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#1
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| Albstadt-Ebingen. Freigesprochen hat das Ebinger Amtsgericht einen 19-Jährigen, der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war. Die Richterin ging davon aus, dass er in Notwehr gehandelt hatte. Was genau sich am 9. Mai 2010 um 3 Uhr nachts vor dem Ebinger Bahnhof zugetragen hat, ließ sich vor Gericht nicht eindeutig klären – es stand Aussage gegen Aussage, und nicht alles Gesagte erschien sonderlich glaubhaft. Der Angeklagte, ein 19-jähriger Straßberger, hatte sich laut eigener Aussage nach einem Kneipenbesuch mit Freunden auf den Weg zum Bahnhof gemacht, um sich dort ein Taxi zu nehmen. Da der Stand leer war, forderte er telefonisch eines an. Das tat offenbar gleichzeitig noch eine andere Gruppe von Jugendlichen, zu der auch der 18-jähriger Winterlinger gehörte, mit dem der Angeklagte kurz darauf handgreiflich wurde. Schließlich fuhr ein Taxi vor. Der Angeklagte will darauf zum Fahrzeug gelaufen sein, um zu klären, auf wessen Namen es bestellt worden war. Dabei wurde er von dem 18-Jährigen gestellt, es gab eine Rangelei, bei der geschubst und geschrien wurde. Der Angeklagte behauptet nun, sein Widersacher habe ihn am Hals gepackt, und gewürgt. Ihm sei die Luft weggeblieben, und deshalb habe er mehr oder weniger unwillkürlich mit der Hand ausgeholt und den Würger auf die Stirn geschlagen. Allerdings hielt er dabei einen Kugelschreiber – laut seiner Aussage, weil er kurz zuvor einer Freundin seine Telefonnummer aufgeschrieben hatte – und der bohrte sich in die Stirn des Kontrahenten. Als sich dessen Griff lockerte, suchte der Straßberger das Weite – aus Angst vor Prügel, wie er vor Gericht erklärte. Dass er zugeschlagen hatte und dabei ein Kugelschreiber zur Waffe geworden war, steht fest – Teile der Mine, der Feder und des Plastikgehäuses mussten später operativ aus der Stirn des Opfers entfernt werden; außerdem war der Angeklagte geständig. Wesentlich schwieriger zu klären war, ob er in Notwehr gehandelt hatte oder nicht. Die Zeugenaussagen des Winterlingers und seiner Freunde fanden Jugendrichterin Ostertag, Staatsanwalt und Verteidiger gleichermaßen unbefriedigend. In der polizeilichen Vernehmung hatte es noch geheißen "Ich hab den Schlag gesehen" und "Er hat den anderen nicht gewürgt"; in der Verhandlung hörte sich das etwas anders an: "Ich hab nichts genaues gesehen" und "Es könnte schon sein, dass er ihn gewürgt hat". Die Richterin sprach von äußerst verwunderlichen "Gedächtnisschwund": "Sonderbar, was Sie getrunken haben, wissen Sie noch – aber an die Tat haben sie nur noch vage Erinnerungen." Am Ende erschienen ihr die Aussagen des Angeklagten und seiner Freunde wesentlich glaubhafter. Und anders als der Staatsanwalt, der eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro beantragte, war sie durchaus bereit, den Hieb mit einem Kugelschreiber als "niedrigstes, angemessenes Mittel zur Notwehrhandlung" anzuerkennen. Also Notwehr – und Freispruch. |
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#2
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| Sehr erfreulich. Aber der gute Mann hätte besser einen robusten Metallkugelschreiber dabei haben sollen ![]() |
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#3
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| Komische Geschichte, hätts n Schwinger nicht auch getan ?
__________________ "Jesus hasst Schlappschwänze" |
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#4
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| Wenn du eine Waffe hast, nutze sie. ![]() |
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#5
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| Paul hatte auf seinem Einführungsseminar auch das ständige mitführen eines Kugelschreibers empfohlen. ![]() |
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#6
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| Aber nicht wenn beide besoffen und so dumm sind, sich um ne Taxe zu prügeln. Mit nem "robusten Metallkugelschreiber" wärs wohl anders ausgegangen
__________________ "Jesus hasst Schlappschwänze" |
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#7
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| Wenn mir einer an den Hals greift und mich würgt muss er damit rechnen kein morgen mehr zu sehen. Ruckzuck bringt der dich zu Boden und dann wird munter drauf los gestiefelt. Lass mal, da bin ich auch eindeutig für den Kugelschreiber in der gegnerischen Stirn und selbst das Gericht hat es als mildestes, zur Verfügung stehendes Mittel gewertet. Und gerade wenn man die Hauerei nicht gewohnt ist, empfielt sich ein Tool auf jeden Fall! |
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#8
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| Zitat:
__________________ "Jesus hasst Schlappschwänze" |
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#9
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| Wenn derjenige mit nen paar Halben zuviel jemand anders würgt, muss er die Konsequenzen ertragen. Und woher willst du wissen, dass derjenige "eigentlich" sonst nett ist oder ob er sich jedes Wochenende prügelt? Und ehe ich der bin, der am Ende unten liegt und in KKH muss...effektiv wehren und Beine in die Hand. |
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#10
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| Michaa hat meine Antwort vorweg genommen. Die viel beschworene "Verhältnismäßigkeit" ergibt sich darüberhinaus nicht in erster Linie aus dem Angriff (obwohl hier ein sehr gefährlicher und aggressiver Angriff durchaus gegeben ist) sondern aus den Mitteln die dem Angegriffenen zur Verfügung stehen. ![]() |
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#11
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| @Paul_Kersey: In einem anderen Thread zum Thema Waffen in der SV hattest du, wenn ich mich recht erinnere, diese abgelehnt. @Topic: Stin ist ja noch okay ... Schläfe wäre übler gewesen! |
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#12
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| Also Leute... wenn ihr schon die Verhältnismäßigkeit der Mittel ins Spiel bringt... hier wurde jemand GEWÜRGT!!!! Das ist kein Spaß mehr und keine "harmlose" Rangelei... wenn jemand einen anderen Würgt nimmt dieser auch billigend schwere Verletzungen des Kontrahenten in Kauf und dann ist der Kugelschreiber, Aschenbecher, What ever auch gerechtfertigt! V |
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#13
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| In dem angesprochenen Thread habe ich mich gegen explizite Tools wie Messer, Abwehrspray, Kubotans ausgesprochen weil ich schon der Meinung bin dass man damit zum einen sehr gut umgehen können muss und zum anderen solche Tools einem auch schnell eine falsche Sicherheit oder "Allmachtsgefühle" vermitteln können. Aber ein Kugelschreiber.... Es laufen einfach eine ganze Reihe Honks rum die unbedingt "bewaffnet" durchs Leben gehen wollen und trotz der großen Wahrscheinlichkeit dass sie trotzdem übel aufs Maul bekommen, suchen sie unbewußt geradezu den Ärger. Je nach Gefährdungslage und betreffender Person bin ich aber durchaus für SV Tools. Und wenn ich schon etwas zufällig dabei habe was ich benutzen kann, dann gilt der Grundsatz: Wenn du etwas hast, setze es ein. |
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#14
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| Zitat:
![]() Herrlich wie gut wir beide uns immer verstehen ![]() |
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#15
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