationen.
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  #5  
Alt 18-04-2011, 12:46
Benutzerbild von Cillura
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Kampfkunst: Combat Arnis, Jiu Jitsu, Karate
 
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Im Zweiten Artikel muss man auch bedenken, dass der Typ mit dem Messer, dieses vorsätzlich dabei hatte. Hier zeigt sich wieder, wer eine Waffe trägt wird sie früher oder später auch benutzen. Außerdem wäre es seine Pflicht gewesen den Vorfall der Polizei oder dem Notdienst zu melden. Flucht ja, aber dann auch bitte schön dem Typen mit dem aufgeschlitzen Hals entsprechend "helfen".
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  #6  
Alt 18-04-2011, 13:04
Benutzerbild von Gewürzgurke
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Kampfkunst: Warnungslose WT-Kritik
 
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Zitat:
Zitat von Cillura Beitrag anzeigen
Flucht ja, aber dann auch bitte schön dem Typen mit dem aufgeschlitzen Hals entsprechend "helfen".
Klar. Und die Kollegen des Geschlitzten hätten ihm auch sofort geholfen

Finde der hat abslut richtig gehandelt. 5 gegen 3 und dacn kommen die immer mit Ehre und weiß Gott was
Wer sich benimmt wie ein Tier, verdient es acuh wie ein Tier behandelt zu werden.
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  #7  
Alt 18-04-2011, 13:13
Benutzerbild von Der_Jo
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Telepolis - Münchner Urteile gegen Zivilcourage

in dem artikel wird nochmal angemerkt das sven g. zum tatzeitpunkt 1,8 promille hatte + das einer seiner freunde schon bewusstlos am boden lag.

so wie sich die situation für mich darstellt kann man in entweder loben oder ihm aus den fakten einen strick drehen.

um nochmal auf den eingangspost zurück zu kommen: beide situationen haben einfach zu viele unterschiede um sie vergleichen zu können

@gewürzgurke
damit war vieleicht gemeint das er nach dem weglaufen die polizei bzw. den krankenwagenr ruft.

p.s. was ist eigentlich aus dem bewusstlosen freund geworden? hat sven g. ihn da einfach liegengelassen? und was haben die 5 angreifer nach der messerattacke mit ihm gemacht?
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  #8  
Alt 18-04-2011, 13:25
Benutzerbild von Gewürzgurke
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Kampfkunst: Warnungslose WT-Kritik
 
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Zitat:
Zitat von Der_Jo Beitrag anzeigen
@gewürzgurke
damit war vieleicht gemeint das er nach dem weglaufen die polizei bzw. den krankenwagenr ruft.
Ja ok... Polizei hätte er wirklich rufen sollen. Aber bei 1,8promille? Und für den Krankenwagen wären auch die Kumpels vom "Opfer" zuständig.
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  #9  
Alt 18-04-2011, 13:26
Benutzerbild von Cillura
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Kampfkunst: Combat Arnis, Jiu Jitsu, Karate
 
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Zitat:
Zitat von Der_Jo Beitrag anzeigen
...
@gewürzgurke
damit war vieleicht gemeint das er nach dem weglaufen die polizei bzw. den krankenwagenr ruft.
...
Ja, genau das meinte ich.
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  #10  
Alt 18-04-2011, 13:36
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in dem artikel den ich vorhin gepostet habe wird geschrieben das man sein verhalten aber auch auf alkoholkonsum und panik schieben kann. also mal wieder ein fall wo wir als außenstehende nur spekulieren können.

ich denke mal die kumpel vom messeropfer haben schon den krankenwagen gerufen sonst hätte er ja kaum überlebt.

es geht meiner meinung nach darum ob er überhaupt hilfe angefordert hat. auch wenn der krankenwagen schon unterwechs gewesen wäre, hätte es doch immerhin seinen guten willen gezeigt.
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  #11  
Alt 18-04-2011, 13:39
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1. Mit 1,8 Promille realisiert man sowas in der Regel nicht mehr eindeutig
2. Adrenalin-Stoß und wohl wacklige Knie
3. Angst vor den "Kumpels" des Angreifers
4. Berechtigte Angst ums eigene Leben und die Gesundheit
5. Im Hinterkopf die Schreckensmeldungen aus den Medien

Ich kann schon verstehen, dass unter o.g. Gesichtspunkten durchaus ein "Falschverhalten" im Anschluss (weglaufen, verbarrikadieren , keine "Hilfe" rufen) folgen kann.
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  #12  
Alt 18-04-2011, 13:47
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Zitat:
Zitat von Ju-Jutsu-Ka Beitrag anzeigen
Noch nicht rechtskräftig, aber von der Antragsstellung der Staatsanwaltschaft sieht man in welche Richtung das maximal laufen kann

