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  #1  
Alt 13-01-2011, 15:43
Benutzerbild von Luggage
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Kampfkunst: DJKB Shotokan
 
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Standard Interessantes BGH-Urteil: SV mit Messer nach beendetem Zweikampf

Ich bin grade darauf gestoßen und fand es ganz interessant und geeignet, die eigene Rechtseinschätzung zu schärfen. Hier das Urteil: Beschluss des 2.*Strafsenats vom*10.11.2010 -*2*StR*483/10*-

Die Kurzform: 25 Jähriger gerät mit drei 17 bis 19 Jährigen in Streit und es wird einvernehmlich ein Zweikampf ausgetragen, den der 25 Jährige gewinnt. Die drei lassen das nicht auf sich sitzen und attackieren ihn daraufhin mit ihren Gürteln (mit Gürtelschnallen zu peitschen, ist eine recht übliche und gleichsam üble Misshandlungsmethode in bestimmten Kreisen). Er sticht einem davon ein unbemerkt gezogenes Messer zur Verteidigung ins Herz, durchtrennt eine Arterie und eine Herzkammer (betroffener überlebt aber).

Das Landgericht hat seine Notwehrbefugnis wegen der vorrangegangen Szene eingeschränkt gesehen und daher eine Rechtfertigung aus §32 verneint, auf versuchten Totschlag verurteilt. Das ganze ging zur Revision an den BGH, der das Urteil aufhob und klarstellt, dass die Duellsituation als bereits abgeschlossen und bloß unsittlich, sowie die verbale Auseinandersetzung keine Provokation darstellen, die das Notwehrrecht einschränken könnten. Das Urteil wurde an das Landgericht zurückgewiesen.
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  #2  
Alt 13-01-2011, 15:48
Benutzerbild von Vegeto
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Kampfkunst: Kisshu fushin - a demon's hand & a saint's heart
 
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Interessant, danke dir. Wie es wohl gelaufen wäre, wenn die drei ihn nur mit den Gürtel bedroht hätten und er präventiv zugestochen hätte?
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There is awakening, but not one awakened. There is the path, but not one walking it. ~ Visuddhi Magga
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  #3  
Alt 13-01-2011, 15:49
Benutzerbild von jkdberlin
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Kampfkunst: IMAG e.V. + J.A.B.
 
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Danke!
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Frank Burczynski
IMAG e.V. Berlin

Jeff Monson Grappling und MMA Pfingstseminar in Berlin: http://www.kampfkunst-board.info/for...eminar-145000/
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  #4  
Alt 13-01-2011, 15:50
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Kampfkunst: Extremes Sandsack-Kuscheln
 
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Frage wäre ja auch, in welcher Situation sich das ganze abgespielt hat.
Soweit ich das Urteil überflogen hab, stand davon nichts. Also ob sich das in einem menschenüberfüllten bahnhofsgelende ereignet hat oder z.B. in einer dunklen Ecke irgendwo in der Stadt, wo man schlecht abhauen könnte.
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  #5  
Alt 13-01-2011, 15:55
Benutzerbild von Vegeto
Moderator
Kampfkunst: Kisshu fushin - a demon's hand & a saint's heart
 
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Nachts um 1 vor einer Kneipe.
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  #6  
Alt 13-01-2011, 15:56
Paul_Kersey
Gast
Kampfkunst:
 
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Das schönste ist dass der BGH auf Seite 4 klar stellt dass die an den Haaren herbeigezogenen und unrealistischen Verhaltensmodi die das Landgericht zur Urteilsbegründung konstruiert hat, einer Nachprüfung nicht standhalten.

Es ist immer wieder erstaunlich was da für Leute (samt ihren Vorstellungen) an den Amts- und Landgerichten sitzen.
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  #7  
Alt 13-01-2011, 15:57
Benutzerbild von Luggage
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Kampfkunst: DJKB Shotokan
 
