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  #1  
Alt 29-11-2010, 17:22
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Taekwondo
 
Registrierungsdatum: 25.11.2010
Beiträge: 9
Standard Interview zur Notwehr mit dem LKA

Zur Gestaltung eines Interviews mit dem Landeskriminalamt (Fachkommissariat Prävention und Opferschutz) interessieren mich Eure Fragen zum Thema Notwehr.

Die Antworten werden dann auf www.taekwondo-training.info im Beitrag "Notwehr" veröffentlicht.

Welche Fragen zu Notwehrsituationen habt ihr?
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  #2  
Alt 29-11-2010, 17:25
Benutzerbild von Rafael D.
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: umfallen, gerettet werden oder tappen
 
Registrierungsdatum: 10.12.2007
Ort: mal hier, mal dort
Alter: 19
Beiträge: 1.100
Standard

Wo beginnt sie, wann hört sie auf?
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  #3  
Alt 29-11-2010, 17:34
Benutzerbild von KlingonJake
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Ching Wu Men Kung Fu;TaiJi Yang-Stil; Shaolin Quan Tuan Ta
 
Registrierungsdatum: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 28
Beiträge: 743
Standard

so ähnlich: ab wann ist eine notwehr überzogen?
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Kung Fu ist nicht kämpfen; Kung Fu ist nicht zu kämpfen;"It's a long way to go"
www.chingwu-kampfkunst.de
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  #4  
Alt 29-11-2010, 17:38
Benutzerbild von Rafael D.
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: umfallen, gerettet werden oder tappen
 
Registrierungsdatum: 10.12.2007
Ort: mal hier, mal dort
Alter: 19
Beiträge: 1.100
Standard

Zitat:
Zitat von KlingonJake Beitrag anzeigen
so ähnlich: ab wann ist eine notwehr überzogen?
Genau. Hab mich vllt. falsch ausgedrückt aber das meine ich mit "wann hört sie auf".

Gibt es eigentlich irgendetwas anderes, was man fragen kann.

Eigentlich ist Notwehr doch individuell und man muss nur wissen, ab wann eine Reaktion als Notwehr gilt ODER wann eine Aktion nichtm ehr zur Notwehr zählt.
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  #5  
Alt 29-11-2010, 17:50
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Taijiquan und anderes
 
Registrierungsdatum: 26.12.2006
Alter: 44
Beiträge: 2.846
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Zitat:
Zitat von m-3-a Beitrag anzeigen
Zur Gestaltung eines Interviews mit dem Landeskriminalamt (Fachkommissariat Prävention und Opferschutz) interessieren mich Eure Fragen zum Thema Notwehr.

Die Antworten werden dann auf www.taekwondo-training.info im Beitrag "Notwehr" veröffentlicht.

Welche Fragen zu Notwehrsituationen habt ihr?
Empfiehlt die Polizei für Notfälle "Waffen" wie z.B. einen Kubotan oder Pfefferspray mitzuführen ?
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  #6  
Alt 29-11-2010, 22:04
Benutzerbild von Tori
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: KiBoTu
 
Registrierungsdatum: 24.10.2005
Beiträge: 2.752
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Nein, die Polizei empfiehlt zu flüchten, die Polizei zu rufen oder laut zu singen
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September 11 Memorial: http://edition.cnn.com/SPECIALS/2001...lists/by-name/
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  #7  
Alt 29-11-2010, 22:59
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Japanese Kickboxing, Vale Tudo
 
Registrierungsdatum: 01.11.2007
Ort: Erlangen
Alter: 24
Beiträge: 212
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Einfach mal das hier lesen: Beitrag von Luggage zum Thema "Recht und SV"

Dann bleiben gar nicht mehr so viele Fragen.
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  #8  
Alt 29-11-2010, 23:06
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Taijiquan und anderes
 
Registrierungsdatum: 26.12.2006
Alter: 44
Beiträge: 2.846
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Es geht in diesem Thread darum, Fragen für ein Interview zu sammeln.
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  #9  
Alt 30-11-2010, 11:09
Benutzerbild von Alfons Heck
Global Moderator
Kampfkunst: Hapkido
 
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Ort: FFM, Hessen
Alter: 48
Beiträge: 5.592
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verschoben ins SV-Forum
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  #10  
Alt 30-11-2010, 12:30
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 17.09.2009
Alter: 34
Beiträge: 9
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Also die Polizei in Österreich empfiehlt es, in Deutschland hört man komischerweise oft das Gegenteil...
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  #11  
Alt 30-11-2010, 12:34
Moderator
Kampfkunst: Takeda Ryu Kobilza Ha
 
Registrierungsdatum: 26.03.2010
Ort: Wien
Alter: 27
Beiträge: 1.483
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Wie kann man beweisen, das man sich in einer Notwehr- bzw Nothilfesituation befand, wenn man diese z.B. beinahe Verletzungsfrei übersteht, der Agressor aber verletzt wurde?
Welche Möglichkeiten stehen hier offen?
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  #12  
Alt 30-11-2010, 12:40
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 11.10.2010
Alter: 33
Beiträge: 245
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Zitat:
Zitat von Pete007 Beitrag anzeigen
Also die Polizei in Österreich empfiehlt es, in Deutschland hört man komischerweise oft das Gegenteil...
Wie? In Ö keine Bedenken das Spray könnte nicht wirken, nicht rechtzeitig gezogen werden können, der Frau weggenommen werden, beim weglaufen behindern, beim Wählen des Notrufs auf dem Handy stören oder gar unverhältnissmäßige gesundheitliche Konsequenzen für den Angreifer haben?
__________________
best regards
Bad Robot
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  #13  
Alt 30-11-2010, 13:00
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Taekwondo
 
Registrierungsdatum: 23.06.2003
Beiträge: 1.777
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Zitat:
Zitat von DerUnkurze Beitrag anzeigen
Wie kann man beweisen, das man sich in einer Notwehr- bzw Nothilfesituation befand, wenn man diese z.B. beinahe Verletzungsfrei übersteht, der Agressor aber verletzt wurde?
Welche Möglichkeiten stehen hier offen?
Das kann das LKA nicht beantworten. Das gehört zu den Rechtsverdrehern, nicht zur Exekutive.
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  #14  
Alt 30-11-2010, 13:02
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Mi-ka-do (Was denkt ihr denn bei dem Nick :-))
 
Registrierungsdatum: 06.04.2005
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Alter: 37
Beiträge: 1.905
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Zitat:
Zitat von Bad Robot Beitrag anzeigen
.... gar unverhältnissmäßige gesundheitliche Konsequenzen für den Angreifer haben
Das wäre mein letzter Gedanke....
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  #15  
Alt 30-11-2010, 13:18
Moderator
Kampfkunst: Takeda Ryu Kobilza Ha
 
Registrierungsdatum: 26.03.2010
Ort: Wien
Alter: 27
Beiträge: 1.483
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Zitat:
Zitat von ilyo Beitrag anzeigen
Das kann das LKA nicht beantworten. Das gehört zu den Rechtsverdrehern, nicht zur Exekutive.
Jein, ich denke das BKA wird in der Hinsicht auch nicht allzu unwissend sein, immerhin sollten diese die Rechtslage ja kennen.
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