Drama vor ?Schaukelkeller?: Tödlicher Bauchschuss: Freispruch für Polizisten | Bonn- EXPRESS

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Fazit: Man sieht, dass eine pauschale Vorhersage, wie ein Richter in einer Notwehrsituation entscheiden wird, sehr schwierig ist.
Du kannst doch nicht aufgrund zweier Zeitungsartikel aus dem Internet glauben, die zugrunde liegenden Sachverhalte, die Beteiligten und erstrecht nicht die entsprechenden Urteile erschöpfend bewerten zu können. Man darf nicht der Versuchung erliegen, anzunehmen die handvoll vorgefilterter Zeilen eines solchen Artikels könnten den Umfang aller polizeilichen Ermittlungen, Zeugenaussagen und Eindrücke der Richter von den Beteiligten vor Gericht ersetzen.

Die beiden vorgelegten Situationen sind, soweit man das überhaupt bei den beschriebenen Unsicherheiten sagen kann, nicht vergleichbar. Es ist ein Unterschied, ob jemand einen Polizisten glauben macht, eine Waffe ziehen und benutzen zu wollen oder ob man jemanden mit einem Schlag niederstreckt.

Nach der spärlichen Informationslage zu urteilen, ist die Messer-Entscheidung aber dennoch fehlerhaft. Der Götzl ist ja schon öfter mit seltsamen Urteilen aufgefallen und der BGH hat es auch aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückgewiesen. Zu Bedenken ist allerdings auch, dass der Fall vorm Landgericht verhandelt wurde, also als potentielles Morddelikt vor einer Schwurkammer. Darin sitzen 3 Berufsrichter und 2 Laienrichter (nicht studierte Leute, die ähnlich einem Gemeinderat gewählt werden und ehrenamtlich arbeiten). D.h. Sven G. hat es nicht geschafft 5, bzw. mindestens 3 Leute von einer redlichen Notwehr zu überzeugen, die im Gegensatz zu uns bestens über alle Fakten informiert waren und viel Zeit und Gelegenheit hatten, die Parteien kennen zu lernen...

Geändert von Luggage (18-04-2011 um 13:52 Uhr).
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  #13  
Alt 18-04-2011, 13:51
Benutzerbild von Luggage
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Zitat:
Zitat von Cillura Beitrag anzeigen
Im Zweiten Artikel muss man auch bedenken, dass der Typ mit dem Messer, dieses vorsätzlich dabei hatte. Hier zeigt sich wieder, wer eine Waffe trägt wird sie früher oder später auch benutzen. Außerdem wäre es seine Pflicht gewesen den Vorfall der Polizei oder dem Notdienst zu melden. Flucht ja, aber dann auch bitte schön dem Typen mit dem aufgeschlitzen Hals entsprechend "helfen".
Das alles hat aber ansich nichts mit der möglichen Rechtfertigung aus §32 StGB zu tun. Du kannst auch "vorsätzlich" eine Atombombe bei dir tragen, das macht bei der Bewertung der Notwehr erstmal keinen Unterschied. Auch die unterlassene Hilfeleistung ist ein Anschlussdelikt und hat mit der Rechtfertigung der Körperverletzung nichts zu tun. Allerdings kann man solche Faktoren natürlich heranziehen, wenn es darum geht, die Glaubwürdigkeit der Behauptungen des vermeindlich sich in Not Wehrenden zu beurteilen.
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  #14  
Alt 18-04-2011, 14:38
Benutzerbild von Sven K.
Moderator
Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
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Beiträge: 8.746
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Ich möchte noch mal anmerken, dass wir hier KEINE Diskussion über
Zeitungsartikel möchte.
Es wäre also schön, wenn etwas klarer würde WAS hier besprochen werden soll.
__________________
Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com
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  #15  
Alt 18-04-2011, 15:03
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Zitat:
Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
Nach der spärlichen Informationslage zu urteilen, ist die Messer-Entscheidung aber dennoch fehlerhaft. Der Götzl ist ja schon öfter mit seltsamen Urteilen aufgefallen und der BGH hat es auch aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückgewiesen.
... wobei hierbei nur der strafausspruch kassiert wurde, der schuldspruch wg. versuchtem totschlag in tateinheit mit gefährlicher körperverletzung - nebst dazugehöriger feststellungen - wurde vom bgh nicht beanstandet.

Beschluss des 1.*Strafsenats vom*4.8.2009 -*1*StR*297/09*-
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