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Beiträge: 8.028
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Zitat:
Zitat von Paul2102 Beitrag anzeigen
Frage wäre ja auch, in welcher Situation sich das ganze abgespielt hat.
Soweit ich das Urteil überflogen hab, stand davon nichts. Also ob sich das in einem menschenüberfüllten bahnhofsgelende ereignet hat oder z.B. in einer dunklen Ecke irgendwo in der Stadt, wo man schlecht abhauen könnte.
Nachts vor einer Gaststätte. Und der Gag ist ja, dass, wenn die Notwehrbefugnis nicht durch das Vorverhalten eingeschränkt ist, ein Abhauen rechtlich nicht gefordert ist.
Kritischer ist grundsätzlich das verdeckte Ziehen der Waffe und deren sofortiger Einsatz ohne vorheriges Drohen damit. Letzteres wird von der Rechtsprechung nämlich regelmäßig gefordert, wenn es um Waffen geht, so es denn möglich ist. Offensichtlich hat der BGH es in dieser Situation aber für entbehrlich gehalten, was ich auch sehr interessant finde.
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  #8  
Alt 13-01-2011, 16:00
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Interessant ! Danke !
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  #9  
Alt 13-01-2011, 16:10
Benutzerbild von Schnueffler
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Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
Registrierungsdatum: 02.03.2005
Ort: mitten im Pott, wo alles schwarz und grau ist!
Alter: 37
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Sehr interessant!
Danke fürs posten!
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Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt.
(Leo Tolstoi)
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  #10  
Alt 15-01-2011, 17:54
Benutzerbild von Helmut Gensler
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Kampfkunst: shodokan, kae-in-sog-in
 
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Ort: Dörfles-Esbach bei Coburg, Bayern
Alter: 59
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es gibt anscheinend doch noch Juristen, die die Realität anerkennen so wie sie wirklich ist.
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  #11  
Alt 15-01-2011, 18:52
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Kampfkunst: jo mach ich
 
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Zitat:
Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
Offensichtlich hat der BGH es in dieser Situation aber für entbehrlich gehalten, was ich auch sehr interessant finde.
Ich denke mal weil der gute Mann durch die einschlagenden Gürtel schon in einer bestehenden gefährlichen Situation war in dem es nicht mehr zuzumutbar gewesen wäre erstmal mit der Waffe nur rumzuwedeln!

Wäre ja so als ob jemand der beschossen wird erstmal verpflichtet wäre seine Waffe rauszuholen, sie dem Gegner zeigen und sagen müßte "Hey, schau ich habe hier auch ne Waffe mit der mache ich auch Piu Piu wenn Du nicht aufhörst zu schießen!" !

Gruß

Alef
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  #12  
Alt 15-01-2011, 21:09
Benutzerbild von SaschaB
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Kampfkunst: ...
 
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Ort: aus B
Alter: 36
Beiträge: 1.728
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Danke!

Sehr interessant.
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  #13  
Alt 15-01-2011, 21:34
Benutzerbild von Sportler
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: die schwarze Hand
 
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Alter: 27
Beiträge: 4.526
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Zitat:
Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
Er sticht einem davon ein unbemerkt gezogenes Messer zur Verteidigung ins Herz, durchtrennt eine Arterie und eine Herzkammer (betroffener überlebt aber).
Herzbeutel. Mit der Herzkammer hätte der Typ wohl nicht überlebt.

Danke für den Link! Hoffentlich nehmen sich das die normalen Richter mal zu Herzen.
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  #14  
Alt 15-01-2011, 23:02
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Ju-Jutsu, Alpha Combat System, Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 15.09.2006
Ort: Drolshagen
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Zitat:
Zitat von Paul_Kersey Beitrag anzeigen
Das schönste ist dass der BGH auf Seite 4 klar stellt dass die an den Haaren herbeigezogenen und unrealistischen Verhaltensmodi die das Landgericht zur Urteilsbegründung konstruiert hat, einer Nachprüfung nicht standhalten.

Es ist immer wieder erstaunlich was da für Leute (samt ihren Vorstellungen) an den Amts- und Landgerichten sitzen.
Nö so erstaunlich ist das nicht... wenn ich mir die pappnasen bei mir an der uni angucke, die mal strafverteidier werden wollen oder staatsanwälte oder richter und deren einzige erfahrung mit gewalt, sv, etc. in einer oder zwei kriminologie-vorlesungen besteht, was willste denn da bitte erwarten???
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  #15  
Alt 16-01-2011, 13:47
Benutzerbild von Kannix
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Sich verbeugen und dabei aufrecht bleiben
 
Registrierungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 8.379
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Zitat:
Zitat von Sportler Beitrag anzeigen
Danke für den Link! Hoffentlich nehmen sich das die normalen Richter mal zu Herzen.
Was meinst Du damit?

Man muss trotz allem feststellen dass der Angeklagte sich auf eine Schlägerei bewusst eingelassen hat, also seinen Teil zur Eskalation beigetragen hat.
Interessant ist aber wirklich dass der BGH nicht findet dass seine Notwehrbefugnis dadurch leidet.

Interrsant dazu auch http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/arc...hrrs-11-10.pdf

Zitat:
Zitat von Vegeto Beitrag anzeigen
Interessant, danke dir. Wie es wohl gelaufen wäre, wenn die drei ihn nur mit den Gürtel bedroht hätten und er präventiv zugestochen hätte?
Dann wäre es doch ein komplett anderer Fall?
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